• Dienstleistungseinheit Internationales
    Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
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Baden-Württemberg-Stipendium

 

Auf einen Blick 

Art von Auslandsaufenthalt: Studienaufenthalte über ein Austauschprogramm des KIT
Zielregion/Zielland: Partneruniversitäten außerhalb Europas
Dauer Aufenhalt: Mindestens ein Semester
Förderart: Monatliche finanzielle Förderung 
Baden-Württemberg Stiftung Baden-Württemberg Stiftung
Baden-Württemberg Stiftung

Allgemeine Informationen 

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende ist ein Programm der Baden-Württemberg Stiftung.

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende unterstützt den internationalen Austausch von deutschen und internationalen Studierenden. Die Baden-Württemberg Stiftung ermöglicht mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende jährlich rund 1.200 jungen Menschen aus aller Welt einen Studienaufenthalt in einem anderen Land.

Auf das Baden-Württemberg-STIPENDIUM können sich KIT-Studierende bewerben, die einen Studienaufenthalt (nicht Praktikum) an einer Partnerhochschule in Übersee planen. Für Auslandsaufenthalte an europäischen Partnerhochschulen steht das ERASMUS-Programm zur Verfügung.

Austauschstudierende unserer Partneruniversitäten haben auch die Möglichkeit ein Baden-Würtemberg-STIPENDIUM zu bekommen. Hierfür müssen Sie von Ihrer Universität nominiert werden. Falls dies auf Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte an das Auslandsbüro Ihrer Heimathochschule.

Weitere Informationen zum Stipendium finden Sie auf den Seiten der Baden-Württemberg Stiftung.

Achtung: Das Baden-Württemberg-Programm und das Baden-Württemberg-STIPENDIUM sind zwei unabhängige Programme. Sie können sich also parallel zu Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz im Rahmen des Baden-Württemberg-Programms oder der Direktkooperationen des KIT auf ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM bewerben.

Detaillierte Informationen

  • September 2023 - August 2024

Prüfen Sie bitte vor Ihrer Bewerbung, ob Sie die folgenden Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind zum Bewerbungszeitpunkt als Bachelor- oder Masterstudierende(r) am KIT immatrikuliert und werden es im potenziellen Stipendienzeitraum auch sein.
  • Sie planen einen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule des KIT in Übersee.
  • Die Partnerhochschule befindet sich nicht in Singapur oder Südafrika, Kansas (USA) oder Kentucky (USA) (Stand Oktober 2023).*
  • Sie planen einen Studienaufenthalt, kein Praktikum.
  • Sie nehmen an einem Austauschprogramm des KIT teil, nicht an einem Doppelabschlussprogramm.
  • Die geplante Aufenthaltsdauer beträgt mindestens ein Semester.
  • Sie haben innerhalb Ihres aktuellen Studienabschnitts noch keine Gelder aus dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM erhalten.

*Das KIT behält sich vor, je nach Autausch- und Bewerberlage an der jeweiligen Partneruniversität, kurzfristig noch weitere Zieluniversitäten auszuschließen.

Die Bewerbungsfrist liegt ca. ein halbes Jahr vor Antritt des Auslandssemesters, d.h.

  • 28. Februar für Aufenthalte während des folgenden Wintersemesters oder für das gesamte folgende akademische Jahr
  • 31. Oktober für Aufenthalte während des folgenden Sommersemesters
  1. Registrieren Sie sich im Portal BWS-World der Baden-Württemberg Stiftung. Sie erhalten ein persönliches Passwort und einen Benutzernamen per E-Mail.

  2. Loggen Sie sich erneut im Portal ein und füllen Sie Ihr Profil aus, inkl. persönlicher Angaben und Angaben zur Heimat- und Gastuniversität. Bitte laden Sie dann folgende Unterlagen auf Deutsch oder Englisch hoch: 

    • Motivationsschreiben (max. 1 Seite, mit Angaben zu Studienplan/Vorlesungen im Ausland und zum Austauschprogramm, auf das Sie sich am KIT beworben haben)

    • tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten)

    • vollständiger aktueller Notenauszug über das gesamte bisher absolvierte Studium (inkl. Bachelor)

    • Immatrikulationsbescheinigung am KIT

    • Nominierungsbestätigung von Seiten des KIT o.Ä. als Nachweis darüber, dass Ihnen ein Austauschplatz angeboten wurde

    • Sprachnachweis für die Landessprache(n) des Gastlandes und/oder Englisch (falls Sie englische Vorlesungen hören werden): mind. A2. Nicht entsprechend nachgewiesene Sprachkenntnisse werden nicht berücksichtigt.

      • TOEFL,

      • DAAD-Sprachzertifikat,

      • Aktueller Notenspiegel, in dem ein Sprachkurs verzeichnet ist (bitte gut erkennbar hervorheben),

      • Abiturzeugnis, wenn die Sprache während der gesamten Oberstufe belegt wurde,

      • andere Nachweise, aus denen das Sprachniveau gemäß GER eindeutig hervorgeht.

    • NEU: Erklärung über sonstige Finanzierungsquellen für den Auslandsaufenthalt

    • in Ausnahmefällen ein PDF, in dem Sie Besonderheiten zu Ihren Unterlagen erklären (Gründe, warum Sie noch keine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung haben; Besonderheiten, falls Sie sich gerade im Übergang zwischen Bachelor und Master befinden, o.Ä.)

      Sie brauchen keine zusätzlichen/weiteren Dokumente hochzuladen, wie z.B. Gutachten oder Empfehlungsschreiben. Dies ist zwar im Portal möglich, ist jedoch nicht Teil des Auswahlverfahrens. 

