1. Studienangebot
► Welche Fächer (Bachelor und Master) kann ich am KIT studieren? Eine Liste aller Studiengänge finden Sie auf den Seiten des Studierendenbüros: Bachelor Master Promotion: Für ein Promotionsstudium kann man sich nicht wie für ein Bachelor- oder Masterstudium bewerben. Informationen zur Promotion. ► Wie bewerbe ich mich für ein Bachelor- und Masterstudium? Bitte bewerben Sie sich über das online-Portal. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf unserer Homepage oder in den FAQ zur Bewerbung. ► Gibt es ein englischsprachiges Studienangebot am KIT? Die Übersicht über englischsprachige Studiengänge finden Sie auf dieser Homepage. Bitte beachten Sie die jeweiligen erforderlichen Englischkenntnisse. ► Wie hoch sind die Gebühren für ein Studium? Informationen zu Gebühren finden Sie hier. Die Studiengänge des International Departments (Hector School and Carl Benz School) haben eigene Gebühren. |
2. Bewerbung für ein Bachelorstudium
► Ich habe ein Studienkolleg (Feststellungsprüfung) absolviert. Bin ich jetzt Bildungsinländer und bewerbe mich wie die deutschen Bewerber? Nein. Studienkollegsabsolventen sind KEINE Bildungsinländer. Bewerben Sie sich bitte nach den Regeln für internationale Bewerber aus einem Land außerhalb der EU. ► Kann ich mich direkt zum Bachelorstudium bewerben oder muss ich erst noch ein Studienkolleg besuchen? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie unter http://anabin.kmk.org oder in der DAAD-Datenbank. ► Wie bewerbe ich mich für ein Bachelorstudium am KIT? EU-Bewerber bewerben sich über das online-Portal des Studienbüros. Bitte beachten Sie die Informationen des Studienbüros zur Bewerbung. Nicht-EU-Bewerber für ein Bachelorstudium bewerben sich über das online-Portal des International Students Office. Ausnahmen: Wenn Sie Ihr Abitur (deutsche Hochschulreife) in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt haben, bewerben Sie sich bitte über das Studienbüro. Bitte beachten Sie: Bewerber mit einem Zeugnis der Feststellungsprüfung (Studienkolleg) bewerben sich bitte über das online-Portal des International Students Office. ► Ich habe fehlerhafte Angaben in Hochschulstart gemacht und im Bewerbungsportal kann ich sie nicht mehr korrigieren. Was soll ich tun? Bitte achten Sie auch bei Hochschulstart darauf, korrekte Angaben zu machen. Manche Felder sind in Hochschulstart bereits vorausgefüllt und Sie müssen sie korrigieren. Wenn es trotzdem zu einem Fehler kommt, gehen Sie wie folgt vor: 1. Korrigieren Sie die Daten in Hochschulstart. 2. Reichen Sie die Bewerbung im KIT Bewerbungsportal ein. 3. Ziehen Sie die Bewerbung im KIT System zurück. 4. Öffnen Sie die Bewerbung nochmal, die Daten sollten jetzt korrigiert sein. 5. Reichen Sie die Bewerbung erneut im KIT System ein. Bitte beachten Sie, dass das nur vor Ablauf der Bewerbungsfristen möglich ist. ► Wie bewerbe ich mich für das Studienkolleg (Feststellungsprüfung)? Bewerben Sie sich bitte über das online-Portal für ein Bachelorstudium, das Sie nach der Feststellungsprüfung studieren möchten. Sie bekommen automatisch die Einladung zum Studienkolleg, wenn Sie die Feststellungsprüfung vor dem Fachstudium ablegen müssen. ► Wie beziehungsweise wo kann ich den Status meiner Bewerbung abfragen? Im Bewerberportal können Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung sehen. ► Ich habe einen Fehler in meinem Zulassungsantrag gemacht, soll ich ein neues Bewerbungsformular schicken? Wenn Sie die Bewerbung schon an uns geschickt haben: Nein, bitte schicken Sie uns eine E-Mail und wir können dann die entsprechenden Änderungen vornehmen. Das geht erst, wenn Ihre Bewerbung bei uns angekommen ist. Wenn Sie die Bewerbung noch nicht an uns geschickt haben: Nein, bitte korrigieren Sie den Fehler einfach manuell im Antragsformular, wir ändern die Angaben dann in der Datenbank sobald der Antrag eingegangen ist. ► Müssen meine Zeugnisse für die Bewerbung beglaubigt sein? Nein, für die Bewerbung reichen einfache Kopien der Dokumente in der Originalsprache und einfache Kopien der offiziellen Übersetzungen (als PDF). Auch das Sprachzertifikat können Sie als einfache Kopie hochladen. Im Fall einer Zulassung müssen Sie alle Unterlagen im Original zur Einschreibung mitbringen. ► An welche Adresse muss ich meinen Zulassungsantrag und die Dokumente schicken? Sie müssen uns keine Unterlagen schicken. Laden Sie alle Dokumente im Bewerbungsportal als PDF-Datei hoch. ► Darf ich meine Bewerbung per email einreichen? Nein, eine Einreichung per Email ist nicht möglich. Bitte laden Sie die Bewerbungsunterlagen als PDF-Datei im Bewerbungsportal hoch. ► Wo bekomme ich einen Antrag in Papierform, wenn ich die online-Bewerbung nicht nutzen will? Bewerbungen am KIT können NUR über die online-Portale gestellt werden! Andere Zulassungsanträge werden nicht bearbeitet. ► Wann kann ich mich bewerben? Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie auf dieser Seite. ► Welche Bewerbungsfristen gibt es? Bewerbungsschluss Deutschkurs (Bachelor- und Masterbewerber): 15. Juli/ 15. Januar Bewerbungsschluss Studienkolleg (FSP): 15. Juli/15. Januar Bewerbungsschluss für DSH-Prüfung vor Studienbeginn: 15. Juli Bewerbungsschluss Bachelor (alle): 15. Juli ► Darf ich mich für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung auch noch später bewerben (bis 30.03 / 30.09)? Ja, aber nur für zulassungsfreie Masterstudiengänge. Für alle Bachelorstudiengänge ist der Bewerbungsschluss der 15. Juli. Achtung: wenn Sie einen DEUTSCHKURS machen möchten oder an der DSH-Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich bis 15. Januar bzw. 15. Juli bewerben! ► Ich bin ein/e Bachelorbewerber/in aus der Türkei und kann die Ergebnisse meiner Hochschulaufnahmeprüfung (ÖSYM) nicht bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli einreichen? Bewerber für ein Bachelorstudium aus der Türkei dürfen das ÖSYM-Ergebnis direkt nach Erhalt per Email nachreichen. Der