Sonderprogramm für internationale Wissenschaftsfreiheit
Das Programm wird von der Baden-Württemberg Stiftung durchgeführt. Ziel ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, deren akademische Freiheit oder Forschungsmobilität aufgrund politischer Umstände oder ihrer Nationalität eingeschränkt ist, Forschungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg zu bieten.
| 🎓 Zielgruppe |
Im Rahmen dieses Förderprogramms können Postdoktorandinnen und Postdoktoranden für ein Stipendium mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren von der Universität nominiert werden. Die vorgeschlagenen Forschenden müssen in bestehende Forschungsstrukturen und Projekte der antragstellenden Hochschule eingebunden werden. Die Stipendien richten sich an qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten aus dem In- und Ausland, deren wissenschaftliche Qualifizierung oder Mobilität aufgrund der im Förderprogramm beschriebenen Umstände nachweislich eingeschränkt wurde. Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Deutschland kann dies beispielsweise der Ausfall eines bereits bewilligten und geplanten Forschungsaufenthalts im Ausland sein. |
| ✅ Voraussetzungen |
1. PhD-Abschluss (Postdoc-Niveau) 2. Einbindung in bestehende Forschungsstrukturen und -projekte an einer Hochschule in Baden-Württemberg 3. Nominierung durch eine Hochschule in Baden-Württemberg 4. Die Bewerber müssen nachweisen, dass ihre Forschungsmöglichkeiten oder ihre Mobilität aufgrund politischer Umstände oder ähnlicher Zwänge eingeschränkt sind |
| 📧 Bewerbung |
Einreichung des Projektvorschlags durch das KIT-Institut per E-Mail an scholar∂intl.kit.edu. Interne Frist: 1. Juli 2026 |
| 📄 Einzureichende Unterlagen |
1. Lebenslauf des vorgeschlagenen Bewerbers 2. Kurzes Motivationsschreiben mit Beschreibung der Einbindung in bestehende Projekte an der Gasthochschule 3. Begründung oder Nachweis der Einschränkungen, die die Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers beeinträchtigen 4. Kurze Begründung und Empfehlung der Gasthochschule |
| ⚖️ Auswahlverfahren |
Mehrstufiges Verfahren: 1. Identifizierung und interne Bewertung geeigneter Kandidaten durch die Gasthochschule. 2. Einreichung von bis zu zwei Vorschlägen pro Hochschule. 3. Wenn die Anzahl der Bewerbungen das verfügbare Programmbudget übersteigt (bis zu 15 Stipendien), werden die Entscheidungen über die Förderung in der Reihenfolge der Einreichung getroffen. |
| Förderungshöhe und Dauer |
Dauer: bis zu 24 Monate Fördersumme:
Maximal: bis zu zwei Stipendiaten/Stipendiatinnen pro Hochschule |
| 📥 Downloads |
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