Vor dem Aufenthalt

1. Wo kann ich mich genauer informieren? Gibt es Informationsveranstaltungen?

Ja, die aktuellen Veranstaltungstermine finden Sie hier.

2. In welchen Ländern kann ich mit ERASMUS+ studieren?

Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Partnerhochschulen".

3. Wie lange kann ich im Rahmen des ERASMUS+ studieren?

Minimaldauer sind 2 Monate (= 60 Tage). Wir empfehlen für ein ganzes akad. Jahr (d.h. meist 10 Monate von September/ Oktober bis Juni/ Juli) ins Ausland zu gehen, da Sie dann einen kompletten Studienzyklus an einer häufig am Studienjahr orientierten Gasthochschule durchlaufen. Allerdings sind ebenso einsemestrige Aufenthalte möglich. Es stehen Ihnen 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor/ Master/ Promotion) zur Verfügung, die Sie mit der Unterstützung von ERASMUS+ im Ausland verbringen können.

4. Ich befinde mich noch im Bachelorstudium. Kann ich mich schon für einen ERASMUS+ Aufenthalt im Master bewerben?

Dies ist möglich. Allerdings müssen Sie dafür im Semester vor Ihrem Auslandsaufenthalt eingeschriebener Studierender sein. Außerdem ist Ihre Teilnahme am ERASMUS+ Programm natürlich an Ihre Einschreibung für den entsprechenden Masterstudiengang gebunden und Sie sollen sich rechtzeitig für den ERASMUS-Platz am KIT bewerben.

5. Wird mein ERASMUS+ Aufenthalt finanziell gefördert? Wenn ja, wie hoch ist die Förderhöhe?

Neben dem Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule erhalten sie abhängig vom Gastland eine Mobilitätsbeihilfe (Punkt Finanzierung auf der verlinkten Seite), wenn Sie sich rechtzeitig auf einen ERASMUS+ Platz bewerben. Bitte beachten Sie, dass sowohl die Förderhöhe als auch die Förderdauer vom Gastland abhängig sind und je nach akad. Jahr sich ändern können. Die Mobilitätsbeihilfe ist für Restplätze NICHT garantiert.

6. Ich erhalte bereits ein anderes Stipendium. Kann ich die finanzielle Förderung trotzdem in Anspruch nehmen?

Dies ist möglich, solange das andere Stipendium nicht aus EU-Mitteln finanziert wird. Das International Students Office behält sich für diesen Fall aber vor, die Mobilitätsbeihilfe an die finanziellen Umstände des Stipendiaten anzugleichen.

7. Ich beziehe BAföG. Kann ich die finanzielle Förderung trotzdem in Anspruch nehmen?

Eine Förderung durch das ERASMUS+ Programm schließt den (weiteren) Bezug von BAföG nicht aus. Da die Modalitäten von Einzelfall zu Einzelfall variieren, erkundigen Sie sich bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Auslands-BAföG-Amt. Eine Bestätigung für das BAföG-Amt über Ihren ERASMUS+ Status erhalten Sie unter dem Schritt "vor dem Aufenthalt - optionale Dokumente" im Mobility Online unter den Schritt „vor dem Aufenthalt – optionale Dokumente“ erst nachdem Sie den Platz zugesagt haben und in Mobility Online angemeldet sind.

8. Kann ich mich für die Dauer meines Auslandsaufenthaltes am KIT beurlauben lassen?

Ja, allerdings sollte die Zeit der Beurlaubung in der Regel zwei Semester nicht überschreiten. Der Antrag auf Beurlaubung wird beim Studienbüro gestellt. Sie benötigen dafür neben dem Antragsformular selbst die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes durch das IStO (Punkt Beurlaubung auf der verlinkten Seite) und – sobald diese vorliegt – die Einschreibebescheinigung der Partnerhochschule.

9. Was sind die Konsequenzen wenn ich einen Beurlaubungsantrag stelle?

Während des Urlaubssemesters sind viele Aktivitäten am KIT nicht möglich, wie beispielsweise Seminare, Praktika und Exkursionen. Allerdings haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Klausuren am KIT abzulegen. Weitere Informationen finden Sie hier.

