PROMOS

 

Mit PROMOS hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ein Stipendienprogramm für regulär eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen zur Förderung von weltweiten Auslandsaufenthalten aufgelegt. Auf das PROMOS-Stipendium können sich KIT-Studierende bewerben, die einen Auslandsaufenthalt (Studium, Forschung
oder Praktikum) außerhalb des "Erasmus+"-Raums und der Schweiz planen. Es können auch Auslandsaufenthalte in Großbritannien gefördert werden.

Bewerbungen erfolgen über unser Online-Bewerbungsportal.

Bereits registrierte Nutzer können ihre Bewerbung und Angaben über unser Online-Portal bearbeiten.

Auf einen Blick

Art von Auslandsaufenthalt: Studienaufenthalte, Forschungsaufenthalte, Praktika
Zielregion/Zielland: Großbritannien & Übersee (d.h. außerhalb des "Erasmus+"-Raums und der Schweiz)
Dauer Aufenhalt:

Studien- und Forschungsaufenthalte: mind. ein Monat
Praktika: mind. ein Monat

Förderdauer:

Studien- und Forschungsaufenthalte: mind. ein bis max. sechs Monate
Praktika: mind. ein bis max. sechs Monate

Studienaufenthalte

  • Die Dauer des Studienaufenthalts muss mindestens einen Monat betragen.
  • Als Studienaufenthalt kann ein Aufenthalt, während dessen Kurse an einer Universität belegt werden, gefördert werden.
  • Die maximale Förderdauer beträgt 6 Monate, auch wenn der Aufenthalt länger ist.

Forschungsaufenthalte

  • Die Dauer des Forschungsaufenthalts muss mindestens einen Monat betragen.
  • Als Forschungsaufenthalte können Aufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (auch in Unternehmen) sowie Studienarbeiten (Projektarbeiten) gefördert werden, wenn:
    • Der Aufenthalt durch die Anfertigung der Abschluss-/Studienarbeit begründet wird.
    • Keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht werden.
    • Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann.
  • Die maximale Förderdauer beträgt 6 Monate, auch wenn der Aufenthalt länger ist.

Praktikumsaufenthalte

  • Die Dauer des Praktikums muss mindestens einen Monat betragen.
  • Die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master oder ein ähnliches Dokument des KIT muss vorliegen.
  • Die maximale Förderdauer beträgt 6 Monate, auch wenn der Aufenthalt länger ist.

Detaillierte Informationen

  • 1. Januar 2024 – 31. Dezember 2024

Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende des KIT, wenn sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
  • Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de) oder
  • als Studierende und HochschulabsolventInnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.

Promovierende können nicht gefördert werden. 

Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Sollten nicht deutsche Staatsangehörige seit mehr als 5 Jahren nicht mehr in ihrem Heimatland leben, gilt das derzeitige Aufenthaltsland, also Deutschland, als Heimatland. 

Studierende müssen sich selbständig um ihren Studienplatz an einer ausländischen Hochschule bzw. einen Praktikumsplatz bewerben und können sich dann (parallel dazu) auf das PROMOS-Stipendium bewerben.

Pro Person und pro Studienabschnitt kann maximal ein Aufenthalt gefördert werden.

Eine gleichzeitige Bewerbung auf PROMOS und das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist in Einzelfällen zulässig. Bitte bewerben Sie sich zuerst auf das Baden-Württemberg-STIPENDIUM, sofern dies für Sie infrage kommt. Erkundigen Sie sich bitte per E-Mail an promos∂intl.kit.edu, ob in Ihrem Fall eine zusätzliche Bewerbung auf das PROMOS-Stipendium möglich ist.

  • Die Bewerbungsfristen für Aufenthalte, die ab dem 1. Januar 2024 angetreten werden, sind:

    • 1. Dezember 2023,

    • 1. Mai 2024 und

    • 1. September 2024.

  • Bewerbungen sind auch nach Beginn des Auslandsaufenthalts möglich, solange der Aufenthalt zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen ist.

  • Die erste Bewerbungsfrist für Aufenthalte im Jahr 2025 ist voraussichtlich der 1. Dezember 2024.

Die StipendiatInnen erhalten ein sogenanntes Teilstipendium bestehend aus Stipendienraten für Aufenthalt und/oder Mobilität. Die Gesamtförderhöhe hängt von Zielland, Aufenthaltsdauer und der Bewertung der Bewerbung durch die Kommission ab.

Die Länderpauschalen können Sie der Anlage Fördersätze entnehmen.

  • Sollte ein Aufenthalt in mehreren Ländern innerhalb eines Förderzeitraums geplant sein, gilt das erste Einreiseland als maßgebend.
  • Ob Sie ein Teilstipendium Mobilität und/oder Aufenthalt erhalten, hängt von der Bewertung Ihrer Bewerbung (s.u.) ab.

