Erste Schritte am KIT
Herzlichen willkommen am KIT!
Eine neue Umgebung, eine neue Kultur und eine neue Sprache - das sind viele neue Eindrücke, die Sie als neue Studierende am KIT verarbeiten müssen.
Um Ihnen den Start zu erleichtern, haben wir auf den folgenden Seiten Informationen zu Einschreibung am KIT, Behördengänge in Karlsruhe, Versicherung etc. zusammen getragen.
Natürlich können Sie uns auch jeder Zeit persönlich kontaktieren. Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder kommen Sie im International Students Office vorbei. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hier vorab eine Liste der wichtigsten Dinge, die Sie bei Ihrer Ankunft in Karlsruhe tun sollten:
- Sich bei der Stadt Karlsruhe anmelden
- Ein Konto eröffnen
- Sich bei einer deutschen Krankenversicherung anmelden bzw. eine Versicherungsbescheinigung bei einer deutschen Krankenversicherung besorgen
- Den Semesterbeitrag zahlen (falls Sie dies nicht schon von zu Hause aus getan haben)
- Sich am KIT einschreiben
- Sich bei der Ausländerbehörde in Karlsruhe melden, falls Sie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen
Für einen erfolgreichen Studienstart gibt es mehrere Angebote: zum Beispiel das Buddy-Programm oder Angebote der Fakultäten.
Hinweis:
Der genaue Ablauf der ersten Tage am KIT hängt davon ab, woher Sie kommen, ob Sie Austauschstudent oder reguläre(r) Studierende(r) am KIT sind und ob Sie an einer der Orientierungswochen teilnehmen.
Bitte beachten Sie daher unbedingt die Informationen, die Sie zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten.
Einschreibung am KIT für internationale Bachelor- und Masterstudierende
↵
↵
1.Einschreibung für das Wintersemester 2022/23
Mit Ihrer Zulassung haben Sie einen Anspruch auf einen Studienplatz. Die Einschreibung findet voraussichtlich ohne verpflichtende persönliche Vorsprache statt. Studierende, die bereits im Bachelorstudium am KIT immatrikuliert sind, kontaktieren bitte Ihre Sachbearbeiterin.
- Sie müssen im Bewerbungsportal die Immatrikulation beantragen.
- Danach laden Sie dazu alle geforderten Dokumente im Bewerbungsportal hoch und geben uns die benötigten Informationen.
- Beachten Sie bitte die Erklärungen auf der jeweiligen Seite.
Folgende Bedingungen müssen für die Immatrikulation erfüllt sein:
- Sie haben eine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Geben Sie die entsprechenden Informationen im Portal an. Falls Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, geben Sie „befreit“ an. Falls Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, geben Sie die benötigten Informationen ein.
- Zahlen Sie die Gebühren. Die Funktion „SEPA-Lastschrift-Mandat“ funktioniert nur mit Konten innerhalb der EU. Falls Sie von einem Konto aus dem übrigen Ausland überweisen, beachten Sie bitte die Informationen im Gebührenbescheid. Bitte stellen Sie sicher, dass die Gebühren vollständig auf dem Konto des KIT eingehen (Bankgebühren und Spesen beachten!). Wenn Sie von Ihrem Konto aus dem Ausland überweisen, schicken Sie Ihrer Sachbearbeiterin den Nachweis bitte zusätzlich per Email.
- Laden Sie ihr aktuelles Visum bzw. Ihren aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt hoch.
- Die Exmatrikulationsbescheinigung ist erforderlich für ein früheres Studium in Deutschland. Falls Sie vorher nicht in Deutschland studiert haben, können Sie für frühere Studien im Ausland auch Ihren Bachelorabschluss hochladen. Falls Sie Ihr Bachelorstudium am KIT abgeschlossen haben und die Umschreibung in ein Masterstudium beantragen, folgen Sie dieser Anleitung: https://www.sle.kit.edu/vorstudium/studienbewerbung-intern.php
- Sie müssen auch erneut Ihren Sprachnachweis für die Immatrikulation hochladen.
- Für die Immatrikulation in einen Bachelorstudiengang: Nachweis über einen Orientierungstest (z.B. www.was-studiere-ich.de)
- Unter „Vorsprache beim International Students Office“ finden Sie einen Link mit weiteren Informationen zur Immatrikulation und die freiwillige Möglichkeit, einen persönlichen Termin bei Ihrer Sachbearbeiterin zu vereinbaren.
