1. In welchen Ländern kann ich mit ERASMUS+ studieren?
Einen Überblick über die fakultätsspezifischen Kooperationen im Rahmen von ERASMUS+ können Sie sich hier verschaffen. Für ERASMUS+ Studium bitte Kürzel SMS wählen.
2. Wie lange kann ich im Rahmen des ERASMUS+ studieren?
Minimaldauer sind 3 Monate (= 90 Tage). Wir empfehlen für ein ganzes akad. Jahr (d.h. meist 10 Monate von September/Oktober bis Juni/Juli) ins Ausland zu gehen, da Sie dann einen kompletten Studienzyklus an einer häufig am Studienjahr orientierten Gasthochschule durchlaufen. Allerdings sind ebenso einsemestrige Aufenthalte möglich. Es stehen Ihnen 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor/Master/Promotion) zur Verfügung, die Sie mit der Unterstützung von ERASMUS+ im Ausland verbringen können.
3. Ich befinde mich noch im Bachelorstudium. Kann ich mich schon für einen ERASMUS+ Aufenthalt im Master bewerben?
4. Wird mein ERASMUS+ Aufenthalt finanziell gefördert? Wenn ja, wie hoch ist die Förderhöhe?
Neben dem Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule erhalten sie abhängig vom Gastland eine Mobilitätsbeihilfe (Punkt Finanzierung auf der verlinkten Seite), wenn Sie sich rechtzeitig auf einen ERASMUS+-Platz bewerben.
5. Ich erhalte bereits ein anderes Stipendium. Kann ich die finanzielle Förderung trotzdem in Anspruch nehmen?
6. Ich beziehe BAföG. Kann ich die finanzielle Förderung trotzdem in Anspruch nehmen?
Eine Förderung durch das ERASMUS+-Programm schließt den (weiteren) Bezug von BAföG nicht aus. Da die Modalitäten von Einzelfall zu Einzelfall variieren, erkundigen Sie sich bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Auslands-BAföG-Amt. Eine Bestätigung für das BAföG-Amt über Ihren ERASMUS-Status erhalten Sie im Mobility Online.
7. Kann ich mich für die Dauer meines Auslandsaufenthaltes am KIT beurlauben lassen?
Ja, allerdings sollte die Zeit der Beurlaubung in der Regel zwei Semester nicht überschreiten. Der Antrag auf Beurlaubung wird beim Studienbüro gestellt. Sie benötigen dafür neben dem Antragsformular selbst die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes durch das IStO (Punkt Beurlaubung auf der verlinkten Seite) und – sobald diese vorliegt – die Einschreibebescheinigung der Partnerhochschule.
8. Wo kann ich mich genauer informieren? Gibt es Informationsveranstaltungen?
Ja, die aktuellen Veranstaltungstermine finden Sie hier.
9. Bis wann muss ich mich für einen ERASMUS+-Platz bewerben?
Beachten Sie bitte die internen Bewerbungstermine Ihrer KIT-Fakultät. Diese sind für die Vergabe der ERASMUS+-Plätze bindend und liegen meist zwei bis vier Wochen vor Anmeldeschluss beim International Students Office (bei Wirtschaftswissenschaften am 1.12. eines jeden Jahres).
10. Welche Kriterien muss ich erfüllen, um mich für einen ERASMUS+-Platz bewerben zu können?
Bachelorstudierende sollten nicht vor Vollendung des 2. Studienjahres/4. Semesters einen Auslandsaufenthalt ins Auge fassen; Masterstudierende können ab dem 1. Mastersemester im Gastland studieren.
Die weiteren Kriterien sind von Ihrem Fachbereich abhängig und sind dort zu erfragen. Allerdings werden in der Regel zumindest ein Motivationsschreiben, ein Nachweis über bisherige erbrachte akademische Leistungen und ein Nachweis über Sprachkenntnisse benötigt.
11. Nach welchen Kriterien werden Bewerber ausgewählt?
Auswahlkriterien sind von Ihrem Fachbereich abhängig und daher auf der entsprechenden Website zu finden.
12. Welche Sprachkenntnisse muss ich haben?
Die meisten unserer Partnerhochschulen erwarten ein B1/B2- Niveau, Englisch oft höher: C1. Die genauen Anforderungen Ihrer Gasthochschule sind verzeichnet hier. Klicken Sie sich zu Ihrer Partnerhochschule durch. Dort finden Sie u.a. die Information zum geforderten Sprachniveau.
13. Wo kann ich die notwendigen Sprachkenntnisse erlangen?
Sollten Sie keinen Nachweis über Ihr Sprachniveau haben, können Sie beim Sprachenzentrum (SPZ) nach erfolgreicher Prüfung den Kurs mit erreichtem Sprachniveau in Ihren Notenauszug eintragen lassen. Am besten besuchen Sie schon vor Ihrer Bewerbung einen oder mehrere Sprachkurse.
14. Ich wurde von meiner Fakultät für einen Erasmus+ Platz akzeptiert. Wie geht es jetzt weiter?
Sie erhalten nun einen Link zur Anmeldung beim IStO, für das folgende Wintersemester und Sommersemester sollte diese bis spätestens 1. März eingegangen sein. Nur dann wird Ihr Stipendium garantiert. Nach erfolgreicher Anmeldung beim IStO werden Sie durch das IStO für Ihre Gasthochschule nominiert.
15. Wann werde ich bei der Gasthochschule nominiert?
16. Was muss ich bei der Bewerbung an der Gasthochschule beachten?
17. Ich würde mich gerne mit Studierenden austauschen, die an der gleichen Gasthochschule wie ich studiert haben oder studieren wollen.