Zulassungsantrag und alle anderen Dokumente müssen aber bis Bewerbungsschluss am 15.7. im Zulassungsreferat vorliegen. ► Kann ich mich mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben? Grundsätzlich ist dies nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen möglich. Sollte die benötigte offizielle Zeugnisurkunde für die Studienberechtigung bis zur Bewerbungsfrist noch nicht verfügbar ein, kann das Bestehen des Abschlusses unter Angabe aller erforderlichen Noten von der Zeugnis-ausstellenden Behörde vorab bestätigt werden. Im Fall einer positiven Entscheidung wäre die Zulassung an die Bedingung gebunden, dass das entsprechende Originalzeugnis zur Einschreibung vorgelegt wird. ► Bachelorprogramme beginnen nur zum Wintersemester. Kann ich mich trotzdem zum Sommersemester bewerben? Ja, aber nur, wenn Sie vor Beginn des Fachstudiums erst noch die Aufnahme in das Studienkolleg (Feststellungsprüfung) oder in den Deutschkurs (Dauer 1 Semester) beantragen möchten oder sich für ein höheres Fachsemester bewerben. ► Ich habe meinen Studienplatz nicht angenommen, wie erhalte ich eine Zulassung für das nächste Semester? Zulassungen können nicht auf das folgende Semester verlängert werden. Sie müssen sich wieder neu über das online-Portal für das nächste Semester bewerben. ► Welche Dokumente muss ich für die Bewerbung zum Studienkolleg (FSP) einreichen? Siehe unten Dokumente für das Bachelorstudium Deutschnachweis: Nachweis von mindestens B1 Kenntnissen (Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat) ► Welche Dokumente muss ich für die Bewerbung für den Deutschkurs einreichen? Siehe unten Dokumente für Bachelor- oder Masterbewerbung Deutschnachweis: Nachweis von mindestens B1 Kenntnissen (Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat) ► Welche Dokumente muss ich für eine Bachelorbewerbung einreichen? - Schulabschluss - Beleg des zuletzt besuchten Sprachkurses - Lebenslauf Zusätzliche Unterlagen: - Zeugnis der Feststellungsprüfung (falls vorhanden) - Hochschulaufnahmeprüfung (falls in Ihrem Heimatland üblich) - Pre university course (sofern in Ihrem Heimatland üblich – z.B. Iran) - APS Zertifikat (China und Vietnam) - Notenübersicht über bereits absolvierte Studienzeiten (falls Studienzeiten laut anabin nachgewiesen werden müssen) ► Muss ich Angaben über das Notensystem meiner Universität oder Schule machen? Ja, das ist sehr hilfreich. Wenn auf Ihrer Fächer- und Notenübersicht keine Angabe über das Notensystem enthalten ist, so reichen Sie bitte eine offizielle Bestätigung Ihrer Hochschule über das verwendete Notensystem ein, mit Angabe der maximal zu erreichenden Note und der Mindestnote zum Erreichen des Abschlusses. ► Bis wann kann ich Unterlagen zu meiner Bewerbung nachreichen? Bitte schicken Sie uns nur vollständige Bewerbungen! Unterlagen können nur bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden (bitte IMMER Bewerbungsnummer angeben). Nach Bewerbungsschluss werden keine Unterlagen mehr angenommen. Die DSH-2 bzw. TestDaF-4444 bringen Sie bitte erst zur Einschreibung mit, wenn Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht vorlag. ► Muss ich meine Zeugnisse übersetzen lassen? Ja, wenn Sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Die Übersetzung muss ein vereidigter Übersetzer ausstellen. Bitte laden Sie Ihrem Zulassungsantrag aber einen Scan der offiziellen Übersetzung hoch. Das Original müssen Sie dann bei der Einschreibung vorgelegt werden. ► Bekomme ich einen Bescheid per Post? Nein. Es werden keine Bescheide per Post verschickt. Sie bekommen eine E-Mail, sobald wir Ihren Bescheid im Bewerberportal zur Verfügung gestellt haben. |
3. Bewerbung für ein Masterstudium
► Wie bewerbe ich mich um ein Masterstudium am KIT? EU-Bewerber und Nicht-EU-Bewerber für ein Masterstudium bewerben sich über das online-Portal des International Students Office. Laden Sie bitte alle erforderlichen Dokumente als PDF im Portal hoch. Sie müssen keine Kopien Ihrer Dokumente per Post einsenden. ► Kann ich mich für zwei Masterstudiengänge gleichzeitig bewerben? Ja. Sie können sich für zwei Masterprogramme bewerben. Für jede Bewerbung müssen Sie einen eigenen Antrag ausfüllen und alle Dokumente einreichen. ► Kann ich mich mit meinem Bachelorabschluss aus dem Heimatland für einen Master bewerben? Wir überprüfen die Zeugnisse nur im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens. Vorher wird keine Auskunft über Ihre Zulassungsvoraussetzungen erteilt. Die Entscheidung über Ihre Zulassung ist abhängig von der formalen Prüfung Ihrer Zeugnisse durch unsere Mitarbeiter und durch die (inhaltliche) Auswahlkommission des Masterstudiengangs. Die Entscheidung der Auswahlkommission hängt maßgeblich von den Inhalten Ihres vorliegenden Bachelorstudiums als auch von den erreichten Noten dieses Studiums ab. Wir prüfen die Unterlagen nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Anfragen per Email vor der Bewerbung können nicht beantwortet werden. ► Woher weiß ich, ob mein vorheriges Studium für die Bewerbung zum Masterstudium ausreicht? Wenn ihr Antrag vollständig bei uns vorliegt, prüfen wir die Unterlagen auf formaler Ebene. Ist die Bewerbung korrekt und vollständig, werden die Unterlagen dann an die Fachabteilung weitergeleitet. Diese prüft, ob mit den Inhalten des von Ihnen eingereichten Studiums die Voraussetzungen für das Masterstudium am KIT erfüllt sind und dann fällt eine Entscheidung bezüglich der Zulassung. ► Müssen meine Zeugnisse für die Bewerbung beglaubigt sein? Nein, für die Bewerbung reichen einfache Kopien der Dokumente in der Originalsprache und einfache Kopien der offiziellen Übersetzungen (als PDF). Auch das Sprachzertifikat können Sie als einfache Kopie hochladen. Im Fall einer Zulassung müssen Sie alle Unterlagen im Original zur Einschreibung mitbringen. ► An welche Adresse muss ich meinen Zulassungsantrag und die Dokumente schicken? Sie müssen uns keine Unterlagen schicken. Laden