Rentenversicherung

Grundsätzlich ist die Deutsche Rentenversicherung Teil des in Deutschland bestehenden Sozialversicherungssystems. Neben der Zahlung von Renten im Ruhestand, bietet die Deutsche Rentenversicherung insbesondere auch Leistungen, wie die Zahlung von Rehabilitationsmaßnahmen, Hinterbliebenenrenten oder auch die Zahlung von Renten wegen Erwerbsminderung.

Als Arbeitnehmer, zum Beispiel am KIT, werden Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland verpflichtend Mitglied des deutschen Rentenversicherungssystems. Ihre Nationalität hat auf diese Verpflichtung grundsätzlich keinen Einfluss. Außerdem ist es ohne Belang, ob Sie gegebenenfalls bereits Beiträge an eine ausländische Pensionskasse bezahlt haben oder ob Sie in Ihrem Heimatland den Status eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes genießen.

Nach Aufnahme Ihrer Erwerbstätigkeit erfolgt seitens des Arbeitgebers automatisch eine Meldungan Ihre jeweilige Krankenversicherung melden, die wiederum alle weiteren Sozialversicherungsträger, einschließlich der deutschen Rentenversicherung von Ihrer Erwerbstätigkeit in Kenntnis setzt. Die Beiträge zur deutschen Rentenversicherung werden daraufhin automatisch von Ihren monatlichen Gehaltszahlungen abgeführt. Der Beitragssatz beläuft sich auf derzeit 19,5% Ihres Bruttoeinkommens vor Steuern. Die eine Hälfte Ihres Beitrages wird vom Arbeitgeber bezahlt, die andere Hälfte wird von Ihrem Gehalt einbehalten.

Sofern Ihr Aufenthalt auf einem Stipendium beruht, d.h. nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages stattfindet, besteht grundsätzlich keine Mitgliedschaft bei der deutschen Rentenversicherung. Vorkehrungen hinsichtlich etwaiger Rentenversicherungen müssen insofern gegebenenfalls privat und in eigener Regie veranlasst werden. Darüber hinaus ist einem solchen Fall der Abschlusseiner privaten Krankenversicherung dringend anzuraten.
Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen. Solche Ausnahmen zur Mitgliedschaftspflicht in der deutschen Rentenversicherung können beispielsweise auf zwischenstaatlichen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Vertragsstaat basieren.


Anerkennung von Rentenversicherungszeiten

Rentenversicherungszeiten, diein Arbeitsverhältnissen in Deutschland zurückgelegt worden sind, können innerhalb der Europäischen Union ohne Weiteres in den jeweiligen Rentenversicherungssystemen der jeweiligen Länder berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch für Nicht-EU-Staaten, sofern mit der Bundesrepublik Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde und darin die Anerkennung von Rentenversicherungszeiten vorgesehen wurde. Liegt ein solches Abkommen jedoch nicht vor, wird in der Regel die Anerkennung fremder Rentenversicherungszeiten nicht möglich sein.
Wir empfehlen daher im Zweifelsfall, die konkreten Detailsgegebenenfalls mit Ihrem heimatlichen Rentenversicherer bzw. mit den verschiedenen Rentenkassen im Vorfeld zu besprechen.Sofern Sie im Laufe Ihres Arbeitslebens in verschiedenen Staaten berufstätig gewesen sind, müssen Sie unter Umständen damit rechnen, später einmal Renten aus verschiedenen Staaten nach Maßgabe der jeweils einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften zu beziehen.


Rückerstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Sollten Sie nach Ihrem Aufenthalt in Deutschland in ein Land umziehen, dass über kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland verfügt, können Sie grundsätzlich die Rückzahlung Ihrer bereits gemachten Zahlungen verlangen. Der hierzu erforderliche Antrag kann jedoch frühestens nach einer Wartezeit von zwei Jahren gestellt werden. Wir empfehlen daher, sich rechtzeitig vor Ihrer Abreise mit einer der Niederlassungen der Deutschen Rentenversicherungen in Verbindung zu setzen, um alle hierzu eventuell auftretenden Fragen vorab zu klären. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht.


Betriebliche Altersversorgung

Sofern Ihr Aufenthalt am Karlsruher Institut für Technologie mit einem Arbeitsvertrag verbunden ist, werden Sie auch in der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes, der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder pflichtversichert sein.

Sofern Ihr Arbeitsverhältnis jedoch auf einem kurzzeitigen, befristeten Arbeitsverhältnis im wissenschaftlichen Dienst beruht, besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, sich von den Beitragszahlungen an die VBL befreien zu lassen. In diesem Fall werden Sie durch Ihren Arbeitgeber allein in der sogenannten `freiwilligen Versicherung´ der VBL gemeldet.In diesem Fall zahlt allein das KIT als Arbeitgeber einen, wenn auch geringeren Beitrag. Weitere Informationen zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und Ihren Versicherungsprodukten erhalten Sie auf der Homepage der VBL [Link zu http://www.vbl.de ].

Bitte beachten Sie auch den Flyer der VBL mit Informationen über die Versicherungsmöglichkeiten befristet angestellter Wissenschaftler.


FindyourPension 
findyourpansion

FindyourPension ist eine Webseite, die über Rentensysteme und Versorgungseinrichtungen in verschiedenen Ländern in Europa informiert. Sie richtet sich an Sie als mobile Wissenschaftler und gibt Auskunft über die zukünftigen Rentenansprüche, die Sie in Europa erwerben können. Das FindyourPension Portal ist Gegenstand eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes. Es wird von der VBL (Betriebsrenteneinrichtung des öffentlichen Dienstes) in enger Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie anderen europäischen Versorgungseinrichtungen, Betriebsrentenfonds – und Kassen und deren Verbänden erstellt. Die Webseite ist noch im Aufbau, enthält aber schon jetzt Informationen aus vielen wichtigen Forschungsländern. Hier können Sie sich ein Bild über die Rentenlandschaften in den europäischen Staaten machen, Ihre eigenen Rentenansprüche kennen lernen und sie besser nachvollziehen.

Mehr finden Sie unter der Adresse: www.findyourpension.eu

 

Am 04.03.2015 fand im Audimax des CS „Who will pay my pension some day“ statt, eine Informationsveranstaltung zur besonderen Situation mobiler internationaler Forscher in Bezug auf deren Rentensituation.

Die unter der Federführung des International Scholars & Welcome Office ( IScO) in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) angebotene Veranstaltung informierte zunächst in Fachvorträgen über die allgemeine Rentenlandschaft in Deutschland. Danach konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in individuellen Beratungsgesprächen mit DRV- und VBL-Experten gezielt Fragen über ihre persönliche Rentensituation stellen.

Der offensichtlich große Informationsbedarf der Zielgruppe der internationalen Wissenschaftler über die gesetzliche Rente (DRV) sowie die Zusatzrente (VBL), spiegelte sich in der großen Resonanz mit mehr als 70 Teilnehmern.

Es ist daher geplant, diese Veranstaltung zukünftig in einem regelmäßigen Turnus zu erneut anzubieten.