Personen mit besonderen Bedürfnissen, z. B. Behinderung(en), Studierende mit Kind(ern), können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS+ Aufenthalts erhalten. Außerdem können auch Personen mit chronischen Erkrankungen ab akad. Jahr 2022/23 von dieser Sonderförderung unterstützt werden. Als Nachweis für diese letzte Gruppe dient ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Die Art der Erkrankung sowie Höhe/ Umfang des Mehrbedarfes müssen nicht vermerkt bzw. beziffert werden.
Weitere und spezifische Informationen finden Sie auf der Seite von DAAD: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/
Dies gilt für alle ERASMUS+ Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken). Für die Planung eines ERASMUS+ Aufenthalt mit besonderen Bedürfnissen beraten wir gern. Zögern Sie nicht zu der Sprechstunde zu kommen oder uns per E-Mail unter erasmus-out∂intl.kit.edu zu kontaktieren.
Chancengleichheit am KIT
Das KIT wahrt und fördert die Verwirklichung der Chancengleichheit in allen Bereichen von Forschung, Studium und Lehre, Innovation und Administration und versteht die Chancengleichheit als ein durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen.
Ausführliche Informationen zur Chancengleichheit sind in der Satzung für die Chancengleichheit für Frauen und Männer am KIT und im Chancengleichheitsplan zu finden.
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen des KIT, um diese zu gewähren gibt es folgende Angebote:
KIT Beauftrage für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit
Schwerstbehindertenvertretung (SBV) am KIT