- Als letzten Schritt reichen Sie bitte den Immatrikulationsantrag über die Schaltfläche „Immatrikulationsantrag einreichen“ ein.
Schicken Sie bitte zusätzlich Ihrer Sachbearbeiterin eine Email mit den folgenden Unterlagen:
- Nachweis der Überweisung der Gebühren, falls Sie die Gebühren per Überweisung bezahlt haben
- Antrag auf Einschreibung zur Kontrolle der Daten (pdf)
2. Informationen zur Einreise und Quarantänebestimmungen:
Die Einschreibung wird frühestens zum 1. Oktober 2022 wirksam. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Vorlesungen beginnen am 24. Oktober 2022.
Beachten Sie bitte die aktuellen Regeln für die Einreise und die Liste der Risikogebiete auf den Seiten des Robert Koch Instituts (RKI): RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI.
Zu den Risikogebieten gehören viele Länder in und außerhalb Europas. Wenn Sie Fragen zu den Quarantäne-Vorschriften haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt: https://tools.
Bitte beachten Sie auch stets die Informationen auf folgenden Seiten:
- KIT Corona FAQ: https://www.kit.edu/kit/25911.php
- Informationen des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertigesamt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/_Aktuell
- Fragen und Antworten des Bundesinnenministerium: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirusfaqs.html
- Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- CoronaPortal der Stadt Karlsruhe: https://corona.karlsruhe.de/
- Informationen vom Landkreis Karlsruhe: https://www.landkreiskarlsruhe.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Dezernate-%C3%84mter/Recht-Ordnung/Gesundheitsamt/Coronavirus.php?object=tx%7C3051.5&ModID=7&FID=3051.2453.1&NavID=1863.87&La=1
Wir empfehlen Ihnen auch in Deutschland die Corona-Warn-App zu nutzen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
Hinweise zu den Dokumenten:
- Ihr Ausweis oder Pass und das Visum oder der Aufenthaltstitel müssen aktuell und gültig sein.
- Sie müssen für die Dauer Ihres Studiums krankenversichert sein. Entweder werden Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Sie sind privat krankenversichert und lassen sich den Versicherungsschutz von einer gesetzlichen Krankenkasse bestätigen. Sie können bei vielen Krankenkassen die Mitgliedschaft online beantragen. Für die Einschreibung ist es erforderlich, dass die Krankenkasse "Meldegrund 10 für das Karlsruher Institut für Technologie" elektronisch an das KIT übermittelt. Hier eine Auswahl von gesetzlichen Krankenversicherungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
-
Die Techniker: Bitte kontaktieren Sie Oliver.Berger∂tk.de
-
AOK: Bitte kontaktieren Sie Laura.Gungl∂bw.aok.de
-
BARMER (Eine Befreiung muss persönlich in einer der Geschäftstellen erfolgen)
-
Wenn Sie privat versichert sind, brauchen wir eine Befreiungsbescheinigung von einer gesetzlichen Krankenkasse.
-
- Senden Sie uns einen Überweisungsbeleg oder anderen Zahlungsnachweis für den Semesterbeitrag und die Studiengebühren.
- Bitte füllen Sie Seite 1 vom Antrag auf Einschreibung aus.
- Wenn Sie zwischen dem Zeitpunkt der Bewerbung und jetzt Ihre Abschlussdokumente des Bachelor-Studiums erhalten haben, senden Sie uns bitte auch davon einen Scan. Wenn Sie mit Ihrer Bewerbung bereits Abschlussdokumente eingereicht haben, ist das nicht nötig.
- Wenn Sie zwischen dem Zeitpunkt der Bewerbung und jetzt das erforderliche Sprachniveau erreicht haben, schicken Sie uns bitte einen Scan vom Sprachzeugnis. Wenn Sie das Dokument bereits mit der Bewerbung eingereicht haben, ist das nicht nötig.
Hinweis für Studierende, die am KIT ihren Bachelor gemacht haben und jetzt im Master am KIT weiter studieren werden
Sie benötigen für die Einschreibung die folgenden Dokumente:
- Exmatrikulationsantrag mit Stempel von der Fakultät
- Titelführungsbescheinigung
- Zahlungsnachweis, falls nicht bereits zurückgemeldet
- Aktueller Krankenversicherungsnachweis (Krankenversicherungsbescheinigung und 2 Meldebögen)
- Gültiger Aufenthaltstitel inklusive Zusatzblatt oder Bestätigung über einen Termin bei der Ausländerbehörde