Das KIT hat sich dazu verpflichtet, die Inhalte der ERASMUS-Charta für Hochschulzusammenarbeit einzuhalten und bekennt sich im European Policy Statement (EPS) zu den Kernthemen der europäischen Hochschulbildung und den Schwerpunkten der neuen Erasmus Programmgeneration.
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Ein ERASMUS+ Austauschplatz bietet viele Vorteile:
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Einführung und Betreuung an der Partnerhochschule
- Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
- kostenlose Online-Sprachkurse in allen EU-Sprachen und/ oder kostengünstige Intensivsprachkurse an der Partneruniversität
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von bis zu 450 € im Monat
- Mehrfachförderungen
ERASMUS+ Zusatzförderung
Personen mit spezifischen Bedingungen (Studierende mit Behinderung, Studierende mit Kind/ern, Studierende mit chronischer Erkrankung, erwerbstätige Studierende, Studierende aus einen nicht-akademischen Elternhaus) können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS+ Aufenthalts erhalten. Die Beantragungsmodalitäten für solchen Aufstockungsbetrag finden Sie unter „Vor dem Aufenthalt – Finanzierung“.
Studierende mit Kind/ern und Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung können einen Realkostenantrag in Absprache mit der ERASMUS-Team am KIT stellen. Weitere und spezifische Informationen finden Sie auf der Seite von DAAD: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/. Falls Sie an diese Möglichkeit Interesse haben, kontaktieren Sie uns unter erasmus-out∂intl.kit.edu frühzeitig!
Dies gilt für alle ERASMUS+ Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken). Für die Planung eines ERASMUS+ Aufenthalt mit besonderen Bedürfnissen beraten wir gern. Zögern Sie nicht zu der Sprechstunde zu kommen oder uns per E-Mail unter erasmus-out∂intl.kit.edu zu kontaktieren.
Chancengleichheit am KIT
Das KIT wahrt und fördert die Verwirklichung der Chancengleichheit in allen Bereichen von Forschung, Studium und Lehre, Innovation und Administration und versteht die Chancengleichheit als ein durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen.
Ausführliche Informationen zur Chancengleichheit sind in der Satzung für die Chancengleichheit für Frauen und Männer am KIT und im Chancengleichheitsplan zu finden.
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen des KIT, um diese zu gewähren gibt es folgende Angebote:
KIT Beauftrage für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit
Schwerstbehindertenvertretung (SBV) am KIT