Sonderprogramm für internationale Wissenschaftsfreiheit
Vorbemerkungen
Baden-Württemberg verfügt über exzellente Universitäten mit hoher Wettbewerbsfähigkeit und Strahlkraft. Die innovativen Potenziale von Wissenschaft und Forschung sind für die zukunftsfähige Entwicklung des Landes von zentraler Bedeutung. Die Baden-Württemberg Stiftung leistet seit vielen Jahren mit vielfältigen Fördermaßnahmen einen wichtigen Beitrag, diese Potenziale nachhaltig und zukunftsgerichtet zu stärken. Gleichzeitig reagiert sie mit ihren Programmen und Projekten auf aktuelle Veränderungen und Themen. Momentan gerät die Freiheit von Forschung und Lehre global betrachtet zunehmend unter Druck - auch in den wichtigen Forschungsnationen der Welt. Neben Einschränkungen der Forschermobilität werden die Publikationsfreiheit eingeschränkt, wissenschaftliche Daten zensiert und Erkenntnisse ignoriert, die nicht ins politische Weltbild passen. Wissenschaftsfreiheit ist dabei ein Gut von höchster gesellschaftlicher Relevanz. Dass die Wissenschaftsfreiheit nicht nur in autoritären Staaten massiv unter Druck steht, sondern auch in freiheitlichen Demokratien, zeigen momentan die aktuellen Entwicklungen in den USA. Angesichts der zunehmenden Einschränkungen der Wissenschaft möchten wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase, die aufgrund ihrer Forschung oder ihrer Nationalität in ihren Möglichkeiten der Durchführung ihrer Projekte im Ausland eingeschränkt sind, eine Perspektive in Baden-Württemberg bieten.
Ziel und Gegenstand der Ausschreibung
Die Ausschreibung folgt in erster Linie dem Ansatz, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Ländern mit zunehmend eingeschränkter Wissenschaftsfreiheit (beispielsweise USA) Forschungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg zu bieten.
Das vorliegende Förderprogramm gliedert sich in zwei Schienen. Zum einen können Stipendienmittel für Postdoktoranden über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren beantragt werden. Die von der Hochschule zu benennenden Kandidaten müssen sich in bestehende Strukturen und Projekte der antragstellenden Universität eingliedern.
Zum anderen erfolgt eine finanzielle Unterstützung zur Einrichtung international attraktiver Nachwuchsforschergruppen an den Universitäten des Landes. Mit dem Ziel der Spitzenförderung erhalten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (2-5 Jahre nach der Promotion) damit die Möglichkeit, für die Dauer von bis zu sechs Jahren an der antragstellenden Universität ein eigenes, längerfristig ausgerichtetes Forschungsprojekt zu entwickeln und umzusetzen. Mit der Leitung einer 3 Nachwuchsforschergruppe soll der Eintritt in die wissenschaftliche Selbständigkeit ermöglicht werden. Die Leiterinnen und Leiter verfügen flexibel über ihre Forschungsmittel und entscheiden selbst über die Einwerbung von Drittmitteln sowie die Einstellung von Personal im Rahmen des Projektbudgets. Insgesamt werden so mit dieser Maßnahme attraktive Karrieremöglichkeiten geboten. Die Nachwuchsgruppen und Stipendien sollen mit geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten aus dem Ausland oder Inland, deren Möglichkeiten aufgrund der oben genannten Einschränkungen nachgewiesenermaßen begrenzt wurden, besetzt werden. Bei inländischen Kandidaten kann dies z.B. die Absage eines bereits geplanten und zugesagten Forschungsaufenthaltes im Ausland sein.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind die baden-württembergischen Universitäten.
Modalitäten
Die Vorauswahl der geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für beide Programmlinien erfolgt über die Universitäten. Dazu holt die Universität für die Nachwuchsgruppenanträge mindestens zwei externe fachliche Gutachten ein, die Bewertung der potenziellen Stipendiaten erfolgt universitätsintern.
Kriterien für die Auswahl ist die Exzellenz der Kandidatinnen oder Kandidaten, die thematisch in Bereichen angesiedelt und integrierbar sein müssen, die nachgewiesenermaßen deutliche Schwerpunkte der Hochschule sind, wie zum Beispiel Exzellenzcluster, Innovationscampus oder SFB.
Jede Universität kann bis zu zwei Vorschläge für Postdoktoranden-Stipendien und höchstens einen Vorschlag für eine Nachwuchsgruppe einreichen. Dem Antrag sind eine kurze Begründung und Empfehlung der Hochschule für den jeweiligen Vorschlag beizulegen. Sollten insgesamt mehr vollständige Anträge eingereicht werden, als aus dem Programmbudget finanzierbar sind (bis zu 15 Postdoktoranden-Stipendien, bis zu 5 Nachwuchsgruppen), so entscheidet im Fall der Nachwuchsgruppen das Los, bei den Postdoktoranden-Stipendien entscheidet die Reihenfolge der Antragseingänge. Sollte nach der unter „6 Fristen“ angegebenen Antragsfrist das Programmbudget nicht ausgeschöpft sein, so erfolgt eine Aufforderung an die Universitäten, weitere Anträge einzureichen, in beiden Linien werden dann die weiteren Mittel nach der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Eine Ablehnung eines Antrages wird nicht begründet.
Rahmenbedingungen: Die Gelder werden nach Bewilligung des Antrages und Abschluss eines Zuwendungsvertrages den antragstellenden Universitäten zugewendet, diese wickeln die weiteren 4 Details ab und vergeben die Postdoktoranden-Stipendien bzw. die Nachwuchsgruppenstellen, der Abruf der Mittel erfolgt auf Antrag.
Postdoktoranden-Stipendien
• 2.500 € / Monat, einmalig 1.500 € für Konferenzteilnahmen
• Bis zu 2 Jahre Stipendiendauer
• Bis zu 2 Stipendiaten / Uni als Vorschlag
• Antragstellende Einrichtung muss eine Universität sein
Nachwuchsgruppen
• Bis zu 300.000 € / Jahr und Nachwuchsgruppe
• 3+3 Jahre Laufzeit (Evaluierung nach 3 Jahren und Entscheidung über Weiterfinanzierung)
• Bis zum Ablauf der Deadline maximal 1 Antrag / Universität, danach ggf. Aufforderung zur Einreichung weiterer Anträge
• Antragstellende Einrichtung muss eine Universität sein, eine Kooperation mit einer weiteren bw. Hochschule oder einer außeruniversitären gemeinnützigen Forschungseinrichtung mit Sitz in Baden-Württemberg ist zulässig
Dienstweg
Alle Anträge der Universitäten müssen der Baden-Württemberg Stiftung über die Rektorate vorgelegt werden.
Bewerbungsverfahren und Fristen
Die Anträge müssen der Baden-Württemberg Stiftung bis zum 23.07.2025 in deutscher oder englischer Sprache vorliegen (Ausschlussfrist). Im Falle der Einreichung von Anträgen in englischer Sprache ist eine deutsche Kurzfassung vorzulegen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail an forschung ∂does-not-exist.bwstiftung de Die Einreichung des Projektantrags im Original per Post oder Fax ist nicht erforderlich.
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