Vorbereitung

Zeitpunkt und Dauer

Ein Auslandsaufenthalt soll neben der Perfektionierung von Sprachkenntnissen, dem Erwerb interkultureller Kompetenzen und der persönlichen Horizonterweiterung in erster Linie der Vertiefung Ihrer akademischen Kenntnisse dienen. Sie wollen im Ausland auf Ihren Fachkenntnissen aufbauen und evtl. eine neue Perspektive darauf erhalten. Deshalb sollten Sie vor Ihrem Auslandsstudium an Ihrer Heimatuniversität schon fundierte Grundkenntnisse Ihres Studienfaches erworben haben. Bachelorstudierende sollten deshalb nicht vor Vollendung des 2. Studienjahres/4. Semesters einen Auslandsaufenthalt ins Auge fassen; Masterstudierende können ab dem 1. Mastersemester im Gastland studieren.

Empfehlenswert ist ein einjähriger Aufenthalt (d.h. meist 10 Monate von September/Oktober bis Juni/Juli), da Sie dann einen kompletten Studienzyklus an einer häufig am Studienjahr orientierten Gasthochschule durchlaufen. Allerdings sind ebenso einsemestrige Aufenthalte möglich, Minimaldauer sind 3 Monate (= 90 Tage).

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Aufenthaltes, dass in den Gastländern der Beginn des akademischen Jahres sowie des 2. Terms (= unser Sommersemester) häufig deutlich früher liegt als am KIT. Damit dies nicht zu Kollisionen mit Prüfungsterminen führt, planen Sie frühzeitig und sprechen mit Ihren Prüfern.

Zielland

Das KIT pflegt mit ca. 200 Partnerhochschulen in den meisten der am ERASMUS+-Programm beteiligten Ländern Kontakte. Einen Überblick über die fakultätsspezifischen Kooperationen im Rahmen von ERASMUS+ können Sie sich hier verschaffen.

Für ERASMUS+ Studium bitte Kürzel SMS wählen.

 

Beurlaubung

Sie können sich für die Zeit Ihrer Auslandsaufenthalte am KIT beurlauben lassen. Allerdings sollte die Zeit der Beurlaubung in der Regel zwei Semester nicht übersteigen. Während der Beurlaubung zählen Ihre Studiensemester weiter, die Fachsemester ruhen. Sie sind von der Verpflichtung, regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, befreit, dürfen jedoch Prüfungsleistungen des KIT in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass Prüfungen und Scheinerwerb auch während des Urlaubssemesters erlaubt sind (Stand Juli 2016).

Der Antrag auf Beurlaubung wird beim Studienbüro gestellt. Sie benötigen dafür neben dem Antragsformular selbst die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes durch das IStO und – sobald diese vorliegt – die Einschreibebescheinigung der Partnerhochschule. 

Um den Antrag auf Beurlaubung vom IStO bestätigen zu lassen, geben Sie diesen und ggf. nötige Nachweise im Sekretariat des IStO ab.