17. Ausschreibungsrunde der Philipp Schwartz-Initiative
Die 17. Ausschreibungsrunde der Philipp Schwartz Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung beginnt zum 15.12.2025. Antragsschluss für die KIT-interne Frist ist 30.01.2026.
Sämtliche Antragsunterlagen sind ausschließlich über das International Scholars and Welcome Office des KIT zu übermitteln.
Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständig eingereichte Anträge, bestehend aus einem abgesendeten Rahmenformular und den Einzelnominierungen, berücksichtigt werden können.
Die Auswahlergebnisse liegen voraussichtlich Ende Mai 2026 vor. Förderungen können zum 01.07.2026 aufgenommen werden. Die aktuellen Programmunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Philipp Schwartz-Initiative.
Zur Information:
Eine Gefährdung kann z.B. durch das Scholars at Risk Network (SAR) oder durch CARA (the Council for At-Risk Academics) dokumentiert werden. Hierzu setzen Sie sich bitte mit uns im Vorfeld in Verbindung, wir beraten Sie gerne und übernehmen die Kommunikation mit SAR oder CARA für Sie.
Bei Nominierungen von Personen aus Belarus, Russland, Aserbaidschan und zentralasiatischen Ländern nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! Anfragen zu Gefährdungsnachweisen können nur von nominierenden Einrichtungen (am KIT ist hier ausschließlich das International Scholars and Welcome Office Front Office) gestellt werden.
Bei afghanischen, sudanesischen und ukrainischen Nominierten ist eine Eigenauskunft zur Gefährdung ausreichend (1 – 2 Seiten, Deutsch oder Englisch, verfasst und unterzeichnet durch die nominierte Person).
Wir raten zu einer möglichst umgehenden Kontaktaufnahme mit uns, falls Sie eine Nominierung für die Philipp Schwartz Initiative beabsichtigen. Dies ist insofern wichtig, da die Partnerorganisationen nur eine begrenzte Zahl von Gefährdungsprüfungen übernehmen können.
Eine Gefährdung kann auch durch andere glaubwürdige dritte Stellen nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie die Handreichung (PDF) zur Erstellung von Gefährdungsnachweisen und kontaktieren Sie das International Scholars and Welcome Office, bevor Sie eine dritte Organisation (als eine der dann genannten Partnerorganisationen) um einen Gefährdungsnachweis ersuchen.
Darüber hinaus müssen Kandidat*innen für ein Philipp Schwartz-Fellowship folgende Kriterien erfüllen:
- Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent). Bei juristischen oder medizinischen Promotionen ist die Äquivalenz zu einer Forschungspromotion nachzuweisen.
- Die Person hält sich zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als fünf Jahre außerhalb des Heimatlandes auf; „Bildungsinländer“ sind ausgeschlossen.
- Sprachkenntnisse, die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind.
- Wissenschaftliche Qualifikationen (z. B. Publikationen)
- Potenzial zur Integration in den (wissenschaftsbezogenen) Arbeitsmarkt
Forschende, die bereits im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative gefördert wurden oder die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft oder anderer Umstände (z. B. Ehe mit einem*einer EU-Bürger*in) Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben sowie deutsche Staatsangehörige sind von einer Förderung ausgeschlossen. Mehrfachnominierungen einer Person durch verschiedene potenzielle Gasteinrichtungen sind nicht möglich.
Bei Fragen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
Referent für internationale Forschermobilität
+49 721 608-45323
oliver kaas ∂does-not-exist.kit edu
www.intl.kit.edu/intl/3760_7266.php
002
50.25 Campus Süd
