Vorbereitung

Zeitpunkt und Dauer

Ein Auslandsaufenthalt soll neben der Perfektionierung von Sprachkenntnissen, dem Erwerb interkultureller Kompetenzen und der persönlichen Horizonterweiterung in erster Linie der Vertiefung Ihrer akademischen Kenntnisse dienen. Sie wollen im Ausland auf Ihren Fachkenntnissen aufbauen und evtl. eine neue Perspektive darauf erhalten. Deshalb sollten Sie vor Ihrem Auslandsstudium an Ihrer Heimatuniversität schon fundierte Grundkenntnisse Ihres Studienfaches erworben haben. Bachelorstudierende sollten deshalb nicht vor Vollendung des 2. Studienjahres/4. Semesters einen Auslandsaufenthalt ins Auge fassen; Masterstudierende können ab dem 1. Mastersemester im Gastland studieren.

Empfehlenswert ist ein einjähriger Aufenthalt (d.h. meist 10 Monate von September/Oktober bis Juni/Juli), da Sie dann einen kompletten Studienzyklus an einer häufig am Studienjahr orientierten Gasthochschule durchlaufen. Allerdings sind ebenso einsemestrige Aufenthalte möglich, Minimaldauer sind 3 Monate (= 90 Tage).

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Aufenthaltes, dass in den Gastländern der Beginn des akademischen Jahres sowie des 2. Terms (= unser Sommersemester) häufig deutlich früher liegt als am KIT. Damit dies nicht zu Kollisionen mit Prüfungsterminen führt, planen Sie frühzeitig und sprechen mit Ihren Prüfern.

Zielland

Das KIT pflegt mit ca. 200 Partnerhochschulen in den meisten der am ERASMUS+-Programm beteiligten Ländern Kontakte. Einen Überblick über die fakultätsspezifischen Kooperationen im Rahmen von ERASMUS+ können Sie sich hier verschaffen.

Für ERASMUS+ Studium bitte Kürzel SMS wählen.

 

Leave of absence

The period of leave should not normally exceed 2 semesters and will not be accounted within your standard period of study.
The leave of absence has to be requested at the Studienbüro (study office). It will exempt you from the obligation to regularly attend lectures. No enrollment fee will be charged.
You can download the application on the website of the Studienbüro.

We dissuade from the option of de-registration, because it may endanger your place at the university and since you will lose your health insurance coverage.