Bald steht Ihr Aufenthalt am KIT bevor. Es gibt einige wichtige Dinge, um die Sie sich im Vorfeld kümmern müssen. Gerne unterstützt Sie das Beratungs- und Betreuungsteam des IScO dabei, den Überblick zu behalten.
Die Übersicht bietet nützliche Informationen und Hinweise zur Planung Ihres Aufenthalts vor Ihrer Ankunft in Deutschland.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands und der USA können zum Zweck der Erwerbstätigkeit ohne Visum nach Deutschland einreisen. Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Diese Regelung gilt ausschließlich für Personen mit der Staatsangehörigkeit eines der oben genannten Länder. Möchten Sie jedoch unmittelbar nach Einreise Ihre Beschäftigung aufnehmen, empfehlen wir, schon bei Ihrer Deutschen Auslandvertretung im Heimat- oder Aufenthaltsland ein entsprechendes Visum zu beantragen und uns im Vorfeld zu kontaktieren.
Alle anderen Drittstaatsangehörigen sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Das Visum muss vor der Einreise bei einer Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland beantragt werden. Bleiben Sie länger als 90 Tage in Deutschland, muss nach der Einreise eine gültige Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in Karlsruhe beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Visiting Scientists einschließlich Stipendiatinnen und Stipendiaten eines Drittstaates benötigen ein Hosting Agreement als Grundlage für die Ausstellung eines Visums.
Wenn ein Arbeitsvertrag mit dem KIT abgeschlossen werden soll, kommt ein Hosting Agreement als Grundlage für die Ausstellung eines Visums oder eine Blaue Karte in Betracht.


Bitte beachten: Sie brauchen eine Kontaktperson an einem KIT-Gastinstitut, um Ihren Aufenthalt über Mobility Online anzumelden!
Visiting Scientists sind ab dem 01.05.2024 dazu verpflichtet, Ihren Forschungsaufenthalt am KIT über Mobility Online anzumelden.
Nach erfolgreicher Anmeldung haben Sie auch die Möglichkeit, Welcome Services des IScO anzufragen.
Sofern Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen, erhalten Sie auch das Hosting Agreement zur Beantragung des Visums direkt über Ihren Mobility Online-Account.




