Corona-Nothilfe
Corona-Nothilfe
Einige internationale Studierende des KIT befinden sich in einer pandemiebedingten finanziellen Notlage, zum Beispiel, weil ihr Nebenjob weggebrochen ist und sie bisher keinen neuen Nebenjob finden konnten. Diese Studierenden können per Antrag über das International Students Office des KIT (IStO) eine Corona-Nothilfe von 500 Euro pro Monat aus den Finanzmitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und der HITS-Stiftung erhalten.
Anträge können für einen, zwei oder maximal drei Monat(e) gestellt werden. Der frühestmögliche Bewilligungsmonat ist Februar 2021.
Antragsberechtigt sind internationale Studierende des KIT (sowohl reguläre als auch Zeitstudierende), die keine weitere Nothilfe eines Drittmittelgebers für den beantragten Förderzeitraum erhalten.
Antragsfristen: 1. März 2021, 1. April 2021, 1. Mai 2021
Die Bewilligung des Zuschusses richtet sich nach Ihren Vermögensverhältnissen der letzten drei Monate vor Antragsstellung und somit dem Nachweis der finanziellen Notlage (beispielsweise durch Wegfall von Einnahmen aus einem Nebenjob). Die finanzielle Notlage muss durch aktuelle Kontoauszüge nachgewiesen werden.
Ein Anspruch auf Gewährung der Corona-Nothilfe besteht nicht.
Mehr Informationen und Antragsformular (erst speichern, dann ausfüllen)
Hinweis: Anträge können nur mit unterschriebener Datenschutzerklärung bearbeitet werden. Senden Sie daher bitte Ihren vollständigen Antrag inklusive Datenschutzerklärung entweder als verschlüsselte E-Mail an finaid∂intl.kit.edu oder postalisch an Dr. Kai Rebensburg.
Studienbeihilfen
Studienabschlussbeihilfen
Zeit- und Gaststudierende können sich nicht auf diese Abschlussbeihilfe bewerben.
Aktuelle Situation 1. Februar 2021
Aufgrund der Pandemie haben wir die Bewerbungsfristen geändert. So können wir flexibler auf finanzielle Notlagen der internationalen Studierenden reagieren. Die Bewerbungsfristen enden am 1.März, 1. April, 1. Mai 2021 sowie am 1. September 2021. Die darauffolgende Ausschreibung endet zum Start des Sommersemesters am 1. März 2022.
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Sie müssen im Studium gute Leistungen erbracht haben (mindestens 2,5),
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Sie müssen in eine unvorhergesehene, unverschuldete und zeitlich befristete Notlage geraten sein,
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Sie müssen sich in der Abschlussphase Ihres Studiums befinden.
Hinweis: Anträge können nur mit unterschriebener Datenschutzerklärung bearbeitet werden. Senden Sie daher bitte Ihren vollständigen Antrag inklusive Datenschutzerklärung entweder als verschlüsselte E-Mail an finaid∂intl.kit.edu oder postalisch an Dr. Kai Rebensburg.
Weitere Stipendien
Weitere Stipendien
Weitere Stipendien finden Sie auf der Internetseite des Career Services:
- Deutschlandstipendium
- Stipendien und Stiftungen
- Jobportal (dort finden Sie auch Veröffentlichungen von Stellen für studentische Hilfskräfte)
Studienbeihilfen für Studierende in finanzieller Not
Studienbeihilfen für Studierende in finanzieller Not
- AStA
- Studierendenwerk
- Kirchliche Träger: Katholische Hochschulgemeinde, Evangelische Studierendengemeinde