10. Bis wann muss ich mich für einen ERASMUS+ Platz bewerben?

Beachten Sie bitte die internen Bewerbungstermine Ihrer KIT-Fakultät. Diese sind für die Vergabe der ERASMUS+ Plätze bindend und liegen meist zwei bis vier Wochen vor Anmeldeschluss beim International Students Office (bei Wirtschaftswissenschaften am 1.12. eines jeden Jahres).

11. Welche Kriterien muss ich erfüllen, um mich für einen ERASMUS+ Platz bewerben zu können?

Bachelorstudierende sollten nicht vor Vollendung des 2. Studienjahres/4. Semesters einen Auslandsaufenthalt ins Auge fassen; Masterstudierende können ab dem 1. Mastersemester im Gastland studieren.

Die weiteren Kriterien sind von Ihrem Fachbereich abhängig und sind dort zu erfragen. Allerdings werden in der Regel zumindest ein Motivationsschreiben, ein Nachweis über bisherige erbrachte akademische Leistungen und ein Nachweis über Sprachkenntnisse benötigt.

12. Nach welchen Kriterien werden Bewerber ausgewählt?

Auswahlkriterien sind von Ihrem Fachbereich abhängig und daher auf der entsprechenden Website zu finden.

13. Ich wurde von meiner Fakultät für einen Erasmus+ Platz akzeptiert. Wie geht es jetzt weiter?

14. Was muss ich bei der Bewerbung an der Gasthochschule beachten?

Die Anforderungen und Fristen für die Bewerbung sind von der Gasthochschule abhängig und auf der Website der Gasthochschule zu finden. Unter Vor dem Aufenthalt – Nach erfolgreiche Bewerbung sind nähere Informationen zu finden. Bitte beachten Sie bereits bei der Bewerbung bei Ihrem Fachbereich/ Ihrer KIT-Fakultät, dass Sie ebenfalls die Anforderungen der Gasthochschule erfüllen.

15. Ich würde mich gerne mit Studierenden austauschen, die an der gleichen Gasthochschule wie ich studiert haben oder studieren wollen.

Gerne können Sie sich in der Facebook Gruppe Outgoing ERASMUS+ KIT mit anderen Studierenden austauschen oder in der Outgoer-Daten von ESN Karlsruhe eintragen lassen. Außerdem bieten die Erfahrungsberichte gute Einblicke in das Leben vor Ort und den Ablauf des Auslandsaufenthaltes. ESN Karlsruhe bietet einen Outgoer-Database an, wofür Sie sich anmelden und mit anderen Outgoing-Studierenden vernetzen können: https://karlsruhe.esn-germany.de/de/outgoer-database

16. Fallen während eines Auslandsaufenthalts am KIT Studiengebühren an?

Ja, das ist erforderlich. Wenn Sie sich jedoch aufgrund eines Auslandsstudiums beurlauben lassen, haben Sie die Möglichkeit, eine Rückerstattung der Studiengebühren zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

17. Gibt es eine erforderliche Mindestanzahl an offenen ECTS-Punkten, bevor man ins Ausland gehen kann?

Nein, jedoch gibt es folgende Regelung: Die erforderlichen ECTS-Punkte für den Abschluss dürfen noch nicht erreicht worden sein. Falls Sie keine ausstehenden Prüfungen haben, werden Sie nicht mehr am KIT eingeschrieben sein. In diesem Fall ist es nicht möglich, den Auslandsaufenthalt anzutreten. Beachten Sie jedoch, dass eine Mindestanzahl von 20 ECTS-Punkten pro Semester nach wie vor erforderlich ist, unabhängig von der Anzahl der noch ausstehenden ECTS-Punkte für Ihr Studium am KIT.

18. Ist es möglich, als Bachelorstudent Kurse im Masterstudium im Ausland zu belegen?

Dies hängt von den Bestimmungen der PHS ab. Nicht alle Universitäten gestatten es Bachelorstudierenden, Masterkurse zu besuchen. Bitte erkundigen Sie sich an der Gastuniversität Ihrer Wahl, ob dies möglich ist.

