Voraussetzungen für ein Bachelor-Studium am KIT
Die Bewerbung für ein Bachelorstudium am KIT ist nur einmal im Jahr (zum Wintersemester) möglich. Das Online-Portal für die Bewerbung öffnet am 15. Mai. Von Mai bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15.07. haben die Bewerber Zeit, sich online zu bewerben. Sie müssen sich für eine Bewerbung in Fächern mit Zugangsbeschränkung (NC) auch auf hochschulstart.de registrieren. Anschließend müssen die Daten online übermittelt werden. Sämtliche Bewerbungsunterlagen können als PDF-Datei im Bewerbungsportal übermittelt werden.
Bewerbungsschluss WS: 15. Juli
Die Bewerbung muss spätestens am 15. Juli (WS 2021/22: 31.07.2021) im Bewerbungsportal eingegangen sein! Nach dem 15. Juli (WS 2021/22: 31.07.2021) können Sie sich nicht mehr bewerben. Bitte beachten Sie: Auch für Studiengänge ohne NC gilt für internationale Studierende der 15. Juli als Bewerbungsschluss, nur die deutschen und EU-Bewerberinnen und Bewerber haben für zulassungsfreie Studiengänge einen erweiterten Bewerbungsschluss!
Bewerbungen für das Studienkolleg (Studienvorbereitender Deutschkurs, Vorbereitungskurs für die Feststellungsprüfung sind zum SS und zum WS möglich:
Bewerbungsschluss WS: 15. Juli
Bewerbungsschluss SS: 15. Januar
Ob Sie eine Feststellungsprüfung brauchen können Sie in der Datenbank des DAAD überprüfen.
Internationale Bewerber mit Staatsbürgerschaft aus Drittstaaten (Länder, die nicht Mitglied der EU/EWR sind), internationale Bewerber mit Zeugnis über die Feststellungsprüfung
Das International Students Office ist zuständig für Bewerber ausländischer Nationalität (Nicht-EU-Staatsbürgerschaft, z.B. Albanien, Ägypten, Brasilien, China…). Auch Absolventen des Studienkollegs (mit Zeugnis der Feststellungsprüfung – FSP macht Sie nicht zum Bildungsinländer!) mit Staatsbügerschaft außerhalb der EU, liegen in der Zuständigkeit des International Students Office!
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des International Students Office über Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation. Die Informationen des Studierendenservice gelten für Sie nicht!
Bewerber mit EU/EWR-Staatsbürgerschaft, internationale Bewerber mit deutschem Abitur:
Bitte beachten Sie: EU-Bewerber, deutsche Bewerber mit ausländischem Bildungsabschluss und internationale Bewerber mit deutschem Abitur (NUR das deutsche Abitur - Feststellungsprüfung ist kein deutsches Abitur!) bewerben sich beim Studierendenservice.
Bitte informieren Sie sich daher auf der Homepage des Studierendenservice über Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation. Die Informationen des International Students Office gelten für Sie nicht!
Status | Bewerbung für | Zuständigkeit |
---|---|---|
EU/EWR-Bewerber | Studienkolleg: Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung | Studierendenservice |
EU/EWR-Bewerber | Einen studienvorbereitenden Deutschkurs | Studierendenservice |
EU/EWR-Bewerber | Einen Bachelorstudiengang | Studierendenservice |
Deutsche Bewerber mit ausländischem Bildungsabschluss | Einen Bachelorstudiengang | Studierendenservice |
Internationale Bewerber mit dem deutschem Abitur (Bildungsinländer)* | Einen Bachelorstudiengang | Studierendenservice |
Internationaler Bewerber außerhalb EU | Studienkolleg: Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung | International Students Office |
Internationaler Bewerber außerhalb EU | Einen studienvorbereitenden Deutschkurs | International Students Office |
Internationaler Bewerber außerhalb EU | Einen Bachelorstudiengang | International Students Office |
*Die Feststellungsprüfung ist KEIN deutsches Abitur, Inhaber eines FSP-Zeugnisses sind daher auch KEINE Bildungsinländer!
