Nach Ihrer Ankunft

  

Krankenversicherung

Für die Immatrikulation und das Studium an einer deutschen Hochschule ist eine Krankenversicherung notwendig.

Sie müssen entweder eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen oder einen ausreichenden privaten Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Heimatland nachweisen.

Nützliche Informationen zum deutschen Gesundheitssystem und zu Krankenversicherungen finden Sie auf der Website des DAAD.

Deutsche gesetzliche Krankenversicherung (empfohlen)

Sie wird von öffentlichen Krankenkassen wie der AOK und der TK angeboten. Die Kosten für die Studentenversicherung betragen etwa 140–150 EUR pro Monat. Bitte kontaktieren Sie vor Ihrer Ankunft die Krankenkasse Ihrer Wahl und teilen Sie ihr mit, dass Sie eine Krankenversicherung für Ihr Studium am KIT benötigen.

• Nicht-EU-Studierende unter 29 Jahren haben Anspruch auf die deutsche gesetzliche Krankenversicherung und werden dringend gebeten, diese Option zu wählen.

• Sie bietet einen umfassenden Versicherungsschutz, einschließlich Arzt- und Zahnarztbesuchen, verschreibungspflichtigen Medikamenten (mit geringen Zuzahlungen), Krankenhausbehandlungen und bestimmten Therapien.

👉 Die Immatrikulation kann erst abgeschlossen werden, nachdem die Universität eine Bestätigung Ihres Versicherungsstatus vom Versicherungsanbieter erhalten hat.

Studierende ab 29 Jahren

Studierende über 29 Jahre haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung und müssen eine private Krankenversicherung abschließen.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland mitbringen oder in Deutschland abschließen, prüfen Sie bitte im Voraus, ob diese in Deutschland für die Immatrikulation als Student anerkannt wird. Nur wenige nicht-europäische private Krankenversicherungen werden anerkannt, und diese müssen eine unbegrenzte Kostendeckung bieten.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland nutzen möchten, müssen Sie eine Befreiung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK oder TK beantragen.

Bitte prüfen Sie, ob die Versicherung Ihrer Heimatuniversität für Ihren Austauschaufenthalt in Deutschland genutzt werden kann.

👉 Bitte kontaktieren Sie die Versicherung noch im Ausland, da die Immatrikulation erst nach Bestätigung des Versicherungsstatus abgeschlossen werden kann.

Optional: zusätzliche Versicherungsdeckung

Wichtig: Reiseversicherung

Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung beginnt erst mit dem Datum der Immatrikulation (niemals vor dem 1. April / 1. Oktober).

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, eine zusätzliche Reiseversicherung für Ihre Reise nach Deutschland und den Zeitraum zwischen Ihrer Ankunft und der Immatrikulation abzuschließen.

Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres Deutschkurses im März oder September vor Semesterbeginn nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung oder die studentische Krankenversicherung versichert sind.

Studierendenversicherung am KIT

Am KIT sind eingeschriebene Studierende ab Semesterbeginn durch den Semesterbeitrag versichert.

Dieser Versicherungsschutz umfasst folgende Versicherungsarten:

Haftpflichtversicherung

Deckt alle studienbezogenen Aktivitäten auf dem Campus und während lehrplanbezogener Veranstaltungen, einschließlich Spielen und Ausflügen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Deckt Unfälle, die an der Universität, auf dem direkten Weg zur und von der Universität sowie während universitären Sportveranstaltungen passieren.

Bitte beachten Sie: Es sind nur Personenschäden versichert.

Freizeitunfallversicherung

Bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Unfälle, die außerhalb der Universität und außerhalb des direkten Weges zur und von der Universität passieren.

Weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz als Student finden Sie hier.

Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung in Deutschland

Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wenn Sie beispielsweise ein Möbelstück in Ihrer Mietwohnung beschädigen oder als Fußgänger einen Unfall verursachen, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für berechtigte Ansprüche und schützt Sie gleichzeitig vor unberechtigten Ansprüchen.

Wo können Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen?

In Ihrem Heimatland

• Sind Sie in Ihrem Heimatland bereits haftpflichtversichert? Fragen Sie Ihren Anbieter, ob die Versicherung auch in Deutschland gültig ist.

• Wenn nicht: Fragen Sie Ihre örtliche Versicherungsgesellschaft, ob Sie dort einen Versicherungsschutz für Deutschland abschließen können.

In Deutschland

• Einige Unternehmen bieten Versicherungen für Kurzaufenthalte an, die Sie online abschließen können.

• Hinweis: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen, ist aber nicht notwendig. Sie können sich den Anbieter selbst aussuchen.

Anmeldung bei der Stadt Karlsruhe

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung bei der Stadt Karlsruhe (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt ) anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei jedem Wohnsitzwechsel in Deutschland beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt anmelden müssen.

Alle Studierenden, die innerhalb Deutschlands umziehen, können sich online anmelden. Unter Bürgerdienste: Wohnsitz in Karlsruhe anmelden finden Sie alle Informationen dazu. Mit dem Universalassistent Meldewesen (2.Seite) können Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Bei „Ihr Anliegen“ geben Sie bitte an: „Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach §23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz“.

Wenn Sie bei der Behörde einen Termin vereinbaren möchten, können Sie das auf dieser Seite machen: https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung.

Alle Studierenden, die aus dem Ausland nach Karlsruhe oder die Umgebung kommen, müssen auf alle Fälle persönlich in ein Bürgerbüro gehen. Bitte melden Sie sich über den Link: https://karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung an.

Sie brauchen für die Anmeldung folgende Dinge: Wohnungsgeberbestätigung (die muss der Vermieter ausfüllen), Meldeschein (den müssen Sie ausfüllen), Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihr Visum.

Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen, schauen Sie bitte im Internet nach, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.

In vielen Orten können Sie die Telefonnummer 115 anrufen und bekommen dann Hilfe von der Behörde.

Wo muss ich das tun?

Wenn Sie in Karlsruhe wohnen: Bürgerbüros in Karlsruhe

Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen: im Internet nachschauen, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.

Eröffnung eines Bankkontos

Wenn Sie in Deutschland ankommen, empfehlen wir Ihnen, ein Bankkonto zu eröffnen, um den Semesterbeitrag für Ihre Miete, Ihre Unterkunft, den Beitrag für die Krankenversicherung und/oder die Sprachkursgebühr zu überweisen.

Um ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, benötigen Sie (Original und Kopie)

- Ihren Reisepass/Personalausweis

- Einen festen Wohnsitz in Deutschland

- Ihren Studentenausweis oder Ihre Immatrikulationsbescheinigung (falls bereits vorhanden)

- Eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (falls bereits vorhanden)

- Ihre Steuer-ID ("Steuer-Identifikationsnummer"), die Sie nach der Anmeldung bei der Stadt Karlsruhe per Post erhalten.

Wenn Sie diesbezüglich Hilfe benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ophase∂esn-karlsruhe.de.

 

 

KIT
Termine und Fristen
Gelsomina Di Laurenzio

Koordination Übersee-Mobilitäten (Inbound) Exchange, DAAD-Scholarship Programs, Free Mover

Sprechstunde: Jeden Dienstag von 15:00 bis 16:30. 

Raum: 001, Gebäude 50.20, CS

Tel.: +49 721 608-44919

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