Die Förderdauer stimmt in der Regel mit Ihrer Aufenthaltsdauer überein, sofern diese nicht 6 Monate übersteigt.

  • Die Minimalförderdauer beträgt einen Monat.
  • Die Maximalförderung (vorbehaltlich Kommissionsbescheid) beinhaltet: monatliches Teilstipendium Aufenthalt für bis zu sechs Monate sowie einmaliges Teilstipendium Mobilität (Reisekostenpauschale).
  • Die Förderung beginnt in der Regel mit dem ersten Tag des Aufenthalts. Ausnahmen gelten für Aufenthalte, die vor Beginn des Bewerbungszeitraums/Förderzeitraums (s.o.) begonnen haben (z.B. Aufenthalt startete im November 2023; Bewerbungs/Förderzeitraum beginnt aber erst ab Januar 2024; d.h. Förderung möglich ab 1.1.2024)

Die Bewertung der Kommission besteht aus 4 Stufen.

  • Stufe 1: Teilstipendium Mobilität (festgelegte Summe für jeweiliges Land) und bis zu 6 Monatspauschalen (je Land festgelegte Monatspauschalen) je nach individueller Aufenthaltsdauer
  • Stufe 2: Förderung mit bis zu 6 Monatspauschalen (je Land festgelegte Monatspauschalen), je nach individueller Aufenthaltsdauer
  • Stufe 3: Warteliste
  • Stufe 4: Kein Stipendium

Studiengebühren können nicht durch die Stipendienleistungen gedeckt werden. Wir empfehlen Ihnen ggf. anderweitige Finanzierungsquellen für diese Kosten zu finden.

Die Hochschule kann einen Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handelt und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) keine finanzielle Unterstützung gewähren. Anträge können über das International Students Office an das programmführende Fachreferat im DAAD gerichtet werden und müssen folgende Dokumente enthalten:

  • Kopie eines Behindertenausweises (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent)
  • Tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben
  • Nachweis, dass eine andere zuständige Stelle keine finanzielle Unterstützung leistet
  1. Füllen Sie das Bewerbungsformular auf unserem Online-Bewerbungs-Portal aus.
  2. Stellen Sie die Bewerbungsunterlagen auf Deutsch oder Englisch zusammen und laden Sie diese über das Online-Portal hoch.
    • Motivationsschreiben (max. 1 Seite, mit Angaben zu Studienplan/Vorlesungen/Forschungs- oder Praktikumsvorhaben im Ausland und ggf. zum Austauschprogramm, auf das Sie sich am KIT beworben haben)
    • Bei Praktika/Forschungsaufenthalt: Darstellung/Liste der Aufgabenstellung (ca. 1/2 Seite)
    • tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten)
    • Abiturzeugnis
    • vollständiger aktueller Notenauszug über das gesamte bisher absolvierte Studium (inkl. Bachelor, auch wenn dieser an einer anderen Hochschule absolviert wurde, auch bei Studiengangswechsel über alle Studienzeiten)
    • Sprachnachweis für die Landessprache(n) des Gastlandes bzw. Englisch (falls Sie englische Vorlesungen hören werden): mind. A2
      • TOEFL, DAAD-Sprachzertifikat oder andere Nachweise, aus denen das Sprachniveau gemäß GER eindeutig hervorgeht,
      • aktueller Notenspiegel, in dem ein Sprachkurs verzeichnet ist (bitte gut erkennbar hervorheben),
      • Abiturzeugnis, wenn die Sprache während der gesamten Oberstufe belegt wurde,
      • nicht entsprechend nachgewiesene Sprachkenntnisse werden nicht berücksichtigt
    • Annahme-Nachweis
      • Nachweis des Studienplatzes an der ausländischen Hochschule oder
      • Nominierungsbestätigung über die Zusage für den geplanten Studienaufenthalt im Ausland oder
      • Betreuungszusage oder
      • Praktikumszusage (bei einer Förderung von Praktikumsaufenthalten ist eine Bestätigung des Praktikums- oder Arbeitgebers bzw. der von beiden unterschriebene Praktikantenvertrag erforderlich, aus dem die Art der Tätigkeit, die Praktikumsdauer und ggf. das Praktikumsentgelt ersichtlich sind)
    • Erklärung über sonstige Finanzierungsquellen für den Auslandsaufenthalt (das Formular wird Ihnen im Portal zur Verfügung gestellt während der Bewerbung)
    • Sonstige Unterlagen, max. 3 Dokumente
      • Unter sonstige Unterlagen können Sie Ihrer Bewerbung Dokumente beilegen, die Ihre Eignung und Motivation für Ihren Auslandsaufenthalt unterstreichen, z.B.
        • Praktikumsnachweise
        • Nachweis von ehrenamtlichen Tätigkeiten, sozialem Engagement, Teilnahme an Hochschulegruppen etc.
      • Bitte beachten Sie, dass sich die Dokumente auf Aktivitäten seit Beginn Ihres Studiums beziehen müssen; vorherige Zeiträume werden nicht berücksichtigt.
  3. Prüfen und bestätigen Sie die Vollständigkeit der Unterlagen.
  4. Schicken Sie Ihre Bewerbung im Portal ab.  