Für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die sich über das International Students Office bewerben müssen, gilt folgender Bewerbungsschluss:
- 15. Juli für das Wintersemester
- 15. Januar für das Sommersemester (Bewerbung zum 1 Semester nicht möglich; nur höheres Fachsemester. Studienvorbereitender Deutschkurs und Vorbereitungskurs FSP)
Bitte beachten: Für die deutschen Bewerberinnen und Bewerber und EU-Bewerberinnen und Bewerber gilt für manche Fächer ein erweiterter Bewerbungsschluss (März bzw. September). Für internationale Bewerber aus Drittstaaten gibt es diesen erweiterten Bewerbungsschluss nicht! |
Nachdem Sie sich online beworben haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail. Im Anschluss werden Ihre Unterlagen vom International Students Office geprüft.
Wenn Sie sich für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus /„NC“) bewerben, durchläuft Ihre Bewerbung ein zusätzliches Auswahlverfahren, das sogenannte Ranking. Da es in den NC-Studienfächern nur eine bestimmte Anzahl von freien Studienplätzen gibt, werden durch das Ranking nur die besten Bewerber zugelassen. Für Bewerbungen in NC-Fächern ist zusätzlich eine Registrierung über hochschulstart.de erforderlich. Sobald Sie sich für mindestens ein Fach mit NC am KIT bewerben, müssen Sie in jeder Ihrer Bewerbungen im vorgesehenen Feld die BID eintragen, die Sie von Hochschulstart erhalten.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie spätestens innerhalb von 4 Wochen die Entscheidung auf Zulassung oder Ablehnung mitgeteilt. Bei Bewerbungen für NC-Fächer erhalten Sie diese Information auf hochschulstart.de. Bitte priorisieren Sie Ihre Bewerbungen bei Hochschulstart vor dem Ende des Koordinierungsverfahrens. Weitere Informationen erhalten Sie im DoSV-Flyer der Zentralen Studienberatung (ZSB)
Falls Sie Ihren Studiengang in einem Fach ohne Zulassungsbeschränkung antreten wollen, müssen Sie im Bewerberportal die Immatrikulation beantragen.
Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Informationen zur Einstufung Ihres Zeugnisses finden Sie im Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (nur auf Deutsch). Je nach Land des Schulabschlusses sind zusätzlich zum Schulabschluss weitere Dokumente einzureichen. Informieren Sie sich daher in der o.g. Datenbank, welche Unterlagen Sie zusätzlich zu Ihrem Schulabschluss einreichen müssen.
Bewerbungsunterlagen für ein Bachelorstudium am KIT:
- Schulabschluss (Urkunde und Notennachweise) in der Originalsprache
- Offizielle Übersetzung des Schulabschlusses (Urkunde und Notennachweise)
- Länderspezifische Zusatzdokumente
Für einige Länder müssen zusätzliche Nachweise eingereicht werden: z.B. Hochschulaufnahmeprüfung und/oder Studiennachweise (Immatrikulationsnachweis, Auflistung der bisher absolvierten Kurse mit Noten und Semester sog. Transcript of Record). Welche Unterlagen für eine Bewerbung aus Ihrem Heimatland notwendig sind, finden Sie in der Datenbank Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (nur auf Deutsch). - Deutschnachweis: Nachweis auf B1-Niveau (GER) durch Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs (muss noch nicht abgeschlossen sein), sonstige Sprachzertifikate B1 (GER).
Hinweis: Für die Bewerbung reicht ein B1-Nachweis aus, die Einschreibung erfolgt aber nur, wenn Sie ein DSH-2-Zertifikat (oder eines der anerkannten Äquivalente) vorlegen.
Übersetzungen:
Nur Übersetzungen ins Deutsche oder Englische werden anerkannt. Die Übersetzungen müssen von einem/einer vereidigte/r Übersetzer/in gemacht werden, auch im Ausland möglich. Sollte diese Stelle im Ausland nicht existieren, sollte die Übersetzung von der Botschaft/ dem Konsulat bestätigt werden. Für die Bewerbung reichen gescannte Dokumente (PDF); erst bei der Immatrikulation müssen die Originalübersetzungen vorgelegt werden.