Gerne können Sie sich in der Facebook Gruppe Outgoing ERASMUS+ KIT mit anderen Studierenden austauschen. Außerdem bieten die Erfahrungsberichte gute Einblicke in das Leben vor Ort und den Ablauf des Auslandsaufenthaltes.
18. Bis wann muss ich das Learning Agreement beim IStO einreichen?
19. Meine Gasthochschule unterschreibt das Learning Agreement erst vor Ort. Was mache ich?
In diesem Fall ist im Mobility Online die Frage „Partnerhochschule unterschreibt nur vor Ort“ mit JA zu beantworten. Der Teil “Before the Mobility“ muss trotzdem spätestens einen Monat vor Anfang Ihrer Mobilität hochgeladen werden. Die von der Partneruniversität unterschriebene Version ist nach Ankunft an der Gasthochschule schnellstmöglich nachzureichen.
20. Was wird im Grant Agreement (GA) vereinbart?
21. Ich kann das Grant Agreement (GA) nicht herunterladen. Woran liegt das?
22. Bis wann muss ich das Grant Agreement (GA) beim IStO einreichen?
Für Aufenthalte beginnend ab Januar jedes Jahres (Sommersemester) sollte das GA vier Wochen, für Aufenthalte beginnend ab August jeden Jahres (Wintersemester) zwei Wochen vor Beginn des Aufenthaltes beim IStO eingereicht werden. Bitte drucken Sie das GA hierfür zweifach aus, unterschreiben es, fügen Sie einen adressierten Rückumschlag bei und schicken Sie es per Post ans IStO.
23. Das Start- und Enddatum meiner Mobilität weicht von den Daten ab, die im Grant Agreement (GA) angegeben sind.
24. Wann bekomme ich die 1. Rate ausgezahlt?
25. Sind meine Dokumente für die Auszahlung der 1. Rate vollständig?
26. Meine Gastuniversität hat mein Certificate of Arrival zu spät unterschrieben, sodass mehr als fünf Tage zwischen Startdatum und Unterschriftsdatum bestehen. Wie soll ich verfahren?
Bei dem eingetragenen Zeitraum handelt es sich um den akademischen Aufenthalt an der Partnerhochschule, der erste offizielle Termin ist i.d.R. eine Willkommens-/Einführungsveranstaltung (Präsemester-Sprachkurse an der Gastinstitution zählen auch!). Ein privater Aufenthalt im Ausland im Vorfeld des Auslandssemesters ist nicht Teil des im CoA eingetragenen ERASMUS+-Aufenthalts. Sollte eine Diskrepanz von mehr als fünf Tagen bestehen, so fügen Sie Ihrem CoA bitte eine formlose Erklärung, sowie ein Dokument, welches bestätigt, dass Sie tatsächlich schon zum eingetragenen Datum an der Uni waren (also z.B. Einladung Einführungsveranstaltung…) bei. Falls Sie tatsächlich versehentlich ein falsches Startdatum eingetragen haben, bestätigen Sie uns bitte, dass wir das Unterschriftsdatum als Startdatum nehmen sollen.
27. Mein Learning Agreement hat sich geändert. Was muss ich beachten?
28. Besteht die Möglichkeit, meinen Aufenthalt zu verlängern?
Falls Ihr Aufenthalt nur für ein Semester im Wintersemester geplant war ist eine Verlängerung auf zwei Semester prinzipiell meist möglich. Hierbei ist zu beachten, dass die Partnerhochschule der Verlängerung zustimmen muss. Außerdem muss ein neues Learning Agreement angefertigt werden. Erst nach Abgabe des neuen LA kann Ihnen mitgeteilt werden, ob der Mobilitätszuschuss auch für die Verlängerung ausgezahlt werden kann.
Bei Interesse auf eine Verlängerung können Sie im Mobility Online unter dem Punkt Während des Aufenthaltes - Verlängerung des Aufenthaltes nachschauen.
29. Ich habe Sorge, die notwendigen 20 Credits nicht erfüllen zu können. Wie soll ich verfahren?
Die Erfüllung der 20 Credits ist im Grant Agreement vereinbart und Voraussetzung für das Erhalten des Mobilitätszuschusses. Sollten Sie Sorge haben, diese Voraussetzung nicht erfüllen zu können, so kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich (und nicht etwa erst nach Nichtbestehen einer Prüfung) Ihren Fachkoordinator am KIT und das IStO.
30. Was muss ich beim Verfassen des Erfahrungsberichtes beachten?
Die Erstellung des Berichtes erfolgt im Mobility Online Portal über ein Formular. Wir empfehlen das Entwerfen des Berichtes in einem Textbearbeitungsprogramm, von dem aus dem Inhalt in die unterschiedlichen Formularfelder kopiert werden kann. Inhaltlich sind persönlich diffamierende Texte unbedingt zu vermeiden. Außerdem sollte der Bericht anonym gehalten werden.
31. Ich habe mein ToR noch nicht erhalten. Schickt die Gasthochschule dieses direkt an das IStO?
In manchen Fällen wird das ToR nur in Papierform an das IStO geschickt. Sollte dies allerdings der Fall sein, so benachrichtigen wir Sie zügig und schicken Ihnen einen Scan des Dokumentes. Sie können das Dokument dann am IStO abholen. Haben Sie also keine Benachrichtigung bekommen, so haben wir Ihr ToR nicht erhalten.