Forschungsaufenthalt für Studierende

Als Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft bietet das KIT zahlreiche Möglichkeiten für Praktika, Forschungsprojekte und Abschlussarbeiten an. Bevor Sie sich für eine Option entscheiden, informieren sich Sie bitte über die unterschiedlichen Anforderungen in der Übersicht unten. 

Voraussetzung für einen studentischen Forschungsaufenthalt am KIT ist immer, dass Sie an ihrer Heimatuniversität eingeschrieben sind.

Studierende, die im Rahmen eines Programms (Erasmus Traineeship Program, RISE, WISE etc.) ans KIT kommen, können sich, je nach Voraussetzung, als Forschungsstudierende einschreiben oder einen Praktikumsvertrag abschließen.

Gast-Doktorand*innen dürfen sich als Forschungsstudierende einschreiben, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Option A: Forschungsaufenthalt als Studierender 

(Forschungs- oder Studienprojekte, Abschlussarbeiten etc.) 

Ein studentischer Forschungsaufenthalt ist ein betreutes Forschungsvorhaben

Aktuelle Informationen

Voraussetzungen

Bei Interesse an einem studentischen Forschungsaufenthalt benötigen Sie einen potenziellen Supervisor am KIT.  

Sie müssen während des Forschungsaufenthalts an Ihrer Heimatuniversität eingeschrieben sein.

Dauer

Die Dauer des studentischen Forschungsaufenthaltes beträgt im Regelfall ein oder zwei Semester, in einzelnen Fällen bis vier Semester betragen. 

Kosten

Internationale Studierende, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum benötigen, müssen 934 € pro Monat oder mindestens 11.208 € pro Jahr nachweisen, um in Deutschland leben zu können. Sie müssen einen entsprechenden Finanzierungsnachweis (ein Sperrkonto, Stipendienbescheid etc.) bei der deutschen Botschaft oder bei der Ausländerbehörde vorlegen. 

Visum

Mit einem Zulassungsbescheid können sie ein Studentenvisum beantragen.

Finanzierung

Grundsätzlich gibt es am KIT kaum Stipendienangebote für internationale Forschungsstudierende. In seltenen Fällen ist eine Finanzierung möglich. Sprechen Sie dafür ihren Supervisor an und / oder recherchieren Sie auf den Webseiten des DAAD (z.B. über die Stipendiendatenbank => https://www2.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/de/21148-stipendiendatenbank/)  

Einschreibung

Eine Einschreibung ist optional und wird empfohlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie trotz des Studierendenstatus als Forschungsstudierende am KIT keine Kurse am KIT belegen und keine ECTS Punkte/Credit Points erwerben können. Das bedeutet Sie haben kein Anrecht auf die Teilnahme an Prüfungen. 

Projektsuche

Forschungprojekte am KIT finden Sie unter Stellenangebote/Praktikanten/innen und/oder direkt auf den Webseiten der Seiten KIT-Fakultäten und Institute des KIT.

Kontakt

Das Forschungsprojekt und den Supervisor müssen Sie am KIT selber finden.

Die betreuende Person muss von Ihnen direkt kontaktiert werden. 

 

Optional: Einschreibung am KIT 

Sobald Sie für Ihr Forschungsvorhaben einen Betreuer gefunden haben, können Sie sich als Studierende/r einschreiben. Mit einem Zulassungsbescheid können Sie ein Studentenvisum beantragen. 

Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung am KIT für alle Forschungsstudierenden nur für aktuell eingeschriebene Studierenden in einer Heimatuniversität möglich ist! 

Eine Einschreibung am KIT bietet viele Vorteile. Eingeschriebene Studierende dürfen bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG dürfen gemäß § 16 Absatz 3 im Kalenderjahr 120 ganze oder 240 halbe Tage arbeiten. Sie dürfen außerdem ohne Begrenzung studentische Nebentätigkeiten ausüben. Studierende an dem Studierendenwerk Karlsruhe angeschlossenen Hochschulen sind über den Studierendenwerksbeitrag haftpflichtversichert. Außerdem sind sie gesetzlich gegen Unfälle versichert (SGB VII). Als Studierende/r des KIT profitieren Sie von günstigeren Preisen in der Mensa und Cafeteria. Weiterhin haben Sie Zugang zur Universitätsbibliothek, vergünstigten Fahrausweisen für den öffentlichen Nahverkehr und vielem mehr. 

Wir empfehlen die Einschreibung für einen Forschungsaufenthalt von einer Dauer von mindestens zwei Monaten. 

Um sich am KIT einzuschreiben, gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  1. Bewerben Sie sich online hier
  2. Die Mobilitätsdauer kann ein oder zwei Semester betragen. Sie finden unsere Semesterdaten hier
  3. Nachdem Sie die Bewerbung erfolgreich ausgefüllt und gesendet haben, geht Ihnen ein Infobrief mit weiteren Schritten per E-Mail zu.   

Die Einschreibegebühr beträgt  70 Euro Verwaltungskostenbeitrag + Studierendenwerksbeitrag pro Semester. 

Bitte beachten Sie, dass die Einschreibegebühr keine Studiengebühr ist! 

 

Option B: Praktikum 

Ein Aufenthalt am KIT gilt als Praktikum, wenn Sie einen Praktikumsvertrag abschließen, das heißt ein Arbeitsverhältnis

Aktuelle Informationen

Voraussetzungen

Für ein Praktikum am KIT benötigen Sie einen potenziellen Betreuer am KIT.

