Informationen für Studierende, die mit ERASMUS ab WS 21/22 ins Ausland gehen

Sie können eine Präsentation mit den wichtigsten Hinweisen hier herunterladen. Lesen Sie bitte auch die häufigen Fragen unten durch und sprechen Sie uns unter erasmus-out does-not-exist.intl kit edu an, wenn Sie unsicher sind. Jeder Fall kann anders sein und wir können auf der Webseite nicht alle Situationen abbilden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Häufige Fragen

1. Was muss ich aufgrund der Corona-Pandemie besonders beachten?

  • Keine finanziellen Verpflichtungen zu früh (vor Ende Juni für Auslandsstudium in WS, vor Dezember für Auslandsstudium in SS). Beachten Sie bitte: das KIT ist nicht in der Lage finanzielle Verpflichtungen, die bei einer Absage und/oder Verschiebung des Auslandaufenthaltes entstehen, zu übernehmen bzw. rückzuerstatten.

  • Einreisebestimmungen und Einschränkungen jeweiliges Land nachprüfen und auf dem Schirm haben. Eine gute Quelle für solche Informationen biete die EU unter folgendem Link: https://reopen.europa.eu/de

  • Informieren Sie sich über die Online-Lehrveranstaltungen Ihrer Zielhochschule.

2. Wie kann ich meine geplante ERASMUS-Mobilität aufgrund von Corona/der Pandemie absagen?

Sollten Sie Ihren Platz aufgrund von COVID-19 absagen wollen, so können Sie dies tun indem Sie eine E-Mail an erasmus-out∂intl.kit.edu schicken.

3. Ist eine zukünftige Bewerbung um einen ERASMUS-Platz möglich, wenn ich meinen Platz kurzfristig aufgrund von Corona aufgeben muss?

Ja, Sie können sich dann auf einen Platz im nächsten akademischen Jahr bzw. im nächster Bewerbungsrunde ohne Nachteile bewerben, falls das Interesse besteht. Es gibt allerdings keine Garantie auf den gleichen Platz wie im Vorjahr.

4. Erhalte ich die Mobilitätsbeihilfe auch, wenn ich aufgrund von Corona früher als geplant aus dem Gastland zurückkehren muss?

Sollte die Situation im Gastland kritischer werden, so haben Sie jederzeit die Möglichkeit nach Deutschland zurückzukehren, bitte informieren Sie uns per E-Mail, wenn Sie diese Entscheidung treffen. Sollten Sie die Möglichkeit haben und diese auch annehmen, an Online-Vorlesungen und -Prüfungen der Gasthochschule von Deutschland aus teilzunehmen, so erhalten Sie die Fördermittel weiterhin. Bitte stellen Sie jedoch zunächst sicher, dass ihre Gasthochschule sowohl Vorlesungen als auch Prüfungen online anbietet. Sollten Sie nach ihrer vorzeitigen Rückkehr nach Deutschland nicht an Online-Veranstaltungen der Gasthochschule teilnehmen, so bekommen Sie auch nicht das volle Stipendium. Wenn Sie nur virtuell (ohne Einreise ins Gastland) an der Zielhochschule studieren, erhalten Sie keine finanzielle Förderung.