Krankenversicherung

Keine Einschreibung ohne Krankenversicherung

Jeder Studienbewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung am Karlsruher Institut für Technologie eine Versicherungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Diese Bescheinigung gibt darüber Auskunft,

  • ob der Studienbewerber krankenversichert ist oder
  • ob der Studienbewerber versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.

Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Immatrikulation für die Art der Krankenversicherung entscheiden müssen (privat oder gesetzlich) – während des Studiums ist eine Änderung/ein Wechsel in der Regel nicht möglich!

Eine Liste aller gesetzlichen Krankenversicherungen finden Sie hier.

Studierende mit Krankenversicherung aus der EU, Schweiz oder Türkei lesen bitte Punkt „Regelungen für EU-Bürger und Studierende aus der Schweiz und der Türkei“!

 

Studentische, gesetzliche Krankenversicherung

Sie können sich bei einer deutschen, gesetzlichen Krankenversicherung versichern (bitte beachten Sie: sollten Sie bei der Einschreibung über 30 Jahre alt oder bereits im 15. Fachsemester sein, ist der Abschluss einer gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung   nicht mehr möglich. Dasselbe gilt auch für Promotionsstudenten.)

Der monatliche Beitrag (ca. 90,00 EUR) und der Umfang der Leistungen sind gesetzlich geregelt und Sie brauchen vor hohen Rechnungen im Krankheitsfall keine Angst zu haben. Für einen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt müssen Sie keine Kosten übernehmen. Allerdings fallen bei manchen verschreibungspflichtigen Medikamenten (i.d.R. 5 EUR) und während des Krankenhausaufenthalts eine geringe Zuzahlung (10 EUR pro Tag) an. Je nach Einkommenssituation ist hier eine Befreiung über die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Auch sind nicht alle Zahnarzt- oder Augenarztleistungen komplett versichert. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei der Versicherung.

Sollten Sie sich für eine gesetzliche Versicherung entscheiden, können Sie die notwendigen Unterlagen bei der Immatrikulation im IStO bekommen oder sich direkt an eine der gesetzlichen Krankenversicherungen wenden. Legen Sie dafür bei der Krankenkasse Ihren Zulassungsbescheid vor und bitten Sie um die Unterlagen für die Einschreibung bei der Hochschule.

 

Unterlagen für die Einschreibung bei der Hochschule:

Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse die Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule (das sogenannte 3-fach Formular). Diese Bescheinigung besteht aus den folgenden Bestandteilen:

  • 1x eine Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule (diese gibt Auskunft über den Status Ihrer Versicherung und bleibt bei der Hochschule)
  • 2 x noch nicht ausgefülltes Meldeformular für die Hochschule (diese Formulare füllt das KIT aus und informiert die Krankenversicherung über die Immatrikulation)
Eine reine Mitgliedsbestätigung oder die Kopie Ihrer Krankenkassenkarte reichen nicht aus! Sie brauchen immer die speziellen Bescheinigungen für die Einschreibung.

Bitte beachten Sie:

  • Die Versicherung startet frühestens mit dem offiziellen Semesterbeginn (1.4./1.10.- auch wenn Sie sich bereits einige Tage vorher einschreiben), spätestens aber mit dem Tag der Einschreibung, die Tage vorher sind Sie noch nicht versichert. Daher sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Sie bis zur Einschreibung eine Reisekrankenversicherung oder sonstige Privatversicherung haben.
  • Sollten Sie die monatlichen Beiträge während des Studiums nicht bezahlen, können Sie den Versicherungsschutz verlieren und von der Universität exmatrikuliert werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten wenden Sie sich daher rechtzeitig an Ihre Krankenversicherung, oft gibt es die Möglichkeit Mitgliedsbeiträge zu stunden oder in Raten zu bezahlen.

 

Adressänderung mitteilen:

Bitte denken Sie daran, dass die Krankenversicherung immer über Ihre die aktuelle Wohnadresse informiert ist. Wenn Sie umziehen, bitte sofort die Krankenversicherung informieren.

 

Private Krankenversicherungen

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von privaten Krankenversicherungen. Oft sind die monatlichen Beiträge anfangs niedriger als bei der gesetzlichen Versicherung, das kann sich aber im Laufe der Zeit ändern und in der Regel werden die Beiträge mit steigenden Alter erhöht. Die Arztrechnungen und Medikamente müssen Sie in der Regel selbst bezahlen und bekommen diese auf Antrag von der Krankenversicherung teilweise erstattet. Nicht alle Vorerkrankungen sind bei der privaten Krankenversicherung abgedeckt und Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche sind in Deutschland sehr teuer – um diese Kosten zu tragen, reicht der Geldbeutel vieler Studierenden nicht aus.

