Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen

Über die Anrechnung entscheidet bei den Studiengängen, die mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden, das zuständige staatliche Prüfungsamt, bei den Studiengängen mit akademischer Abschlussprüfung das in der maßgeblichen Prüfungsordnung bestimmte akademische Prüfungsorgan.

Bei dieser Sachlage empfiehlt es sich, vor Antritt eines Auslandsstudiums das zuständige Prüfungsamt bzw. die Prüfungskommission der Fakultät über die eventuelle Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen zu befragen.

Empfehlenswert ist dabei, bereits im Voraus das Studienangebot der Gasthochschule selbst einmal auf Vergleichbares zu untersuchen und, wenn etwas gefunden wurde, mit dem jeweiligen Professor, der das Fach in Karlsruhe vertritt, vor der Abreise zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen etwas angerechnet werden kann (z.B. Studien-/Seminararbeit).

Umrechnung von Prüfungsleistungen

Die Anerkennung und Umrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen ist generell den Fakultäten vorbehalten. Wir im International Students Office können es aus Kapazitätsgründen in der Regel leider nicht leisten, die Prüfungsleistungen der Austauschstudenten umzurechnen.

Die Kultusministerkonferenz empfiehlt als praktische Grundlage zur Umrechnung von Prüfungsleistungen in der Regel die „modifizierte bayerische Formel“:

Bayerische Formel

Wobei Folgendes gilt:

  • x = Gesuchte Note
  • Nmax = Maximalnote (Bestnote) der jeweiligen Notenskala
  • ND = Umzurechnender Notenwert
  • Nmin = Unterste Bestehensnote der jeweiligen Notenskala

Die Maximal- sowie die unterste Bestehensnote sollten aus dem vom Studierenden eingereichten, an der ausländischen Universität/für den jeweiligen Studiengang verwendeten Notensystem hervorgehen.

 

Beispiel Spanien

Die spanische Notenskala reicht von 0-10. Aus dem spanischen Notenauszug geht hervor, dass die erreichbare Höchstnote 10 und die unterste Bestehensnote 5 ist. Der Student hat in der Prüfung eine 8 erreicht. Nach Anwendung der modifizierten bayerischen Formel ergibt sich die umgerechnete deutsche Note 2,2.

Umrechnung Beispiel