Was muss ich tun?

1. Studierende aus Ländern außerhalb der EU brauchen für die Einreise nach Deutschland ein nationales Visum zu Ausbildungs- und Studienzwecken (kein Touristenvisum!). Dieses sollten Sie spätestens bei Erhalt der Zulassung bei der für Sie zuständigen Deutschen Botschaft beantragen. Ausnahmen finden Sie auf den Seiten des International Students Office (IStO).

2. Nach der Einschreibung am KIT und bevor Ihr Einreise-Visum abläuft, müssen Sie unbedingt einen eAT (elektronischen Aufenthaltstitel = Aufenthaltserlaubnis) zum Studium bei der lokalen Ausländerbehörde beantragen.

Je nachdem, wo Sie wohnen, ist eine andere Ausländerbehörde für Sie zuständig. Für Karlsruhe ist es die Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe, für die Orte im Landkreis ist es die Ausländerbehörde Landratsamt Karlsruhe.

Bitte schauen Sie für weitere Informationen auf die Seite Aufenthaltstitel.

 

Wohnsitz in Karlsruhe:

Ausländerbehörde
Kaiseralle 8, 76124 Karlsruhe

Wohnsitz im Landkreis Karlsruhe:

Landratsramt Karlsruhe
Kriegsstr. 100, 76133 Karlsruhe