Was muss ich tun?
Wenn Sie in ein Zimmer oder eine Wohnung einziehen, müssen Sie das der zuständigen Behörde mitteilen. Das müssen Sie unbedingt in den ersten 2 Wochen machen.
Das gilt auch für die Studierenden, die innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen.
Alle Studierenden, die innerhalb von Deutschland umziehen, können sich auch online anmelden. Unter https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6021869 finden Sie alle Informationen dazu.
Wer sich nicht online anmelden möchte, findet alle Information auf dieser Seite unter “Verfahrensablauf“. Hierzu müssen Sie bei der Behörde einen Termin vereinbaren. Sie brauchen für die Anmeldung folgende Dinge: Reisepass, den elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihr Visum, Wohnungsgeberbestätigung (die muss der Vermieter ausfüllen), Meldeschein (den müssen Sie ausfüllen).
Alle Studierenden, die aus dem Ausland nach Karlsruhe oder einer anderen Stadt oder der Umgebung von Karlsruhe kommen, müssen auf alle Fälle persönlich in ein Bürgerbüro gehen.
Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen, schauen Sie bitte im Internet nach, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.
Sie müssen sich erst dann innerhalb von 2 Wochen anmelden, wenn Sie endgültig einziehen und nicht nur zur Zwischenmiete für eine kurze Zeit.
Wenn Sie nach Karlsruhe umziehen, können Sie über die Erstwohnsitzkampagne der Stadt ein Begrüßungspaket erhalten.
In vielen Orten können Sie die Telefonnummer 115 anrufen und bekommen dann Hilfe von der Behörde.
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eine Rundfunkgebühr für die Nutzung von Rundfunk, Fernsehen und Computern erhoben wird. Diese Gebühr von 18,36 € müssen Sie monatlich für jede Wohnung bezahlen, egal wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Bitte achten Sie darauf und werfen Sie die Schreiben der GEZ nicht einfach weg!
Wo muss ich das tun?
Wenn Sie in Karlsruhe wohnen: Bürgerbüros in Karlsruhe
Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen: im Internet nachschauen, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.
