Bewerbungsverfahren

Sie wollen für ein oder zwei Semester am KIT studieren und

  • sind aktuell an einer Partneruniversität des KIT eingeschrieben? Dann gehören Sie zu den Overseas-Austauschstudierenden.
  • Sie  haben sich erfolgreich für ein Stipendienprogramm beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder einer anderen KIT-Partnerinstitution beworben? Dann gehören Sie zu den DAAD-Stipendiaten.
  • Sie sind aktuell an einer ausländischen Universität ohne Austauschvereinbarung mit dem KIT immatrikuliert? Dann gehören Sie zu den Free Movern.

Möchten Sie ihre Abschlussarbeit am KIT verfassen oder ein Forschungspraktikum absolvieren, informieren Sie sich bitte unter „Forschungsaufenthalte“.

Termine und Fristen

Bewerbung für Overseas-Austauschstudierende

Bitte bewerben Sie sich zuerst an Ihrer Heimatuniversität für einen Aufenthalt am KIT. Deine Heimatuniversität sendet einen Vorschlag an das International Students Office des KIT. Im Anschluss daran erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zur Bewerbung am KIT. Für die Bewerbung müssen folgende Dokumente im  Bewerbungsportal hochgeladen werden. Originaldokumente müssen nicht verschickt werden.

  • Bewerbungsformular unterschrieben von Ihnen und dem Koordinator an Ihrer Heimatuniversität
  • Sprachnachweis: Bitte kontrollieren Sie die unterschiedlichen Sprachvoraussetzungen der KIT-Fakultäten
  • Ausgefülltes Learning Agreement
  • Aktuelles Transcript of Records

Bitte beachten Sie, dass wir die Bearbeitung von Bewerbungen und das Versenden von Zulassungsbescheinigungen weder beschleunigen noch priorisieren können.

 

Bewerbung für DAAD-Stipendiaten

Bitte bewerben Sie sich zuerst beim DAAD für Ihr Studium am KIT. Der DAAD sendet einen Vorschlag an das International Students Office des KIT. Im Anschluss daran erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zur Bewerbung am KIT. Für die Bewerbung müssen folgende Dokumente im  Bewerbungsportal hochgeladen werden. Originaldokumente müssen nicht verschickt werden.

  • Bewerbungsformular unterschrieben von Ihnen und dem Koordinator an Ihrer Heimatuniversität
  • Sprachnachweis: Bitte kontrollieren Sie die unterschiedlichen Sprachvoraussetzungen der KIT-Fakultäten
  • Ausgefülltes Learning Agreement
  • Aktuelles Transcript of Records

Bitte beachten Sie, dass wir die Bearbeitung von Bewerbungen und das Versenden von Zulassungsbescheinigungen weder beschleunigen noch priorisieren können.

 

Auswahl und Zulassung

Sobald wir Ihre Bewerbung erhalten, bestätigen wir den Erhalt per E-Mail. Ca. einen Monat nach Ablauf der Bewerbungsfrist stehen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens fest, und wir informieren Sie darüber, ob Sie für das Studium am KIT zugelassen wurdest. Sie erhalten eine E-Mail mit Anweisungen zum weiteren Vorgehen.

Generell werden die Auswahlergebnisse im Juni/Juli für das Wintersemester und im Dezember/Januar für das Sommersemester veröffentlicht. Bitte überprüfen Sie ihren Mail-Account und Spam-Ordner.

Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende an Universitäten in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester entrichten.

Internationale Studierende mit EU/EEA-Staatsbürgerschaft sind von diesen Gebühren befreit.

Nach dem neuen Gesetz müssen Studiengebühren von folgenden internationalen Studierenden aus Drittländern (mit Staatsbürgerschaft von nicht-EU/EEA-Ländern) entrichtet werden:

  • Gaststudierende, die als Free Mover (Ohne Kooperationsvereinbarung) für ein oder zwei Semester am KIT studieren und keinen Studienabschluss anstreben.
  • Gaststudierende, die am KIT im Rahmen einer bilateralen Kooperationsvereinbarung studieren und keinen Studienabschluss anstreben ab dem dritten Semester (zwei Semester sind kostenlos als Teil der Kooperationsvereinbarung, vorausgesetzt, dass eine gegenseitige Gebührenbefreiung vereinbart wurde).
  • Gaststudierende, die für einen Forschungsaufenthalt oder ein Praktikum ans KIT kommen, Kurse am KIT besuchen und für ihre Studien- oder Prüfungsleistungen ECTS-Punkte erhalten.

Nach dem neuen Gesetz sind folgende internationale Studierende aus Drittländern (mit Staatsbürgerschaft von nicht-EU/EEA-Ländern) von der Studiengebührenpflicht ausgenommen:

  • Gaststudierende, die am KIT im Rahmen eines der Baden-Württemberg Austauschprogramme oder des Erasmus-Programms studieren und keinen Studienabschluss am KIT anstreben.
  • Gaststudierende, die für ein oder zwei Semester im Rahmen eines bilateralen Austauschstudiums mit gegenseitig zugesagter Gebührenbefreiung  am KIT studieren (Overseas-Direktaustausch) und keinen Studienabschluss am KIT anstreben (ab dem dritten Semester am KIT müssen jedoch Studiengebühren entrichtet werden).
  • Gaststudierenden, die für einen Forschungsaufenthalt oder ein Praktikum ans KIT kommen, keine Kurse am KIT belegen und keine ECTS Punkte für Studien- oder Prüfungsleistungen erhalten.
  • Gaststudierende, die ein Stipendium der Baden-Württemberg Stiftung erhalten.

Wichtig: Die Bewilligung eines Stipendiums (außer Baden-Württemberg Stipendium) entbindet dich nicht von der Pflicht zur Entrichtung von Studiengebühren. Gaststudierende mit einem DAAD-, VDAC-, oder Fulbright-Stipendium werden nur in den oben genannte Fällen von der Zahlungspflicht ausgenommen. Weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums.

Gelsomina Di Laurenzio

Coordination Incoming Overseas Students (Exchange, DAAD-Scholarship Programs, Free Mover)

Office Hours: Every Wednesday from 3 till 4:30 p.m. 

Room: 001, Building 50.20, CS

Tel.: +49 721 608-44919

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