Persönlicher Erfahrungsbericht
In Mobility Online wird der Erfahrungsbericht über ein Webformular von Ihnen erfasst. Wir empfehlen das Erstellen des Berichtes in einem Textbearbeitungsprogramm, von dem aus der Inhalt in die unterschiedlichen Formularfelder kopiert werden kann. Eine Vorlage zum Download finden Sie hier. Sie sollten Eindrücke in folgenden Themenbereichen vermitteln:
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Vorbereitung und Ankunft
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Leben und Organisation an der Hochschule
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Kurse mit Beschreibung
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Anerkennungsverfahren
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Freizeit
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Kontakte und Integration
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Selbstentwicklung und Fazit
Der Erfahrungsbericht wird in anonymisierter Form auf der Internetseite des International Students Office veröffentlicht, um nachfolgenden ERASMUS+ Studierenden als Informationsquelle zu dienen. Faire Kritik ist durchaus erwünscht. Wir behalten uns aber vor, verunglimpfende oder beleidigende Passagen ganz zu löschen bzw. den Bericht nicht zu veröffentlichen. Insbesondere wenn Personen namentlich genannt werden.
Wenn Sie damit einverstanden sind, dass Ihr Bericht zukünftigen Outgoern online zur Verfügung gestellt wird, setzen Sie bitte in Mobility Online beim Punkt „Veröffentlichen“ das Häkchen bei „Ja“!
EU-Umfrage
Nachdem wir am Ende Ihres Aufenthaltes das Certificate of Departure erhalten haben, bekommen Sie per E-Mail einen Link zu einem Evaluierungsbogen (Absender: replies-will-be-discarded∂ec.europa.eu; Betreff: Erasmus+ individual participant report request). Diese EU-Umfrage dient zu Evaluation und Reflexion Ihres ERASMUS+ Aufenthaltes. Bestätigen Sie ihre Teilnahme bitte in Mobility Online.
Transcript of Records (ToR)
Das Transcript of Records (Notenauszug oder ein anderer offizieller Leistungsnachweis der Gasthochschule) wird von den Partnerhochschulen zumeist gegen oder nach Ende des Auslandsaufenthaltes zur Dokumentation der erbrachten Leistungen erstellt. Sobald dieses Dokument von der Partnerhochschule ausgehändigt wird, laden Sie es bitte in Mobility Online hoch.
Sollte das Original des Notenspiegels bei uns eingehen, werden Sie per E-Mail zur Abholung des Zeugnisses aufgefordert.
Zweite Rate
Die zweite Rate erfolgt am Ende des Auslandsstudiums, nach Erhalt aller stipendienrelevanter Unterlagen bzw. Durchführung aller vorgesehenen Schritte in Mobility Online:
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DLA "Changes During the Mobility" (falls Änderungen notwendig)
- Certificate of Departure
- persönlicher Erfahrungsbericht
- EU-Umfrage
- Transcript of Records
Wenn Sie eine Verlängerung beantragt und finanziert bekommen haben, gehört das neue Grant Agreement (GA - mit Verlängerung) in Papierform auch zu den Abschlussunterlagen für die zweite Rate.
Normalweise wird die zweite Rate nach den folgenden Daten ausgezahlt:
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30. Januar
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30. März
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30. Juni
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30. September
Spätere Auszahlungen sind nur im Fall von einer späteren Ausstellung der Unterlagen seitens der Gasthochschule zulässig. In diesem Fall informieren Sie uns kurz per E-Mail.
Achtung: Zuviel gezahlte Beträge (z.B. wegen Verkürzung der Aufenthaltsdauer aufgrund von Krankheit) werden vom IStO zurückgefordert. Ebenso müssen Sie mit Rückforderungen rechnen, sollten die stipendienrelevanten Unterlagen nicht fristgerecht beim IStO vorliegen oder die 20 ECTS von im Ausland erbrachten Leistungen pro Semester nicht erreicht werden.
Anrechnung der Studienleistungen
Die erbrachten Studienleistungen im Ausland können hier am KIT angerechnet werden. Falls Sie vor Antritt Ihres Auslandssemesters entsprechende Anerkennungszusagen eingeholt haben, können Sie diese nun bei Ihren Professoren einlösen. Die Anerkennung ist in Ihrer KIT-Fakultät geregelt. Informationen hierzu finden Sie auf der ERASMUS+ Austauschseite Ihrer KIT-Fakultät.
Allgemeine Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.
Umrechnung von Prüfungsleistungen
Die Anerkennung und Umrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen ist generell den Fakultäten vorbehalten. Neben den Noten spielen in der Praxis häufig andere Aspekte wie SWS, Kursinhalte und unterschiedliche Notenverteilungen eine Rolle. Als praktische Grundlage zur Umrechnung von Prüfungsleistungen wird von der Kultusministerkonferenz die modifizierte bayerische Formel empfohlen. In der Praxis kann es am günstigsten sein, eine Umrechnungstabelle zu benutzen, die Sie gefunden haben und die Quelle anzugeben. Dabei kann es sich jedoch immer nur um Empfehlungen handeln!
Die „modifizierte bayerische Formel“:
Wobei folgendes gilt:
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x = Gesuchte Note
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Nmax = Maximalnote (Bestnote) der jeweiligen Notenskala
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ND = Umzurechnender Notenwert
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Nmin = Unterste Bestehensnote der jeweiligen Notenskala
Die Maximal- sowie die unterste Bestehensnote sollten aus dem vom Studierenden eingereichten, an der ausländischen Universität/für den jeweiligen Studiengang verwendeten Notensystem hervorgehen.
Beispiel Spanien
Die spanische Notenskala reicht von 0-10. Aus dem spanischen Notenauszug geht hervor, dass die erreichbare Höchstnote 10 und die unterste Bestehensnote 5 ist. Der Student hat in der Prüfung eine 8 erreicht. Nach Anwendung der modifizierten bayerischen Formel ergibt sich die umgerechnete deutsche Note 2,2.
Allgemeine Hinweise und Feedbackmöglichkeiten
Allgemeine Hinweise zur Anerkennung von Auslandsleistungen können Sie auf den Seiten der Hochschulrektorenkonferenz nachlesen.
Der Kummerkasten steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle für alle Probleme zur Verfügung, inklusive Kritik und Feedback zu Anerkennung und Anerkennungsprozessen.
Ein Auslandsaufenthalt ist eine immense Ressource für die Zukunft - sowohl auf beruflicher als auch auf persönlicher Ebene. Identifzieren Sie die Kompetenzen und Erfahrungen, die Sie gewonnen haben - und finden Sie heraus, wie Sie die für sich gewinnbringend einsetzen können.
From Experience to Impact: Your Semester Abroad as a Resource for the Future (Tagesworkshop)
Anmelden können Sie sich für die Veranstaltung im Sommersemester ab dem 9. April (First come, first serve).
