Wenn Du ein Semester länger bleiben möchtest als geplant, sind folgende Dinge zu tun!

Sollten Sie noch nicht ein Jahr als ERASMUS Student am KIT studiert haben, können Sie eventuell weiterhin als ERASMUS Student bleiben. Dies müssen Sie mit Ihrer Heimathochschule klären.

Ansonsten können Sie auch als Free Mover (d.h. ohne ERASMUS-Förderung) verlängern.

Dokumente zur Verlängerung

Bitte beachten Sie,

  • dass Ihr Aufenthalt am KIT als Austauschstudent (ERASMUS + Free Mover) insgesamt 3 Semester nicht übersteigen darf,
  • dass Sie nicht länger als ein Jahr über das ERASMUS-Programm gefördert werden können,
  • dass Sie weiterhin an Ihrer Heimatuniversität eingeschrieben sein müssen,
  • dass Sie mit Ihrer Heimathochschule abklären müssen, ob Sie weiterhin eine Förderung erhalten,
  • dass Sie keinen Abschluss am KIT machen können und
  • dass Sie weiterhin Semesterbeiträge am KIT zahlen müssen.

 

Damit wir Ihren Fall prüfen können, sollten Sie uns folgende Dokumente zukommen lassen:

Free Mover ERASMUS Student
  • Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimatuniversität,
  • Einverständnis Ihres Fachkoordinators und bei Abschluss- und Projektarbeiten: Einverständnis Ihres KIT-Betreuers/in,
  • eine Bestätigung Ihrer Heimatuniversität/Heimatkoordinators, dass Sie weiterhin am KIT studieren können (z.B. per Email)
  • Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimatuniversität,
  • bei Abschluss- und Projektarbeiten: Einverständnis Ihres KIT-Betreuers/in,
  • eine Bestätigung Ihrer Heimatuniversität/Heimatkoordinators, dass Sie weiterhin als ERASMUS Student am KIT studieren können (z.B. per Email)
  • neues Learning Agreement (muss mit Ihrem KIT-Fachkoordinator abgestimmt werden)

Alle Dokumente sollten uns spätestens 12 Wochen vor Beginn des Semesters, für welches Sie die Verlängerung beantragen, vorliegen.

 

Gebühren

Zum Wintersemester 2017/18 wurden an den Hochschulen in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester für internationale Studierende eingeführt.
Internationale Studierende mit EU/EWR-Staatsbürgerschaft sollen weiterhin keine Gebühren bezahlen.
Laut Gesetz sollen folgende internationale Studierende aus Drittländern (mit Staatsbürgerschaft außerhalb der EU/EWR) Studiengebühren bezahlen:

  • Zeitstudierende, die für ein bis zwei Semester am KIT als Freemover (ohne Kooperationsvertrag) studieren und keinen Studienabschluss am KIT anstreben
  • Zeitstudierende, die im Rahmen eines bilateralen Kooperationsvertrages am KIT studieren und keinen Studienabschluss am KIT anstreben ab dem 3. Semester am KIT (zwei Semester sind im Rahmen eines Kooperationsvertrages gebührenfrei sofern die Gebührenbefreiung  auf Gegenseitigkeit im Kooperationsvertrag vereinbart wurde)
  • Zeitstudierende, die für ein Praktikum/Forschungsaufenthalt ans KIT kommen und Lehrveranstaltungen am KIT besuchen sowie Studien- oder Prüfungsleistungen mit ECTS-Punkten erbringen

 

Laut Gesetz sind folgende internationale Studierende aus Drittländern (mit Staatsbürgerschaft außerhalb der EU/EWR) von den Gebühren befreit:

  • Zeitstudierende, die im Rahmen eines Landes- oder Bundesprogramms oder internationalen  Programms (z.B. Baden-Württemberg Landesprogramme, Erasmus) am KIT studieren
  • Zeitstudierende, die im Rahmen eines bilateralen Kooperationsvertrages, der die Gebührenbefreiung  auf Gegenseitigkeit im Kooperationsvertrag beinhaltet (Übersee Direktpartnerschaft), für ein oder zwei Semester am KIT studieren und keinen Studienabschluss am KIT anstreben (ab dem 3. Semester am KIT müssen allerdings Studiengebühren gezahlt werden)
  • Zeitstudierende, die für ein Praktikum/Forschungsaufenthalt ans KIT kommen und keine Lehrveranstaltungen am KIT besuchen sowie keine Studien- oder Prüfungsleistungen mit ECTS-Punkten erbringen
  •  Zeitstudierende, die ein Baden-Württemberg-Stipendium erhalten

Wichtig: Der Erhalt eines Stipendiums (Ausnahme: Baden-Württemberg-Stipendium) hat keinen Einfluss auf die Zahlung der Studiengebühren. Zeitstudierende mit einem DAAD-Stipendium, VDAC-Stipendium oder Fulbright-Stipendium können wie andere Zeitstudierende nur dann von den Gebühren befreit werden, wenn die oben genannten Punkte auf sie zutreffen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums.

Campus Management Rückmelden

Nach Bewilligung Ihrer Verlängerung, müssen Sie sich am KIT rückmelden und den Semesterbeitrag zahlen.

Verlängerung des Visums (nur für Non-EU citizens)

Vergessen Sie nicht im Falle einer Verlängerung, Ihr Visum ebenfalls zu verlängern.

Alternativen

Alternativ können Sie sich auch gerne als regulärer Student am KIT bewerben. Wie das funktioniert, wird unter „Bachelor- und Masterstudium am KIT“ erklärt.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns auch gerne eine E-Mail schreiben