Sie alle Dokumente im Bewerbungsportal als PDF-Datei hoch. ► Darf ich meine Bewerbung per email einreichen? Nein, eine Einreichung per Email ist nicht möglich. Bitte laden Sie die Bewerbungsunterlagen als PDF-Datei im Bewerbungsportal hoch. ► Wo bekomme ich einen Antrag in Papierform, wenn ich die online-Bewerbung nicht nutzen will? Bewerbungen am KIT können NUR über die online-Portale gestellt werden! Andere Zulassungsanträge werden nicht bearbeitet. ► Wann kann ich mich bewerben? Für das Sommersemester: ab November Für das Wintersemester: ab April ► Welche Bewerbungsfristen gibt es? Bewerbungsschluss Deutschkurs (ALLE Masterstudiengänge): 15. Juli/ 15. Januar Bewerbungsschluss für DSH-Prüfung vor Studienbeginn (ALLE MASTER): 15. Juli Bewerbungsschluss zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge: 15. Januar/15. Juli Optics and Photonics Bewerbungsschluss 30. April Water Science and Engineering 15. Juni / 15. Dezember Master Remote Sensing and Geoinformatics: 15. Juni / 15. Dezember Bewerbungsschluss zulassungsfreie Masterstudiengänge: 31. März/30. September ► Darf ich mich für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung auch noch später bewerben (bis 30.03 / 30.09)? Ja, aber nur für zulassungsfreie Masterstudiengänge. Achtung: wenn Sie einen DEUTSCHKURS machen möchten oder an der DSH-Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich bis 15. Januar bzw. 15. Juli bewerben! ► Ich habe meinen Studienplatz nicht angenommen, wie erhalte ich eine Zulassung für das nächste Semester? Zulassungen können nicht auf das folgende Semester verlängert werden. Sie müssen sich für das nächste Semester erneut über das Online-Portal bewerben und die neue Bewerbung mit allen Unterlagen erneut einreichen. ► Welche Dokumente muss ich für die Bewerbung für den Deutschkurs einreichen? Siehe unten Dokumente für Bachelor- oder Masterbewerbung Deutschkenntnisse: Nachweis von B1-Kenntnissen (Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat) ► Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich mich um ein Masterstudium bewerbe? - akademischer Leistungsnachweis (Transcript) - Bachelor Urkunde (falls verfügbar) - Beleg des zuletzt besuchten Sprachkurses - Lebenslauf (optional) - Motivationsschreiben (optional) - APS (chinesische Bewerber): Es muss immer eine aktuelle APS vorliegen, d.h. wenn Sie den Bachelor bereits abgeschlossen haben, muss eine APS über den Abschluss (alle Semester) vorliegen. Falls Sie während des Studiums bereits eine APS beantragt hatten, können Sie nach Studienabschluss eine Nachzertifizierung beantragen. Eine Übersicht über die notwendigen fachspezifischen Bewerbungsdokumente (z.B. Praktikum, Portfolio) finden Sie für jeden Studiengang hier. Please note: - please submit ordinary copies of all documents (except Chinese applicants need to send the original APS) ► Ich habe den Bachelor zum Bewerbungsschluss noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem für ein Masterstudium bewerben? Ja, mit einem vorläufigen Transcript of Records (Kursliste mit allen bisherigen Noten und Kursen), aber das Bachelorzeugnis muss bei der Immatrikulation vorgelegt werden können. ► Muss ich Angaben über das Notensystem meiner Universität oder Schule machen? Ja, das ist sehr hilfreich. Wenn auf Ihrer Fächer- und Notenübersicht keine Angabe über das Notensystem enthalten ist, so reichen Sie bitte eine offizielle Bestätigung Ihrer Hochschule über das verwendete Notensystem ein, mit Angabe der maximal zu erreichenden Note und der Mindestnote zum Erreichen des Abschlusses. ► Ich kann die Bescheinigung über die Gesamtnote nicht von meiner Universität bekommen, was tun? Wenn Sie keine Bescheinigung über die Gesamtnote bekommen können, reichen Sie bitte nur ihr aktuelles Transcript of Records ein. Wir berechnen die Gesamtnote dann als Durchschnitt der Studienleistungen. ► Muss ich meine Zeugnisse übersetzen lassen? Ja, wenn Sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Die Übersetzung muss ein vereidigter Übersetzer ausstellen. Bitte laden Sie Ihrem Zulassungsantrag aber einen Scan der offiziellen Übersetzung hoch. Das Original müssen Sie dann bei der Einschreibung vorgelegt werden. ► Bekomme ich einen Bescheid per Post? Nein. Es werden keine Bescheide per Post verschickt. Sie bekommen eine E-Mail, sobald wir Ihren Bescheid im Bewerberportal zur Verfügung gestellt haben. ► Bewerbung für englischsprachige Studiengänge: Muss ich einen Englischtest nachweisen, obwohl ich mein Studium auf Englisch absolviert habe? Das ist abhängig vom beantragten Masterprogramm. Die Fakultät für Elektrotechnik verlangt beispielsweise TOEFL oder IELTS auch in diesem Fall (spätestens bei der Immatrikulation). ► Bewerbung für englischsprachige Studiengänge: Welche Englischnachweise werden akzeptiert? Bitte informieren Sie sich über die genauen Englischvoraussetzungen des gewünschten Studiengangs hier ► Bewerbung für englischsprachige Studiengänge: Wie lautet der Institutscode für das TOEFL Ergebnis? Bitte geben Sie für das KIT den Code 0683 an. ► Bewerbung für englischsprachige Studiengänge: Kann ich meine Englischnachweise später einreichen? Grundsätzlich sollten alle Unterlagen bis Bewerbungsschluss vorliegen, im Falle einer Zulassung sollten sie spätestens bei der Immatrikulation vorgelegt werden können. ► Bewerbung für englischsprachige Studiengänge: Mein Testergebnis ist etwas zu niedrig, kann ich mich trotzdem bewerben? Ja, aber bis spätestens bei der Immatrikulation müssen die geforderten Ergebnisse vorliegen. |
4. Zulassung / Ablehnung
