Forschungsaufenthalt oder Praktikum am KIT
Internationale Studierende (Bachelor/Master/PhD) können für einen Kurzaufenthalt im Rahmen eines Praktikums oder eines Forschungsprojekts (z.B. Masterthesis) an das KIT kommen. Folgende Optionen gibt es, um als internationaler Studierender einen Kurzaufenthalt am KIT zu absolvieren:
Voraussetzung für die Einschreibung: Betreuerzusage, Immatrikulation an der Heimathochschule für die Dauer des Aufenthalts am KIT.
Gebühren: Semesterbeitrag ab WS 2026/27: 184 EUR/Semester (Stand Juni 2026)
Hinweis: Die Einschreibung ist für jede Aufenthaltsdauer möglich, wird aber auf jeden Fall empfohlen für Aufenthalte ab 2 Monaten.
E-Mail: researchstudents∂intl.kit.edu
Webseite: https://www.intl.kit.edu/istudent/3175.php
Studierende der Eucor-Universitäten (Universitäten Basel, Freiburg, Haute-Alsace und Strasbourg) können sich als Eucor-Studierende immatrikulieren und zahlen keine Gebühren. Weitere Informationen und Registrierung hier.
E-Mail: praktikanten∂pse.kit.edu
Bitte beachten Sie zudem die allgemeinen Praktikumsregelungen des KIT sowie die weiteren Informationen und Formulare auf der PSE-Webseite: https://www.pse.kit.edu/formulare.php
Hinweis: Ausführliche Informationen finden Sie im Praktikantenhandbuch sowie eine Checkliste unter dem Reiter Praktikanten.
- EU-Staatsangehörigkeit: mind. 4 Wochen vor Vertragsbeginn
- Drittstaatsangehörigkeit: mind. 6 Wochen vor Vertragsbeginn
Drittstaatler müssen eine Arbeitserlaubnis vorlegen, diese muss ab dem 1. Praktikumstag gültig sein. Das Praktikum am KIT kann daher auch bei einem Aufenthalt unter 90 Tagen nicht nur bspw. mit Schengen Visum ohne Arbeitserlaubnis absolviert werden. Dies betrifft auch Nationalitäten, die visumsfrei nach Deutschland einreisen und sich bis zu 90 Tagen aufhalten dürfen. Hier gilt die Einreise ist möglich, jedoch nicht das Arbeiten in Deutschland.
Für Praktikanten und Praktikantinnen aus Drittstaaten prüft INTL die Bewertung der ausländischen Hochschule und die vorliegende Hochschulabschlüsse in der Datenbank anabin und übernimmt die Erstellung arbeitgeberseitiger Dokumente für die Bundesagentur für Arbeit (BA). Ansprechpartnerin bei INTL: hong.ding∂kit.edu
Zielgruppe: Internationale PhD
E-Mail: scholar∂intl.kit.edu
Webseite: https://www.intl.kit.edu/iforscher/index.php
Ansprechpartner: DE Recht
Webseite: https://www.recht.kit.edu/984.php
Außenwirtschaftsrechtliche Prüfung: exportkontrolle∂recht.kit.edu
Infrastrukturnutzungsvertrag: https://www.recht.kit.edu/984.php
Hinweis: nur möglich bei Erlaubnis zur visumsfreien Einreise und/oder Aufenthalt am KIT kürzer als 3 Monate. Bei längeren Aufenthalten bitte Option 1, 2 oder 3 wählen.
Hinweise zum Versicherungsschutz
Internationale Studierende sollten für die Dauer ihres Aufenthalts am KIT über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland verfügen. Für die Einschreibung als "forschender Studierender" sowie ein Praktikum gelten besondere Voraussetzungen für die Krankenversicherung. Genauere Informationen erhalten Sie dazu bei den zuständigen Stellen.
Internationalen Studierenden wird empfohlen für ihren Aufenthalt am KIT eine in Deutschland gültige Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Praktikumskräfte sind während der Dauer des Praktikums über das KIT bzw. das Institut gesetzlich unfallversichert.
Zum Forschungsstudium eingeschriebene Studierende sind während ihrer Immatrikulation am KIT über das Studierendenwerk gesetzlich unfallversichert und haftpflichtversichert (für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Studium am KIT). Weitere Informationen auf den Seiten des Studierendenwerks.
Erasmus+ Learning Agreement Traineeship
Bei Kurzaufenthalten, die über das Erasmus+ Programm gefördert werden, ist zusätzlich ein Learning Agreement notwendig. Für das KIT kann dies direkt am jeweiligen Institut von der/m Betreuer/in unterschrieben werden.
KIT Programm für internationale Studierende
Erfahren Sie mehr über das IMPULSE Research Program mit Stipendium für Studierende ausgewählter Partnerhochschulen und organisiert vom IStO (DE INTL) hier.