19. Wann sollte ich für meinen ERASMUS-Aufenthalt aufbrechen?

Einige Universitäten haben Welcome Weeks, also Einführungswochen oder Tage, an denen man die Möglichkeit hat, die Universität, den Campus und andere Studierende kennenzulernen. Diese sind oft nicht verpflichtend, dennoch lohnt es sich an diesen teilzunehmen und wir würden dies auch empfehlen, um bereits vor Kursbeginn Kontakte zu knüpfen und sich auf dem Campus zurechtzufinden. Zudem finden in dieser Zeit auch einige nützliche Informationsveranstaltungen (teilweise auch speziell für ERASMUS-Studierende) statt, die zum Beispiel bei der Kurswahl helfen können und man hat die Möglichkeit seine TutorIn kennenzulernen. Die Einführungswoche findet meist eine Woche vor dem Beginn der Vorlesungszeit statt, Näheres erfahren sie von Ihrer Gastuniversität vor der Anreise.

Nominierung

20. Wann werde ich bei der Gasthochschule nominiert?

​​​​​​Hierbei hält das IStO sich an die Nominierungsfristen der Partnerhochschulen (Sie werden vom IStO nominiert). Die Nominierung erfolgt per E-Mail spätestens zwei Wochen vor der Bewerbungsfrist an der Gasthochschule. Sie erhalten die Nominierung von uns so schnell wie möglich. Um den Prozess zu beschleunigen, empfiehlt es sich, im Voraus die benötigten Dokumente vorzubereiten und die Informationen auf der Webseite der Partnerhochschule zu lesen.

21. Kann man trotz Nominierung und vollständiger Bewerbung, von der Gastuni abgelehnt werden?

Ja, das kann jedoch SEHR SELTEN vorkommen. Eine Ablehnung muss stets begründet werden. In der Regel geschieht dies nicht, wenn die Unterlagen rechtzeitig und korrekt eingereicht wurden. Im Falle einer Ablehnung sollten Sie umgehend Kontakt mit erasmus-out∂intl.kit.edu aufnehmen, damit wir Ihnen, sofern möglich, bei der Kommunikation mit der Zielschule behilflich sein können.

Learning Agreement (LA)

22. Muss man die belegten Kurse anerkennen lassen?

Nicht zwingend. Die Entscheidung darüber liegt bei Ihnen und kann auch nach Ihrem Aufenthalt getroffen werden, unabhängig von Ihrem Learning Agreement.

23. Gibt es eine maximale Anzahl von ECTS-Punkten, die in das Learning Agreement eingetragen werden können?

Nein, solange Sie tatsächlich planen, diese ECTS-Punkte zu erreichen. Es kann jedoch vorkommen, dass die Zielhochschule eine maximale Anzahl von ECTS-Punkten pro Semester festlegt.

24. Werden Sprachkurse auch im LA eingetragen?

Ja.

25. Muss das LA bereits vor der Bewerbung an der Partnerhochschule von allen Parteien unterschrieben sein?

Nein, es sollte von Ihnen und von der KIT-Fakultät unterschrieben oder bestätigt sein. Falls die Unterschrift oder Bestätigung der KIT-Fakultät vor dem Bewerbungsschluss der Partnerhochschule nicht möglich ist, reichen Sie bitte das Learning Agreement nur mit Ihrer eigenen Bestätigung oder Unterschrift ein. Es ist wichtig, die Bewerbungsfrist nicht zu verpassen.

26. Ich musste bereits ein Learning Agreement (LA) für meine erste Wunschhochschule erstellen, um mich für einen Erasmus-Platz zu bewerben. Nun habe ich einen Platz für meine zweite/dritte/x Wahl erhalten. Soll ich ein neues LA erstellen oder das alte ergänzen und weiterhin verwenden?

Ein neues LA muss erstellt werden.

27. Gibt es irgendwo eine Liste der Kurse, die von anderen Studenten aus früheren Jahrgängen erfolgreich absolviert wurden?