► Ich habe eine Zulassung mit der Bedingung, die DSH-2 bzw. TestDaF4444 noch vorzulegen. Kann ich meine DSH-2 oder MeinTestDaF4444 nachschicken? Nein. Wenn Sie bereits eine Zulassung haben, bringen Sie das Sprachzertifikat zur Einschreibung mit. Wir stellen keine neue Zulassung aus. ► Ich habe eine Zulassung mit der Bedingung, die DSH-2 bzw. TestDaF4444 noch vorzulegen. Kann ich eine Zulassung ohne Auflage bekommen, wenn ich das Sprachzeugnis vor der Einschreibung schicke oder vorbeibringe? Nein. Wir stellen keine neue Zulassung aus. Zur Visabeantragung können Sie die Zulassung mit Auflage und dazu das Sprachzeugnis vorlegen. Auflagen erfüllen Sie bitte erst bei der Einschreibung. ► Ich kann nicht zur Einschreibung kommen, kann ich meine Zulassung für das nächste Semester verlängern? Nein, Zulassungen / Vormerkungen können nicht verlängert werden. Sie müssen sich neu für das nächste Semester bewerben. ► Ich habe mich schon einmal beworben. Muss ich noch einmal alle Dokumente für eine neue Bewerbung einreichen? Ja, wir benötigen einen neuen, aktuellen Antrag mit allen Dokumenten (nur einfache Kopien - keine Beglaubigungen erforderlich!) ► Ich habe mich für einen Bachelorstudiengang mit einsemestrigem Deutschkurs beworben und eine Ablehnung erhalten. Warum? Für den Deutschkurs gibt es nur wenige Plätze. Aus diesem Grund können nicht alle Bewerber für den Deutschkurs eine Einladung erhalten. Bitte suchen Sie sich eine Alternative zum Deutschlernen und bewerben sich das nächste Mal direkt zum Studium. ► Ich habe mich für ein NC-Bachelor beworben und wurde trotz guter Noten abgelehnt. Warum? Wir erhalten für Studiengänge wie Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur usw. viel mehr Bewerbungen als Studienplätze zur Verfügung stehen. Deshalb werden nur Bewerber mit den besten Noten zugelassen. ► Ich habe mich für einen Master-Studienplatz beworben und wurde abgelehnt. Warum? Das International Students Office überprüft nur die formelle Korrektheit Ihrer Bewerbung. Anschließend wird Ihr Antrag an die zuständige Fachabteilung (die Fakultät) weitergeleitet. Dort wird die Entscheidung getroffen. Den Grund der Ablehnung steht in Ihrem Ablehnungsbescheid. Ablehnung aus inhaltlichen Gründen: Grundsätzlich vergleichen die Masterkommissionen immer sehr genau die Fächer/Module der eingereichten Bachelorstudien mit den Fächern/Modulen unseres eigenen Bachelorprogramms. Tatsächlich müssen die Inhalte nahezu identisch sein. Gibt es zu viele Abweichungen, muss der Antrag abgelehnt werden. Dies gilt übrigens auch für deutsche Bewerber, die ihr Bachelorstudium an einer anderen deutschen Hochschule absolviert haben. Ablehnung aus Gründen der Kapazität: Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt (NC). In diesen Fächern gibt es viel mehr Bewerber als Studienplätze. Aus diesem Grund müssen Bewerbungen abgelehnt werden. Bitte versuchen Sie es in diesem Fall im nächsten Semester noch einmal. |
5. Einschreibung/Immatrikulation
► Wann kann ich mich immatrikulieren? Die Einschreibung findet im International Students Office statt. Die Termine finden Sie in Ihren Zulassungsbescheid oder unter: http://www.intl.kit.edu/istudent/index.php. ► Was muss ich zur Immatrikulation mitbringen? Bringen Sie bitte zur Einschreibung folgende Unterlagen mit:
► Muss ich bei der Einschreibung eine Krankenversicherung nachweisen? In Deutschland sind alle Studierenden unter 30 Jahren krankenversicherungspflichtig: Bei der Einschreibung am KIT müssen Sie entweder den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenversicherung (Formular für die Einschreibung an der Hochschule) oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht (wenn Sie privat bzw. bei einer ausländischen Versicherung versichert sein wollen) bringen. EU-Bürger legen ihre Europäische Versicherungskarte (EHIC) vor. Weitere Informationen: Krankenversicherung. ► Wo bekomme ich die Befreiung von der Versicherungspfllicht? Sie müssen Ihre Versicherungspolice und Ihren Zulassungsbescheid bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Dort erhalten Sie dann die Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht. Achtung: wenn Sie sich zur Einschreibung von der Versicherungspflicht befreien lassen, müssen Sie Ihr vollständiges Studium in Deutschland privatversichert bleiben! Ein Wechsel in die deutsche, gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums nicht möglich! ► Welche Kosten kommen zu Semesterbeginn auf mich zu? Informationen zu Studienkosten finden Sie hier. Den genauen Betrag erhalten Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid. ► Kann ich mich auch noch später einschreiben? Sie können sich bis Vorlesungsbeginn einschreiben: Vorlesungsbeginn ► Ich konnte auf Grund einer langen Wartezeit auf mein Visum meinen Studienplatz in diesem Semester nicht wahrnehmen. Wie kann ich meinen Anspruch auf das nächste Semester verlängern? Sie müssen einen neuen Antrag auf Zulassung für das nächste Semester auszufüllen (Online Bewerbung) und uns diesen mit den erforderlichen Kopien per Post zuzuschicken. ► Was ist die Orientierungsphase? Die O-Phase ist die Willkommenswoche und richtet sich an die neuimmatrikulierten Studenten. Das Ziel der Orientierungsphasen ist es, die Studienanfänger am KIT beim Kennenlernen ihrer neuen Kommilitonen und Knüpfen von sozialen Kontakten zu unterstützen. Die Studierenden sollen in das Leben in Karlsruhe und an der Universität eingeführt werden, über den Campus und die Stadt informiert werden, sowie die Struktur und Organisation des Studiums begreifen. Hier die Termine: http://www.o-phase.kit.edu/ |
6. Studienkolleg