Originaldokumente:
Bei der Immatrikulation müssen die Originaldokumente (keine beglaubigten Kopien!) vorgelegt werden.
Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Aus einigen Ländern ist das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen können Sie in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen.
Bitte beachten Sie:
- Bachelorabschluss im Ausland:
Haben Sie bereits ein Bachelorstudium an einer anerkannten Universität im Ausland abgeschlossen, haben Sie in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung für alle Fächer. Für die Bewerbung brauchen Sie in diesem Fall die Nachweise Ihres Bachelorstudiums (Urkunde und Diploma Supplement/Transcript of Records). - Vorheriges Studium in Deutschland:
Wenn Sie bereits mindestens ein Semester in Deutschland studiert haben, beachten Sie bitte die Informationen zum Universitätswechsel. - Höheres Fachsemester:
Wenn Sie bereits ein oder mehrere Semester im Ausland oder Deutschland studiert haben, ist auch eine Bewerbung zum höheren Fachsemester möglich. Bei einem früheren Studium in Deutschland ist eine Bewerbung zum höheren Fachsemester in manchen Fällen verpflichtend. Bitte informieren Sie sich daher bei vorherigem Studium in Deutschland hier.
Praxisbezogene Aufgabe B.Sc. Architektur:
Zum Nachweis der fachspezifischen Eignung müssen Bewerber*innen eine von der Auswahlkommission bis spätestens zum 30. April eines Jahres ausgegebene Themenstellung bearbeiten und das Ergebnis ihrer Arbeit in Form von Skizzen, Zeichnungen, Fotos oder anderen Darstellungsweisen und einem kurzen Text zum Thema (300 - 400 Zeichen inkl. Leerzeichen), keine Originale, max. DIN A4, max. 5-10 Seiten, mit der Bewerbung einreichen. Weitere Informationen unter https://www.arch.kit.edu/1334.php
Sporteingangsprüfung B.Sc. Sportwissenschaft:
Die Bewerbung für einen Studienplatz im Fach Sportwissenschaft setzt in Baden-Württemberg das Bestehen einer Sporteingangsprüfung voraus, welche an einem Sportinstitut der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart oder Tübingen absolviert werden kann. Die Sporteingangsprüfung der pädagogischen Hochschulen wird nicht anerkannt. Weitere Informationen auf der Seite des Instituts für Sport und Sportwissenschaft.
Auswahlgespräche B.Sc. Chemie:
Für den Bachelorstudiengang Chemie finden Auswahlgespräche statt. Nur wer am Auswahlgespräch teilnimmt, kann eine Zulassung erhalten.
Voraussetzung für eine Einladung zum Auswahlgespräch:
• DSH2 (es werden nur HRK akkreditierte DSH-Prüfungen anerkannt)
• TestDaF 4444 (mindestens 4x4)
• DSD 2 der deutschen Auslandsschulen
• Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung
• Goethe-Zertifikat C2
• telc Deutsch C1 Hochschule
Nur Bewerber, die eines der oben genannten Deutschzertifikate beim IStO eingereicht haben, erhalten per Email eine Einladung zum Auswahlgespräch.
Bewerber für den studienvorbereitenden Deutschkurs oder die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung am Studienkolleg müssen erst nach der direkten Bewerbung zum Fachstudium an einem Auswahlgespräch teilnehmen.
Sprachkenntnisse B.A. Wissenschaft - Medien - Kommunikation:
Zur Einschreibung muss DSH3 oder TestDaF 5555 und ein Englischnachweis auf B2-Niveau (GER) vorgelegt werden.
Deutschsprachige Bachelorstudiengänge:
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen Sie entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigen Sie mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs.
Zur Einschreibung muss DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorgelegt werden:
- DSH2 (es werden nur HRK akkreditierte DSH-Prüfungen anerkannt)
- TestDaF 4444 (mindestens 4x4)
- DSD 2 der deutschen Auslandsschulen
- Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung
- Goethe-Zertifikat C2
- telc Deutsch C1 Hochschule
Info: Ohne ausreichenden Deutschnachweis verfällt die Zulassung, die Einschreibung ist ohne ausreichenden Nachweis in keinem Fall möglich. |
Befreiung vom Nachweis: Inhaber eines Sekundarschulabschlusszeugnisses aus dem Großherzogtum Luxemburg, der deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien, eines Reifediploms der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der autonomen Provinz Bozen sowie Absolventen bilingualer Sekundarschulen, die mit einer bilingualen Deutschprüfung abschließen.
