Immatrikulation
Jede(r) Studierende, der/die regulär am KIT in einem zu einem Hochschulabschluss (BA, MA, Phd) führenden Studiengang immatrikuliert ist und der/die das gesamte Studium hier absolviert, ist - unabhängig von der Nationalität - zur Teilnahme am ERASMUS+-Programm berechtigt. Sowohl zum Zeitpunkt der Bewerbung als auch während des gesamten Auslandsaufenthaltes muss eine Immatrikulation am KIT vorliegen.
Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen für einen begrenzten Zeitraum am KIT studieren, sind von der Teilnahme an ERASMUS+ ausgeschlossen. Außerdem ist eine Teilnahme an dem Programm für ERASMUS Mundus Studierende wegen einer unzulässigen Doppelfinanzierung nicht möglich.
Akademische Vorkenntnisse
Ein akademisch erfolgreiches Auslandsstudium baut auf dem Vorhandensein möglichst umfassender Grundkenntnisse des eigenen Studienfaches an der Heimathochschule auf. Deshalb sollten Sie im Bachelor vor Beginn Ihres ERASMUS+-Aufenthaltes vier Semester erfolgreich am KIT studiert haben. Sie sollen sich schon während des zweiten Studienjahres bewerben, wenn Sie im 5. oder 6. Bachelorsemester ins Ausland gehen wollen.
Masterstudenten können ab dem 1. Mastersemester ins Ausland gehen. Die Bewerbung erfolgt in diesem Fall noch im Bachelor, eine Zusage erhalten Sie nur unter dem Vorbehalt einer Weiterimmatrikulation am KIT für den Master.
Sprachkenntnisse
Ein Auslandsstudium setzt solide Kenntnisse in der Unterrichtssprache voraus. Deshalb sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bei Ihrem Fakultätsfachkoordinator solche Kenntnisse in der Unterrichtssprache Ihrer Gasthochschule vorweisen können. Sollte die Unterrichtssprache von der Landessprache abweichen, sind auch Kenntnisse der Landessprache wünschenswert und je nach Zielhochschule Pflicht. Die meisten unserer Partnerhochschulen erwarten ein B1-Niveau, Englisch oft höher: B2/C1. Die genauen Anforderungen Ihrer Gasthochschule sind verzeichnet unter:
https://move.intl.kit.edu/move/moveonline/exchanges/search.php?_error=NoCookie. Klicken Sie sich zu Ihrer Partnerhochschule durch. Dort finden Sie u.a. die Information zum geforderten Sprachniveau.
Sollten Sie keinen Nachweis über Ihr Sprachniveau haben, können Sie beim Sprachenzentrum (SPZ) nach erfolgreicher Prüfung den Sprachkurs mit erreichtem Sprachniveau in Ihren Notenauszug eintragen lassen (unter dem Punkt "Wie bekomme ich ECTS-Punkte?"). Dadurch haben Sie einen Nachweis, den Sie auch für die Bewerbung an der Gasthochschule verwenden können. Am besten besuchen Sie schon vor Ihrer Bewerbung einen/ mehrere Sprachkurs/e.
Für die Bewerbung auf einen ERASMUS+-Platz beim Fachkoordinator in der jeweiligen KIT-Fakultät wird das Abitur normalweise akzeptiert. Zum Punkt der Bewerbung bei der Gasthochschule (nach Zusage bzgl. des Platzes und Nominierung von IStO) werden Sie einen richtigen Sprachnachweis brauchen. Als Sprachnachweis werden sowohl die Sprachbescheinigungen von SPZ (nach erfolgreicher Klausur) als auch das DAAD-Sprachzertifikat normalweise akzeptiert. Informieren Sie sich bitte auf der Seite Ihrer Gasthochschule, ob spezifische Sprachzertifikate (TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate) angefordert werden. Denken Sie bitte daran, dass die Termine für den Sprachtest für Studienaufenthalte bzw. Praktika im Ausland sehr schnell ausgebucht sind. Deswegen empfiehlt das IStO, sich rechtzeitig darüber zu informieren.
Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt für Studium in der Schweiz (Swiss European Mobility Programme – SEMP) interessieren, gilt auch für Sie die untergeschriebene jährige Bewerbungsfrist und -prozesse. Lediglich ERASMUS Mundus Studierende sind von der Teilnahme an SEMP ausgeschlossen.
Zeitpunkt und Dauer
Ein Auslandsaufenthalt soll neben der Perfektionierung von Sprachkenntnissen, dem Erwerb interkultureller Kompetenzen und der persönlichen Horizonterweiterung in erster Linie der Vertiefung Ihrer akademischen Kenntnisse dienen. Sie wollen im Ausland auf Ihren Fachkenntnissen aufbauen und evtl. eine neue Perspektive darauf erhalten. Deshalb sollten Sie vor Ihrem Auslandsstudium an Ihrer Heimatuniversität schon fundierte Grundkenntnisse Ihres Studienfaches erworben haben. Bachelorstudierende sollten deshalb nicht vor Vollendung des 2. Studienjahres/4. Semesters einen Auslandsaufenthalt ins Auge fassen; Masterstudierende können ab dem 1. Mastersemester im Gastland studieren.
Empfehlenswert ist ein einjähriger Aufenthalt (d.h. meist 10 Monate von September/Oktober bis Juni/Juli), da Sie dann einen kompletten Studienzyklus an einer häufig am Studienjahr orientierten Gasthochschule durchlaufen. Allerdings sind ebenso einsemestrige Aufenthalte möglich, Minimaldauer sind 3 Monate (= 90 Tage).
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Aufenthaltes, dass in den Gastländern der Beginn des akademischen Jahres sowie des 2. Terms (= unser Sommersemester) häufig deutlich früher liegt als am KIT. Damit dies nicht zu Kollisionen mit Prüfungsterminen führt, planen Sie frühzeitig und sprechen mit Ihren Prüfern.
Bewerbung beim Fachbereich
Die Auswahl der KandidatInnen und die Vergabe der Austauschplätze liegt in der alleinigen Verantwortung der Fakultäten und wird dort entweder vom Fachkoordinator oder von einer Auswahlkommission vorgenommen. Deshalb müssen Sie sich in einem ersten Schritt zunächst in Ihrem Fachbereich bewerben.
Informieren Sie sich zuerst über das Angebot der Kooperationen Ihres Fachbereiches. Eine Aufstellung der derzeit aktuellen Partnerschaften finden Sie unter Partnerhochschulen.
Auf den Seiten Ihrer Fakultät oder im persönlichen Gespräch mit Ihrem Fachkoordinator sollten Sie sich über die fakultätsinternen Voraussetzungen und Fristen für eine Bewerbung informieren.
Beachten Sie die internen Bewerbungstermine Ihrer Fakultät. Diese sind für die Vergabe der ERASMUS+-Plätze bindend und liegen meist zwei bis vier Wochen vor Anmeldeschluss beim International Students Office (bei Wirtschaftswissenschaften am 1.12. eines jeden Jahres). BewerberInnen von Studiengängen, die zu zwei oder mehreren KIT-Fakultäten gehören (z.B. Wirtschaftsmathematik), können freiwillig entscheiden an welcher Fakultät sich bewerben wollen. Diese Entscheidung muss zum Punkt der Bewerbung getroffen werden. Bewerbungen bei mehreren KIT-Fakultäten gleichzeitig sind ausgeschlossen und gelten als Ausschließungsgrund der Teilnahme an dem Programm.
In der Regel benötigen Sie für eine Bewerbung beim Fachkoordinator:
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ein Motivationsschreiben
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einen Nachweis über bisherige erbrachte akademische Leistungen
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einen Nachweis über Sprachkenntnisse
Eventuelle weitere Anforderungen sind beim Fachkoordinator zu erfragen.