► Was ist das Studienkolleg? Das Studienkolleg dauert in der Regel ein Jahr. Die Schüler schließen das Kolleg mit einer Prüfung (Feststellungsprüfung) ab. Das Zeugnis der Feststellungsprüfung ist eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Wer vor dem Fachstudium in Deutschland das Studienkolleg besuchen muss, ist zentral festgelegt. Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link (siehe Schulabschlüsse mit Hochschulzugangsberechtigung): http://anabin.kmk.org/ ► Muss ich das Studienkolleg (Feststellungsprüfung) besuchen vor dem Fachstudium? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie unter folgendem Link (siehe Schulabschlüsse mit Hochschulzugangsberechtigung): http://anabin.kmk.org/ ► Wie bewerbe ich mich für das Studienkolleg (Feststellungsprüfung) am KIT? Bewerben Sie sich bitte über das online-Portal für ein Bachelorstudium am KIT, das Sie nach der Feststellungsprüfung studieren möchten. Sie bekommen automatisch die Einladung zum Studienkolleg, wenn Sie die Feststellungsprüfung vor dem Fachstudium ablegen müssen. ► Welchen Deutschnachweis brauche ich für das Studienkolleg? Nachweis der Deutschkenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B2-Kurs. Ihre tatsächlichen Deutschkenntnisse werden im Aufnahmetest für das Studienkolleg/Deutschkurs überprüft. Um den Test bestehen zu können, brauchen Sie mindestens B2-Kenntnisse. ► Welche Bewerbungsfristen gelten für das Studienkolleg (Feststellungsprüfung)? Sommersemester: 15. Januar Wintersemester: 15. Juli ► Wann findet der nächste Aufnahmetest zum Studienkolleg statt? Die Aufnahmetests sind in der Regel Anfang März (für Sommersemester) und im September (für Wintersemester). Genauere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Bewerbung zum Bachelorstudium in Ihrer Einladung zum Aufnahmetest (Vormerkung). ► Welche Inhalte hat der Aufnahmetest zum Studienkolleg? Wie kann ich mich vorbereiten? Deutschtest und Mathematiktest. Informationen und Unterlagen zur Vorbereitung finden Sie auf der Webseite des Studienkollegs. ► Welche Nachweise brauche ich um am Aufnahmetest des Studienkollegs am KIT teilzunehmen? Um am Aufnahmetest teilzunehmen, erhalten Sie eine Einladung (Vormerkung) vom IStO. Anschließend müssen Sie sich einen Platz am Aufnahmtest reservieren. Mit der Einladung (Vormerkung) und der Platzreservierung können Sie am Aufnahmetest teilnehmen. ► Ich möchte mich für den Aufnahmetest bei OnDaF registrieren, habe aber keine TAN und kann daher die Prüfung nicht buchen. Die TAN braucht man für die Buchung einer Prüfung. Sie sollen die Prüfung aber nicht nicht buchen, sondern sich nur bei OnDaF registrieren. Die Buchung wird am Prüfungstag gemeinsam vorgenommen. Damit es dann schneller geht, sollen Sie vorher schon registriert sein. ► Ich kann nicht zum Aufnahmetest kommen, gibt es einen Nachtermin? Nein. Wegen steigender Anzahl von Bewerbungen wird vom Studienkolleg KEIN Nachtermin für den Aufnahmetest angeboten. ► Ich kann nicht zum Aufnahmetest kommen, kann ich eine Vormerkung zum Studienkolleg für das nächste Semester bekommen? Sie müssen sich erst neu bewerben für das nächste Semester und alle Unterlagen nochmals einreichen (einfache Kopien reichen aus!). ► Gibt es einen Platz im Studienkolleg für jeden, der den Aufnahmetest besteht? Leider nein. Die Plätze sind begrenzt und nicht jeder Teilnehmer, der den Aufnahmetest besteht, erhält einen Platz. |
7. Deutschkenntnisse
► Welche Deutschkenntnisse brauche ich für die Bewerbung am KIT? - Studienkolleg (Feststellungsprüfung): Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Ihre tatsächlichen Deutschkenntnisse werden im Aufnahmetest für das Studienkolleg/Deutschkurs überprüft. Um den Test bestehen zu können, brauchen Sie mindestens B2-Kenntnisse. - studienvorbereitender Deutschkurs: Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Ihre tatsächlichen Deutschkenntnisse werden im Aufnahmetest für das Studienkolleg/Deutschkurs überprüft. Um den Test bestehen zu können, brauchen Sie mindestens B1-Kenntnisse. - Bachelor- und Masterstudium: Für die Bewerbung reicht ein B1-Nachweis. Zur Einschreibung muss aber DSH2 oder TestDaF4444 vorgelegt werden. Weitere Anerkannte Zertifikate siehe: http://www.intl.kit.edu/istudent/3167.php Achtung: Bewerber für den Masterstudiengang Wissenschaft-Medien-Kommunikation müssen bereits zu Bewerbungsschluss DSH-3 oder TestDaF5555 vorlegen. ► Muss die DSH2 oder der TestDaF4444 bis zum Bewerbungsschluss vorliegen? Nein. Sie können eine Zulassung mit der Auflage erhalten, den ausreichenden Deutschnachweis bei der Einschreibung vorzulegen (Oktober/April). Bei der Bewerbung muss aber mindestens ein B2-Nachweis sein. ► Kann ich mich auch ohne Deutschkenntnisse bewerben? Nein, bis Bewerbungsschluss müssen mindestens Kenntnisse auf dem Mittelstufenniveau vorliegen.Sie können sich zusammen mit Ihrer Bewerbung für ein Bachelorstudium auch für einen Deutschkurs bewerben. Falls ihre Bewerbung erfolgreich war, müssen Sie dann einen Aufnahmetest ablegen, der Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 voraussetzt. ► Ich habe mich ohne DSH2 oder TestDaF4444 beworben. Kann ich das Zertifikat nachreichen? Ja, ABER NUR bis zum Bewerbungsschluss und wenn Sie noch keine Zulassung haben! Nach dem Bewerbungsschluss werden keine Unterlagen mehr angenommen. Sie erhalten dann eine Zulassung mit der Auflage, den ausreichenden Deutschnachweis bei der Einschreibung vorzulegen (Oktober/April). ► Werden auch andere Prüfungen außer der DSH-2 akzeptiert? Ja, alternativ zum Nachweis der Sprachkenntnisse über die DSH-Prüfung können Sie dafür auch eines der folgenden Zertifikate vorlegen: -Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II (Sprachdiplom KMK II). -Goethe-Zertifikat C2 -telc Deutsch C1 Hochschule -Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung -Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit dem Ergebnis 4x4 (Achtung: Es müssen in allen 4 Bereichen mindestens 4 Punkte erreicht werden. Eine 3 in einem der Bereiche kann nicht durch eine 5 in einem anderen Bereich ausgeglichen werden!) ► Ich habe bereits eine Zulassung mit Einladung zur DSH-Prüfung erhalten, kann aber nicht teilnehmen. Kann ich in eine Vormerkung zum Deutschkurs wechseln? Ja, ABER NUR bis zum Bewerbungsschluss am 15. Januar/15. Juli. Danach ist der Wechsel NICHT mehr möglich! ► Ich habe bereits eine Zulassung mit Einladung zur DSH-Prüfung (oder eine Zulassung mit der Auflage DSH2) erhalten, habe aber jetzt die DSH2 / TestDaF4444 schon. Kann ich eine Zulassung ohne Auflage erhalten? Nein, der Zulassungsbescheid wird nicht geändert. Bringen Sie den ausreichenden Deutschnachweis zur Einschreibung mit. ► Ich habe bereits eine Vormerkung für den Deutschkurs erhalten, habe aber jetzt DSH2 oder TestDaF4444. Kann ich eine Zulassung zum Fachstudium bekommen? Ja, ABER NUR bei zulassungsfreien Studiengängen! |
