Bald steht Ihr Aufenthalt am KIT bevor. Es gibt einige wichtige Dinge, um die Sie sich im Vorfeld kümmern müssen. Gerne unterstützt Sie das Beratungs- und Betreuungsteam des IScO dabei, den Überblick zu behalten.

Die Übersicht bietet nützliche Informationen und Hinweise zur Planung Ihres Aufenthalts vor Ihrer Ankunft in Deutschland. 

  WICHTIG: Visum und Einreise
Staatsangehörige der EU/ EWR und Schweiz brauchen weder ein Visum zur Einreise nach Deutschland noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis notwendig.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japan, Kanadas, Neuseeland, Südkorea, des Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der USA können ebenfalls ohne Visum nach Deutschland einreisen, sind aber ohne Aufenthaltserlaubnis mit erwerbsberechtigt. Für längere Aufenthalte über 90 Tage benötigen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, empfehlen wir jedoch, schon bei Ihrer Deutschen Auslandvertretung im Heimat- oder Aufenthaltsland ein entsprechendes Visum zu beantragen und uns im Vorfeld zu kontaktieren. 

Staatsangehörige eines Drittstaates sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Das Visum muss vor der Einreise bei einer Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland beantragt werden. Bleiben Sie länger als 90 Tage in Deutschland, muss nach der Einreise eine gültige Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in Karlsruhe beantragen.

Bitte beachten Sie:

Visiting Scientists einschließlich Stipendiatinnen und Stipendiaten eines Drittstaates benötigen ein Hosting Agreement als Grundlage für die Ausstellung eines Visums.

Wenn ein Arbeitsvertrag mit dem KIT abgeschlossen werden soll, kommt ein Hosting Agreement als Grundlage für die Ausstellung eines Visums oder eine Blaue Karte in Betracht.

Das Auswärtige Amt bietet eine Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Ausführlichere Informationen und Hinweise zum Visum bzw. zur Einreise nach Deutschland finden Sie auf Euraxess Germany.
  WICHTIG: Krankenversicherung 
Sie und begleitende Familienangehörige benötigen während Ihres gesamten Aufenthalts in Deutschland einen gültigen und ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag am KIT haben, können Sie sich in der Regel gesetzlich versichern.
Wenn Sie Stipendiat/in am KIT sind, müssen Sie sich in der Regel privat versichern.
Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland finden Sie auf Euraxess Deutschland
  Anmeldung Ihres Aufenthalts auf Mobility Online – Für Visiting Scientists ab dem 01.05.2024 verpflichtend!

Visiting Scientists sind ab dem 01.05.2024 dazu verpflichtet, Ihren Forschungsaufenthalt am KIT über Mobility Online anzumelden.

Nach erfolgreicher Anmeldung haben Sie auch die Möglichkeit, Welcome Services des IScO anzufragen.

Sofern Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen, erhalten Sie auch das Hosting Agreement zur Beantragung des Visums direkt über Ihren Mobility Online-Account.  

Internationale Forschende mit Arbeitsvertrag am KIT können sich optional über Mobility Online anmelden und Welcome Services des IScO anfragen und erhalten als Drittstaatsangehörige Ihr Hosting Agreement zur Beantragung eines entsprechenden Visums direkt über Ihren Mobility-Online-Account.
Mobility Online erleichtert den Kontakt zwischen Ihnen als Gast und dem IScO als zentralem Ansprechpartner.    
  Wichtige Dokumente 
- Reisepass oder gleichwertige Ausweisdokumente. Bitte achten Sie darauf, dass diese eine ausreichende Gültigkeitsdauer haben. Idealerweise sollte Ihr Ausweisdokument für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland gültig sein. 
- Kopien Ihrer Doktorurkunde sollten notariell beglaubigt sein und idealerweise in deutscher und englischer Übersetzung verfügbar sein.
- Sofern Sie ein Stipendium erhalten: Bestätigungsschreiben bzw. Finanzierungbescheid des Stipendiengebers.
Heiratsurkunde und Geburtsurkunde(n) sollten in deutscher und englischer Übersetzung sowie notariell beglaubigt mitgebracht werden. In manchen Fällen kann die Vorlage eines Echtheitszertifikats (Haager-Apostille) erforderlich sein.
  Familie
Allgemeine Informationen zu Kindergärten, Vorschulen und Schulen finden Sie auf Euraxess Deutschland. 
Mehr Informationen zum Familiennachzug und zum gemeinsamen Leben in Karlsruhe hat das Welcome Center der TechnologieRegion Karlsruhe zusammengetragen.  
Informationen zum Thema Familie als KIT angehörige Person finden Sie auf der Webseite der Personalentwicklung und Berufliche Ausbildung (PEBA) (nur auf Deutsch).
  Unterkunft
Es ist nicht ganz einfach, geeigneten Wohnraum in Karlsruhe zu finden, insbesondere aus dem Ausland. Daher sollten Sie sich frühzeitig um eine Unterkunft bemühen.
Das Internationale Gästehaus des KIT bietet internationalen Forschenden ein erstes temporäres Zuhause. Ebenso verfügt das KIT Gastdozentenhaus über Wohneinheiten. 
Es empfiehlt sich auch, Ihre betreuende Person am gastgebenden Institut um Unterstützung bei der Unterkunftssuche zu bitten.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohnen in Deutschland finden Sie auf der Webseite von Euraxess Deutschland oder Make it in Germany
Links und gängige Suchportale für den Raum Karlsruhe haben wir für Sie im Accommodation Information Sheet zusammengetragen. 
  Deutsch lernen
Bleiben Sie länger in Deutschland, lohnt es sich für eine gute und schnelle Integration Deutsch zu lernen. Es empfiehlt sich, dass Sie sich schon vor Ihrer Ankunft über mögliche Kursangebote für Deutsch als Fremdsprache informieren.