Klicken Sie sich zu Ihrem Ziel durch. Dort finden Sie u.a. die Informationen über das geforderte Sprachniveau.
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I Will Survive! How to Deal with Culture Shock (Anmeldepriorität zur Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt, FORUM)
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ein Motivationsschreiben
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einen Nachweis über bisherige Studienleistungen
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Nachweis von Sprachkenntnissen
erasmus-out∂intl.kit.edu umgehend an, wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können! Eine nicht gemeldete Absage führt zum Ausschluss aus den zentral verwalteten Austauschprogrammen (ERASMUS/Übersee etc.) in diesem und dem folgenden akademischen Jahr. Mit der Annahme des ERASMUS-Platzes verpflichten Sie sich auch, andere ausstehende Bewerbungen für Auslandsaufenthalte im gleichen Zeitraum (z.B. nach Übersee oder innerhalb von PROMOS) zurückzuziehen und die jeweiligen Koordinatoren zu informieren.
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Notenauszug (sowohl vom Bachelor als auch vom Master für Masterstudierende): Das Dokument können Sie vom Campus Management auf Englisch herunterladen. Sie brauchen keine Unterschrift von KIT-Personal auf dem Dokument, da dieses jederzeit per QR-Code und Link online verifizierbar ist.
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Sprachnachweis(e): Das IStO kann keine Sprachkenntnisse nachweisen! Wir können nur Sprachkenntnisse auf der Basis von Sprachzertifikaten bestätigen, wenn die Zielhochschule ein Formular dafür zur Verfügung stellt. Das Abitur gilt als Sprachnachweis nur für die Bewerbung auf einen Erasmus-Platz am KIT und nicht für die Bewerbung an der Gasthochschule. Lesen Sie bitte auch sorgfältig die Informationen durch, die wir auf dieser Webseite unter "Vor dem Aufenthalt - Voraussetzungen/Sprachkenntnisse" geschrieben haben.
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Motivationsschreiben
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Learning Agreement/ Studienplan an der Gasthochschule (fangen Sie bitte erst nach der Nominierung mit dem digitalen Learning Agreement an!)
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Bestätigung der Nominierung seitens des KIT: Ein Dokument zur Bestätigung von Ihrem ERASMUS+ Status erhalten Sie auch auf Englisch in Mobility Online unter dem Punkt „Vor dem Aufenthalt - optionale Dokumente"
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Ländergruppe
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Zielland
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Förderraten ab akad. Jahr 2024/25
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1
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Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, UK
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600 EUR / Monat
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2
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Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
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540 EUR / Monat
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3
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Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
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540 EUR / Monat
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2 Tage bis 499 km Entfernung
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4 Tage bis 2999 km Entfernung
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6 Tage ab 3000 km Entfernung
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Distanz
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Standardreise
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Green Travel
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10 -99 KM
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28 EUR + 0 Tage
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56 EUR + 2 Tage
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100 - 499 KM
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211 EUR + 0 Tage
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285 EUR + 2 Tage
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500 - 1999 KM
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309 EUR + 0 Tage
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417 EUR + 4 Tage
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2000 - 2999 KM
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395 EUR + 0 Tage
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535 EUR + 4 Tage
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3000 - 3999 KM
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580 EUR + 0 Tage
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785 EUR + 4 Tage
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4000 - 7999 KM
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1.188 EUR + 2 Tage
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1.188 EUR + 6 Tage
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8000 KM oder mehr
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1.735 EUR + 2 Tage
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1.735 EUR + 6 Tage
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Mit dem Rad nach Stockholm: Interview_Green_Challenge_KIT.pdf
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Mit dem Rad nach Reykjavik: A tour of Ice and Fire - YouTube
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Vier Reisetage innerhalb von sechs Monaten nach dem Startdatum
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Sechs Reisetage innerhalb von sechs Monaten nach dem Startdatum
Learning Agreement "Before the mobility"
Ab akad. Jahr 2022/23: das Learning Agreement wird digital in Mobility Online abgewickelt. D.h. Sie geben nach der Nominierung in Mobility Online die einzelnen Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule und am KIT ein. Danach unterschreiben/bestätigen Sie im System und das Learning Agreement wird von Ihrer KIT-Fakultät digital überprüft und akzeptiert oder nicht. Wenn es nicht akzeptiert wird, bekommen Sie eine Rückmeldung per E-Mail mit einer Erklärung und was Sie machen müssen, damit das digitale Learning Agreement (DLA) akzeptiert werden kann. Wenn Sie Anerkennungsvereinbarungen oder ein ähnliches Dokument für die Zusicherung der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen haben, können Sie diese in Mobility Online im Schritt "Vorläufige Anerkennungszusage(n) hochgeladen (vollständig)" hochladen.