8. DSH-Prüfung
► Gibt es eine DSH-Prüfung am KIT vor Semesterbeginn? Ja aber nur vor Beginn des Wintersemesters (meist im September). ► Wer kann an der DSH-Prüfung teilnehmen? Bewerber für ein Bachelor- oder Masterstudium am KIT, die eine Zulassung zum Fachstudium erhalten haben. ► Wie kann ich an der DSH-Prüfung teilnehmen? Wie kann ich eine Einladung zur Prüfung bekommen? 1. Bewerben Sie sich für ein Bachelor- oder Masterstudium am KIT. ► Wie funktioniert die Registrierung für die DSH-Prüfung am KIT? Jeder, der an der DSH2-Prüfung teilnehmen möchte, muss sich für die DSH-Prüfung registrieren unter: http://www.stk.kit.edu/dsh.php
► Muss ich an der DSH-Prüfung am KIT teilnehmen? Nein. Sie können sich aber nur zum Fachstudium einschreiben, wenn Sie die DSH2 oder TestDaF4444 bei der Einschreibung vorlegen! Ohne DSH2 / TestDaF4444 dürfen Sie nicht mit dem Fachstudium beginnen. ► Ich möchte mich für die DSH-Prüfung bei OnDaF registrieren, habe aber keine TAN und kann daher die Prüfung nicht buchen. Die TAN braucht man zur Buchung einer Prüfung. Sie sollen die Prüfung aber nicht vorher buchen, sondern sich nur bei OnDaF registrieren. Die Buchung wird am Prüfungstag gemeinsam vorgenommen. Damit es dann schneller geht, sollen Sie vorher schon registriert sein. ► Ich habe die DSH1 erreicht. Kann ich mich damit zum Fachstudium einschreiben und die DSH2 oder TestDaF4444 später einreichen? Nein. Sie brauchen DSH2. ► Wann muss ich die Ergebnisse der DSH-Prüfung spätestens nachweisen? Bitte legen Sie ihrer Bewerbung eine Bescheinigung über das Niveau des letzten besuchten Deutschkurses bei. Den Nachweis der DSH-2 müssen Sie dann erst zur Einschreibung vorlegen. ► Ich habe eine bedingte Zulassung mit der Auflage, die DSH2 einzureichen. Kann ich mein DSH-Zertifikat vor der Einschreibung einreichen und ein Zulassung ohne Auflage bekommen? Nein. Wenn Sie bereits eine Zulassung mit DSH-Auflage haben, bringen Sie die DSH bitte zur Einschreibung mit. Das DSH-Zertifikat wird vorher nicht angenommen und es wird KEINE neue Zulassung ohne Auflage erstellt. ► Ich habe bereits eine Zulassung mit Einladung zur DSH-Prüfung erhalten, kann aber nicht teilnehmen. Kann ich in eine Vormerkung zum Deutschkurs wechseln? Ja, ABER NUR bis zum Bewerbungsschluss am 15. Januar/15. Juli. Danach ist der Wechsel NICHT mehr möglich! ► Kann ich am KIT auch einen Deutschkurs zur Vorbereitung auf die DSH beantragen? Ja, Sie können das im Rahmen Ihrer online-Bewerbung zum Bachelor- oder Masterstudium angeben. ► Welche DSH2-Zertifikate werden am KIT akzeptiert? Alle registrierten und am KIT akzeptierten DSH2-Zertifikate finden Sie hier. ► Wo kann ich TestDaF ablegen? Es gibt TestDaF-Zentren weltweit.Wann Prüfungen stattfinden und wo finden Sie auf der Homepage von TestDaF. Das Studienkolleg am KIT ist auch TestDaF-Prüfungszentrum und bietet auch TestDaF- Vorbereitungskurse an. Wenden Sie sich für Informationen bitte direkt an das Studienkolleg. |
9. Studienvorbereitender Deutschkurs
► Wie lange dauert der Deutschkurs? Der Deutschkurs dauert in der Regel ein Semester und wird mit der DSH-Prüfung beendet. ► Wer kann am Deutschkurs teilnehmen? Nur Studenten, die sich für ein Fachstudium (Bachelor/Master) am KIT beworben haben, die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und eine Zulassung zum Fachstudium erhalten können, sobald sie die DSH2-Prüfung bestanden haben. ► Welchen Deutschnachweis brauche ich für die Zulassung zum Deutschkurs? Nachweis der Deutschkenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Ihre tatsächlichen Deutschkenntnisse werden im Aufnahmetest für das Studienkolleg/Deutschkurs überprüft. Um den Test bestehen zu können, brauchen Sie mindestens B1/B2-Kenntnisse. ► Wie bewerbe ich mich für den Deutschkurs? Bewerben Sie sich bitte über das online-Portal für ein Bachelor- oder Masterstudium am KIT und geben in der Bewerbung an, dass Sie am Deutschkurs teilnehmen wollen. Sie bekommen dann automatisch die Einladung zum Deutschkurs. ► Welche Bewerbungsfristen gelten für den Deutschkurs? Sommersemester: 15. Januar Wintersemester: 15. Juli Achtung: auch wenn der Bewerbungsschluss für Ihren Studiengang später ist, gilt der frühere Termin, wenn Sie den Deutschkurs besuchen möchten! ► Wie viel kostet der Deutschkurs am KIT? Eine Preisliste finden Sie auf den Seiten des Studienkollegs. Bitte kontaktieren Sie das Studienkolleg direkt bei weitergehenden Fragen zu den Kosten. ► Ich habe bereits eine Zulassung mit Einladung zur DSH-Prüfung erhalten, kann aber nicht teilnehmen. Kann ich in eine Vormerkung zum Deutschkurs wechseln? Ja, ABER NUR bis zum Bewerbungsschluss am 15. Januar/15. Juli. Danach ist der Wechsel NICHT mehr möglich! ► Ich habe bereits eine Vormerkung für den Deutschkurs erhalten, habe aber jetzt DSH2 oder TestDaF4444. Kann ich eine Zulassung zum Fachstudium bekommen? Ja, ABER NUR bei zulassungsfreien Studiengängen! ► Wann findet der nächste Aufnahmetest zum Deutschkurs statt? Der Aufnahmetest ist in der Regel Anfang März (für Sommersemester) und im September (für Wintersemester). Genauere Informationen erhalten Sie in Ihrer Einladung zum Aufnahmetest (Vormerkung). ► Wie sieht der Aufnahmetest zum Deutschkurs aus? Wie kann ich mich vorbereiten? Informationen und Unterlagen zur Vorbereitung finden Sie auf der Webseite des Studienkollegs. ► Ich möchte mich für den Aufnahmetest bei OnDaF registrieren, habe aber keine TAN und kann daher die Prüfung nicht buchen. Die TAN brauch man für die Buchung einer Prüfung. Sie sollen die Prüfung aber nicht vorher buchen, sondern sich nur bei OnDaF registrieren. Die Buchung wird am Prüfungstag gemeinsam vorgenommen. Damit es dann schneller geht, sollen Sie vorher schon