Sollten Sie ein Praktikum am KIT absolvieren, muss Ihr Arbeitgeber einen Praktikumsvertrag mit Ihnen schließen.

Auch ohne Studium besteht die Möglichkeit, ein Praktikum zu machen.

Im Rahmen des freiwilligen Praktikums werden nachfolgend drei Arten unterschieden: 

  • das freiwillige Praktikum während des Studiums,
  • nach dem Studium
  • und im sogenannten Gap Year zwischen Bachelor und Master.

 

Dauer

Wenn Studierende oder Absolventinnen beziehungsweise Absolventen mehrere Praktika machen, dürfen die Zeiträume in Summe 12 Monate nicht überschreiten. 

Visum

Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines EU/EWR-Staates sind, benötigen Sie in der Regel ein Visum, das sie zum Arbeiten in Deutschland im Rahmen eines Praktikums berechtigt. Hierzu ist neben dem Praktikumsplatz in einem Unternehmen in Deutschland die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich. Diese sollte Ihr Arbeitgeber so früh wie möglich für Sie beantragen.

Finanzierung

Praktikanten*innen aus dem Ausland: 500,00 Euro 

Einschreibung

Eine Einschreibung als Studierender oder Forschungsstudierender ist 

während eines Praktikums nicht möglich

Projektsuche

Stellenangebote/Praktikanten/innen

Kontakt

Jeweiliges KIT-Institut als Arbeitgeber und Personalabteilung.

Weitere Informationen

Ein studienfachbezogenes Praktikum muss nicht durch die BA genehmigt werden, wenn mindestens einer der folgenden Aspekte zutrifft:

  • Die Praktikantin oder der Praktikant hat die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines der folgenden Länder: Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz.
  • Das Praktikum findet im Rahmen eines von der EU geförderten Programms. Die Praktikantin oder der Praktikant kommt ausschließlich in Ihren Betrieb, um eine Abschlussarbeit zu verfassen. Sie oder er übt keine praktische Tätigkeit aus und erwirbt somit keinerlei berufliche Fähigkeiten. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich daher nicht um ein Praktikum. 

Falls Sie ein oder zwei Semester am KIT studieren möchten und derzeit an einer Universität eingeschrieben sind, die keine Partneruniversität vom KIT ist, können Sie sich als Free Mover bewerben. 

Studiengebühren für internationale Studierende

Zum Wintersemester 2017/18 wurden an den Hochschulen in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester für internationale Studierende eingeführt.
Internationale Studierende mit EU/EWR-Staatsbürgerschaft sollen weiterhin keine Gebühren bezahlen.
Laut Gesetz sollen folgende internationale Studierende aus Drittländern (mit Staatsbürgerschaft außerhalb der EU/EWR) Studiengebühren bezahlen:

  • Zeitstudierende, die für ein bis zwei Semester am KIT als Freemover (ohne Kooperationsvertrag) studieren und keinen Studienabschluss am KIT anstreben
  • Zeitstudierende, die im Rahmen eines bilateralen Kooperationsvertrages am KIT studieren und keinen Studienabschluss am KIT anstreben ab dem 3. Semester am KIT (zwei Semester sind im Rahmen eines Kooperationsvertrages gebührenfrei sofern die Gebührenbefreiung  auf Gegenseitigkeit im Kooperationsvertrag vereinbart wurde)
  • Zeitstudierende, die für ein Praktikum/Forschungsaufenthalt ans KIT kommen und Lehrveranstaltungen am KIT besuchen sowie Studien- oder Prüfungsleistungen mit ECTS-Punkten erbringen

 

Laut Gesetz sind folgende internationale Studierende aus Drittländern (mit Staatsbürgerschaft außerhalb der EU/EWR) von den Gebühren befreit:

  • Zeitstudierende, die im Rahmen eines Landes- oder Bundesprogramms oder internationalen  Programms (z.B. Baden-Württemberg Landesprogramme, Erasmus) am KIT studieren
  • Zeitstudierende, die im Rahmen eines bilateralen Kooperationsvertrages, der die Gebührenbefreiung  auf Gegenseitigkeit im Kooperationsvertrag beinhaltet (Übersee Direktpartnerschaft), für ein oder zwei Semester am KIT studieren und keinen Studienabschluss am KIT anstreben (ab dem 3. Semester am KIT müssen allerdings Studiengebühren gezahlt werden)
  • Zeitstudierende, die für ein Praktikum/Forschungsaufenthalt ans KIT kommen und keine Lehrveranstaltungen am KIT besuchen sowie keine Studien- oder Prüfungsleistungen mit ECTS-Punkten erbringen
  •  Zeitstudierende, die ein Baden-Württemberg-Stipendium erhalten

 

Wichtig: Der Erhalt eines Stipendiums (Ausnahme: Baden-Württemberg-Stipendium) hat keinen Einfluss auf die Zahlung der Studiengebühren. Zeitstudierende mit einem DAAD-Stipendium, VDAC-Stipendium oder Fulbright-Stipendium können wie andere Zeitstudierende nur dann von den Gebühren befreit werden, wenn die oben genannten Punkte auf sie zutreffen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums.

Stand: Mai 2018