Mobilität im Rahmen des Studiums innerhalb EU - REST-Richtlinie (Richtlinie 2016/801/EU)

Für Studierende mit Staatsangehörigkeit von außerhalb der EU (Drittstaatsangehörige), die sich zum Zweck des Studiums in der EU aufhalten, gelten erleichterte Mobilitätsbedingungen innerhalb der EU.

Allgemeine und ausführliche Information zum Thema „Mobilität in der EU“ finden Sie auf der Webseite von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter „Europaweit studieren“.

Wenn Sie im Rahmen eines Austauschprogramms am KIT studieren möchten und bereits eine Aufenthaltsberechtigung zum Studium in einem anderen EU-Staat haben, können Sie zum Studium an das KIT kommen, ohne ein Visum für Deutschland zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie beim KIT zusätzliche Unterlagen einreichen, damit das KIT für Sie eine Bestätigung für den Aufenthalt beantragen kann. Über die Berechtigung zum Aufenthalt stellt Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung aus. Die Bescheinigung ist deklaratorisch und für die Einreise nicht zwingend notwendig.

Bedingungen für vereinfachte Mobilität innerhalb der EU (gilt nicht für Dänemark und Irland )1

  • Studium in einem EU-Land mit Aufenthaltserlaubnis des EU-Landes zum Studium
  • Studium am KIT im Rahmen eines Austauschprogrammes (Erasmus, bilaterale Austauschkooperation, Double Degree-Kooperation,…)
  • Studium am KIT für maximal 360 Tage
  • eine für die Dauer des Studiums am KIT gültige Aufenthaltserlaubnis des EU-Landes (Bitte rechtzeitig vor der Mobilität die Aufenthaltserlaubnis eventuell verlängern lassen!)
  • spätestens 40 Tage vor der Einreise nach Deutschland müssen die zusätzlichen Unterlagen beim KIT eingereicht werden

Achtung: werden die Unterlagen unvollständig eingereicht oder die Bedingungen zur Mobilität nicht erfüllt, können Sie nicht zum Studium ans KIT kommen!

 

Für ein Forschungsaufenthalt

Mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken können Sie für eine befristete Zeit auch in anderen EU-Staaten forschen und lehren (mit Ausnahme Dänemarks und Irlands).

Haben Sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates, können Sie ebenso für eine befristete Zeit an einer Forschungseinrichtung in Deutschland wissenschaftlich tätig sein. Die Voraussetzungen richten sich jeweils nach Ihrer beabsichtigten Bleibedauer in Deutschland. 

 

Einzureichende Unterlagen:

Bitte alle Dokumente als pdf (Originalsprachliche Dokumente und Übersetzung in deutscher Sprache in einem pdf-Dokument) einreichen und mit Ihrem Nachnamen und dem Dokumententyp benennen (z.B. Nachname_Pass.pdf). Reichen sie die Dokumente an die Mailadresse mobility-rest∂intl.kit.edu ein.

1. Ausgefülltes Mitteilungsformular (Link)

  • Dokumententitel: Nachname_Mitteilungsformular.pdf
  • Füllen Sie alle erforderlichen Felder (mit * gekennzeichnet) aus und beachten Sie dabei Folgendes:
    • Abschnitt 1: bitte geben Sie Ihre aktuelle Wohnadresse im EU-Land an, in dem Sie studieren – nicht Ihre Adresse im Heimatland.
    • Abschnitt 4: bitte freilassen, wir werden diesen ausfüllen.
    • Abschnitt 5: bitte wählen Sie die Adresse der Hochschuleinrichtung in Deutschland für die Zustellung der Bescheinigung.

2. Kopie der Aufenthaltserlaubnis des EU-Staates (Gültigkeit für die Dauer des Aufenthalts am KIT)

  • Dokumententitel: Nachname_Aufenthaltstitel.pdf

3. Kopie des Passes

  • Dokumententitel: Nachname_Pass.pdf

4. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Selbsterklärung, in dem die erforderlichen finanziellen Mittel und die Krankenversicherung bestätigt werden (Link)

  • Dokumententitel: Nachname_Lebensunterhalt.pdf
  • Sie müssen die Daten Ihres geplanten Studienaufenthalts angeben und bestätigen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel (z. B. 5952 EUR für 6 Monate) und eine gültige Krankenversicherung für die gesamte geplante Dauer Ihres Aufenthalts verfügen.

Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Das BAMF kann ggf. leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren und entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.

Für Studienaufenthalte von mehr als 360 Tagen in Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Visum für die Einreise und eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums für den weiteren Aufenthalt.

Zur Information: Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners am KIT finden Sie in Ihren Zulassungsdokumenten. Sie werden per E-Mail informiert, sobald Ihre Zulassungsdokumente für Sie fertig sind.

 

 

[1] Wenn Sie in Dänemark oder Irland studieren, müssen Sie für Ihren Studienaufenthalt am KIT ein Einreisevisum bei der deutschen Botschaft beantragen. Diese EU-Staaten nehmen an dem vereinfachten Mobilitätsverfahren nicht teil.