Kontaktstipendien

Kontaktstipendien können nur an Doktoranden von ausländischen Partnerhochschulen oder ausländischen Hochschulen, mit denen Partnerschaftsabkommen durchgeführt werden bzw. geplant sind, vergeben werden um ihre internationalen Partnerschaften zu stärken. 

So erhalten deutsche Doktoranden die Möglichkeit, sich ebenfalls an diesen ausländischen Partnerhochschulen oder ausländischen Hochschulen zu Studien-, Fortbildungs- und Forschungszwecken aufzuhalten. Darüber hinaus erfüllen Kontaktstipendien durch rückkehrende Doktoranden eine für nachfolgende Studierende und Doktoranden wichtige Multiplikatoren-Funktion (Wissenstransfer).

 

Das Stipendium kann für zunächst 5 Monate vergeben werden (Verlängerung möglich).

 

Bitte beachten Sie die notwendigen Antragsunterlagen:

 

  • Antrag der Betreuerin/des Betreuers der Doktorarbeit
    • Formloses Schreiben, mit Angabe des voraussichtlichen Abschlussdatums der Promotion und des Zeitraumes der benötigten Unterstützung
  • Lebenslauf des Bewerbers

 


Projektansprechpartner: Oliver Kaas