Einreise nach Deutschland

 
Studierende aus EU/EWR- Staaten und Schweiz  
…können ohne Visum mit ihren gültigen Ausweisdokumenten nach Deutschland einreisen. Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel für das Studium
 
Studierende aus USA, Kanada, Australien, El Salvador, Honduras, Neuseeland, Japan, Südkorea, Israel, Andorra, Monaco, San Marino und Brasilien   
…können ohne Visum mit ihrem Reisepass zum Studienaufenthalt nach Deutschland einreisen. 
Innerhalb der ersten drei Monate in Deutschland oder einem anderen Schengen-Land müssen Sie einen Aufenthaltstitel zum Studium beantragen. 
 
Studierende aus allen anderen Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten), die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind und im Rahmen eines Austauschprogramms am KIT studieren möchten
...müssen eine Bestätigung für die Mobilität im Rahmen des Studium innerhalb EU-REST-Richtlinie (Richtlinie 2016/801/EU)  beantragen.
 
Studierende aus allen anderen Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten)
…brauchen für die Einreise nach Deutschland ein nationales Visum zu Ausbildungs- und Studienzwecken (kein Touristenvisum!)
 

 

Ein nationales Einreise-Visum zu Ausbildungs- und Studienzwecken beantragen


Es muss rechtzeitig vor der Abreise bei der für den letzten Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden.
Sie brauchen:
  1. Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate (bzw. die Gültigkeit des Visums)
  2. Zulassungsbescheid des KIT
  3. Finanzierungsnachweis (mindestens für die ersten drei Monate, manchmal für ein Jahr) weitere Infos siehe unten
  4. persönliche Unterlagen
 
Bitte beachten Sie: 
Wenn Sie mit einem Touristenvisum oder Arbeitsvisum nach Deutschland einreisen, dürfen Sie nicht studieren und können auch nicht immatrikuliert werden. 
Sie müssen ein das Visum zum Studium unbedingt bei der Botschaft in Ihrem Heimatland von Ihrem Heimatland aus beantragen !


Weitere Hinweise finden Sie hier: Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)