Sprachkenntnisse B.A. Wissenschaft - Medien - Kommunikation:
Zur Einschreibung muss DSH3 oder TestDaF 5555 und ein Englischnachweis auf B2-Niveau (GER) vorgelegt werden.
Falls Sie die Sprachvoraussetzungen Deutsch für ein Bachelorstudium am KIT noch nicht erfüllen, können Sie sich für einen studienvorbereitenden Intensiv-Sprachkurs bewerben. Bitte bewerben Sie sich dafür in Ihrer Online-Bewerbung für das Studienkolleg (Deutschkurs). Die Einladung zum Sprachkurs erfolgt nur, wenn die fachliche Prüfung Ihrer Zeugnisse durch das International Students Office erfolgreich ist.
Bewerbung
Der Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli und für das Sommersemester der 15. Januar. Später eingegangene Bewerbungen erhalten keine Einladung zum Deutschkurs.
Aufnahmeprüfung
Um am Sprachkurs teilzunehmen, müssen Sie vorher eine Aufnahmeprüfung bestehen. Dafür sollten Sie Kenntnisse auf Niveau B1-B2 (GER) haben. Die besten Teilnehmer werden anschließend in einem Sprachkurs des Studienkollegs auf die Teilnahme an der TesDaF-Prüfung vorbereitet. Den Termin der Aufnahmeprüfung erhalten Sie in Ihrer Vormerkung.
Bitte beachten Sie: Die Plätze für den Sprachkurs sind begrenzt und es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme am studienvorbereitenden Deutschkurs des KIT. Nicht jeder, der den Aufnahmetest erfolgreich ablegt, erhält auch einen Platz im Kurs! Daher empfehlen wir Ihnen zeitgleich nach alternativen Sprachschulen zu suchen. |
Abschluss des Sprachkurses und Bewerbung für das Fachstudium
Die Vormerkung für den Deutschkurs führt nicht automatisch zu einer Zulassung zum Fachstudium im Folgesemester. Daher ist nach Abschluss des Sprachkurses eine erneute Bewerbung für das Fachstudium notwendig! Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für ein Bachelorstudium nur einmal im Jahr (Zum Wintersemester) erfolgt.
Falls Sie sich für ein NC-Fach bewerben, müssen Sie erneut am Auswahlverfahren teilnehmen und es besteht die Möglichkeit wegen der begrenzten Anzahl an Studienplätzen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, auch wenn Sie im Semester vorher eine Vormerkung erhalten haben. Auch bei der Bewerbung für ein NC-freies Fach, kann eine Ablehnung bei Änderungen der Zulassungsatzung des Studiengangs erfolgen.
Weitere Informationen zum Angebot des Studienkollegs erhalten Sie auch unter www.stk.kit.edu.
Mehrmals im Jahr finden am Testzentrum des KIT digitale TestDaF-Prüfungen statt.
Einige Prüfungstermine sind für Teilnehmer in Prüfungsvorbereitungskursen (D-Kurse) reserviert.
Außerdem können an diesen Terminen Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die eine Zulassung zum Fachstudium am KIT mit der Auflage erhalten haben, den TestDaF (oder eines der anerkannten Äquivalente) bei der Einschreibung vorzulegen.
Auch bei Prüfungsterminen für Interne können auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit Bewerberinnen und Bewerber mit einer Zulassung zum Fachstudium teilnehmen.
Mehr Infos dazu
Die Anmeldung zur TestDaF-Prüfung erfolgt nur online und mit einem Reservierungscode, den Sie zu Beginn der Anmeldefrist von der Prüfungsbeauftragten für TestDaF (adisa.kadic∂kit.edu), erhalten. Mit dem Registrierungscode, der 48 Stunden gültig ist, erhalten Sie per Mail eine Zahlungsaufforderung direkt vom TestDaF-Institut. Die Kursgebühr beträgt aktuell 195 EUR und ist binnen 48 Stunden zu entrichten.
