Mobilität im Rahmen des Studiums innerhalb EU - REST-Richtlinie (Richtlinie 2016/801/EU)

Für Studierende mit Staatsangehörigkeit von außerhalb der EU (Drittstaatsangehörige), die sich zum Zweck des Studiums in der EU aufhalten, gelten erleichterte Mobilitätsbedingungen innerhalb der EU.

Allgemeine und ausführliche Information zum Thema „Mobilität in der EU“ finden Sie auf der Webseite von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter „Europaweit studieren“.

Wenn Sie im Rahmen eines Austauschprogramms am KIT studieren möchten und bereits eine Aufenthaltsberechtigung zum Studium in einem anderen EU-Staat haben, können Sie zum Studium an das KIT kommen, ohne ein Visum für Deutschland zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie beim KIT zusätzliche Unterlagen einreichen, damit das KIT für Sie eine Bestätigung für den Aufenthalt beantragen kann. Über die Berechtigung zum Aufenthalt stellt Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung aus. Die Bescheinigung ist deklaratorisch und für die Einreise nicht zwingend notwendig.

Bedingungen für vereinfachte Mobilität innerhalb der EU (gilt nicht für Irland, das Vereinigte Königreich und Dänemark)1

  • Studium in einem EU-Land mit Aufenthaltserlaubnis des EU-Landes zum Studium
  • Studium am KIT im Rahmen eines Austauschprogrammes (Erasmus, bilaterale Austauschkooperation, Double Degree-Kooperation,…)
  • Studium am KIT für maximal 360 Tage
  • eine für die Dauer des Studiums am KIT gültige Aufenthaltserlaubnis des EU-Landes (Bitte rechtzeitig vor der Mobilität die Aufenthaltserlaubnis eventuell verlängern lassen!)
  • spätestens 40 Tage vor der Einreise nach Deutschland müssen die zusätzlichen Unterlagen beim KIT eingereicht werden

Achtung: werden die Unterlagen unvollständig eingereicht oder die Bedingungen zur Mobilität nicht erfüllt, können Sie nicht zum Studium ans KIT kommen!

 

Für ein Forschungsaufenthalt

Mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken können Sie für eine befristete Zeit auch in anderen EU-Staaten forschen und lehren (mit Ausnahme Irlands, Dänemarks und das Vereinigte Königsreich).

Haben Sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates, können Sie ebenso für eine befristete Zeit an einer Forschungseinrichtung in Deutschland wissenschaftlich tätig sein. Die Voraussetzungen richten sich jeweils nach Ihrer beabsichtigten Bleibedauer in Deutschland. 

 

Einzureichende Unterlagen:

Bitte alle Dokumente als pdf (Originalsprachliche Dokumente und Übersetzung in deutscher Sprache in einem pdf-Dokument) einreichen und mit Ihrem Nachnamen und dem Dokumententyp benennen (z.B. Nachname_Pass.pdf). Reichen sie die Dokumente an die Mailadresse mobility-rest∂intl.kit.edu ein.

1. Ausgefülltes Mitteilungsformular (Link)

Dokumententitel: Nachname_Mitteilungsformular.pdf

  • Hinweise zum Ausfüllen:
  • Punkt 4: Name der Hochschuleinrichtung: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Adresse des KIT: IStO, Adenauerring 2, D-76131 Karlsruhe
  • Zuständige Kontaktperson am KIT: Yvette Haas, phone: 0721/608 44917
  • Punkt 5: Zustelladresse: IStO, Adenauerring 2, D-76131 Karlsruhe

2. Kopie der Aufenthaltserlaubnis des EU-Staates (Gültigkeit für die Dauer des Aufenthalts am KIT)

  • Dokumententitel: Nachname_Aufenthaltstitel.pdf

3. Kopie des Passes

  • Dokumententitel: Nachname_Pass.pdf

4. Finanzierungsnachweis über 934 €/Monat (Link)

  • Für jeden Monat Ihres Aufenthaltes am KIT müssen Sie 934 € (für 6 Monate also 5604 €) nachweisen.
  • Dokumententitel: Nachname_Lebensunterhalt.pdf

Der Lebensunterhalt kann nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift und dem Visumhandbuch folgendermaßen nachgewiesen werden:  

  • Stipendium 
  • Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto bei einem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist und von dem monatlich nur über einen Anteil des eingezahlten Gesamtbetrags geteilt durch die Anzahl der Monate des Aufenthalts verfügt werden darf (z.B. ein Siebtel des eingezahlten Betrags bei einem Aufenthalt von sieben Monaten) 
  • Verpflichtungserklärung 
  • Eine schriftliche Bestätigung der Eltern (Angaben im Brief: Höhe des Betrages, Zeitraum, Datum und Unterschrift) und Kopie des Passes. Es muss nachgewiesen werden, wie die Studierenden das Geld erhalten (z.B. Kontoauszüge mit entsprechenden Überweisungen). 
  • Bildungskredit 

Nach § 2 Abs. 3 Satz 5 AufenthG gilt der Lebensunterhalt von Studierenden als gesichert, wenn diese über einen monatlichen Betrag in Höhe des BAföG-Höchstsatzes verfügen (943 EUR).

5. Krankenversicherungsnachweis (Kopie der EHIC)

  • Dokumententitel: Nachname_KV.pdf

6. Zulassung

  • Dokumententitel: Nachname_Zulassung.pdf
Zur Information: Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners am KIT finden Sie in Ihren Zulassungsdokumenten. Sie werden per E-Mail informiert, sobald Ihre Zulassungsdokumente für Sie fertig sind.

Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Das BAMF kann ggf. leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren und entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
Für Studienaufenthalte von mehr als 360 Tagen in Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Visum für die Einreise und eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums für den weiteren Aufenthalt.

 

Verlängerung Ihres Aufenthaltes.

Bitte beachten Sie, dass der geplante Zeitraum 360 Tage nicht überschreitet darf.
Sollte es jedoch geplant sein, länger als 360 Tage in Deutschland zu bleiben, muss ein Visum zu Studienzwecken beantragt werden.

Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern wollen, müssen Sie wieder folgende Unterlagen einreichen:

  • Ausgefülltes Mitteilungsformular
  • Kopie des Verlängerten Aufenthaltserlaubnis des EU-Staates
  • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts inkl. Krankenversicherung
  • die Zulassung für das geplante Semester sowie die Vereinbarung zwischen den Hochschulen. 

 

 

[1] Wenn Sie in Irland, dem Vereinigten Königreich oder Dänemark studieren, müssen Sie für Ihren Studienaufenthalt am KIT ein Einreisevisum bei der deutschen Botschaft beantragen. Diese EU-Staaten nehmen an dem vereinfachten Mobilitätsverfahren nicht teil.