Auch eine ausländische Krankenversicherung gilt als private Versicherung. Bitte beachten Sie aber, dass die hohen Kosten des deutschen Gesundheitssystems von ausländischen Versicherungen nicht immer gedeckt sind! Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenversicherung möglicherweise nur die Kosten erstattet, die den üblichen Behandlungskosten in Ihrem Heimatland entsprechen. In diesem Fall, wenn die Behandlung in Deutschland teurer ist, müssen Sie den Unterschied selbst zahlen.

Außerdem werden ausländische Krankenversicherungen nur unter bestimmten Bedingungen in Deutschland akzeptiert. Ob Ihre Versicherung in Deutschland ausreicht, erfahren Sie bei einer gesetzlichen, deutschen Krankenversicherung. Dort müssen Sie die Versicherungspolice Ihrer privaten (deutschen oder ausländischen) Krankenversicherung vorlegen.

Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung in Ihrem Heimatland versichert sind, die auch in Deutschland gültig ist, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung ihrer Krankenversicherung (entweder in Deutsch oder Englisch) in Ihrem Heimatland einholen.

Die besagt, dass

  • Sie eine Krankenversicherung haben
  • diese in Deutschland gültig ist
  • Sie Ihnen ausreichenden Versicherungsschutz (Versicherungssumme von mindestens 100.000€) bietet

Bitte beachten Sie, dass eine reguläre Reisekrankenversicherung nicht akzeptiert werden kann.

 

Unterlagen für die Einschreibung bei der Hochschule:

Wenn Sie eine private Versicherung für die Dauer Ihres Studiums abgeschlossen haben oder abschließen wollen, brauchen Sie für die Einschreibung bei der Hochschule dennoch eine Versicherungsbescheinigung von der deutschen, gesetzlichen Krankenversicherung. Während der offiziellen Einschreibung bekommen Sie diese Bescheinigung im IStO oder bei einer der gesetzlichen Versicherungen direkt. Legen Sie dazu bitte Ihren Zulassungsbescheid und die Versicherungspolice der privaten Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse vor.

Sie benötigen von der gesetzlichen Krankenkasse zur Einschreibung die "Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule". In dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass Ihre private Krankenversicherung den Vorgaben entspricht und Sie ausreichend Krankenversichert sind.

Eine Mitgliedsbestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung oder die Versicherungspolice reichen für die Einschreibung nicht aus! Sie brauchen immer die spezielle Versicherungsbescheinigung für die Einschreibung, ausgestellt von einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse.

 

Adressänderung mitteilen:

Bitte denken Sie daran, dass die Krankenversicherung immer über Ihre die aktuelle Wohnadresse informiert ist. Wenn Sie umziehen, bitte sofort die Krankenversicherung informieren.

 

Regelungen für EU-Bürger und Studierende aus der Schweiz und der Türkei

EU Staatsbürger

Für Bewerber aus EU Staaten und aus der Schweiz, die eine EHIC Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, ist keine zusätzliche Versicherung in Deutschland notwendig.

Die EHIC-Karte reicht für die Einschreibung an der Hochschule aber nicht aus! Sie brauchen eine spezielle Versicherungsbescheinigung für die Einschreibung, ausgestellt von einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse. Dort legen Sie Ihre Zulassung und Ihre gültige EHIC-Karte vor. Dann erhalten Sie die Versicherungsbescheinigung. Während der offiziellen Einschreibung sind gesetzliche Krankenkassen im IStO und Sie können die notwendige Bescheinigung direkt im IStO bekommen. Vor und nach der offiziellen Immatrikulationszeit wenden Sie sich bitte direkt an eine der gesetzlichen Versicherungen.

Die EHIC reicht für die Einschreibung nicht aus! Sie brauchen immer die spezielle Krankenkassenbescheinigungen für die Einschreibung, ausgestellt von einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse.

 

Bürger aus Staaten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben (z.B. Türkei)

Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach einem Formular, das Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland bescheinigt. Die Formulare haben je nach Herkunftsland unterschiedliche Namen, z.B. E-111, AT 11, ATN11 oder BH6.

Dieses Formular kann bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zusammen mit dem Zulassungsbescheid vorgelegt werden. Von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie dann für die Einschreibung die "Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule". In dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass Ihre Krankenversicherung gültig ist und Sie ausreichend krankenversichert sind. Während der offiziellen Einschreibung sind gesetzliche Krankenkassen im IStO und Sie können die notwendige Bescheinigung direkt im IStO bekommen. Vor und nach der offiziellen Immatrikulationszeit wenden Sie sich bitte direkt an eine der gesetzlichen Versicherungen.

Die Bescheinigung über ein soziales Abkommen oder die Versicherungspolice aus dem Ausland reichen für die Einschreibung nicht aus! Sie brauchen immer die spezielle Krankenkassenbescheinigungen für die Einschreibung, ausgestellt von einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse.