Was muss ich tun?
Wenn Sie in ein Zimmer oder eine Wohnung einziehen, müssen Sie das der zuständigen Behörde mitteilen. Das müssen Sie unbedingt in den ersten 2 Wochen machen.
Alle Studierenden, die innerhalb Deutschlands umziehen, können sich online anmelden. In einem Video auf der Seite von Stadt Karlsruhe wird erklärt, was Sie machen müssen. Unter "Wohnen un Umzug" können Sie dann mit dem Universalassistent Meldewesen (2. Seite) Ihren Wohnsitz anmelden. Bei "Ihr Anliegen" geben Sie bitte an: "Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach §23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz". Wenn Sie bei der Behörde einen Termin vereinbaren möchten, können Sie das auf dieser Seite machen.
Alle Studierenden, die aus dem Ausland nach Karlsruhe oder die Umgebung kammen, müssen auf alle Fälle persönlich in ein Bürgerbüro gehen. Bitte melden Sie sich ab dem 31. Juli über diesen Link an.
Sie brauchen für die Anmeldung folgende Dinge: Ihren Mietvertrag, Wohnungsgeberbestätigung (das muss der Vermieter ausfüllen), Meldeschein (das müssen Sie ausfüllen), Reisepass, elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihr Visum.
Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen, schauen Sie bitte im Internet nach, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.
In vielen Orten können Sie die Telefonnummer 115 anrufen und bekommen dann Hilfe von der Behörde.