Ausschreibung Zuschuss für die Wiedereinladung von Forscher Alumni

reunion

Bauen Sie Ihre Forschungskooperationen weiter aus und nutzen Sie die Möglichkeit, ehemalige Gastforschende aus dem Ausland (Forscher-Alumni) für einen Forschungsaufenthalt ans KIT wiedereinzuladen!

Das International Scholars and Welcome Office (IScO) bietet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des KIT die Möglichkeit, frühere Gastforschende als „Forscher-Alumni des KIT“ erneut zu einem Kurzaufenthalt einzuladen. Dafür können Zuschüsse für Wiedereinladungen („Reunion Grants“) von ein bis max. zwei Monaten vergeben werden.
 

Ziele und Zielgruppen

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) möchte die Zusammenarbeit mit Forscher-Alumni auch nach Beendigung ihres Forschungsaufenthaltes in Karlsruhe ausbauen und diese Zielgruppe über ihr Ausscheiden hinaus an das KIT binden. Mit spezifischen Förderangeboten für die Zielgruppe der Forscher-Alumni (Zuschüsse für Wiedereinladungen) sollen insbesondere internationale Forschungskooperationen des KIT initiiert oder ausgebaut sowie gezielt Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler von den Forschungsmöglichkeiten in Karlsruhe überzeugt und angeworben werden.

Durchführungszeitraum

Der Durchführungszeitraum für Wiedereinladungen von Forscher-Alumni ist das Kalenderjahr 2021. Der letztmögliche Beginn eines Forschungsaufenthaltes am KIT für die diesjährige Ausschreibungsrunde ist Dezember 2021[1] .

Der Aufenthaltszeitraum kann ein bis zwei Monate betragen. Der Aufenthaltszeitraum sollte vor Antritt des Zuschusses definiert und mit der Gastgeberin / dem Gastgeber sowie dem IScO abgestimmt werden.

Antragsberechtigt sind Forscher-Alumni des KIT, die aktuell im Ausland forschen. Ein Unterstützungsschreiben der Gastgeberin / des Gastgebers ist verpflichtend. Des Weiteren muss das gastgebende Institut die entsprechende Infrastruktur für den Gastaufenthalt zur Verfügung stellen.

Sollte ein Aufenthalt aufgrund der andauernden Pandemie nicht möglich sein, wird eine Verschiebung des Aufenthaltes in Erwägung gezogen. Dies hängt allerdings von der Verfügbarkeit der Mittel ab.

Höhe der Förderung

Der Aufenthalt kann mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 1.500€ pro Monat gefördert werden. Bei kürzeren Aufenthalten wird der Zuschuss entsprechend angepasst (pro Woche bis zu 375€). In besonderen Ausnahmefällen kann der Aufenthalt verkürzt werden, jedoch soll der Aufenthalt nicht kürzer als zwei Wochen betragen. Weitere Kosten wie etwa Reisekosten können nicht vonseiten DE INTL erstattet werden. Für die Dauer des Aufenthaltes müssen die Forscher-Alumni den Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz erbringen; das IScO Betreuerteam kann hierbei beratend unterstützen. Der Gastwissenschaftler/die Gastwissenschaftlerin ist für den Abschluss von Versicherungen (wie etwa Haftpflicht- Unfall- Krankenversicherung) selbst verantwortlich; eine Absicherung über Versicherungen des KIT ist nicht gewährleistet. Auf Wunsch des gastgebenden Instituts hat der Gastwissenschaftler/die Gastwissenschaftlerin den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung gegen die mit einem solchen Gastaufenthalt typischerweise verbundenen Risiken nachzuweisen.

Bewerbungsfrist

Bewerbungen können bis zum 25.04.2021 eingereicht werden, wobei nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können.

Bewerbungsempfänger

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich an das International Scholars and Welcome Office oder per E-Mail (PDF) an researchalumni∂intl.kit.edu

Bewerbung:

Bitte verwenden Sie für eine Bewerbung folgendes Antragsformular

Ausschreibung:

Die vollständige Ausschreibung können Sie hier downloaden.

 

Bitte beachten Sie:
Alle Bewerbungsunterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Eine vorige Anmeldung im Forscher-Alumni Netzwerk mit einem Profil auf der Forscher-Alumni World Map ist verpflichtend. Darüber hinaus ist eine Anmeldung beim KIT Alumni Netzwerk verpflichtend.

 

[1] Sollte ein Aufenthalt aufgrund der andauernden Pandemie nicht möglich sein, wird eine Verschiebung des Aufenthaltes in Erwägung gezogen. Dies hängt allerdings von der Verfügbarkeit der Mittel ab.