Nach Ihrer Ankunft
- Krankenkasse
- Anmeldung bei der Stadt Karlsruhe
- Aufenthaltsgenehmigung und Visum
- Eröffnung eines Bankkontos
Krankenkasse
Für die Einschreibung und das Studium an einer deutschen Hochschule ist eine Krankenversicherung notwendig.
Sie müssen entweder eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen, eine private Krankenversicherung in Deutschland abschließen oder einen ausreichenden privaten Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Heimatland nachweisen.
Sie müssen sich bereits vor Ihrer Ankunft in Deutschland krankenversichern!
Nützliche Informationen über das deutsche Gesundheitssystem und die Krankenversicherungen finden Sie auf der Website des DAAD.
Deutsche gesetzliche Krankenversicherung (empfohlen)
Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen - wie AOK und TK - angeboten. Die Kosten für die studentische Versicherung belaufen sich auf etwa 140-150 EUR pro Monat. Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Ankunft mit der Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung und teilen Sie ihr mit, dass Sie eine Krankenversicherung für das Studium am KIT benötigen.
- Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die jünger als 29 Jahre sind, haben Anspruch auf eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung und sollten sich unbedingt für diese Option entscheiden.
- Sie bietet einen umfassenden Versicherungsschutz, der Arzt- und Zahnarztbesuche, verschreibungspflichtige Medikamente (mit geringen Zuzahlungen), Krankenhausbehandlungen und bestimmte Therapien umfasst.
Die Immatrikulation kann erst abgeschlossen werden, nachdem die Universität eine elektronische Bestätigung Ihres Versicherungsstatus direkt von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse erhalten hat.
Studierende ab 29 Jahren
Studierende, die älter als 29 Jahre sind, haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung und müssen eine private Krankenversicherung abschließen.
Private Versicherung
Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland mitbringen oder in Deutschland abschließen, prüfen Sie bitte vorab, ob sie in Deutschland für die Immatrikulation als Student anerkannt wird. Nur wenige außereuropäische Privatversicherungen werden anerkannt, und sie müssen einen unbegrenzten Versicherungsschutz bieten.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland oder eine deutsche private Krankenversicherung nutzen möchten, muss Ihr Krankenversicherungspaket von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK oder der TK geprüft und anerkannt werden.
👉Bitte senden Sie Ihre Krankenversicherung aus dem Ausland oder Ihre private Krankenversicherung aus Deutschland an eine der deutschen gesetzlichen Krankenkassen, um zu prüfen, ob es für eine Einschreibung in Frage kommt. Im Falle einer Annahme wird die deutsche gesetzliche Krankenkasse das KIT elektronisch über Ihren Krankenversicherungsstatus informieren.
Bitte prüfen Sie, ob die Versicherung Ihrer Heimatuniversität für Ihren Austauschaufenthalt in Deutschland genutzt werden kann.
Die Immatrikulation kann erst abgeschlossen werden, nachdem die Universität eine elektronische Bestätigung Ihres Versicherungsstatus direkt von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse erhalten hat.
Optional: zusätzlicher Versicherungsschutz
Wichtig: Reiseversicherung
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung beginnt erst ab dem Datum der Immatrikulation (nie vor dem 1. April/1. Oktober).
Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung für Ihre Reise nach Deutschland und die Zeit zwischen Ankunft und Immatrikulation.
Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres vorsemestrigen Deutschkurses im März oder September nicht durch die gesetzliche oder studentische Krankenversicherung abgedeckt sind.
Studentischer Versicherungsschutz am KIT
Am KIT sind immatrikulierte Studierende ab Beginn des Semesters über den Sozialbeitrag versichert.
Dieser Versicherungsschutz umfasst die folgenden Versicherungsarten:
- Haftpflichtversicherung
Deckt alle studienbezogenen Aktivitäten auf dem Campus und bei lehrplanbezogenen Veranstaltungen, einschließlich Spielen und Ausflügen. - Gesetzliche Unfallversicherung
Deckt Unfälle ab, die sich in der Universität, auf dem direkten Weg zur und von der Universität sowie bei Universitätssportveranstaltungen ereignen.
Bitte beachten Sie: es sind nur Personenschäden versichert. - Freizeit-Unfallversicherung
Bietet zusätzlichen Schutz bei Unfällen, die sich außerhalb der Universität und auf dem direkten Weg zur und von der Universität ereignen.
Ausführlichere Informationen über den Versicherungsschutz für Studenten finden Sie hier
Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung in Deutschland
Wir empfehlen Ihnen, eine private Haftpflichtversicherung für Ihren Aufenthalt in Deutschland abzuschließen. Wenn Sie z.B. ein Möbelstück in Ihrer Mietwohnung beschädigen oder als Fußgänger einen Unfall verursachen, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für berechtigte Ansprüche und schützt Sie gleichzeitig vor unberechtigten Forderungen.
