Immatrikulation
Jede(r) Studierende, der/die regulär am KIT in einem zu einem Hochschulabschluss (BA, MA, Phd) führenden Studiengang immatrikuliert ist und der/die das gesamte Studium hier absolviert, ist - unabhängig von der Nationalität - zur Teilnahme am ERASMUS+-Programm berechtigt. Sowohl zum Zeitpunkt der Bewerbung als auch während des gesamten Auslandsaufenthaltes muss eine Immatrikulation am KIT vorliegen.
Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen für einen begrenzten Zeitraum am KIT studieren, sind von der Teilnahme an ERASMUS+ ausgeschlossen. Außerdem ist eine Teilnahme an dem Programm für ERASMUS Mundus Studierende wegen einer unzulässigen Doppelfinanzierung nicht möglich.
Akademische Vorkenntnisse
Ein akademisch erfolgreiches Auslandsstudium baut auf dem Vorhandensein möglichst umfassender Grundkenntnisse des eigenen Studienfaches an der Heimathochschule auf. Deshalb sollten Sie im Bachelor vor Beginn Ihres ERASMUS+-Aufenthaltes vier Semester erfolgreich am KIT studiert haben. Sie sollen sich schon während des zweiten Studienjahres bewerben, wenn Sie im 5. oder 6. Bachelorsemester ins Ausland gehen wollen.
Masterstudenten können ab dem 1. Mastersemester ins Ausland gehen. Die Bewerbung erfolgt in diesem Fall noch im Bachelor, eine Zusage erhalten Sie nur unter dem Vorbehalt einer Weiterimmatrikulation am KIT für den Master.
Sprachkenntnisse
Ein Auslandsstudium setzt solide Kenntnisse in der Unterrichtssprache voraus. Deshalb sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bei Ihrem Fakultätsfachkoordinator solche Kenntnisse in der Unterrichtssprache Ihrer Gasthochschule vorweisen können. Sollte die Unterrichtssprache von der Landessprache abweichen, sind auch Kenntnisse der Landessprache wünschenswert und je nach Zielhochschule Pflicht. Die meisten unserer Partnerhochschulen erwarten ein B1-Niveau, Englisch oft höher: B2/C1. Die genauen Anforderungen Ihrer Gasthochschule sind verzeichnet unter:
https://move.intl.kit.edu/move/moveonline/exchanges/search.php?_error=NoCookie. Klicken Sie sich zu Ihrer Partnerhochschule durch. Dort finden Sie u.a. die Information zum geforderten Sprachniveau.
Sollten Sie keinen Nachweis über Ihr Sprachniveau haben, können Sie beim Sprachenzentrum (SPZ) nach erfolgreicher Prüfung den Sprachkurs mit erreichtem Sprachniveau in Ihren Notenauszug eintragen lassen (unter dem Punkt "Wie bekomme ich ECTS-Punkte?"). Dadurch haben Sie einen Nachweis, den Sie auch für die Bewerbung an der Gasthochschule verwenden können. Am besten besuchen Sie schon vor Ihrer Bewerbung einen/ mehrere Sprachkurs/e.
Für die Bewerbung auf einen ERASMUS+ Platz bei der Fachkoordination in der jeweiligen KIT-Fakultät wird das Abitur normalweise akzeptiert. Das IStO empfiehlt Sprachnachweise, die nicht älter als 2,5 Jahre sind. Zum Punkt der Bewerbung bei der Gasthochschule (nach Zusage bzgl. des Platzes und Nominierung von IStO) werden Sie einen richtigen Sprachnachweis brauchen. Als Sprachnachweis werden sowohl die Sprachbescheinigungen von SPZ bzw. den Notenauszug des KIT (nach erfolgreicher Klausur), wo der bestandene Sprachkurs oder die Sprachkurse mit Niveau aufgelistet wird/werden, als auch das DAAD-Sprachzertifikat normalweise akzeptiert. Informieren Sie sich bitte auf der Seite Ihrer Gasthochschule, ob spezifische Sprachzertifikate (TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate) angefordert werden. Denken Sie bitte daran, dass die Termine für den Sprachtest für Studienaufenthalte bzw. Praktika im Ausland sehr schnell ausgebucht sind. Deswegen empfiehlt das IStO, sich rechtzeitig darüber zu informieren bzw. anzumelden.
Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt für Studium in der Schweiz (Swiss European Mobility Programme – SEMP) interessieren, gilt auch für Sie die untergeschriebene jährige Bewerbungsfrist und -prozesse. Lediglich ERASMUS Mundus Studierende sind von der Teilnahme an SEMP ausgeschlossen.