Bitte beachten Sie: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Prüfungsplätzen, daher erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der Anmeldung. Dies bedeutet, dass nicht jeder, der eine Zulassung vom KIT erhalten hat, an der digitalen TestDaF-Prüfung teilnehmen kann. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an der Prüfung! Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um alternative Prüfungen (z.B. DSH, Telc C1 Hochschule).
Bewerber aus der Volksrepublik China und Vietnam müssen zur Bewerbung einen Scan des Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) hochladen. Wichtig: Gruppen-APS-Zertifikate werden am KIT nicht akzeptiert. Es muss immer eine aktuelle APS eingereicht werden. Haben Sie das Bachelorstudium bereits abgeschlossen müssen Sie eine aktuelle APS über den Abschluss bis zum Bewerbungsschluss vorlegen. Hatten Sie bereits eine APS während des Studiums erhalten, können Sie bei der APS eine Nachzertifizierung beantragen. Auch diese muss bis zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Ab WiSe 2017/18 müssen internationale Studierende (aus Drittstaaten/Nicht-EU-Staaten), die sich in das im Bachelor-, Lehramts- oder konsekutive Masterstudium einschreiben, Studiengebühren in Höhe von 1.500 EUR pro Semester bezahlen. Weitere Informationen finden Sie hier: Studiengebühren
Für den studienvorbereitenden Deutschkurs müssen keine Studiengebühren für internationale Studierende bezahlt werden. Der Deutschkurs kostet aber wie bisher Gebühren. Weitere Informationen finden Sie beim Studienkolleg.
Sie erhalten eine Benachrichtigung per Email über den Ausgang Ihrer Bewerbung. Voraussetzung ist der fristgemäße Eingang aller Unterlagen. Bitte loggen Sie sich in das Bewerberportal ein, sobald Sie die Benachrichtigung erhalten - dort können Sie den Bescheid herunterladen. Bitte achten Sie auf die richtige Bewerbernummer.
Falls Sie eine Zulassung erhalten haben müssen Sie den Studienplatz im Bewerberportal annehmen, damit der Platz nicht an andere Bewerber vergeben wird. Loggen Sie sich hierzu ebenfalls in das Bewerberportal ein. Sie erhalten eine Benachrichtigung wenn die Zulassung verfügbar ist.
Das SelfAssessment international ist ein Angebot für alle, die sich für das Studium eines technischen Faches in Deutschland (z.B. Maschinenbau, Bauingenierwesen) interessieren. Es ist ein Teil der Studienberatung und soll junge Menschen bei ihrer Entscheidung für das Studium in Deutschland unterstützen.
Self-Assessment heißt Selbsteinschätzung. Entsprechend bietet das SelfAssessment international Studieninteressierten weltweit die Möglichkeit, die Anforderungen der technischen Studiengänge an den TU9-Universitäten besser kennen zu lernen und mehr über die eigenen Stärken und Schwächen für das Studium zu erfahren.
Es umfasst verschiedene Aufgaben zu mathematischen Fähigkeiten und logischem Schlussfolgern, aber auch Fragebogen zur Studienmotivation und Leistungsbereitschaft. Zudem wird ein kurzer Deutschtest angeboten, der eine grobe Einschätzung der Sprachkompetenz ermöglicht. Das SelfAssessment international existiert in einer deutschsprachigen und in einer englischsprachigen Version. Nach der Anmeldung können Sie selbst die gewünschte Sprache wählen.
Die Teilnahme am SelfAssessment international ist freiwillig und kostenlos. In etwa 90 bis 120 Minuten können verschiedene Aufgaben bearbeitet werden, die die Voraussetzungen zu Beginn des Studiums wiedergeben. Danach erhält jeder Teilnehmer eine Rückmeldung und Erläuterung zu seinen Ergebnissen.
Klicken Sie hier, um das SelfAssessment international zu starten.
Sollten Sie Fragen haben, z.B. ob Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, finden Sie detaillierte Informationen in unseren Frequently Asked Questions (FAQ).