ERASMUS+ Dozenten- und Personalmobilität

Im Rahmen des ERASMUS+-Programms der Europäischen Union fördert das KIT Gastdozenturen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von akademischem und nicht-akademischem Hochschulpersonal an europäischen Partnerhochschulen (und Unternehmen).

Ziel dieser Maßnahmen ist es, durch den Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Hochschulraumes die Internationalisierung der Hochschulen zu unterstützen.

Voraussetzung für eine Förderung über Erasmus+

Eine Förderung über Erasmus+ Mittel ist lediglich möglich, wenn uns die erforderlichen Unterlagen vor dem 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres vorliegen. Dazu zählen der Dienstreiseantrag (inklusive vollständig ausgefüllter Rückseite), die Dienstreiseabrechnung der Reisekostenstelle sowie die Auszüge aller Buchungen aus SAP BW, die diese Reise betreffen. Letzteres schließt sowohl die Buchung der Dienstreiseabrechnung ein, als auch alle etwaigen im Voraus durch das KIT geleisteten Zahlungen (z.B. Flug-/Bahn- oder Hotelkosten).


1. Was wird gefördert?

  • Mobilitäten zu Unterrichtszwecken/kurze Gastdozenturen (STA)
  • Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) für nicht-wissenschaftliches Personal und Dozenten:
    • Work-Shadowing, individuell organisierte Trainingsaufenthalte bei Kollegen mit vergleichbaren Aufgabengebieten an ERASMUS-Hochschulen
    • Staff-Weeks, festes Programmangebot von ERASMUS-Hochschulen zum Erfahrungsaustausch und Kennenlernen anderer Hochschulsysteme
  • Auslandsaufenthalte von Dozenten und Hochschulpersonal zu Fortbildungszwecken in Unternehmen, z. B. zur Entwicklung oder zum Erwerb von neuen und innovativen Lern- und Lehrpraktiken (individuell zu planen)
  • Einladungen von europäischen Unternehmensvertretern zum Zwecke des Unterrichts an das KIT (individuell zu planen)

Dauer:

Die Mobilitäten müssen mind. 2 Arbeitstage /Aufenthaltstage (ohne Reisetage), aber maximal eine Woche umfassen. Bei Dozentenmobilitäten zu Unterrichtszwecken sind mind. 8 Unterrichtsstunden pro Woche vorgeschrieben. Aufgrund der limitierten Mittel am KIT wird eine Förderung individuell festgelegt.

 

Informationen zu aktuell angebotenen Staff-Weeks finden Sie hier und unter http://staffmobility.eu/ (Versuchsphase IMOTION). Es kann lediglich ein KIT-Mitarbeiter pro Staff-Week gefördert werden.

 

2. Wer wird gefördert?

Mitarbeiter des KIT aus Verwaltung und Wissenschaft

  • Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA):
    • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
    • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
    • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
    • Wissenschaftliche Mitarbeiter
       
  • Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT), Personal aus:
    • Allgemeiner und technischer Verwaltung
    • Bibliothek
    • Fachbereichen/Fakultäten
    • Finanzwesen
    • Internationales
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Studienberatung
    • Weiterbildung
       

Eine Sonderförderungen für Mitarbeiter mit Behinderungen sowie alleinerziehende Mitarbeiter mit Kindern ist möglich.

 

3. Was umfasst die Förderung?

Der durch das Programm gewährte Mobilitätszuschuss dient der Deckung von Fahrt- und Aufenthaltskosten. Er berechnet sich am KIT nach den Vorgaben des Landesreisekostengesetzes. Die maximale Höhe des Mobilitätszuschusses ist in den folgenden Tabellen wiedergegeben.

 

Fahrtkosten

Die Berechnung des Mobilitätszuschusses für die Fahrtkosten erfolgt mit Hilfe des Distance-Rechners der EU. Detaillierter Informationen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Für die EU-Länder gilt in der Mehrheit der Fälle die Entfernungsgruppe 500 – 1.999 km. Dies entspricht einem maximalen Betrag von 275 Euro für die gesamte Fahrt (hin und zurück).

Einfache Entfernung gem. Distanzrechner Maximal mögliche Förderung (pro Teilnehmer, Hin- und Rückfahrt)
10 - 99 km  23 EUR
100 - 499 km 180 EUR
500 - 1.999 km 275 EUR
2.000 - 2.999 km 360 EUR
3.000 - 3.999 km 530 EUR
4.000 - 7.999 km 820 EUR
8.000 km und mehr 1.500 EUR

 

​Aufenthaltskosten

Die maximale Höhe des Mobilitätszuschusses je Aufenthaltstag wird nach Ländergruppe berechnet.  

Zielland Förderung (pro Tag)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 EUR
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern sowie für Deutschland im Fall von eingeladenem Unternehmenspersonal 160 EUR
Bulgarien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140 EUR

 

Bitte beachten Sie:
Je nach Mittellage behält sich das IStO vor, die Auszahlung zu deckeln. Unter Umständen ist dann eine Komplementärfinanzierung durch das Institut oder die Dienststelle notwendig.
 

4. Wohin kann man gehen?

In allen in der Tabelle genannten Ländern sind ERASMUS-Aufenthalte möglich.

Bei Dozentenmobilität (STA) sollte der Austausch vertraglich vorgesehen sein. Dies bedeutet, es muss ein Abkommen zwischen dem KIT und der Zielhochschule vorliegen. Hier finden Sie die Partnerhochschulen des KIT.

Bei Mitarbeitermobilität (STT) muss kein Abkommen vorliegen.

 

5. Wo und wann wird der Antrag gestellt?

Sie haben Interesse an einer Personalmobilität? Dann setzen Sie sich bitte umgehend mit dem IStO, Frau Geißelmann in Verbindung. Wir versuchen, Sie bei der Kontaktaufnahme und Anbahnung ihres Auslandsaufenthaltes so gut wie möglich zu unterstützen! 

Bewerbungen für eine Personalmobilität im Rahmen von Erasmus+ sind laufend möglich und werden entsprechend der Mittellage bedient. Daher ist eine frühzeitige Planung und Information des IStO empfehlenswert.

Für die eigentliche Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Nach Eingang Ihrer Unterlagen im IStO prüfen wir diese auf Vollständigkeit und senden Ihnen anschließend den Fördervertrag (Grant Agreement) zu. Lassen Sie dem IStO vor Beginn Ihres Aufenthaltes die von Ihnen unterschriebenen originalen Grant Agreements per Hauspost zur Unterschrift zukommen. Bitte beachten Sie zusätzlich die allgemeinen Informationen zur Personalmobilität.

 

6. Was müssen Sie während des Auslandsaufenthaltes beachten?

Bitte lassen Sie das Formular zur Bestätigung ihres Auslandsaufenthaltes (Certificate of Attendance) von der verantwortlichen Person an der Gastinstitution unterschreiben. Heben Sie bitte alle Originalbelege, die Sie für die Abrechnung der Reise nach dem Landesreisekostengesetz benötigen, auf.

 

7. Was müssen Sie nach dem Auslandsaufenthalt beachten?


Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland sind noch einige Formalitäten zu erledigen.

  • Reichen Sie bitte die Bestätigung ihres Auslandsaufenthaltes (Certificate of Attendance) per mail beim IStO ein.
  • Reichen Sie ihre Reisekostenabrechnung inkl. der Originalbelege bei der zuständigen Reisekostenstelle ein.
  • Sobald sie von der Reisekostenstelle die Abrechnung zurück erhalten, schicken Sie diese per mail an das IStO.
  • Verfassen Sie einen kurzen Bericht (Vorlage STT, Vorlage STA) zu Ihrer Personalmobilität. Laden Sie sich dazu die entsprechende Vorlage herunter.
  • Per automatisierter Mail erhalten Sie nach Prüfung aller Unterlagen einen Link zum EU-Survey. Das Ausfüllen dieser Umfrage ist verpflichtend, da es als Qualitätsnachweis gegenüber der EU-Kommission gilt.

 

Detailliertere Informationen über den Ablauf entnehmen Sie bitte unserer Checkliste.

Für weitere Informationen können Sie die DAAD-Programm-Seite besuchen oder Frau Verena Geißelmann kontaktieren.