Landtagsstipendienprogramm Baden-Württemberg und Israel

Zweite Ausschreibung für das Förderjahr 2025

Im Gedenken an das Pogrom vom 9. November 1938 stellt der baden-württembergische Landtag dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) seit 1988 Stipendienmittel, die der Pflege der deutsch-israelischen Beziehungen dienen, zur Verfügung. Im Jahr 2025 jähren sich die deutsch-israelischen diplomatischen Beziehungen zum 60. Mal. Bundesweit wird das Jahr daher von gemeinsamen Veranstaltungen und Aktivitäten in Deutschland und Israel begleitet, die den Dialog fördern. Auch das Landtagsstipendienprogramm kann zur Stärkung der besonderen Beziehungen beitragen.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind die Hochschulen Baden-Württembergs. Beantragt werden können Mittel für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die im Rahmen von Hochschulpartnerschaften einen Aufenthalt in Baden-Württemberg bzw. Israel planen sowie für Studienreisen und Veranstaltungen in diesem Zusammenhang. Bewerbungsvoraussetzung für Studierende ist die Immatrikulation in Vollzeit an einer baden-württembergischen bzw. israelischen Hochschule. Als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen werden hier Personen verstanden, die nach dem Studienabschluss an einer Promotion arbeiten oder höchstens zwei Jahre nach Abschluss der Promotion weiter forschend tätig sind, um sich als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler in ihrem Fachgebiet zu etablieren.

Bewerbungsvoraussetzung für Praktikantinnen und Praktikanten ist die Immatrikulation in Vollzeit an einer baden-württembergischen bzw. israelischen Hochschule. Bei der Antragstellung ist – unter Berücksichtigung der geltenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts – auch eine realistische Umsetzbarkeit der beantragten Maßnahme im Förderjahr 2025 zu beachten.

Gegenstand und Dauer der Förderung

Es können Mittel für folgende Zwecke beantragt werden:

  • für Studien- und Praxisaufenthalte von einem bis sechs Monaten (inkl. Prüfungszeit, sofern Prüfungsleistungen im Heimatland anerkannt werden),
  • für Veranstaltungen (Workshops, Symposien, Konferenzen etc.) und für Studienreisen.
Förderzeitraum

Bei positiver Begutachtung des Antrags erfolgt eine Förderung in 2025. Das Förderjahr entspricht dem Haushaltsjahr: 1. Januar bis zum 31. Dezember. Eine Übertragung nichtverausgabter Mittel in das Haushaltsjahr 2026 ist nicht möglich. Für Maßnahmen, die über den Jahreswechsel 2025/2026 andauern, können Mittel für das Förderjahr 2026 mit beantragt werden (siehe Bewerbungsformular).

Stipendien- / Förderhöhe

Die monatliche Stipendienrate bei Studien- und Praktikumsaufenthalten beträgt für 

  • Studierende (Bachelor und Master) 900 €
  • Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (mit bereits vorliegendem Master-Abschluss) 1200 €
  • Für die Förderung von Veranstaltungen können den Hochschulen pro Antrag bis zu 5.000 € bewilligt werden.
  • Für die Förderung von Studienreisen bzw. Exkursionen mit Studierenden und/oder Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler können den Hochschulen Mittel in Höhe von bis zu 5.000 € bewilligt werden.

Die Reisekosten mitreisender Dozentinnen und Dozenten sind als Eigenanteil von den Hochschulen aus zentralen Mitteln zu erbringen. Ein Eigenbeitrag der Studierenden wird im Rahmen der Ausschreibung nicht erwartet. Es obliegt der Hochschule zu entscheiden, ob ein solcher Beitrag zugunsten der Gesamtfinanzierung der Maßnahme von den beteiligten Studierenden zu erbringen ist.

Bewerbungsunterlagen / Berichtspflichten

Die Bewerbung für eine Förderung im Rahmen des Landtagsstipendienprogramms ist nur über die Hochschule möglich. Die Antragstellung erfolgt in Abstimmung mit dem Akademischen Auslandsamt. Die dortigen Ansprechpersonen werden gebeten, bei Bewerbungen für Studien- und Praxisaufenthalte folgende Dokumente beizufügen: 

  • Bewerbungsformular (von der Hochschule auszufüllen),
  • Motivationsschreiben und Beschreibung des geplanten Aufenthaltes auf Deutsch bzw. bei Anträgen aus Israel mit deutscher Zusammenfassung,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Leistungsübersicht / Transcript of Records,
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Studienplatzzusage der baden-württembergischen bzw. israelischen Hochschule, aus der der genaue Zeitraum des geplanten Studienaufenthaltes inklusive Prüfungszeitraum hervorgeht,
  • falls bereits vorhanden Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule,
  • Praktikumsvereinbarung mit einem Unternehmen in Baden-Württemberg oder Israel (sofern noch keine Zusage für ein Praktikum vorliegt, ist der Bewerbung eine Absichtserklärung mit Angaben zu der avisierten Praktikumsstelle hinzuzufügen),
  • falls bereits bekannt Angabe der Reisedaten.