Ebenfalls gilt die folgende Beschreibung des Bewerbungsverfahrens für die Restplätze, die nur für das Sommersemester des folgenden akademischen Jahres zur Verfügung stehen und wofür keine ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe garantiert ist.
Zeitpunkt und Dauer
Ein Auslandsaufenthalt soll neben der Perfektionierung von Sprachkenntnissen, dem Erwerb interkultureller Kompetenzen und der persönlichen Horizonterweiterung in erster Linie der Vertiefung Ihrer akademischen Kenntnisse dienen. Sie wollen im Ausland auf Ihren Fachkenntnissen aufbauen und evtl. eine neue Perspektive darauf erhalten. Deshalb sollten Sie vor Ihrem Auslandsstudium an Ihrer Heimatuniversität schon fundierte Grundkenntnisse Ihres Studienfaches erworben haben. Bachelorstudierende sollten deshalb nicht vor Vollendung des 2. Studienjahres/4. Semesters einen Auslandsaufenthalt ins Auge fassen; Masterstudierende können ab dem 1. Mastersemester im Gastland studieren.
Empfehlenswert ist ein einjähriger Aufenthalt (d.h. meist 10 Monate von September/Oktober bis Juni/Juli), da Sie dann einen kompletten Studienzyklus an einer häufig am Studienjahr orientierten Gasthochschule durchlaufen. Allerdings sind ebenso einsemestrige Aufenthalte möglich, Minimaldauer sind 3 Monate (= 90 Tage).
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Aufenthaltes, dass in den Gastländern der Beginn des akademischen Jahres sowie des 2. Terms (= unser Sommersemester) häufig deutlich früher liegt als am KIT. Damit dies nicht zu Kollisionen mit Prüfungsterminen führt, planen Sie frühzeitig und sprechen mit Ihren Prüfern.
Bewerbung beim Fachbereich
Die Auswahl der KandidatInnen und die Vergabe der Austauschplätze liegt in der alleinigen Verantwortung der Fakultäten und wird dort entweder vom Fachkoordinator oder von einer Auswahlkommission vorgenommen. Deshalb müssen Sie sich in einem ersten Schritt zunächst in Ihrem Fachbereich bewerben.
Informieren Sie sich zuerst über das Angebot der Kooperationen Ihres Fachbereiches. Eine Aufstellung der derzeit aktuellen Partnerschaften finden Sie unter Partnerhochschulen.
Auf den Seiten Ihrer Fakultät oder im persönlichen Gespräch mit Ihrem Fachkoordinator sollten Sie sich über die fakultätsinternen Voraussetzungen und Fristen für eine Bewerbung informieren.
Beachten Sie die internen Bewerbungstermine Ihrer Fakultät. Diese sind für die Vergabe der ERASMUS+-Plätze bindend und liegen meist zwei bis vier Wochen vor Anmeldeschluss beim International Students Office (bei Wirtschaftswissenschaften am 1.12. eines jeden Jahres). BewerberInnen von Studiengängen, die zu zwei oder mehreren KIT-Fakultäten gehören (z.B. Wirtschaftsmathematik), können freiwillig entscheiden an welcher Fakultät sich bewerben wollen. Diese Entscheidung muss zum Punkt der Bewerbung getroffen werden. Bewerbungen bei mehreren KIT-Fakultäten gleichzeitig sind ausgeschlossen und gelten als Ausschließungsgrund der Teilnahme an dem Programm.
In der Regel benötigen Sie für eine Bewerbung beim Fachkoordinator:
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ein Motivationsschreiben
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einen Nachweis über bisherige erbrachte akademische Leistungen
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einen Nachweis über Sprachkenntnisse
Eventuelle weitere Anforderungen sind beim Fachkoordinator zu erfragen.
Erst wenn Sie von Ihrem Fachkoordinator als ERASMUS+-Student/in ausgewählt worden sind und Sie den aufgeteilten Platz zugesagt haben, wird das International Students Office sich bei Ihnen melden und den Link zum Anmeldungsformular per E-Mail senden.
Anmeldung beim International Students Office (IStO)
Nachdem Sie in Ihrem Fachbereich ausgewählt worden sind und einen Erasmus-Platz zugeteilt bekommen haben, müssen Sie sich unter folgendem Link anmelden: Mobility Online. Dadurch wird die Finanzierung für Sie vom IStO gesichert.
Ihre persönlichen Daten und Mobilitätsinformationen sollten bis spätestens 1. März für ERASMUS-Aufenthalte im folgenden akademischen Jahr vollständig sein. Nur dann wird Ihr Stipendium garantiert.
Noch vorhandene Restplätze für das Sommersemester des folgenden akademischen Jahres werden bis zum 31. August vergeben. Das oben dargestellte Bewerbungsverfahren gilt auch für die Restplätze. Informieren Sie sich bitte über die Fristen der jeweiligen KIT-Fakultät. Für die Restplätze kann das Stipendium nicht garantiert werden. Deswegen wird empohlen sich zur Frist zwischen 01. Dezember (WiWi) und Mitte Februar für das folgende akademische Jahr zu bewerben
Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt für Studium in der Schweiz (Swiss European Mobility Programme – SEMP) interessieren, gilt auch für Sie die übergeschriebene jährige Bewerbungsfrist. Lediglich ERASMUS Mundus Studierende sind von der Teilnahme an SEMP ausgeschlossen.
Nominierung
Mit erfolgreicher Anmeldung in Mobility Online wird das IStO die Nominierung an Ihre Zielhochschule durchführen. Die Nominierung findet spätestens zwei Wochen vor der Bewerbungsfrist der Gasthochschule statt. Sobald die Nominierung von IStO erledigt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Informieren Sie sich schon vorher über die Bewerbungsfrist und -verfahren auf der Website der Zielhochschule.
Bewerbung an der Gasthochschule
Üblicherweise brauchen Sie für die Bewerbung an der Zielhochschule folgende Unterlagen:
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Notenauszug (sowohl von Bachelor als auch von Master für Masterstudierende): Das Dokument können Sie von Campus Management auf Englisch herunterladen. Sie brauchen keine Unterschrift von KIT-Personal auf dem Dokument, da diese jederzeit per QR-Code und Link online verifizierbar ist
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Sprachnachweis(e): Das IStO kann keine Sprachkenntnisse nachweisen! Wir können nur Sprachkenntnisse auf der Basis von Sprachzertifikaten bestätigen, wenn die Zielhochschule ein Formular dafür zur Verfügung stellt. Das Abitur gilt als Sprachnachweis nur für die Bewerbung auf einen Erasmus-Platz am KIT und nicht für die Bewerbung an der Gasthochschule
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Motivationsschreiben
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Learning Agreement/ Studienplan an der Gasthochschule
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Bestätigung der Nominierung seitens des KIT: Ein Dokument zur Bestätigung Ihres Erasmus-Status erhalten Sie auch auf Englisch in Mobility Online unter dem Punkt „Vor dem Aufenthalt - optionale Dokumente"
Sie sollen sich selber über Bewerbungsfriste und -verfahren an der Gasthochschule informieren und selbständig rechtzeitig bewerben.
Multiple funding
Erasmus+students can spend up to 12 months in another european country per study cycle (Bachelor and Master levels and Doctoral candidates). In principle, students can spend up to a maximum of 36 months abroad funded by ERASMUS+. The funding periods can be individually comined between ERASMUS+ studies (SMS) and ERASMUS+ internships (SMP).
Please note that the minimum stay of 2 months (60 days) is observed.
Students who have already received funding in previous programs (ERASMUS/LEONARDO) can also take part in ERASMUS+. The previous stays are credited according to their duration and study cycle.
Participation in ERASMUS+ is not possible for ERASMUS Mundus students due to inadmissible double financing.
Notice:
Due to this regulation (multiple funding), it is now also possible to carry out the stay abroad in two academic years (summer term + subsequent winter term). At KIT, students have to apply again for ERASMUS+ for the second academic year, even if the stay is at the same university. The decision on the allocation of places is made by the responsible faculty. If the application is submitted in good time, the funding will be paid out by the IStO.
Erasmus+ grant
Students who study abroad as part of ERASMUS+ receive financial support, the so-called mobility grant from the EU. This is a partial scholarship to cover the additional costs abroad. In addition, you don’t have to pay the tuition fee at the host university.
The amount of the monthly Erasmus+ grant is based on country groups and varies from year to year. The sums mentioned here are approximately the contributions* that will be paid to you per month:
* Contributions change from year to year. Therefore, the financing can be different. You can find the correct amount in the Grant Agreement (GA).
Study visits to Switzerland are financed directly by the Swiss partner university (SEMP).
Please note that with ERASMUS+ funding, a distinction is made between the funding period and the residence period. The "funding period" of a one-semester stay is a maximum of four or five months (only country group 3), a two-semester stay is nine months.
The mobility grant will only be paid out if you submit all the relevant documents in good time. According to the ERASMUS+ program guidelines, 30 ECTS credits per semester should be delivered by each participant. KIT students must deliver at least 20 ECTS per semester in order to be able to keep the mobility grant. It is therefore recommended that at least 25 to 30 ECTS per semester are included in the Learning Agreement. With less than 20 ECTS per semester in the Transcript of Records (extract of grades from the partner university after the end of the stay), the situation must be explained by the students. In consultation with your KIT faculty the IStO will then decide whether the ERASMUS+ grant can be kept. The minimum number of ECTS has nothing to do with the number of ECTS points recognized at KIT. This only refers to the ECTS earned abroad.
Green Travel Grant
Aiming to integrate Erasmus+ into the European Green Deal, the content and scope of the program aims to unlock the potential for ecologic change and reduce its environmental impact. Therefore, all Erasmus+ funded students who travel to and from the Erasmus destination without a car or plane can apply for a subsidy for the additional costs. This support for environmentally friendly travel is to be gradually expanded.
Currently, a lump sum of 50 euros per student is paid. We also include up to 4 additional travel days as days of stay in the funding for each green mobility (according to your information in Mobility Online), provided that the maximum funding period (120/150 or 300 days) has not yet been reached.
The one-off lump sum will be paid out with the mobility grant after you have completed a questionnaire provided for this purpose in Mobility Online before the scholarship agreement is issued. In order for the grant to be paid, you must sign a declaration of honor certifying the eco-friendly travel and your willingness to keep the supporting documents for 5 years after the Erasmus stay. Tickets are only randomly requested by the IStO during your mobility.
Special funding
Students with fewer opportunities (students with disabilities, single parents with a child, students with a chronic disease, employed students, students from non-academic families) can receive a subsidy for additional costs (250 euros/month) as part of an ERASMUS+ stay. The last two categories will only be supported by this special funding from Project 2022. All students will receive the top-up amount if they upload the signed declaration to Mobility Online before the scholarships are calculated. No further evidence is necessary. The IStO will carry out random checks after the summer. In the declaration, the access requirements and the existence of evidence are confirmed by the beneficiary. You also agree to keep this evidence for five years.
Disabled students receive the top-up contribution if they have a degree of disability of 20 or more.
Students with a chronic disease receive the top-up contribution if the chronic disease causes additional financial needs abroad.
Students with child(ren) receive the top-up contribution if at least one child is taken with them during the entire stay abroad. The amount of additional funding is independent of the number of children. It is also possible to apply if your partner is traveling with you; a double support of the child is to be excluded.
Students with non-academic parents receive the top-up contribution if both parents or caregivers do not have a degree from a university or technical college. A degree from a vocational academy that leads to a degree which is comparable to a university degree, is to be regarded as an academic degree. In this context, a master's certificate is not equivalent to an academic degree. Degree programs completed abroad by one or both parents that are not recognized as such in Germany (e.g. physiotherapy) are considered an academic degree, so that there is no entitlement to the top-up amount.
Employed students receive the top-up contribution if the employment is subject to social security contributions and has lasted at least six consecutive months with a temporal reference to the mobility. If the activity is carried out for a longer period of time before the start of the mobility, this is not a criterion for exclusion. The activity is not continued during the stay abroad. A termination is not required as the employment contract can be paused. During period prior to application, the monthly earnings must be above 450 and below 850 Euro (net earnings of all activities per month added up). Excluded are generally activities that are carried out independently and dual / extra-occupational courses with a fixed salary.
If a participant has several target group characteristics (e.g. first academics and working students), the top-up contribution is only payable for one target group characteristic and you will only have to submit the declaration for one target group characteristic.
Further and specific information can be found on the DAAD website: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersons/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/
We would be happy to advise you on planning an ERASMUS+ stay with special needs. Don't hesitate to come to our office hours or email us at erasmus-out∂intl.kit.edu.
ERASMUS+ and BAföG/other scholarships
Funding from the ERASMUS+ program does not exclude (further) receipt of BAföG. Since the modalities vary from individual to individual, please contact the BAföG office responsible for you. You can find a confirmation for the BAföG office in Mobility Online under "Before your stay - optional documents". If you need a signature or need help filling out a form, please come to our office hours or email us.
