Erasmus+ Praktikum

Auf einen Blick
Art von Auslandsaufenhtalt: Praktika
Zielregion:

Erasmus - Raum (alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei - Bewerbung jederzeit möglich, alle Unterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor Anfang des Praktikums KOOR erreichen)

 

WeltweitErasmus+ Partnerländer (inklusiv UK und die Schweiz – Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 1 Monat vor Praktikumsbeginn KOOR erreichen. Momentan ist das Kontingent erschöpft. Startet Ihr Praktikum ab dem 01.09.24? Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an koor∂extern-h-ka.de  und lassen sich auf die Verteilerliste setzen. Hierüber werden sie informiert, sobald neue Bewerbungen möglich sind. )

Zielgruppe:

Studierende und Graduierte (Bachelor und Master)

 

Doktoranden können derzeit nicht gefördert werden. Für eine Finanzierung von Auslandspraktika wenden Sie sich ans Karlsruhe House of Young Scientists (KHYS)

Dauer Aufenthalt: mindestens 60 Tage, maximal 12 Monate
Förderart: monatliche finanzielle Förderung

 

Das ERASMUS-Praktika-Programm bietet finanzielle Unterstützung für Praktika in den teilnehmenden Ländern. An dem Programm können eingeschriebene Studierende und AbsolventInnen einer Universität teilnehmen, die bereits eine Praktikumsstelle im europäischen Ausland gefunden haben.

Die Graduierten müssen sich schon vor dem Ende des Studiums bewerben, um an dem Programm teilnehmen zu können und eine finanzielle Förderung zu erhalten.

 

Achtung: Das Programm bietet eine finanzielle Förderung, vermittelt jedoch keine Praktika. Sie müssen sich also um die Praktikumssuche selbst kümmern.

Bewerbungen sind jederzeit möglich. Alle benötigten Unterlagen müssen unabhängig vom Zielland spätestens 1 Monat vor Praktikumsstart bei KOOR eingereicht werden. Für Praktika in Bildungseinrichtungen gilt eine verkürzte Bewerbungsfrist von einer Woche.

Die StipendiatInnen erhalten außerdem eine zwischen ihnen, der Hochschule und der Praktikumsstelle abgeschlossene Lernvereinbarung, die die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen garantiert (z.B. ECTS oder Eintrag in das Diploma Supplement).

 

Koordination & Ansprechpartner

Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester (KOOR - Erasmus Services BW)

Das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular von KOOR muss zusammen mit Ihrer aktuellen KIT-Studienbescheinigung zur Unterschrift an erasmus-out∂intl.kit.edu gesendet werden.

Nach Ende Ihres Praktikums erhalten Sie von KOOR für die 2. Rate der Finanzierung eine Bescheinigung der Hochschule zur Dokumentation, diese muss von Ihrer KIT-Fakultät unterschrieben werden. Damit Ihre KIT-Fakultät diese Bescheinigung unterschreiben kann, reichen Sie dort bitte zeitgleich die vorausgefüllte Bescheinigung zur Dokumentation von Praktika ein. Diese haben Sie zu Beginn der Bewerbung mit Ihrem unterschriebenen Bewerbungsformular vom IStO erhalten.

KOOR bietet eine wöchentliche Online-Sprechstunde dienstags zwischen 11:00 und 12:00 Uhr für Studierende an. Hier können sowohl an einem Erasmus+ Aufenthalt Interessierte als auch Studierende, die sich bereits im Bewerbungsprozess befinden, dem KOOR-Team direkt Fragen stellen. 

An jedem ersten Dienstag im Monat berichtet ein*e ehemalige*r Geförderte*r im Rahmen der Online-Sprechstunde ca. 10 bis 15 Minuten lang über seine/ihre Erfahrungen als Erasmus+ Stipendiat*in im Ausland. Dabei werden verschiedene Themen behandelt, darunter die Praktikums- und Wohnungssuche, das Leben im Zielland inklusive Freizeitaktivitäten und Lebenshaltungskosten sowie andere organisatorische Aspekte. 

 

Förderleistungen

Für Erasmus+ Praktika weltweit gelten die gleichen Förderbedingungen wie für Erasmus+ Praktika innerhalb Europa.

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern ist wie folgt: 

Partnerländer Tagessatz/Monatssatz in EUR
Alle Regionen außer 13 und 14 23,33 / 700,00
Länder der Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat) 18,00 / 540,00
Länder der Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, UK) 20,00 / 600,00

Es findet keine Unterscheidung der Förderhöhe zwischen Studierenden und Graduierten statt.
Ein Reisekostenzuschuss wird nicht gewährt.