registriert sein. ► Ich kann nicht zum Aufnahmetest kommen, kann ich eine Vormerkung zum Deutschkurs für das nächste Semester bekommen? Sie müssen sich erst neu bewerben für das nächste Semester und alle Unterlagen nochmals einreichen (einfache Kopien reichen aus!). ► Ich kann nicht zum Aufnahmetest kommen, gibt es einen Nachtermin? NEIN. Es wird nur noch ein Aufnahmetest angeboten. Wenn Sie zu diesem Termin nicht kommen können, müssen Sie sich für das nächste Semester erneut bewerben ► Gibt es einen Platz im Deutschkurs für jeden, der den Aufnahmetest besteht? Leider nein. Die Plätze sind begrenzt und nicht jeder Teilnehmer am Aufnahmetest der besteht, erhält einen Platz. Suchen Sie also nach Alternativen (private Sprachschulen). ► Ich habe bereits eine Einladung (Vormerkung) zum Deutschkurs für ein Studienfach erhalten, kann ich für ein anderes Studienfach noch eine neue Einladung bekommen? Leider nein, wir stellen nur eine Vormerkung für jeden Bewerber aus, auch wenn Sie mehrere Anträge gestellt haben. |
10. Promotion
► Wie gehe ich vor, wenn ich am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) promovieren möchte? Auf www.intl.kit.edu/iforscher/3815.php erhalten Sie nähere Informationen zum Vorgehen. ► Wie bewerbe ich mich? Zunächst brauchen Sie einen Betreuer für ihre Arbeit. Nähere Informationen finden Sie unter www.intl.kit.edu/iforscher/3815.php ► Wo finde ich weitere Informationen? Auf www.intl.kit.edu/iforscher/3815.php erhalten Sie nähere Informationen. ► Welche Unterlagen benötige ich für die Registrierung als PhD am KIT? Erst wenn Sie einen Betreuer gefunden haben, können Sie sich als Doktorand am KIT einschreiben. Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung als Promotionsstudent mit einer 50%-Stelle am KIT nicht möglich ist. Bitte registrieren Sie sich dafür über unsere Online-Portal Beizufügende Unterlagen: - Promotionsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihren Betreuer - Spätestens nach einem Semester muss die offizielle Annahme als Doktorrand vom zuständigen Dekanat vorliegen. - Einfache Kopie des original Bachelor und Master Zeugnisses. - Kopie des original Notenauszug /Transcript of Records oder Diploma Supplement (Bachelor + Master) - Falls die Originaldokumente nicht auf Deutsch oder Englisch sind: einfache Kopie der Übersetzungen von einem staatlich anerkannten Übersetzer. - Registrierung bei KHYS (Karlsruhe House of Young Scientists) ► Welche Voraussetzungen müssen für ein Promotions-/Postgraduiertenstudium erfüllt sein? Generell können ausländische Bewerber/innen nur dann promovieren, wenn ihr im Ausland erworbener Universitätsgrad einem deutschen Masterabschluss gleichzusetzen ist. Zunächst muss jedoch ein Professor/eine Professorin bereit sein, Ihre Promotion zu betreuen. Für weitere Informationen und Beratung kontaktieren Sie bitte das International Scholars & Welcome Office (IScO) oder besuchen Sie die Seite www.intl.kit.edu/iforscher/3815.php ► Wie lange dauert ein Promotions-/Postgraduiertenstudium? In der Regel besteht die Promotion aus der selbständigen Anfertigung einer anspruchsvollen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer anschließenden Prüfung oder der „Verteidigung“ der Arbeit. Für eine Promotion benötigen Sie in der Regel einen Zeitraum von 3-5 Jahren. |
11. Visum und Aufenthaltserlaubnis
► Brauche ich ein Visum für die Einreise nach Deutschland? EU-Bürger und Bürger aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz brauchen kein Visum. Nicht-EU-Bürger aus Kanada, USA, Japan, Süd-Korea, Neuseeland, Japan, Israel und Brasilien brauchen kein Visum zur Einreise nach Deutschland. Drei Monate nach Einreise (in ein Schengen-Staat) müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken (§ 16) haben, um an der Uni studieren zu dürfen. Weitere Infos siehe FAQs zu Aufenthaltsgenehmigung (LINK!). Nicht-EU-Bürger brauchen ein Studienvisum (wichtig: Zweck Studium § 16) zur Einreise nach Deutschland. Das Visum beantragen Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland mit dem Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheid des KIT oder der Vormerkung für den Deutschkurs/Studienkolleg am KIT. ► Wo und wie beantrage ich ein Visum zu Studienzwecken? Das Studienvisum zur Einreise nach Deutschland beantragen Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Vom KIT brauchen Sie dazu nur den Zulassungsbescheid oder die Vormerkung für Deutschkurs/Studienkolleg. Bitte beachten Sie, dass es in vielen Ländern schwierig ist, einen Termin bei der Botschaft zu erhalten und mit langen Wartezeiten zu rechnen ist. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Botschaft vor Ort. ► Ich habe alle Unterlagen für das Studienvisum bei der Botschaft abgegeben, erhalte aber keine Nachricht. Da kein Anrecht auf ein Visum besteht, kann die Botschaft ohne Nennung der Gründe den Visumsantrag ablehnen. Das International Students Office hat keinen Einfluss auf die Visumserteilung und bekommt auch keine Informationen zum Bearbeitungsstand. ► Ich glaube der Zulassungsbescheid / die Vormerkung reicht für die Visumsbeantragung nicht aus. Kann ich noch ein zusätzliches Schreiben mit Stempel und Unterschrift erhalten? Nein. Der Zulassungsbescheid oder die Vormerkung zum Deutschkurs/Studienkolleg reicht für die Visumsbeantragung aus. Weitere Schreiben werden nicht ausgestellt. Bescheide werden auch nicht per Post verschickt. ► Ich kann nicht rechtzeitig zur Einschreibung kommen. Kann ich eine Bestätigung der Uni für die Botschaft bekommen, dass ich auch später zur Einschreibung erscheinen kann? Ja. Bitte kontaktieren Sie Ihren Sachbearbeiter (siehe Zulassungsbescheid) unter Angabe der Bewerbernummer und bitten um eine Bestätigung. ► Die Visumsbeantragung dauert und ich kann meinen Studienplatz in diesem Semester nicht annehmen. Kann ich eine Zulassung für das nächste Semester bekommen? Nein, nicht automatisch. Sie müssen sich für das nächste Semester erneut am KIT bewerben und alle Unterlagen nochmals einreichen. Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen nur in einfacher Kopie eingereicht werden müssen (Ausnahme: APS muss im Original vorliegen). ► Was ist der Unterschied zwischen einem Visum und der Aufenthaltserlaubnis? Visum: Das Visum muss bei der deutschen Botschaft im Heimatland zur Einreise nach Deutschland beantragt werden. Sie brauchen ein Studienvisum! Von der Universität brauchen Sie dafür den Zulassungsbescheid/Vormerkung. In der Regel gilt das Visum für drei Monate. Nach Ihrer Anreise nach Deutschland müssen Sie innerhalb der Visumsgültigkeit eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde vor Ort beantragen. Diese wird dann meist für ein oder zwei Jahre ausgestellt. ► Wann beantrage ich die Aufenthaltsgenehmigung? 1. Schritt Einschreibung am KIT (mit Visum), 2. Schritt Einzug in eine Wohnung/Studentenwohnheim, 3. Schritt Anmeldung bei der Stadt, 4. Schritt Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen (ist nur mit Mietvertrag und nach Anmeldung bei der Stadt möglich!) ► Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis (eAT) in Deutschland? EU-Bürger und Bürger aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung. Nicht-EU-Bürger aus Kanada, USA, Japan, Süd-Korea, Neuseeland, Japan, Israel und Brasilien brauchen kein Visum zur Einreise nach Deutschland. Sie dürfen sich ohne Visum für drei Monate in Deutschland aufhalten. Innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise (in ein Schengen-Staat) müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken (§ 16) bei der Ausländerbehörde vor Ort beantragen. Dafür brauchen Sie von der Universität die Immatrikulationsbescheinigung. Nicht-EU-Bürger reisen mit einem Studienvisum nach Deutschland. In der Regel gilt das Studienvisum drei Monate (Gültigkeit siehe Visum). Innerhalb der Gültigkeit des Studienvisums zur Einreise (in ein Schengen-Staat) müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken (§ 16) bei der Ausländerbehörde vor Ort beantragen. Dafür brauchen Sie von der Universität die Immatrikulationsbescheinigung. ► Wo beantrage ich die Aufenthaltserlaubnis (eAT)? Bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Sie müssen telefonisch oder online einen Termin vereinbaren. Achtung: Wartezeiten! Studierende, die in der Stadt Karlsruhe wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde in Karlsruhe. Studierende, die im Kreis Karlsruhe wohnen, wenden sich an das Landratsamt. Die Ämter sind erst für Sie zuständig, wenn Sie sich bei der Stadt/Landkreis mit Ihrem Wohnsitz angemeldet haben. ► Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken (§ 16) gilt nur für den Studiengang und die Hochschule, die auf dem Zusatzblatt vermerkt sind! Wenn Sie die Hochschule oder den Studiengang wechseln, brauchen Sie vor der neuen Immatrikulation ein neues, aktualisiertes Zusatzblatt für den entsprechenden Studiengang/Hochschule. Das gilt momentan auch für den Wechsel vom Bachelor- ins Masterstudium! ► Ich will mein Studienfach am KIT wechseln, brauche ich eine neue Aufenthaltserlaubnis (eAT)? Nein, solange die Aufenthaltsgenehmigung noch gültig ist, brauchen Sie keine neue Karte. Aber Sie müssen vor der Umschreibung ins neue Fach ein neues Zusatzblatt für den neuen Studiengang beantragen. Bitte reichen Sie dafür den Zulassungsbescheid vom KIT bei der Ausländerbehörde ein. Das aktualisierte Zusatzblatt müssen Sie zur Umschreibung dem IStO vorlegen. ► Ich will vom Bachelor- ins Masterstudium wechseln, brauche ich eine neue Aufenthaltserlaubnis (eAT)? Nein, solange die Aufenthaltsgenehmigung noch gültig ist, brauchen Sie keine neue Karte. Aber Sie müssen vor der Umschreibung in den Master ein neues Zusatzblatt für das Masterstudium beantragen. Bitte reichen Sie dafür den Zulassungsbescheid vom KIT bei der Ausländerbehörde ein. Das aktualisierte Zusatzblatt mit dem eAT müssen Sie zur Umschreibung dem IStO vorlegen. ► Ich will von einer anderen Universität ans KIT wechseln. Brauche ich eine neue Aufenthaltserlaubnis? Nein, solange die Aufenthaltsgenehmigung noch gültig ist, brauchen Sie keine neue Karte. Aber Sie müssen vor der Immatrikulation am KIT den Eintrag im Zusatzblatt (Studium am KIT in Studienfach XYZ) ändern lassen. Bitte reichen Sie dafür den Zulassungsbescheid vom KIT bei der Ausländerbehörde ein. Das aktualisierte Zusatzblatt mit dem eAT müssen Sie zur Immatrikulation vorlegen. ► Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis für einen Deutschkurs, kann ich mich damit an der Uni immatrikulieren? Ja, wenn der Eintrag auf dem Zusatzblatt vermerkt: Studienvorbereitender Deutschkurs oder Deutschkurs mit anschließendem Studium. Nein, wenn kein Hinweis auf ein anschließendes Studium vermerkt ist. Dann müssen Sie das Zusatzblatt mit dem Zulassungsbescheid der Uni bei der Ausländerbehörde ändern lassen bevor Sie sich immatrikulieren. ► Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studienkolleg in Deutschland, kann ich mich damit an der Uni immatrikulieren? Ja. Nach der Immatrikulation müssen Sie das Zusatzblatt umgehend bei der Ausländerbehörde aktualisieren lassen. Legen Sie dafür bei der Ausländerbehörde die Immatrikulationsbescheinigung der Uni vor. |
12. Unterkunft
► Ich benötige eine Unterkunft. Können Sie mir helfen? Das International Student Office kann Ihnen keine Unterkunft vermitteln. Die Wohnheime gehören nicht der Universität, sondern dem Studierendenwerk Karlsruhe oder privaten Trägern. Über Unterkunftsmöglichkeiten können Sie sich auf den folgenden Webseiten informieren: ► Wo finde ich eine Liste aller Wohnheime in Karlsruhe? Auf den Seiten des Studierendenwerks Karlsruhe finden Sie nützlich Informationen und eine Liste der Wohnheime ► Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland? Voraussetzungen und Möglichkeiten der Studienfinanzierung finden Sie in diesem Video |
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