Mehrfachförderung
Mobilitätsbeihilfe
Reisetage für grünes Reisen und Reisekostenpauschale
Mit dem Ziel, Erasmus+ in den European Green Deal zu integrieren, soll das Potenzial für den ökologischen Wandel durch den Inhalt und Geltungsbereich des Programms erschlossen und seine Umweltauswirkungen verringert werden. Deswegen können alle Erasmus+ geförderte Studierenden eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bekommen, die ohne Auto bzw. ohne Flugzeug ihre Hin- und/oder Rückfahrt zum/von Erasmus-Ziel unternehmen. Diese Unterstützung des umweltfreundlichen Reisens soll schrittweise ausgebaut werden.
Für Aufenthalte ab dem akad. Jahr 2024/25 berechnen wir für jede umweltfreundliche Mobilität zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage in die Förderung ein. Die Anzahl dieser zusätzlichen Tage richtet sich nach der Entfernung der Partneruniversität vom KIT:
-
2 Tage bis 499 km Entfernung
-
4 Tage bis 2999 km Entfernung
-
6 Tage ab 3000 km Entfernung
Die maximale Förderdauer (im Grant Agreement festgelegt) beträgt ab 2025/26 somit 111 Tage (Aufenthalt von einem Semester) bzw. 216 Tage (Aufenthalt von zwei Semestern). Wie viele Tage Ihre individuelle Förderung über 105/210 Tagen liegt, hängt von o.g. Tabelle ab.
Die zusätzliche Förderung für grünes Reisen wird mit der Mobilitätsbeihilfe ausgezahlt, nachdem Sie einen dafür vorgesehenen Fragebogen in Mobility Online vor dem Ausstellen des Stipendienvertrags ausgefüllt haben. Außerdem müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung (dieses erhalten Sie in Mobility Online) unterschreiben, wo Sie die umweltfreundliche Reise und die Bereitschaft bestätigen, die nachweisenden Unterlagen für 5 Jahre nach dem Erasmus-Aufenthalt aufzubewahren. Fahrkarten werden nur stichprobenartig vom IStO im Laufe der Mobilität gefordert. Die Reisetage für "grünes Reisen" müssen VOR der Berechnung des Stipendiums in Mobility Online beantragt werden und die Antwort kann nach der Berechnung NICHT mehr geändert werden.
Reisekostenpauschale (ab 2025/26)
Ab dem Aufruf 2025 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden (Studierenden und Hochschulpersonal) unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht:
| Distanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 -99 KM | 28 EUR + 0 Tage | 56 EUR + 2 Tage |
| 100 - 499 KM | 211 EUR + 0 Tage | 285 EUR + 2 Tage |
| 500 - 1999 KM | 309 EUR + 0 Tage | 417 EUR + 4 Tage |
| 2000 - 2999 KM | 395 EUR + 0 Tage | 535 EUR + 4 Tage |
| 3000 - 3999 KM | 580 EUR + 0 Tage | 785 EUR + 4 Tage |
| 4000 - 7999 KM | 1.188 EUR + 2 Tage | 1.188 EUR + 6 Tage |
| 8000 KM oder mehr | 1.735 EUR + 2 Tage | 1.735 EUR + 6 Tage |
#Greenchallenge
Einige Studierende sind dem Aufruf der #greenchallenge gefolgt und mit dem Fahrrad zur Partnerhochschule gereist. Ob Barcelona, Stockholm oder Reykjavik – kein Weg war zu weit, kein Hindernis zu groß. Sie hatten Schwierigkeiten und haben es trotzdem geschafft, lasse dich von ihren abenteuerlichen Reiseerlebnissen inspirieren:
-
Mit dem Rad nach Stockholm: Interview_Green_Challenge_KIT.pdf
-
Mit dem Rad nach Reykjavik: A tour of Ice and Fire - YouTube
Green Erasmus Portal (Green Erasmus)
Das Green Erasmus Portal bietet Studierenden Tipps und Tricks für nachhaltiges Handeln vor, während und nach ihrem Erasmusaufenthalt.
Interrail Pass für Erasmus+ (Interrail Pass for Erasmus+)
Der Interrail-Pass für Erasmus+ ist ein sechsmonatiger Pass für europäische Züge, der in Kooperation zwischen Eurail und dem European Student Network (ESN) speziell für Teilnehmende des Erasmus+-Programms entwickelt wurde. Dank seiner sechsmonatigen Gültigkeit können die meisten Erasmus-Studierenden sowohl die Hin- als auch Rückfahrt mit dem Pass bestreiten. Es stehen zwei Arten von Pässen zur Verfügung:
-
Vier Reisetage innerhalb von sechs Monaten nach dem Startdatum
-
Sechs Reisetage innerhalb von sechs Monaten nach dem Startdatum
Die Teilnehmenden können den Reisepass flexibel nutzen: Um umweltfreundlich in ihr Gastland und wieder zurück zu reisen, aber auch, um während ihrer Reise oder ihres Aufenthalts ihr Gastland weiter zu erkunden oder Nachbarländer zu besuchen.