Zur Förderung der Teilnahme an Veranstaltungen / Studienreisen / Exkursionen sollen von den Hochschulen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Bewerbungsformular,
  • Beschreibung der Veranstaltung (Zielsetzung) inkl. Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Ausweisung von Drittmittelgebern),
  • Festlegung der Teilnehmendenzahl.

Im Nachgang einer Förderung ist die jeweilige Hochschule aufgefordert, dem Wissenschaftsministerium einen Nachweis über die Verwendung der Mittel vorzulegen. Dies beinhaltet auch einen Sachbericht über die jeweils geförderte Maßnahme. Die Fristen sind zu gegebener Zeit dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen.

Auswahlkriterien

Bei Einzelpersonenförderung ist insbesondere das Interesse speziell für einen Aufenthalt in Israel bzw. Baden-Württemberg im Sinne des Programms ausschlaggebend. Es handelt sich nicht um ein Leistungsstipendium. Das Programm verfolgt vorrangig einen interkulturellen Ansatz und soll zur Völkerverständigung beitragen. Die Studierenden sollten in ihrem Motivationsschreiben darstellen können, wie sie den speziellen Herausforderungen, die ein Aufenthalt in Israel mit sich bringen kann, begegnen können. Auch israelische Studierende, die nach Baden-Württemberg kommen, werden gebeten, sich in ihrem Motivationsschreiben mit der Idee des Programms auseinander zu setzen. Zudem sollen Ideen entwickelt und skizziert werden, wie die Studiereden die während des Auslandsaufenthalts gewonnenen Erkenntnisse im Nachgang auch an andere Studierende vermitteln bzw. in die Hochschule übertragen können.

Eingang in die Antragsbewertung findet auch das Vorhandensein von (unentgeltlichem) sozialem Engagement in Vereinsstrukturen, Interessensvertretungen oder ähnlichem.

Bei Veranstaltungen / Studienreisen / Exkursionen wird folgendes bewertet:

  • Unterstützung beim interkulturellen Austausch zwischen deutschen und israelischen Teilnehmenden im Sinne des Programms (insbesondere Darstellung, wie die Maßnahme vor, während und nach der Durchführung den interkulturellen Austausch an der Heimathochschule fördern kann),
  • Aussagen zum Personenkreis, der im Vorfeld bzw. im Nachgang der Maßnahme erreicht werden soll und wie dies sichergestellt werden kann,
  • Einbindung in das Curriculum oder ein Forschungsprojekt,
  • Nachhaltigkeit / Verankerung an der Hochschule bzw. in der Hochschulstruktur (Sicherstellung, dass von den Erkenntnissen der Maßnahme mehr als nur der unmittelbare Teilnehmendenkreis profitiert),
  • Darstellung des Eigenbeitrags der Hochschule (verpflichtend ist die Übernahme der Reisekosten der mitreisenden Dozentinnen und Dozenten, eine weitere finanzielle Beteiligung ist nicht zwingend notwendig, wird jedoch in der Bewertung angerechnet). 

Grundsätzlich kommen auch Maßnahmen für eine Förderung in Betracht, die bereits in der Vergangenheit berücksichtigt wurden. Maßgeblich ist, dass sich der Teilnehmendenkreis der Studierenden ändert.

Bewerbungstermin / Antragsstellung / Ansprechperson

Anträge für das Förderjahr 2025 können dem Wissenschaftsministerium zunächst bis zum 16. Juni 2025 vorgelegt werden. Über die bis zu diesem Zeitpunkt eingereichten Anträge wird in einer ersten Auswahlrunde entschieden.

Es ist vorgesehen, dass auch im Anschluss an diese Frist weiterhin und bis zur Ausschöpfung des Budgets Anträge eingereicht werden können. Diese Anträge werden in Reihenfolge des Eingangs und nach Prüfung ihrer Förderfähigkeit und - würdigkeit beschieden.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind über die Hochschulleitung bzw. zentrale Verwaltung unter Bezugnahme auf das „Landtagsstipendienprogramm Israel“ ausschließlich elektronisch an poststelle∂mwk.bwl.de zu senden.

Bei Rückfragen zur Ausschreibung können sich die Hochschulen an Frau Knappe, E-Mail Mareen.Knappe∂mwk.bwl.de, Tel. 0711 - 279 3116, wenden.