Leider existiert eine solche Liste nicht. Sie könnten jedoch die Erfahrungsberichte von Studierenden durchsehen, die in der Vergangenheit an derselben Partnerhochschule waren. Diese Berichte enthalten oft auch Informationen über die am KIT anerkannten Kurse.

28. Bis wann muss das Learning Agreement (LA) angepasst werden, wenn man nur seinen zweiten Wahlplatz erhalten hat?

So früh wie möglich und auf jeden Fall vor Ablauf der Bewerbungsfrist an der Partnerhochschule.

29. Muss man vor dem Ausfüllen des Digital Learning Agreement (DLA) die Anerkennungszusagen eingeholt haben?

Nicht unbedingt. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Es ist jedoch wichtig, dass die Anerkennungszusagen hochgeladen werden, bevor Sie das DLA (Digital Learning Agreement) unterschreiben oder bestätigen. Dies gilt insbesondere für Studierende der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Bei allen anderen KIT-Fakultäten sind Anerkennungszusagen nicht zwingend erforderlich.

30. Wie ist es, wenn man mehrere Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität kombinieren muss, um diese am KIT anrechnen lassen zu können? Wie trägt man das korrekt ein?

Bitte beachten Sie die Hinweise in dem gelben Kasten auf Mobility Online in Bezug auf diesen Punkt.

31. Wie viele ECTS-Punkte muss man im Fall von UK Pro "Term" im Learning Agreement angeben?

In der Regel müssen im Studienjahr mindestens 40 ECTS-Punkte belegt werden, unabhängig von ihrer Verteilung auf die "Terms"

32. Muss man sich zuerst für die Kurse an der Partneruniversität anmelden und erst danach das Document Learning Agreement (DLA) erstellen oder umgekehrt?

Das DLA wird zuerst erstellt, und die Anmeldung erfolgt später. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Partneruniversität.

33. Kann man das Learning Agreement (LA) bereits vor der Nominierung mit dem Fachkoordinator unserer Fakultät besprechen?

Ja, das ist sogar empfehlenswert. Die Inhalte des Learning Agreements sollten so früh wie möglich mit dem Fachkoordinator unserer Fakultät abgestimmt und in Mobility Online erfasst werden.

34. Mein Learning Agreement hat sich geändert. Was muss ich beachten?

Die Änderungen sind im Teil „During the Mobility“ festzuhalten und von den zuständigen Personen an der Partnerhochschule sowie am KIT zu bestätigen. Das geänderte LA wird digital in Mobility Online abgewickelt.

Sprachkurse und Sprachnachweise

35. Wo kann ich die notwendigen Sprachkenntnisse erlangen?

Sollten Sie keinen Nachweis über Ihr Sprachniveau haben, können Sie beim Sprachenzentrum (SPZ) nach erfolgreicher Prüfung den Kurs mit erreichtem Sprachniveau in Ihren Notenauszug eintragen lassen. Der eingetragene Kurs kann dann als offizieller Sprachnachweis bei der Gasthochschule verwendet werden. Am besten besuchen Sie schon vor Ihrer Bewerbung einen oder mehrere Sprachkurse.

36. Welche Sprachkenntnisse muss ich haben?

Die meisten unserer Partnerhochschulen erwarten ein B1/ B2- Niveau, Englisch oft höher: C1. Die genauen Anforderungen Ihrer Gasthochschule sind hier verzeichnet. Klicken Sie sich zu Ihrer Partnerhochschule durch. Dort finden Sie u.a. die Information zum geforderten Sprachniveau. Sollte die Information dort von der Information abweichen, die Sie von der Partnerhochschule erhalten haben, so beachten Sie die der Partnerhochschule bitte vorrangig. Für genauere Informationen darüber, welche Art von Sprachnachweis Ihre Gasthochschule akzeptiert, schauen Sie bitte auf der Webseite für Austauschstudierende der jeweiligen Partnerhochschule. Falls Sie die Information nicht finden, können wir gern in der Sprechstunde weiterhelfen.