  3. Schicken Sie Ihre Bewerbung im Portal ab. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Felder ausfüllen, da Nachträge nach Freischaltung des Profils nicht mehr möglich sind und die Bewerbung unvollständig nicht der Kommission zur Entscheidung vorgelegt werden kann.

  • Den genauen Umfang des bewilligten Stipendiums erhalten Sie mit dem Förderbescheid mitgeteilt.
  • Im Regelfall erhalten KIT-Studierende ein Teilstipendium für ein Semester, welches aus 4 Monatsraten à 1.000€ besteht, d.h. insgesamt 4.000€. Je nach Budgetlage und Bewerberzahlen können auch abweichende Teilstipendien ausgezahlt werden.
  • Eine Verlängerung auf ein zweites Semester ist am KIT nicht möglich.
  • Die Auszahlung des Stipendiums beginnt frühestens mit dem Beginn des Aufenthalts im Ausland und Eingang des „Certificate of Arrival“ (s.u.). Es gibt keine Auszahlungen im Voraus.
  • Studierende, die ein Stipendium der Baden-Württemberg Stiftung erhalten, sind mithin in den Semestern, in denen sie ein Stipendium erhalten, gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 LHGebG von der Gebührenpflicht nach § 3 LHGebG befreit. 
  • Das IStO legt der Baden-Württemberg Stiftung Empfehlungen zur Förderung vor, hier fließen folgende Kriterien ein:
    • Erbrachte Studienleistungen
    • Soziale und interkulturelle Kompetenz
    • Zielhochschule
    • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
    • Sprachkenntnisse
  • Ca. 6 bis 8 Wochen nach der Bewerbungsfrist leitet das IStO diese Vorschläge an die Baden-Württemberg Stiftung weiter. Die endgültige Entscheidung obliegt der Baden-Württemberg Stiftung und nimmt oft nochmals 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Die Baden-Württemberg Stiftung wendet sich nach der finalen Auswahl direkt mit einer Zusage oder Absage per E-Mail an Sie.
  • Als ausgewählte(r) StipendiatIn erhalten Sie per E-Mail von der Baden-Württemberg Stiftung einen Stipendienvertrag. Bitte lesen Sie ihn genau durch.
  • Mit Unterschrift des Vertrags verpflichten Sie sich:
    • während des Erhalts des Stipendiums als StudentIn am KIT eingeschrieben zu sein,
    • die Gast- und die Heimathochschule sofort schriftlich zu informieren, wenn sie Ihren Auslandsaufenthalt umplanen, unterbrechen oder abbrechen müssen,
    • im Laufe der Förderung kein anderes Stipendium zu beziehen,
    • an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs teilzunehmen,
    • während Ihres Aufenthalts an der Gastuniversität Interessierte über das KIT zu informieren. Dazu melden Sie sich nach Ihrer Ankunft an der Gastuniversität im International Students Office, um Ihr Interesse anzumelden, sich bei Veranstaltungen, wie z.B. International Fairs, auf dem Campus zu engagieren.
  • Unterschreiben Sie den Vertrag und laden Sie eine Kopie im Portal BWS-World hoch. Das Original senden Sie ans IStO oder geben es dort ab – entweder direkt bei Frau Anneke Peters oder im Sekretariat, Zimmer 106. Bitte tragen Sie nun auch Ihre Bankverbindung für die Anweisung Ihres Stipendiums im Portal ein und senden Sie uns vor Abreise eine Immatrikulationsbescheinigung für den Stipendienzeitraum an bws∂intl.kit.edu.
  • Nach Ankunft an der Gasthochschule lassen Sie bitte das Formular Certificate of Arrival (CoA) ausfüllen und senden Sie es per E-Mail an uns zurück.
  • Nach Erhalt von Vertrag im Original, aktueller Immatrikulationsbescheinigung und CoA initiieren wir die Auszahlung Ihres Stipendiums.
  • Kurz vor Abreise lassen Sie bitte das Formular Certificate of Departure (CoD) an der Gasthochschule ausfüllen und senden es uns per E-Mail zu.
  • 4 Wochen nach Ende des Stipendienzeitraums (nicht des Aufenthaltszeitraums) sind Sie außerdem verpflichtet einen Erfahrungsbericht über das Studium und den Aufenthalt im Gastland anzufertigen und im Portal BWS-World hochzuladen. Bitte beachten Sie unbedingt das Hinweisblatt für den Erfahrungsbericht, welches Sie über das Portal erhalten.
  • Außerdem erhalten Sie mit Ihrem Stipendienbescheid eine Einladung zum Regional Chapter Karlsruhe. Hier können Sie mit StipendiatInnen und Alumni und Alumnae in Kontakt treten und auch nach Ihrer Rückkehr von Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung profitieren. Nutzen Sie diese Möglichkeit und treten Sie bei.

Wenn Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Bewerbung auf das Baden-Württemberg-STIPENDIUM durchgeführt haben (unabhängig vom Erfolg der Bewerbung) und sich nun erneut bewerben möchten, informieren Sie uns bitte via bws∂intl kit edu.
Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall eine Wiederbewerbung möglich ist, und kommunizieren mit der Baden-Württemberg Stiftung. Die Baden-Württemberg Stiftung wird Ihr altes Profil überarbeiten und Sie informieren, sobald Sie Ihre neue Bewerbung mit dem alten Profil starten können.

Bitte legen Sie für eine Wiederbewerbung KEIN neues Profil im Portal BWS-World an.

BAföG-EmpfängerInnen beachten bitte das entsprechende Merkblatt im Portal BWS-World.