Versicherungen

Krankenversicherung

Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Seite Vorbereitung: Krankenversicherung.

Private Haftpflichtversicherung

Als ausländischer Studierender in Deutschland sollten Sie auch eine Haftpflichtversicherung besitzen, die Sie entweder in Ihrem Heimatland abschließen und die auch in Deutschland gilt, oder die Sie in Deutschland abschließen. Für Studierende aus Europa gilt die im Heimatland abgeschlossene Haftpflichtversicherung weiter.

Haftpflicht bedeutet, dass eine Versicherung die Haftung für Schäden von Personen, Gegenständen oder Vermögen übernimmt, d.h. für Schäden bis zu einem bestimmten Betrag zahlt. Je höher dieser Betrag ist, desto höher der jährliche Beitrag.

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung brauchen Studierende im Regelfall nicht, denn auch für Studierende mit ausländischem Pass gilt, dass sie, wenn sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, gegen Unfälle im Rahmen des Studiums über die Landesunfallkassen automatisch abgesichert sind.
Sind Sie als Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, muss der Arbeitgeber Sie gegen Arbeitsunfälle bei der Unfallkasse absichern. Ob eine zusätzliche private Unfallversicherung sinnvoll ist, die gegen Unfälle während der Freizeit absichert, muss jeder für sich entscheiden.

Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung kommt für Schäden an bzw. innerhalb Ihrer Wohnung, die durch Naturereignisse wie z.B. Blitzschlag, Sturm oder Hagel verursacht werden, auf. Sie zahlt auch bei Brand, Explosion, Einbruch, Raub oder Vandalismus. Für einen Aufpreis ist man zusätzlich auch vor Fahrraddiebstahl versichert. Sie kann allerdings nur für Wohnungen insgesamt und nicht für einzelne Zimmer in einer WG abgeschlossen werden. Die Kosten hängen von der Wohnungsgröße und der Lage in der Stadt ab. Oft gibt es zusätzlich Vergünstigungen bei Studierenden unter 26 Jahren. Sie wird fast immer vom Vermieter verlangt.