37. Gilt der Notenauszug mit der Sprachkursnote als ausreichend für die Bewerbung an der Partneruniversität?

In der Regel ja, sofern von der Partneruniversität nicht explizit ein separater Nachweis verlangt wird. Solche Anforderungen werden normalerweise auf der Webseite der jeweiligen Partnerhochschule deutlich gemacht.

38. Für welches Semester erhält man die Sprachkurspriorität?

Für die Semester vor Beginn des Aufenthalts.

39. Reicht der OLS-Test auch als Sprachnachweis?

Normalerweise nicht.

40. Muss man immer einen OLS-Test für die Landessprache machen, auch wenn diese nicht die Unterrichtssprache ist? 

 Der OLS-Test muss in der Unterrichtssprache absolviert werden.

41. Kann man den OLS-Test wiederholen, wenn das angestrebte Niveau nicht erreicht wurde?

OLS-Tests können beliebig oft wiederholt werden.

42. Gelten Intensivkurse am Sprachenzentrum, die während der Semesterferien stattfinden, auch als Nachweis?

Ja, beachten Sie bitte, dass der Sprachkurs immer im Notenauszug aufgeführt sein muss.

43. Wenn ich auf der Webseite meiner Partnerhochschule keine Informationen darüber finde, welche Sprachzertifikate akzeptiert werden, kann ich davon ausgehen, dass KIT Sprachkurse akzeptiert werden?

Erfolgreich absolvierte Sprachkurse am KIT werden als Sprachnachweis akzeptiert.

Grant Agreement

44. Was wird im Grant Agreement (GA) vereinbart?

Das GA bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes. Es enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle ERASMUS+ Förderung und die Zahlungsweise.

45. Ich kann das Grant Agreement (GA) nicht herunterladen. Woran liegt das?

Sie können das GA erst herunterladen, sobald Sie alle vorangehenden Schritte im Mobility Online Portal durchgeführt haben und diese vom IStO akzeptiert wurden.

46. Bis wann muss ich das Grant Agreement (GA) beim IStO einreichen?

Für Aufenthalte beginnend ab Januar jedes Jahres (Sommersemester) sollte das GA vier Wochen, für Aufenthalte beginnend ab August jeden Jahres (Wintersemester) zwei Wochen vor Beginn des Aufenthaltes beim IStO eingereicht werden. Bitte drucken Sie das GA hierfür zweifach aus, unterschreiben es, fügen Sie einen adressierten Rückumschlag bei und schicken Sie es per Post ans IStO.

47. Was mache ich, wenn das Start- und/oder Enddatum meiner Mobilität von den Daten abweicht, die im Grant Agreement (GA) / in Mobility Online angegeben sind?

Die angegebenen Daten in Mobility Online bzw. auf dem GA gelten als Richtwerte. Das tatsächliche Start- und Enddatum und damit auch die tatsächliche Dauer Ihres Aufenthaltes (und die entsprechenden Mobilitätsbeihilfe) wird durch die im Certificate of Arrival bzw. Certificate of Departure angegebenen Daten festgelegt.

48. Ich habe Sorge, die notwendigen 20 ECTS-Punkte nicht erfüllen zu können. Wie soll ich verfahren?

Die Erfüllung der 20 ECTS-Punkte ist im Grant Agreement vereinbart und Voraussetzung für das Erhalten des Mobilitätszuschusses. Sollten Sie Sorge haben, diese Voraussetzung nicht erfüllen zu können, so kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich (und nicht etwa erst nach Nichtbestehen einer Prüfung) Ihren Fachkoordinator am KIT und das IStO.

Mobilitätsbeihilfe

49. Wie werden Sonderzahlungen, wie beispielsweise der Aufstockungsbetrag für erwerbstätige Studierende, einschließlich Weihnachtsgeld, bei der Berücksichtigung behandelt?

Diese Sonderzahlungen werden nicht berücksichtigt. Es dreht sich ausschließlich um das reguläre monatliche Einkommen innerhalb eines Zeitraums von mindestens sechs Monaten.