Erst wenn Sie von Ihrem Fachkoordinator als ERASMUS+-Student/in ausgewählt worden sind und Sie den aufgeteilten Platz zugesagt haben, wird das International Students Office sich bei Ihnen melden und den Link zum Anmeldungsformular per E-Mail senden.
Anmeldung beim International Students Office (IStO)
Nachdem Sie in Ihrem Fachbereich ausgewählt worden sind und einen Erasmus-Platz zugeteilt bekommen haben, müssen Sie sich unter folgendem Link anmelden: Mobility Online. Dadurch wird die Finanzierung für Sie vom IStO gesichert.
Ihre persönlichen Daten und Mobilitätsinformationen sollten bis spätestens 1. März für ERASMUS-Aufenthalte im folgenden akademischen Jahr vollständig sein. Nur dann wird Ihr Stipendium garantiert.
Noch vorhandene Restplätze für das Sommersemester des folgenden akademischen Jahres werden bis zum 31. August vergeben. Informieren Sie sich bitte auf der Website Ihres Fachbereiches bzgl. der Bewerbung. Auch für die Restplätze gelten die Fristen der jeweiligen KIT-Fakultät. Für die Restplätze kann das Stipendium nicht garantiert werden. Deswegen wird empohlen sich zur Frist zwischen 01. Dezember (WiWi) und Mitte Februar für das folgende akademische Jahr zu bewerben
Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt für Studium in der Schweiz (Swiss European Mobility Programme – SEMP) interessieren, gilt auch für Sie die übergeschriebene jährige Bewerbungsfrist. Lediglich ERASMUS Mundus Studierende sind von der Teilnahme an SEMP ausgeschlossen.
Nominierung
Mit erfolgreicher Anmeldung in Mobility Online wird das IStO die Nominierung an Ihre Zielhochschule durchführen. Die Nominierung findet spätestens zwei Wochen vor der Bewerbungsfrist der Gasthochschule statt. Sobald die Nominierung von IStO erledigt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Informieren Sie sich schon vorher über die Bewerbungsfrist und -verfahren auf der Website der Zielhochschule.
Bewerbung an der Gasthochschule
Üblicherweise brauchen Sie für die Bewerbung an der Zielhochschule folgende Unterlagen:
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Notenauszug (sowohl von Bachelor als auch von Master für Masterstudierende): Das Dokument können Sie von Campus Management auf Englisch herunterladen. Sie brauchen keine Unterschrift von KIT-Personal auf dem Dokument, da diese jederzeit per QR-Code und Link online verifizierbar ist
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Sprachnachweis(e): Das IStO kann keine Sprachkenntnisse nachweisen! Wir können nur Sprachkenntnisse auf der Basis von Sprachzertifikaten bestätigen, wenn die Zielhochschule ein Formular dafür zur Verfügung stellt. Das Abitur gilt als Sprachnachweis nur für die Bewerbung auf einen Erasmus-Platz am KIT und nicht für die Bewerbung an der Gasthochschule
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Motivationsschreiben
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Learning Agreement/ Studienplan an der Gasthochschule
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Bestätigung der Nominierung seitens des KIT: Ein Dokument zur Bestätigung Ihres Erasmus-Status erhalten Sie auch auf Englisch in Mobility Online unter dem Punkt „Vor dem Aufenthalt - optionale Dokumente"
Sie sollen sich selber über Bewerbungsfriste und -verfahren an der Gasthochschule informieren und selbständig rechtzeitig bewerben.
Mehrfachförderung
Mit ERASMUS+ können Studierende pro Studienzyklus (BA, MA und Promotion) jeweils bis zu 12 Monate ins europäische Ausland gehen und gefördert werden. Im Prinzip können Studierende damit bis max. 36 Monate über ERASMUS+ gefördert im Ausland verbringen. Dabei können die Förderzeiträume individuell zwischen ERASMUS+ Studium (SMS) und ERASMUS+ Praktikum (SMP) kombiniert werden.
Zu beachten ist allerdings, dass folgende Mindestaufenthaltszeiten (Tag genau) eingehalten werden:
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Min. 2 Monate (= 60 Tage) bei Praktika
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Min. 3 Monate (= 90 Tage) bei Studienaufenthalten
Studierende, die bereits in früheren Programmen (ERASMUS/LEONARDO) gefördert wurden, können auch in ERASMUS+ erneut und mehrfach teilnehmen. Die früheren Aufenthalte werden entsprechend ihrer Dauer und Studienzyklus angerechnet.
Eine Teilnahme an ERASMUS+ bleibt für ERASMUS Mundus Studierende wegen einer unzulässigen Doppelfinanzierung ausgeschlossen.
Hinweis:
Aufgrund dieser Regelung (Mehrfachförderung) ist es jetzt auch möglich, den Auslandsaufenthalt in zwei akademischen Jahren (SS + darauffolgendes WS) durchzuführen. Am KIT müssen sich Studierende für das zweite akademische Jahr erneut für ERASMUS+ bewerben, selbst dann, wenn der Aufenthalt an derselben Hochschule erfolgt. Die Entscheidung über die Platzverteilung trifft die zuständige Fakultät. Mit rechtzeitiger Bewerbung wird die Förderung selbstverständlich vom IStO ausgezahlt.
Mobilitätsbeihilfe
Studierende, die im Rahmen von ERASMUS+ ein Auslandsstudiums absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule eine finanzielle Förderung, die sogenannte Mobilitätsbeihilfe, durch die EU. Dabei handelt es sich um ein Teilstipendium zur Abdeckung der auslandsbedingten Mehrkosten.
Die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses richtet sich nach Ländergruppen und variiert jährlich. Die hier genannten Summen sind ungefähr die Beiträge*, die Ihnen pro Monat ausgezahlt werden:
* Die Beiträge ändern sich von Jahr zu Jahr. Deswegen kann die Finanzierung unterschiedlich sein. Die richtige Summe können Sie im Stipendienvertrag (Grant Agreement - GA) finden.
Bitte beachten Sie, dass bei der ERASMUS+-Förderung zwischen Förderzeitraum und Aufenthaltszeitraum unterschieden wird. Die "Förderdauer" eines ein-semestrigen Aufenthaltes beträgt maximal vier bzw. fünf Monate (nur Ländergruppe 3), eines zwei-semestrigen neun Monate.
Die Mobilitätsbeihilfe wird nur ausgezahlt, wenn Sie alle auszahlungsrelevante Unterlagen rechtzeitig einreichen. Laut ERASMUS+-Programm-Richtlinien sollen 30 ECTS-Punkte von im Ausland erbrachten Leistungen pro Semester von jedem/r Teilnehmer/in zurückgebracht werden. KIT-Studierende müssen mindestes 20 ECTS pro Semester zurückbringen, damit die Mobilitätsbeihilfe behalten werden darf. Deswegen wird es empfohlen, dass mindestens 25 bis 30 ECTS pro Semester im Learning Agreement eingeplant werden. Mit weniger als 20 ECTS pro Semester im Transcript of Records (Notenauszug der PHS nach dem Ende des Aufenthaltes) muss die Situation von den Studierenden erklärt werden. Das IStO in Rücksprache mit Ihrer KIT-Fakultät wird danach entscheiden, ob das ERASMUS+-Stipendium behalten werden darf. Die Mindestanzahl an ECTS hat mit der Anzahlt von am KIT anerkannten ECTS-Punkten nicht zu tun. Diese bezieht sich nur auf die im Ausland gesammelten ECTS.
Sonderförderung
Studierende mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Behinderungen, Alleinerziehende mit Kind...) können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS+-Aufenthalts erhalten.
Weitere und spezifische Informationen finden Sie auf der Seite von DAAD: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/
Für die Planung eines ERASMUS+-Aufenthalt mit besonderen Bedürfnissen beraten wir gern. Zögern Sie nicht unsere Sprechstunde wahrzunehmen oder uns per E-Mail unter erasmus-out∂intl.kit.edu zu kontaktieren.
ERASMUS+ und BAföG/ andere Stipendien
Eine Förderung durch das ERASMUS+-Programm schließt den (weiteren) Bezug von BAföG nicht aus. Da die Modalitäten von Einzelfall zu Einzelfall variieren, erkundigen Sie sich bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Auslands-BAföG-Amt. Eine Bestätigung für das BAföG-Amt zum ERASMUS-Status können Sie im Mobility Online unter "Vor dem Aufenthalt - optionale Dokumente" einsehen. Wenn Sie eine Unterschrift brauchen oder Hilfe beim Ausfüllen eines Formulars benötigen, kommen Sie bitte zur Sprechstunde oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Stipendium mit dem ERASMUS+-Programm zu kombinieren. Das International Students Office behält sich für diesen Fall aber vor, die Mobilitätsbeihilfe an die finanziellen Umstände des Stipendiaten anzugleichen.
Nähere Informationen über besondere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Learning Agreement "Before the mobility"
Das Learning Agreement (LA) ist Ihr Studienplan für den ERASMUS-Aufenthalt und soll in jedem Punkt ausgefüllt werden. Es hat drei Teilen: „Before the mobility“, „During the Mobility“ und “After the Mobility”.
Folgende Fakultäten haben eine Vorlage zur Verfügung gestellt. Klicken Sie bitte den entsprechenden Link, um auf der Seite Ihrer Fakultät mit dem bereitgestellten LA zu landen. Wenn es keinen Link für Ihre Fakultät gibt, können Sie unsere Vorlage (allgemeine LA herunterladbar) benutzen.
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KIT-Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften (besonderes LA nur für Studierende des Fachbereichs Bauingenieurwesen)
In der Tabelle A listen Sie die Kurse auf, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten. Die Tabelle B füllen Sie mit den Kursen des KIT, die die Kurse im Ausland entsprechen sollen. Die Tabelle B kann nicht lehr bleiben.
Das LA „Before the mobility” soll spätestens ein Monat vor dem Anfang Ihrer Mobilität von allen Seiten unterschrieben werden. Bei Änderungen Ihres Studienplanes nach Ihrem Ankunft an der Gasthochschule können Sie während des Aufenthaltes das Formular „During the mobility“ verwenden.
Online Linguistic Support - OLS
Bei ERASMUS+ wird eine Online-Sprachunterstützung (so genannte OLS – Online Linguistic Support) von der EU-Kommission angeboten. Zu Beginn und zum Ende Ihres Auslandsaufenthaltes müssen alle Teilnehmer Online-Sprachtests durchführen. Das Ergebnis des 1. OLS-Sprachtests dient aber NICHT als Auswahlkriterium bei der Partneruniversität. Nachdem Sie einen ERASMUS+-Platz erhalten haben, werden Sie automatisch zur Durchführung des 1. OLS-Sprachtests in Juni/Juli oder Oktober (für Restplätze) per E-Mail aufgefordert. Soll Ihre Muttersprache die Unterrichtssprache an der Gasthochschule sein, werden Sie keinen OLS-Sprachtest durchführen müssen.
Alle müssen aber die Teilnahme an dem 1. OLS-Sprachtest in Mobility Online bestätigen.
