Auf einen Blick – Visiting Scientists am KIT...
- sind an einer anderen Einrichtung beheimatet und kommen für einen Forschungsaufenthalt ans KIT.
- schließen keinen Arbeitsvertrag mit dem KIT ab.
- Der rechtliche Rahmen für die Nutzung der KIT-Infrastruktur während des Forschungsaufenthaltes wird in einem Visiting Scientist-Vertrag geregelt, der über die DE RECHT abzuschließen ist.
- Bei Visiting Scientists handelt es sich in den meisten Fällen um Postdocs, d.h. sie sind i.d.R. promoviert*.
- Die Aufenthaltsdauer beträgt i.d.R. mind. 4 Wochen bis max. 2 Jahre*.
- müssen sich verpflichtend über Mobility Online anmelden.
* Es gibt einige wenige Ausnahmen bzw. Sonderfälle. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich bitte gerne an das IScO.
Bitte beachten: Promovierende zählen nicht als Visiting Scientists (einzige Ausnahme: Promotionen nach dem „Sandwich-Modell“)!
Gängige Beispiele für Visiting Scientists am KIT sind Geförderte durch folgende stipendiengebende Institutionen und Programme:
- Alexander von Humboldt Stiftung | - DAAD Postdoctoral Fellowships |
- Helmholtz – OCPC (Office of the China Postdoctoral Council) | - ICM Future Mobility Grants |
- International Excellence Grants of KIT | |