Sonderprogramm für internationale Wissenschaftsfreiheit
Das Programm wird von der Baden-Württemberg Stiftung durchgeführt. Ziel ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, deren akademische Freiheit oder Forschungsmobilität aufgrund politischer Umstände oder ihrer Nationalität eingeschränkt ist, Forschungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg zu bieten.
| 🎓 Zielgruppe |
Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, deren akademische Freiheit oder Forschungsmobilität aufgrund politischer Umstände oder ihrer Nationalität eingeschränkt ist. Die Kandidaten können aus dem Ausland oder aus Deutschland kommen (z.B. wenn ein zuvor geplanter Forschungsaufenthalt im Ausland aufgrund solcher Einschränkungen abgesagt wurde). |
| ✅ Voraussetzungen |
1. PhD-Abschluss (Postdoc-Niveau) 2. Einbindung in bestehende Forschungsstrukturen und -projekte an einer Hochschule in Baden-Württemberg 3. Nominierung durch eine Hochschule in Baden-Württemberg 4. Die Bewerber müssen nachweisen, dass ihre Forschungsmöglichkeiten oder ihre Mobilität aufgrund politischer Umstände oder ähnlicher Zwänge eingeschränkt sind |
| 📧 Bewerbung |
Einreichung des Projektvorschlags durch das KIT-Institut per E-Mail an oliver.kaas∂kit.edu. Interne Frist: 1. Juli 2026 |
| 📄 Einzureichende Unterlagen |
1. Lebenslauf des vorgeschlagenen Bewerbers 2. Kurzes Motivationsschreiben mit Beschreibung der Einbindung in bestehende Projekte an der Gasthochschule 3. Begründung oder Nachweis der Einschränkungen, die die Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers beeinträchtigen 4. Kurze Begründung und Empfehlung der Gasthochschule |
| ⚖️ Auswahlverfahren |
Mehrstufiges Verfahren: 1. Identifizierung und interne Bewertung geeigneter Kandidaten durch die Gasthochschule 2. Einreichung von bis zu zwei Vorschlägen pro Hochschule 3. Wenn die Anzahl der Bewerbungen das verfügbare Programmbudget übersteigt (bis zu 15 Stipendien), werden die Entscheidungen über die Förderung in der Reihenfolge der Einreichung getroffen |
| Förderungshöhe und Dauer |
Dauer: bis zu 24 Monate Fördersumme:
Maximal: bis zu zwei Stipendiaten/Stipendiatinnen pro Hochschule |
| 📥 Downloads | |
| 📞 Ansprechpartner |
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Antragserstellung, Einreichung und Bewilligungsphase.
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