Versicherung

Krankenversicherung

Studierende einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik sind in der Regel in der gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung versichert. Lässt sich ein Studierender für den Auslandsaufenthalt von der Hochschule in der Bundesrepublik beurlauben, bleibt diese Versicherung weiter bestehen. Lässt der Studierende sich exmatrikulieren, endet die Pflichtversicherung.

Aufgrund der vorangegangenen Pflichtversicherung kann sich der Student in der Regel jedoch auch für die Zeit eines Auslandsstudiums bei der bisherigen Krankenkasse freiwillig versichern.

Eine freiwillige Versicherung erübrigt sich, wenn aufgrund der Mitgliedschaft der Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierende familienversichert ist oder wenn ein Krankenhilfeanspruch besteht, weil es beispielsweise in dem betreffenden Staat eine gesetzliche Krankenversicherung für Studierende gibt.

Bleiben Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, haben sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz den Zugang zu medizinischen Versorgungsleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland.

Wenn Sie also in Urlaub, Kurzurlaub oder auf Geschäftsreise gehen oder im Ausland studieren möchten, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie im Besitz dieser Karte sind. Sie ersparen sich dadurch Zeit, Ärger und Geld, falls Sie im Ausland erkranken oder sich verletzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Da die gesetzliche Krankenversicherung die Flug- oder Transportkosten nicht trägt, die für einen Rücktransport in die Bundesrepublik anlässlich einer Krankheit oder eines Unfalles anfallen, empfiehlt sich insoweit der Abschluss einer privaten Versicherung oder der Beitritt zu einem Luftrettungsverein.

Eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten ist in einigen Ländern gesetzlich festgelegt. In diesen Fällen kann die deutsche Krankenkasse die den Versicherten verbleibenden Restkosten nicht übernehmen, so dass möglicherweise eine in dem entsprechenden Land angebotene oder eine deutsche Zusatzversicherung abgeschlossen werden sollte.


Haftpflichtversicherung

In einigen Ländern wird die persönliche Haftung bei einem Schaden sehr ernst genommen. Daher sollte jeder vor einem Auslandsaufenthalt überprüfen, ob er/sie oder das betreffende Gastland noch in der Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern eingeschlossen sind und erforderlichenfalls eine eigene Versicherung abschließen. Der mittlerweile offene Wettbewerb innerhalb der EU hat hier zu recht günstigen Angeboten geführt.



Eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-Versicherung bietet der DAAD im Gruppenvertrag für Studierende, Absolventen, Graduierte und Doktoranden die durch DAAD-Programme gefördert oder betreut werden, sowie für Praktikanten. Auch Studierende, die vom KIT für einen Auslandsaufenthalt an eine Partner-Institution vermittelt werden, können ihre Versicherung über den DAAD abschließen. Mehr Infos