Was muss ich tun?

Wenn Sie in ein Zimmer oder eine Wohnung einziehen, müssen Sie das der zuständigen Behörde mitteilen. Das müssen Sie unbedingt in den ersten 2 Wochen machen.

Alle Studierenden, die innerhalb Deutschlands umziehen, können sich online anmelden. Unter https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002495 finden Sie alle Informationen dazu. Mit dem Universalassistent Meldewesen (2.Seite) können Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Bei „Ihr Anliegen“ geben Sie bitte an: „Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach §23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz“.

Wenn Sie bei der Behörde einen Termin vereinbaren möchten, können Sie das auf dieser Seite machen: https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung.

Alle Studierenden, die aus dem Ausland nach Karlsruhe oder die Umgebung kommen, müssen auf alle Fälle persönlich in ein Bürgerbüro gehen. Bitte melden Sie sich über den Link: https://karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung an.

Sie brauchen für die Anmeldung folgende Dinge: Wohnungsgeberbestätigung (die muss der Vermieter ausfüllen), Meldeschein (den müssen Sie ausfüllen), Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihr Visum.

Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen, schauen Sie bitte im Internet nach, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.

In vielen Orten können Sie die Telefonnummer 115 anrufen und bekommen dann Hilfe von der Behörde.

 

Wo muss ich das tun?

Wenn Sie in Karlsruhe wohnen: Bürgerbüros in Karlsruhe

Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen: im Internet nachschauen, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.