Aufstockungsbetrag für Studierende mit spezifischen Bedingungen
ERASMUS+ und BAföG/ andere Stipendien
Learning Agreement "Before the mobility"
Ab akad. Jahr 2022/23: das Learning Agreement wird digital in Mobility Online abgewickelt. D.h. Sie geben nach der Nominierung in Mobility Online die einzelnen Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule und am KIT ein. Danach unterschreiben/bestätigen Sie im System und das Learning Agreement wird von Ihrer KIT-Fakultät digital überprüft und akzeptiert oder nicht. Wenn es nicht akzeptiert wird, bekommen Sie eine Rückmeldung per E-Mail mit einer Erklärung und was Sie machen müssen, damit das digitale Learning Agreement (DLA) akzeptiert werden kann. Wenn Sie Anerkennungsvereinbarungen oder ein ähnliches Dokument für die Zusicherung der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen haben, können Sie diese in Mobility Online im Schritt "Vorläufige Anerkennungszusage(n) hochgeladen (vollständig)" hochladen.
Online Language Support - OLS
Bei ERASMUS+ wird eine Online-Sprachunterstützung (der sogenannte OLS – Online Language Support) von der EU-Kommission angeboten. Zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes müssen alle Teilnehmer*innen Online-Sprachtests durchführen. Das Ergebnis des 1. OLS-Sprachtests dient aber NICHT als Auswahlkriterium bei der Partneruniversität. Nachdem Sie einen ERASMUS+ Platz erhalten haben, werden Sie automatisch zur Durchführung des 1. OLS-Sprachtests im Juni/Juli oder Oktober (für Restplätze) per E-Mail aufgefordert. Sollte Ihre Muttersprache die Unterrichtssprache an der Gasthochschule sein, werden Sie keinen OLS-Sprachtest durchführen müssen.
Alle müssen aber die Teilnahme an dem 1. OLS-Sprachtest bei Mobility Online bestätigen.
Nach dem 1. Sprachtest können Sie einen Online-Sprachkurs auf der OLS-Plattform besuchen. Die Sprachkurse werden derzeit in allen EU-Sprachen angeboten. Die Einladung zum Sprachkurs wird automatisch abgesendet, wenn das Sprachniveau in der Unterrichtssprache zwischen A1 und B1 nach dem 1. Sprachtest liegt. Wenn das Niveau nach dem 1. Sprachtest B2 oder höher ist, kann man auch den Online-Kurs in der Landessprache im OLS Profil auswählen (z. B. Sie studieren in Portugal auf Englisch, haben Englisch-B2 als Ergebnis des Online-Sprachtests und wollen Ihr Englisch mit dem Sprachkurs verbessern oder schneller Portugiesisch lernen).
Sicherheitsbelehrung
Dieses Dokument soll Sie über spezifische Informationsquellen für Deutsche im Ausland informieren. Außerdem definiert es die Bedingungen einer Mobilität und deren Abbruch bzw. Unterbrechung. Die Sicherheitsbelehrung müssen Sie auf Mobility Online herunterladen, ausdrucken, lesen, unterschreiben und gescannt hochladen.
Ehrenwörtliche Erklärung zu grünem Reisen
Dieses Dokument soll Sie über spezifische Informationsquellen für Deutsche im Ausland informieren. Außerdem definiert es die Bedingungen einer Mobilität und deren Abbruch bzw. Unterbrechung. Die Sicherheitsbelehrung müssen Sie auf Mobility Online herunterladen, ausdrucken, lesen, unterschreiben und gescannt hochladen.
Ehrenwörtliche Erklärung zu spezifischer Bedingung
Dieses Dokument steht in Mobility Online zum Download zur Verfügung, wenn der Aufstockungsbetrag für spezifische Bedingungen beantragt wurde. Die Beantragung erfolgt über die Beantwortung der Fragen in Mobility Online. Die Ehrenwörtliche Erklärung muss unterschrieben und in Mobility Online hochgeladen werden.