50. Wann ist der offizielle Beginn der Mobilität?

Der offizielle Beginn der Mobilität ist der Start der didaktischen Aktivitäten an der Partneruniversität. Dies umfasst auch die Orientierungswoche und/oder den Sprachkurs vor Semesterbeginn

51. Zählt für die finanzielle Aufstockung für Studierende, die in den letzten 6 Monaten gearbeitet haben, auch eine Werkstudententätigkeit?

Ja, jede vergütete Tätigkeit zählt, solange die Gehaltsspanne eingehalten wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

52.Gibt es eine Möglichkeit, die Aufstockung zu beantragen, wenn man freiberuflich arbeitet?

Ja, die gleichen Regeln und Kriterien gelten. Bitte lesen Sie die Informationen durch.

53. Gehen die 4 zusätzlichen Fördertage für grünes Reisen über die maximalen 120/240 Fördertage hinaus, also zusätzlich?

Nein, sie werden nur berücksichtigt, wenn der Auslandsaufenthalt die maximale Dauer noch nicht erreicht hat.

54. Wird von der Mobilitätshilfe der Betrag, den man durch ein anderes Stipendium erhält, komplett abgezogen?

Nein, Stipendien dürfen kombiniert werden. Es ist lediglich wichtig, dass Sie nicht gleichzeitig Fördermittel der EU für denselben Zeitraum erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

55. Bezieht sich das grüne Reisen lediglich auf die Hin- und Rückfahrt oder betrifft es jeden Weg, auch wenn man beispielsweise über Weihnachten nach Deutschland fliegt?

Grünes Reisen bezieht sich ausschließlich auf die umweltfreundliche Hin- und Rückfahrt, oder zumindest auf 51% der Gesamtreise.

56. Darf die Aufstockung auch beantragt werden, wenn eine Hiwi-Stelle nicht aus dem Ausland fortgeführt werden kann, solange das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht?

Ja, die Aufstockung kann beantragt werden, sofern die Gehaltspanne beachtet wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

Während des Aufenthaltes

57. Darf ich während meines ERASMUS-Aufenthaltes auch Klausuren am KIT schreiben?

Dies ist möglich. Wir raten allerdings davon ab, parallel zu Ihren Veranstaltungen an der Gasthochschule auch Veranstaltungen des KIT (etwa online) zu besuchen, da Sie sich auf das Lernen im Gastland fokussieren sollten. Eine Teilnahme an Prüfungen vor oder nach Ende Ihres Auslandsaufenthaltes im selben Semester ist problemlos möglich. Beachten Sie bitte die Regel für Urlaubssemester unter Vor dem Aufenthalt - Organisatorisches.

58. Wann bekomme ich die 1. Rate ausgezahlt?

Die Auszahlung der 1. Rate (70% der zu erwartenden Summe) erfolgt nur, wenn alle auszahlungsrelevanten Unterlagen bis zur Frist beim IStO eingegangen sind. Mit Erhalt der Rate kann etwa zwei Wochen nach Ablauf der Frist gerechnet werden. Weitere Informationen zur Auszahlung erhalten Sie in Während des Aufenthaltes – Auszahlungsprozess.

59. Sind meine Dokumente für die Auszahlung der 1. Rate vollständig?

Ob Ihre Dokumente vollständig beim IStO eingegangen sind und akzeptiert wurden, können Sie selbst im Mobility Online Portal überprüfen.

60. Meine Gastuniversität hat mein Certificate of Arrival (CoA) zu spät unterschrieben, sodass mehr als fünf Tage zwischen Startdatum und Unterschriftsdatum bestehen. Wie soll ich verfahren?