Wo können Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen?
In Ihrem Heimatland
- Sind Sie bereits in Ihrem Heimatland haftpflichtversichert? Fragen Sie Ihren Anbieter, ob die Versicherung auch in Deutschland gültig ist.
- Falls nicht: Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Versicherungsgesellschaft, ob Sie dort Versicherungsschutz für Deutschland abschließen können.
In Deutschland
- Einige Gesellschaften bieten Versicherungen für Kurzaufenthalte an, die Sie online abschließen können.
- Hinweis: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen, ist aber freiwillig. Sie wählen den Anbieter aus.
Anmeldung bei der Stadt Karlsruhe
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in Ihre Wohnung bei der Stadt Karlsruhe (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei jedem Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Alle Studierenden, die innerhalb Deutschlands umziehen, können sich online anmelden. Alle Informationen dazu finden Sie unter Bürgerservice: Anmeldung des Wohnsitzes in Karlsruhe. Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes können Sie den Universalassistenten Meldewesen (2. Seite) nutzen. Unter "Ihr Anliegen" geben Sie bitte ein: "Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach §23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz".
Wenn Sie einen Termin bei der Behörde vereinbaren möchten, können Sie dies auf dieser Seite tun: https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung.
Alle Studierenden, die aus dem Ausland nach Karlsruhe oder in die Umgebung kommen, müssen persönlich in ein Bürgerbüro gehen. Bitte melden Sie sich über den Link: https://karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung an.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen: Wohnungsgeberbescheinigung (der Vermieter muss diese ausfüllen), Meldeschein (Sie müssen diesen ausfüllen), Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihr Visum. Eine Hilfe zum Ausfüllen des Meldescheins finden Sie auf der Seite https://web1.karlsruhe.de/service/Formulare/ordnungsamt/Meldeschein_EN_Ausfuellhilfe.pdf
Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder Umgebung wohnen, informieren Sie sich bitte im Internet, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.
In vielen Orten können Sie die Nummer 115 anrufen und sich vom Amt helfen lassen.
Wo sollte ich das tun?
Andere Orte: Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder Umgebung wohnen, informieren Sie sich bitte im Internet, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.
Aufenthaltsgenehmigung und Visum
Studierende aus visumspflichtigen Ländern
Studierende aus visumspflichtigen Ländern (gekennzeichnet durch ein "Ja"/"Nein" ohne Zusatz neben Ihrer Nationalität) müssen vor der Einreise nach Deutschland ein Studentenvisum in ihrem Herkunftsland oder dem Land ihrer Heimathochschule beantragen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Touristenvisum nicht in Deutschland studieren können.
- Um ein Studentenvisum zu beantragen, benötigen Sie Ihr offizielles Zulassungsschreiben des KIT. Wenden Sie sich sofort nach Erhalt Ihrer Zulassung an die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland.
- Nach Ihrer Ankunft in Deutschland melden Sie bitte Ihren Wohnsitz im Rathaus an.
- Wenn Ihr Studentenvisum vor Ihrer Abreise abläuft, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn es nur noch kurze Zeit bis zu Ihrer Abreise ist, wenden Sie sich bitte an overseas-in∂intl kit edu und wir werden versuchen, eine kurzfristige Lösung für Sie zu finden.
Studierende, die ohne Visum nach Deutschland einreisen können
- Studierende aus Ländern, die eine visumfreie Einreise erlauben (z. B. USA, Australien, Brasilien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, Großbritannien, Nordirland), müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
- Auch wenn Ihr Land die visumfreie Einreise erlaubt, ist es aufgrund der Bearbeitungszeiten in Karlsruhe empfehlenswert, das Studentenvisum vor der Einreise zu beantragen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung
Hier finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Karlsruhe.
Eröffnung eines Bankkontos
Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, empfehlen wir Ihnen, ein Bankkonto zu eröffnen, um den Semesterbeitrag für Ihre Miete, Unterkunft, den Beitrag für die Krankenversicherung und/oder die Sprachkursgebühr zu überweisen.
Um ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, benötigen Sie (Original und Kopie):
- Ihren Reisepass/Personalausweis
- Einen festen Wohnsitz in Deutschland
- Ihren Studentenausweis oder Ihre Immatrikulationsbescheinigung (falls bereits vorhanden)
- Eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (falls bereits vorhanden)
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer, die Sie nach der Anmeldung bei der Stadt Karlsruhe per Post erhalten.
Wenn Sie Hilfe in dieser Angelegenheit benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ophase∂esn-karlsruhe.de.

Koordination Übersee-Mobilitäten (Inbound) Exchange, DAAD-Scholarship Programs, Free Mover
Sprechstunde: Jeden Dienstag von 15:00 bis 16:30.
Raum: 001, Gebäude 50.20, CS
Tel.: +49 721 608-44919