Forschungsaufenthalt oder Praktikum am KIT

Internationale Studierende (Bachelor/Master/PhD) können für einen Kurzaufenthalt im Rahmen eines Praktikums oder eines Forschungsprojekts (z.B. Masterthesis) an das KIT kommen. Folgende Optionen gibt es, um als internationaler Studierender einen Kurzaufenthalt am KIT zu absolvieren:

1. Aufenthalt mit Immatrikulation als Forschungsstudierende/r
Internationale Studierende können für längere Forschungsaufenthalte am KIT zeitlich befristet als Forschungsstudierende eingeschrieben werden. Sie dürfen keine ECTS erwerben, erhalten aber einen regulären Studierendenstatus, einen studentischen KIT-Account sowie eine KIT-Karte. Ein Einreisevisum zum Studium oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Studium können sie mit dem Zulassungsbescheid bzw. der Immatrikulationsbescheinigung des KIT bei der deutschen Botschaft oder der Ausländerbehörde in Karlsruhe beantragen.
Voraussetzung für die Einschreibung: Betreuerzusage, Immatrikulation an der Heimathochschule für die Dauer des Aufenthalts am KIT.
Gebühren: Semesterbeitrag ab WS 2026/27: 184 EUR/Semester (Stand Juni 2026)
Hinweis: Die Einschreibung ist für jede Aufenthaltsdauer möglich, wird aber auf jeden Fall empfohlen für Aufenthalte ab 2 Monaten.
Ansprechpartner: IStO (DE INTL)
E-Mail: researchstudents∂intl.kit.edu  
Webseite: https://www.intl.kit.edu/istudent/3175.php  
2. Aufenthalt als Praktikant/in 
Für ein Praktikum am KIT kann ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden.  
Ansprechpartner: DE PSE
E-Mail: praktikanten∂pse.kit.edu
Bitte beachten Sie zudem die allgemeinen Praktikumsregelungen des KIT sowie die weiteren Informationen und Formulare auf der PSE-Webseite: https://www.pse.kit.edu/formulare.php
Hinweis: Ausführliche Informationen finden Sie im Praktikantenhandbuch unter dem Reiter Praktikanten.
Arbeitsmarktzulassung:
Für Praktikanten und Praktikantinnen aus Drittstaaten prüft INTL die Bewertung der ausländischen Hochschule und die vorliegende Hochsculabschlüsse in der Datenbank anabin und übernimmt die Erstellung arbeitgeberseitiger Dokumente für die Bundesagentur für Arbeit (BA). Ansprechpartnerin bei INTL: hong.ding∂kit.edu
 
 3. Forschungsaufenthalt als Visiting Scientist
Internationale PhD-Studierende können sich als Forschungsstudierende zeitlich befristet einschreiben (siehe 1) oder sich als Visiting Scientist für einen zeitlich begrenzten Forschungsaufenthalt am KIT registrieren.  Für internationale Studierende im Bachelor oder im Master ist eine Registrierung als Visiting Scientist über das IScO nicht vorgesehen.
Ansprechpartner: IScO (DE INTL)
E-Mail: scholar∂intl.kit.edu 
Webseite: https://www.intl.kit.edu/iforscher/index.php 
Für den Aufenthalt am KIT von Visiting Scientists ist zusätzlich ein Infrastrukturnutzungsvertrag abzuschließen.
Ansprechpartner: DE Recht
Webseite: https://www.recht.kit.edu/984.php 
 
4. Keine der oben genannten Optionen 
Aufenthalt am KIT ohne Einschreibung, ohne Praktikumsvertrag und ohne Registrierung als Visiting Scientist: in den meisten Fällen außenwirtschaftsrechtliche Prüfung sowie Infrastrukturnutzungsvertrag notwendig
Ansprechpartner: DE Recht
Außenwirtschaftsrechtliche Prüfung: exportkontrolle∂recht.kit.edu 
Infrastrukturnutzungsvertrag: https://www.recht.kit.edu/984.php 
Hinweis: nur möglich bei Erlaubnis zur visumsfreien Einreise und/oder Aufenthalt am KIT kürzer als 3 Monate. Bei längeren Aufenthalten bitte Option 1, 2 oder 3 wählen.
 
Hinweise zum Versicherungsschutz

Internationale Studierende sollten für die Dauer ihres Aufenthalts am KIT über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland verfügen. Für die Einschreibung als Forschungsstudierender sowie ein Praktikum gelten besondere Voraussetzungen für die Krankenversicherung. Genauere Informationen erhalten Sie dazu bei den zuständigen Stellen.
Internationalen Studierenden wird empfohlen für ihren Aufenthalt am KIT eine in Deutschland gültige Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Praktikumskräfte sind während der Dauer des Praktikums über das KIT bzw. das Institut gesetzlich unfallversichert.
Zum Forschungsstudium eingeschriebene Studierende sind während ihrer Immatrikulation am KIT über das Studierendenwerk gesetzlich unfallversichert und haftpflichtversichert (für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Studium am KIT). Weitere Informationen auf den Seiten des Studierendenwerks.
 

Erasmus+ Learning Agreement Traineeship

Bei Kurzaufenthalten, die über das Erasmus+ Programm gefördert werden, ist zusätzlich ein Learning Agreement notwendig. Für das KIT kann dies direkt am jeweiligen Institut von der/m Betreuer/in unterschrieben werden.