It is also possible to combine a scholarship with the ERASMUS+ program. In this case, however, the International Students Office reserves the right to adjust the mobility grant to the financial circumstances of the scholarship holder.
You can find more information about special financing options here.
Learning Agreement "Before the mobility"
Das Learning Agreement (LA) ist Ihr Studienplan für den ERASMUS+ Aufenthalt und soll in jedem Punkt ausgefüllt werden. Es hat drei Teile: „Before the mobility“, „During the Mobility“ und “After the Mobility”.
Nur noch bis akad. Jahr 21/22: Folgende Fakultäten haben eine Vorlage zur Verfügung gestellt. Klicken Sie bitte den entsprechenden Link, um auf der Seite Ihrer Fakultät mit dem bereitgestellten LA zu landen. Wenn es keinen Link für Ihre Fakultät gibt, können Sie unsere Vorlage (allgemeine LA herunterladbar) benutzen.
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KIT-Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften (besonderes LA nur für Studierende des Fachbereichs Bauingenieurwesen)
In der Tabelle A listen Sie die Kurse auf, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten. Die Tabelle B füllen Sie mit den Kursen des KIT, die den Kursen im Ausland entsprechen sollen. Die Tabelle B kann nicht leer bleiben.
Das LA „Before the mobility” soll spätestens ein Monat vor dem Anfang Ihrer Mobilität von allen Seiten unterschrieben werden. Bei Änderungen Ihres Studienplanes nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule können Sie während des Aufenthaltes das Formular „During the mobility“ verwenden.
Online Linguistic Support - OLS
Bei ERASMUS+ wird eine Online-Sprachunterstützung (so genannte OLS – Online Linguistic Support) von der EU-Kommission angeboten. Zu Beginn und zum Ende Ihres Auslandsaufenthaltes müssen alle Teilnehmer Online-Sprachtests durchführen. Das Ergebnis des 1. OLS-Sprachtests dient aber NICHT als Auswahlkriterium bei der Partneruniversität. Nachdem Sie einen ERASMUS+-Platz erhalten haben, werden Sie automatisch zur Durchführung des 1. OLS-Sprachtests in Juni/Juli oder Oktober (für Restplätze) per E-Mail aufgefordert. Soll Ihre Muttersprache die Unterrichtssprache an der Gasthochschule sein, werden Sie keinen OLS-Sprachtest durchführen müssen.
Alle müssen aber die Teilnahme an dem 1. OLS-Sprachtest in Mobility Online bestätigen.
Nach dem 1. Sprachtest können Sie einen online-Sprachkurs auf dem OLS-Plattform besuchen. Die Sprachkurse werden in allen EU-Sprachen derzeit angeboten. Die Einladung zu Sprachkurs wird automatisch abgesendet, wenn das Sprachniveau in der Unterrichtssprache zwischen A1 und B1 nach dem 1. Sprachtest liegt. Wenn das Niveau nach dem 1. Sprachtest B2 oder höher ist, kann man auch den Online-Kurs in der Landessprache in OLS VOR dem Test auswählen und nach dem Test automatisch die Einladung für den Online-Kurs in der Landessprache bekommen (z. B. Sie studieren in Portugal auf Englisch, haben Englisch-B2 als Ergebnis des Online-Sprachtests und wollen Ihr Englisch mit dem Sprachkurs verbessern oder Portugiesisch schneller lernen).
Sicherheitsbselehrung
Dieses Dokument soll Sie über spezifische Informationsquellen für Deutsche im Ausland informieren. Außerdem definiert es die Bedingungen einer Mobilität und deren Abbruch bzw. Unterbrechung. Die Sicherheitsbelehrung müssen Sie in Mobility Online herunterladen, ausdrucken, lesen, unterschreiben und gescannt hochladen.
Grant Agreement (GA oder Stipendienvertrag)
Im Grant Agreement werden im Wesentlichen alle Rechte und Pflichten erläutert, die mit der Annahme des ERAMUS+-Platzes und der Mobilitätsbeihilfe verbunden sind. Es beschreibt insb. die Dauer der Mobilitätsphase, die Höhe der finanziellen Unterstützung, die Zahlungsmodalitäten und Hinweise auf die Versicherungspflicht der Studierenden. Dieses Dokument muss das IStO im Original und in Papierform erreichen.