Online Language Support - OLS
Bei ERASMUS+ wird eine Online-Sprachunterstützung (der sogenannte OLS – Online Language Support) von der EU-Kommission angeboten. Zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes müssen alle Teilnehmer*innen Online-Sprachtests durchführen. Das Ergebnis des 1. OLS-Sprachtests dient aber NICHT als Auswahlkriterium bei der Partneruniversität. Nachdem Sie einen ERASMUS+ Platz erhalten haben, werden Sie automatisch zur Durchführung des 1. OLS-Sprachtests im Juni/Juli oder Oktober (für Restplätze) per E-Mail aufgefordert. Sollte Ihre Muttersprache die Unterrichtssprache an der Gasthochschule sein, werden Sie keinen OLS-Sprachtest durchführen müssen.
Alle müssen aber die Teilnahme an dem 1. OLS-Sprachtest bei Mobility Online bestätigen.
Nach dem 1. Sprachtest können Sie einen Online-Sprachkurs auf der OLS-Plattform besuchen. Die Sprachkurse werden derzeit in allen EU-Sprachen angeboten. Die Einladung zum Sprachkurs wird automatisch abgesendet, wenn das Sprachniveau in der Unterrichtssprache zwischen A1 und B1 nach dem 1. Sprachtest liegt. Wenn das Niveau nach dem 1. Sprachtest B2 oder höher ist, kann man auch den Online-Kurs in der Landessprache im OLS Profil auswählen (z. B. Sie studieren in Portugal auf Englisch, haben Englisch-B2 als Ergebnis des Online-Sprachtests und wollen Ihr Englisch mit dem Sprachkurs verbessern oder schneller Portugiesisch lernen).
Sicherheitsbelehrung
Dieses Dokument soll Sie über spezifische Informationsquellen für Deutsche im Ausland informieren. Außerdem definiert es die Bedingungen einer Mobilität und deren Abbruch bzw. Unterbrechung. Die Sicherheitsbelehrung müssen Sie auf Mobility Online herunterladen, ausdrucken, lesen, unterschreiben und gescannt hochladen.
Ehrenwörtliche Erklärung zu grünem Reisen
Dieses Dokument soll Sie über spezifische Informationsquellen für Deutsche im Ausland informieren. Außerdem definiert es die Bedingungen einer Mobilität und deren Abbruch bzw. Unterbrechung. Die Sicherheitsbelehrung müssen Sie auf Mobility Online herunterladen, ausdrucken, lesen, unterschreiben und gescannt hochladen.
Ehrenwörtliche Erklärung zu spezifischer Bedingung
Dieses Dokument steht in Mobility Online zum Download zur Verfügung, wenn der Aufstockungsbetrag für spezifische Bedingungen beantragt wurde. Die Beantragung erfolgt über die Beantwortung der Fragen in Mobility Online. Die Ehrenwörtliche Erklärung muss unterschrieben und in Mobility Online hochgeladen werden.
Grant Agreement (GA oder Stipendienvertrag)
Im Grant Agreement werden im Wesentlichen alle Rechte und Pflichten erläutert, die mit der Annahme des ERAMUS+ Platzes und der Mobilitätsbeihilfe verbunden sind. Es beschreibt insb. die Dauer der Mobilitätsphase, die Höhe der finanziellen Unterstützung, die Zahlungsmodalitäten und Hinweise auf die Versicherungspflicht der Studierenden. Dieses Dokument müssen Sie beim IStO im Original und in Papierform erreichen.
Das GA können Sie spätestens Mitte Juli in Mobility Online herunterladen. Es muss nass unterschrieben werden. Schicken Sie es spätestens ZEHN TAGE VOR dem im Dokument genannten Anfangsdatum an:
International Students Office (IStO)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Wenn Sie die zwei (2) Exemplare mit addressiertem Rückumschlag nicht abschicken wollen/können, werfen Sie diese mit einem Umschlag mit "International Students Office - Erasmus OUT" in den Briefkasten neben der Sekretariatstür im IStO (Gebäude 50.20, 1. Stock, Raum 106) ODER in den KIT-Briefkasten des Studierendenservices (im Durchgang zwischen Ehrenhof und Kaiserstr.) ein. In diesem letzen Fall werden die Unterlagen uns per Hauspost des KIT erreichen. Das kann einige Tage dauern!
Im Falle einer innereuropäischen Mobilität bietet die nationale Krankenversicherung des/der Teilnehmenden mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Dieser Grundversicherungsschutz ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind oder im Falle einer Auslandsmobilität. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Krankenversicherung erforderlich sein.
Haftpflicht- und Unfallversicherungen decken Schäden ab, die der/die Teilnehmende während des Auslandsaufenthalts verursacht oder erleidet. Für diese Versicherungen gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen. Der/die Teilnehmende läuft daher Gefahr, von den Standardbedingungen nicht abgedeckt zu sein, wenn er/sie z. B. nicht als Angestellte/r gilt oder nicht formal an der aufnehmenden Hochschuleinrichtung immatrikuliert ist. Zusätzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrausweisen und Gepäck empfohlen.
Lesen Sie bitte ausführlich die jeweiligen Punkte zu den Versicherungen unten und lassen Sie sich bitte darüber beraten!