Nach dem 1. Sprachtest können Sie einen online-Sprachkurs auf dem OLS-Plattform besuchen. Die Sprachkurse werden in allen EU-Sprachen derzeit angeboten. Die Einladung zu Sprachkurs wird automatisch abgesendet, wenn das Sprachniveau in der Unterrichtssprache zwischen A1 und B1 nach dem 1. Sprachtest liegt. Wenn das Niveau nach dem 1. Sprachtest B2 oder höher ist, kann man auch den Online-Kurs in der Landessprache in OLS VOR dem Test auswählen und nach dem Test automatisch die Einladung für den Online-Kurs in der Landessprache bekommen (z. B. Sie studieren in Portugal auf Englisch, haben Englisch-B2 als Ergebnis des Online-Sprachtests und wollen Ihr Englisch mit dem Sprachkurs verbessern oder Portugiesisch schneller lernen).
Sicherheitsbselehrung
Dieses Dokument soll Sie über spezifische Informationsquellen für Deutsche im Ausland informieren. Außerdem definiert es die Bedingungen einer Mobilität und deren Abbruch bzw. Unterbrechung. Die Sicherheitsbelehrung müssen Sie in Mobility Online herunterladen, ausdrucken, lesen, unterschreiben und gescannt hochladen.
Grant Agreement (GA oder Stipendienvertrag)
Im Grant Agreement werden im Wesentlichen alle Rechte und Pflichten erläutert, die mit der Annahme des ERAMUS+-Platzes und der Mobilitätsbeihilfe verbunden sind. Es beschreibt insb. die Dauer der Mobilitätsphase, die Höhe der finanziellen Unterstützung, die Zahlungsmodalitäten und Hinweise auf die Versicherungspflicht der Studierenden. Dieses Dokument muss das IStO im Original und in Papierform erreichen.
Das GA können Sie spätestens Mitte Juli in Mobility Online herunterladen. Es muss zweifach ausdruckt und unterschrieben werden. Mit einem adressierten Rückumschlag schicken Sie die zwei Exemplaren spätestens VIER (Aufenthalte im SS) bzw. ZWEI (Aufenthalte im WS oder WS+SS) WOCHEN VOR Beginn des Aufenthaltes an:
International Students Office (IStO)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Sie können das Dokument nicht persönlich im Sekretariat Zi 106 abgeben, da das IStO-Gebäude aufgrund der Pandemie noch kein Publikum empfangen kann. Sollen Sie die zwei Exemplaren mit adressierten Rückumschlag abgeben wollen, können Sie diese mit einem Umschlag mit „ISTO – Erasmus OUT“ in den KIT-Briefkasten (im Durchgang zwischen Ehrenhof und Kaiserstraße) einwerfen.
Krankenversicherung
Wenn Sie eine Krankenversicherung (KV) in Deutschland haben, sollen Sie auch eine europäische Gesundheitskarte (EHIC – European Health Insurance Card) besitzen. Die EHIC dient nur eine Grundabsicherung in EU- und EU+-Ausland (Island, Norwegen, Schweiz und Türkei). In EU und EU+-Ausland garantiert die EHIC nur die Behandlung wie gesetzlich versicherten Inländer. Kosten dürfen nur in der Höhe übernommen werden, die in Deutschland entstanden wären. Rückführungskosten in die Heimat im Fall von Krankheit, Unfall, akute Behandlungen und Tod (Rücktransport der Leiche) sind in der EHIC nicht vorgesehen. Gesetzliche Krankenkassen kommen für Behandlungen bei akuter Erkrankung oder Unfall in einem EU-Mitgliedsland sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen auf. Erstattet wird aber nur, was im Gastland den dort versicherten Einwohnern zusteht. Krankenrücktransport nach Deutschland wird grundsätzlich nicht bezahlt. Daher ist es empfehlenswert, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Behandlungs- und Medikamentenkosten sowie den Rücktransport im Ernstfall abdeckt - sowohl für Reisen außerhalb als auch innerhalb der EU. Die Versicherung muss vor Reisebeginn abgeschlossen worden sein.
Prüfen Sie bitte auch, ob Ihre Krankenversicherung die Behandlung von Covid-19 einschließt.