Grant Agreement (GA oder Stipendienvertrag)
Im Grant Agreement werden im Wesentlichen alle Rechte und Pflichten erläutert, die mit der Annahme des ERAMUS+ Platzes und der Mobilitätsbeihilfe verbunden sind. Es beschreibt insb. die Dauer der Mobilitätsphase, die Höhe der finanziellen Unterstützung, die Zahlungsmodalitäten und Hinweise auf die Versicherungspflicht der Studierenden. Dieses Dokument müssen Sie beim IStO im Original und in Papierform erreichen.
Das GA können Sie spätestens Mitte Juli in Mobility Online herunterladen. Es muss nass unterschrieben werden. Schicken Sie es spätestens ZEHN TAGE VOR dem im Dokument genannten Anfangsdatum an:
International Students Office (IStO)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Wenn Sie die zwei (2) Exemplare mit addressiertem Rückumschlag nicht abschicken wollen/können, werfen Sie diese mit einem Umschlag mit "International Students Office - Erasmus OUT" in den Briefkasten neben der Sekretariatstür im IStO (Gebäude 50.20, 1. Stock, Raum 106) ODER in den KIT-Briefkasten des Studierendenservices (im Durchgang zwischen Ehrenhof und Kaiserstr.) ein. In diesem letzen Fall werden die Unterlagen uns per Hauspost des KIT erreichen. Das kann einige Tage dauern!
Im Falle einer innereuropäischen Mobilität bietet die nationale Krankenversicherung des/der Teilnehmenden mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Dieser Grundversicherungsschutz ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind oder im Falle einer Auslandsmobilität. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Krankenversicherung erforderlich sein.
Haftpflicht- und Unfallversicherungen decken Schäden ab, die der/die Teilnehmende während des Auslandsaufenthalts verursacht oder erleidet. Für diese Versicherungen gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen. Der/die Teilnehmende läuft daher Gefahr, von den Standardbedingungen nicht abgedeckt zu sein, wenn er/sie z. B. nicht als Angestellte/r gilt oder nicht formal an der aufnehmenden Hochschuleinrichtung immatrikuliert ist. Zusätzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrausweisen und Gepäck empfohlen.
Lesen Sie bitte ausführlich die jeweiligen Punkte zu den Versicherungen unten und lassen Sie sich bitte darüber beraten!
Krankenversicherung
Wenn Sie eine Krankenversicherung (KV) in Deutschland haben, sollen Sie auch eine europäische Gesundheitskarte (EHIC – European Health Insurance Card) besitzen. Die EHIC dient nur einer Grundabsicherung im EU- und EU+-Ausland (Island, Norwegen, Schweiz und Türkei). In EU und EU+ Ausland garantiert die EHIC nur die Behandlung wie gesetzlich versicherte Inländer. Kosten dürfen nur in der Höhe übernommen werden, die in Deutschland entstanden wären. Rückführungskosten in die Heimat im Fall von Krankheit, Unfall, akuten Behandlungen und Tod (Rücktransport der Leiche) sind in der EHIC nicht vorgesehen. Gesetzliche Krankenkassen kommen für Behandlungen bei akuter Erkrankung oder Unfall in einem EU-Mitgliedsland sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen auf. Erstattet wird aber nur, was im Gastland den dort versicherten Einwohnern zusteht. Krankenrücktransport nach Deutschland wird grundsätzlich nicht bezahlt. Daher ist es empfehlenswert, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Behandlungs- und Medikamentenkosten sowie den Rücktransport im Ernstfall abdeckt - sowohl für Reisen außerhalb, als auch innerhalb der EU. Die Versicherung muss vor Reisebeginn abgeschlossen worden sein.
Prüfen Sie bitte auch, ob Ihre Krankenversicherung die Behandlung von Covid-19 einschließt.
Unfallversicherung
Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Karlsruhe. Lassen Sie sich dort beraten, wenn Sie Fragen haben.
Generell gilt folgendes: Wenn Sie mit ERASMUS für Studium ins Ausland gehen, ist eine Unfallversicherung nicht unbedingt notwendig aber sehr empfehlenswert. Sie sind als am KIT eingeschriebener Studierender auch im Ausland für Unfälle versichert, die in der Freizeit und auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zu oder von der Hochschule passieren. Der Versicherungsschutz trifft aber nur in spezifischen Fällen/Situation zu.
Wenn Sie mit ERASMUS für Praktikum ins Ausland gehen, ist eine Unfallversicherung verpflichtend!
Haftpflichtversicherung
Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Karlsruhe. Lassen Sie sich dort beraten, wenn Sie Fragen haben.
Generell gilt folgendes: Wenn Sie mit ERASMUS für Studium ins Ausland gehen, ist eine Haftpflichtversicherung optional aber empfehlenswert.
Wenn Sie mit ERASMUS für Praktikum ins Ausland gehen, ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend!