Bei dem eingetragenen Zeitraum handelt es sich um den akademischen Aufenthalt an der Partnerhochschule, der erste offizielle Termin ist i.d.R. eine Willkommens-/ Einführungsveranstaltung (Präsemester-Sprachkurse an der Gastinstitution zählen auch!). Ein privater Aufenthalt im Ausland im Vorfeld des Auslandssemesters ist nicht Teil des im CoA eingetragenen ERASMUS+ Aufenthalts. Sollte eine Diskrepanz von mehr als fünf Tagen bestehen, so fügen Sie Ihrem CoA bitte eine formlose Erklärung, sowie ein Dokument, welches bestätigt, dass Sie tatsächlich schon zum eingetragenen Datum an der Uni waren (also z.B. Einladung Einführungsveranstaltung…) bei. Falls Sie tatsächlich versehentlich ein falsches Startdatum eingetragen haben, bestätigen Sie uns bitte, dass wir das Unterschriftsdatum als Startdatum nehmen sollen.

61. Besteht die Möglichkeit, meinen Aufenthalt zu verlängern?

Falls Ihr Aufenthalt nur für ein Semester im Wintersemester geplant war ist eine Verlängerung auf zwei Semester prinzipiell meist möglich. Hierbei ist zu beachten, dass die Partnerhochschule der Verlängerung zustimmen muss. Außerdem muss ein neues Learning Agreement angefertigt werden. Erst nach Abgabe des neuen LA kann Ihnen mitgeteilt werden, ob der Mobilitätszuschuss auch für die Verlängerung ausgezahlt werden kann.
Bei Interesse auf eine Verlängerung können Sie im Mobility Online unter dem Punkt 
Während des Aufenthaltes - Verlängerung des Aufenthaltes nachschauen

Nach dem Aufenthalt

62. Was muss ich beim Verfassen des Erfahrungsberichtes beachten?

Die Erstellung des Berichtes erfolgt im Mobility Online Portal über ein Formular mit bestimmten Abschnitten. Die Vorlage für den Bericht finden Sie unter Nach dem Aufenthalt – Auszahlungsrelevante Dokumente.. Wir empfehlen das Entwerfen des Berichtes in einem Textbearbeitungsprogramm, von dem aus dem Inhalt in die unterschiedlichen Formularfelder kopiert werden kann. Inhaltlich sind persönlich diffamierende Texte unbedingt zu vermeiden. Außerdem sollte der Bericht anonym gehalten werden. Die Vorlage für den Bericht finden Sie unter Nach dem Aufenthalt – Auszahlungsrelevante Dokumente.

63. Ich habe mein ToR noch nicht erhalten. Schickt die Gasthochschule dieses direkt an das IStO?

In manchen Fällen wird das ToR nur in Papierform an das IStO geschickt. Sollte dies allerdings der Fall sein, so benachrichtigen wir Sie zügig und schicken Ihnen einen Scan des Dokumentes. Sie können das Dokument dann am IStO abholen. Haben Sie also keine Benachrichtigung bekommen, so haben wir Ihr ToR nicht erhalten.

Oft können Sie das ToR digital beantragen bzw. in dem jeweiligen Campus-System der Gasthochschule erhalten. 

64. Ich habe noch keine Einladung zur EU-Umfrage erhalten.

Der Link für den EU-Survey wird direkt von der EU und nicht von uns verschickt. Kontrollieren Sie bitte, ob die E-Mail mit dem Link im Spam-Ordner gelandet ist. Beachten Sie außerdem, dass die Umfrage erst nach dem von Ihnen angegeben Enddatum Ihrer Mobilität verschickt wird.

65. Wann bekomme ich die 2. Rate ausgezahlt?

Die Auszahlung der 2. Rate (30% der zu erwartenden Summe) erfolgt nur, wenn alle auszahlungsrelevanten Unterlagen bis zur Frist beim IStO eingegangen sind. Mit Erhalt der Rate kann etwa zwei Wochen nach Ablauf der Frist gerechnet werden.

66. Sind meine Dokumente für die Auszahlung der 2. Rate vollständig?

Ob Ihre Dokumente vollständig beim IStO eingegangen sind und akzeptiert wurden, können Sie selbst im Mobility Online Portal überprüfen.

67. Wann wird meine Bewerbung als "abgeschlossen" in Mobility Online markiert?

Ihre Bewerbung wird nach dem Akzeptieren aller Ihrer Dokumente und der Auszahlung der 2. Rate als „abgeschlossen“ markiert.