Was muss ich tun?

1. Studierende aus Ländern außerhalb der EU brauchen für die Einreise nach Deutschland ein nationales Visum zu Ausbildungs- und Studienzwecken (kein Touristenvisum!). Dieses sollten Sie spätestens bei Erhalt der Zulassung bei der für Sie zuständigen Deutschen Botschaft beantragen. Ausnahmen finden Sie auf den Seiten des International Students Office (IStO). Sie erhalten bei der Beantragung des Visums auch Hilfe unter https://platform.visaflow.app/auth mit dem Code KIT25.

2. Nach der Einschreibung am KIT und bevor Ihr Einreise-Visum abläuft, müssen Sie unbedingt einen eAT (elektronischen Aufenthaltstitel = Aufenthaltserlaubnis) zum Studium bei der lokalen Ausländerbehörde beantragen.

Je nachdem, wo Sie wohnen, ist eine andere Ausländerbehörde für Sie zuständig. Welche das ist, finden Sie auch an dieser Stelle. Für Karlsruhe ist es die Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe, für die Orte im Landkreis ist es die Ausländerbehörde Landratsamt Karlsruhe. An dieser Stelle finden Sie auch, wohin Sie sich in Abhängigkeit vom Wohnort wenden müssen.

Bitte schauen Sie für weitere Informationen auf die Seite Aufenthaltstitel.

 

Wo muss ich das tun?

Wohnsitz in Karlsruhe: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76124 Karlsruhe

Wohnsitz im Landkreis Karlsruhe: abhängig vom Wohnort