Das GA können Sie spätestens Mitte Juli in Mobility Online herunterladen. Es muss zweifach ausdruckt und unterschrieben werden. Mit einem adressierten Rückumschlag schicken Sie die zwei Exemplaren spätestens VIER (Aufenthalte im SS) bzw. ZWEI (Aufenthalte im WS oder WS+SS) WOCHEN VOR Beginn des Aufenthaltes an:
International Students Office (IStO)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Sie können das Dokument nicht persönlich im Sekretariat Zi 106 abgeben, da das IStO-Gebäude aufgrund der Pandemie noch kein Publikum empfangen kann. Sollen Sie die zwei Exemplaren mit adressierten Rückumschlag abgeben wollen, können Sie diese mit einem Umschlag mit „ISTO – Erasmus OUT“ in den KIT-Briefkasten (im Durchgang zwischen Ehrenhof und Kaiserstraße) einwerfen.
Krankenversicherung
Wenn Sie eine Krankenversicherung (KV) in Deutschland haben, sollen Sie auch eine europäische Gesundheitskarte (EHIC – European Health Insurance Card) besitzen. Die EHIC dient nur eine Grundabsicherung in EU- und EU+-Ausland (Island, Norwegen, Schweiz und Türkei). In EU und EU+-Ausland garantiert die EHIC nur die Behandlung wie gesetzlich versicherten Inländer. Kosten dürfen nur in der Höhe übernommen werden, die in Deutschland entstanden wären. Rückführungskosten in die Heimat im Fall von Krankheit, Unfall, akute Behandlungen und Tod (Rücktransport der Leiche) sind in der EHIC nicht vorgesehen. Gesetzliche Krankenkassen kommen für Behandlungen bei akuter Erkrankung oder Unfall in einem EU-Mitgliedsland sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen auf. Erstattet wird aber nur, was im Gastland den dort versicherten Einwohnern zusteht. Krankenrücktransport nach Deutschland wird grundsätzlich nicht bezahlt. Daher ist es empfehlenswert, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Behandlungs- und Medikamentenkosten sowie den Rücktransport im Ernstfall abdeckt - sowohl für Reisen außerhalb als auch innerhalb der EU. Die Versicherung muss vor Reisebeginn abgeschlossen worden sein.
Prüfen Sie bitte auch, ob Ihre Krankenversicherung die Behandlung von Covid-19 einschließt.
Unfallversicherung
Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Karlsruhe. Lassen Sie sich dort beraten, wenn Sie Fragen haben.
Generell gilt folgendes: Wenn Sie mit ERASMUS für Studium ins Ausland gehen, ist eine Unfallversicherung nicht unbedingt notwendig aber sehr empfehlenswert. Sie sind als am KIT eingeschriebener Studierender auch im Ausland für Unfälle versichert, die in der Freizeit und auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zu oder von der Hochschule passieren. Der Versicherungsschutz trifft aber nur in spezifischen Fällen/Situation zu.
Wenn Sie mit ERASMUS für Praktikum ins Ausland gehen, ist eine Unfallversicherung verpflichtend!
Haftpflichtversicherung
Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Karlsruhe. Lassen Sie sich dort beraten, wenn Sie Fragen haben.
Generell gilt folgendes: Wenn Sie mit ERASMUS für Studium ins Ausland gehen, ist eine Haftpflichtversicherung optional aber empfehlenswert.
Wenn Sie mit ERASMUS für Praktikum ins Ausland gehen, ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend!
Beurlaubung
Sie können sich für die Zeit Ihrer Auslandsaufenthalte am KIT beurlauben lassen. Allerdings sollte die Zeit der Beurlaubung in der Regel zwei Semester nicht übersteigen. Während der Beurlaubung zählen Ihre Studiensemester weiter, die Fachsemester ruhen. Sie sind von der Verpflichtung, regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, befreit, dürfen jedoch Prüfungsleistungen des KIT in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass Prüfungen und Scheinerwerb auch während des Urlaubssemesters erlaubt sind (Stand Juli 2016).
Der Antrag auf Beurlaubung wird beim Studierendenservice gestellt. Der Antrag muss von IStO mit Unterschrift und Stempel bestätigt werden und – sobald diese vorliegt – mit der Einschreibebescheinigung der Partnerhochschule beim Studierendenservice eingereicht werden.
Um den Antrag auf Beurlaubung vom IStO bestätigen zu lassen, schicken Sie diesen und ggf. nötige Nachweise per E-Mail an erasmus-out∂intl.kit.edu. Informieren Sie sich über Fristen und Verfahren auf der oben verlinkten Seite des Studierendenservices.