Unvollständige Bewerbungen können aufgrund der Bewerberzahl nicht berücksichtigt werden. Nachweise oder andere Unterlagen, die nach Bewerbungsschluss eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Individuelle Fragen beantworten wir gerne: promos∂intl.kit.edu

Ausschlaggebend für die Auswahl sind folgende Kriterien:

  • Erbrachte Studienleistungen: ca. 50%
  • Für den Auslandsaufenthalt relevante Fremdsprachenkenntnisse: ca. 10%
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf sowie Motivation: ca. 30%
  • Gesellschaftliches / ehrenamtliches / soziales Engagement: ca. 10%

Die Auswahlkommission tagt ca. 6 bis 8 Wochen nach Bewerbungsfristende. Erst danach ist eine Auskunft über den Erfolg einer Bewerbung möglich, die Sie umgehend erhalten. Bitte sehen Sie vorher von Rückfragen ab.

Falls am Ende des Budgetjahres im Nachrückverfahren (z.B. bei kurzfristigem Rücktritt vom Auslandsaufenthalt oder einer Aufstockung der Fördermittel durch den DAAD)  Förderungen von Personen auf der Warteliste möglich werden, werden die KandidatInnen gemäß Rankingstufen berücksichtigt und über eine mögliche Nachbewilligung informiert.

Als ausgewählte(r) StipendiatIn erhalten Sie ca. 6 bis 8 Wochen nach Bewerbungsfrist per E-Mail die Nachricht über die finale Entscheidung.

Als Nächstes müssen Sie in unserem Online-Portal erneut Ihre Aufenthaltsdaten bestätigen, weitere Informationen zur Abwicklung des Stipendiums hinterlegen und unsere Sicherheitsbelehrung ausfüllen. Hierfür haben Sie maximal 2 Wochen Zeit.

Nach Prüfung der von Ihnen gemachten Angaben wird Ihnen Ihre Stipendienvereinbarung im Portal zum Download zur Verfügung gestellt.

  • Bitte laden Sie diese herunter und füllen Sie sie aus.
  • Danach müssen Sie sie drucken und unterschreiben.
  • Durch die Unterschrift des Vertrags verpflichten Sie sich:
    • während des Erhalts des Stipendiums als Studierende/r am KIT eingeschrieben zu sein,
    • die Gast- und die Heimathochschule sofort schriftlich zu informieren, wenn sie Ihren Auslandsaufenthalt umplanen, unterbrechen oder abbrechen müssen,
    • im Laufe der Förderung die Kombinationsregelungen (s.u.) zu beachten,
    • während Ihres Aufenthalts an der Gastuniversität Interessierte über das KIT zu informieren. Dazu melden Sie sich nach Ihrer Ankunft an der Gastuniversität im International Students Office, um Ihr Interesse anzumelden, sich bei Veranstaltungen, wie z.B. International Fairs, auf dem Campus zu engagieren.
  • Bitte beachten Sie die KIT-Stipendienrichtlinien, die auch für das PROMOS-Stipendium gelten.
  • Bitte reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Stipendienvereinbarung innerhalb von 2 Wochen im International Students Office ein. Elektronische Kopien können nicht akzeptiert werden.
  • Nach Eingang der Stipendienvereinbarung stellen wir Ihnen so bald wie möglich eine gegengezeichnete Kopie zur Verfügung.

Die Auszahlung des Stipendiums startet frühstens 4 Wochen nach Eingang der Stipendienvereinbarung im IStO bzw. 2 Wochen vor Beginn Ihres Aufenthalts. Das Stipendium wird in der Regel in ein oder zwei Zahlungen überwiesen.

Nach Beginn Ihres Aufenthalts sind Sie verpflichtet uns über die Durchführung Ihres Aufenthalts auf dem Laufenden zu halten.

  • Innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft an der Gastinstitution lassen Sie bitte das Formular Certificate of Arrival (CoA), welches Sie im Bewerbungsportal herunterladen können, ausfüllen und laden es ausgefüllt wieder auf unser Bewerbungsportal hoch.
  • Kurz vor Abreise lassen Sie bitte das Formular Certificate of Departure (CoD), welches Sie im Bewerbungsportal herunterladen können, ausfüllen und laden es ausgefüllt wieder auf unser Bewerbungsportal hoch. Das Dokument muss spätestens 2 Wochen nach Ende Ihres Aufenthalts im Portal hochgeladen sein.
  • Nach Ende des Auslandsaufenthalts ist ein Bericht anzufertigen und innerhalb von max. einem Monat nach Aufenthaltsende über unser Bewerbungsportal hochzuladen. Das Formular für den Bericht finden Sie in unserem Bewerbungsportal. Die Berichte werden von uns anschließend anderen Studierenden über unsere Webseite zur Verfügung gestellt, wenn Sie Ihr Einverständnis dazu erklären.
  • Nicht fristgerecht eingereichte Dokumente können zur Rückforderung des gesamten Stipendiums führen.
  • Änderungen der Aufenthaltsdauer führen zu einer Anpassung der Stipendienhöhe.

Nach Prüfung aller Dokumente betreffend der Durchführung Ihres Aufenthalts informieren wir Sie, falls sich final noch Änderungen an Ihrer Stipendienhöhe ergeben haben (Nachzahlung/Rückzahlung), und stellen Ihnen eine Stipendienurkunde in unserem Portal zur Verfügung.

Wenn Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Bewerbung auf das PROMOS-Stipendium durchgeführt haben (unabhängig vom Erfolg der Bewerbung) und sich nun erneut bewerben möchten, können Sie dies gerne tun. Beachten Sie bitte, dass pro Person und pro Studienabschnitt maximal ein Aufenthalt gefördert werden kann.

Sollte Ihr Aufenthalt über eine Jahres- und Förderzeitraumgrenze hinausgehen, besteht die Möglichkeit einer Anschlussförderung. Hierzu müssen Sie sich zur 1. Bewerbungsfrist für das Folgejahr (voraussichtlich 1. Dezember) auf das neue Stipendienjahr bewerben.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Stipendien

  • Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden, mit Ausnahme der hier auf der Seite genannten Stipendien.
  • Baden-Württemberg-STIPENDIUM (BWS) und PROMOS: BWS und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Bitte prüfen Sie immer zuerst, ob Sie sich auf das BWS bewerben können.
  • Deutsche öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien: Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
  • „Erasmus+“ und PROMOS: Studienaufenthalte und Praktika können nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch „Erasmus+“ möglich ist.
  • BAföG-Leistungen und PROMOS-Stipendien: PROMOS-Stipendien sind von den StipendiatInnen bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.
  • DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien: DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
  • Deutschlandstipendium und PROMOS-Stipendium: Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
  • Down Under-Zuschuss für PROMOS-StipendiatInnen: Für Australien gibt es die Möglichkeit, sich zusätzlich zu PROMOS für einen Zuschuss beim Institut Ranke-Heinemann zu bewerben. Mehr Infos.
  • Fulbright-Reisestipendium für PROMOS-StipendiatInnen: Für die USA gibt es die Möglichkeit, sich zusätzlich zu PROMOS für einen Reisekostenzuschuss bei der Fulbright-Kommission zu bewerben Mehr Infos.

Studierende sind verpflichtet, die PROMOS-Förderung bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzuzeigen.

Im Falle zweier positiver Bescheide, d.h. für PROMOS und ein nicht kombinierbarers Stipendium, muss sich die/der StipendiatIn für eine der beiden Fördermöglichkeiten entscheiden.

 

Entgeltliche und unentgeltliche Vergütungen sowie Nebentätigkeiten

Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Nebentätigkeiten durchgeführt werden. Sie dürfen aber den Zweck des Auslandsaufenthalts nicht negativ beeinflussen und müssen in der Bewerbung angegeben werden.

Bei gleichzeitiger oder zeitnaher Anstellung am KIT zum Stipendienbezug ist das IStO zu informieren.

Entgeltliche und unentgeltliche Vergütungen (Reisekostenzuschuss, kostenlose Unterbringung o.Ä.) haben keinen Einfluss auf die Stipendienhöhe, sollten aber in der Bewerbung angegeben werden.

Änderungen nach Bewerbungseingang/während des Aufenthalts müssen an das IStO gemeldet werden.

DAAD-Gruppenversicherung

Es besteht die Möglichkeit der Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD.
Tarifinformationen finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/
Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden: https://portal.daad.de
Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle: Versicherungsstelle∂daad de
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mögliche Versicherungsleistungen von den Geförderten selbst zu übernehmen sind.

 

Bedeutung von Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für PROMOS-Stipendien
Bitte beachten Sie, dass für das betreffende Land oder die Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegen darf. PROMOS-StipendiatInnen sollten sich vor Reiseantritt und fortlaufend während der Reise über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts informieren und diese beachten. Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, sind die StipendiatInnen zur Ausreise aufgefordert. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.

Bitte nutzen Sie – insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage und auch bei kürzeren Aufenthalten im Ausland – die Möglichkeit, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts zu registrieren.