Die Finanzierung Ihres Aufenthalts
Ihre tatsächlichen Lebenshaltungskosten während ihres Forschungsaufenthaltes in Karlsruhe sind sehr stark von Ihrem persönlichen Lebensstil abhängig. Circa 700 Euro pro Monat inklusive Miete sollten sie jedoch mindestens einplanen, um Ihren Aufenthalt finanziell schultern zu können.
Neben einem Arbeitsvertrag kann ein Forschungsaufenthalt am KIT grundsätzlich auch durch ein Stipendium finanziert werden, für das Sie sich in Ihrem Heimatland oder in Deutschland bewerben müssen.
Bei der Beantragung eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis müssen Gastwissenschaftler gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde nachweisen, dass die jeweils zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen, um den Aufenthalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können.
Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:
- Aktuelle Kontoauszüge (Girokonto oder Sparguthaben).
- Bescheid über die Bewilligung eines Stipendiums.
- Neueste Gehaltsabrechnungen.
- Ein Einladungsschreiben eines Instituts des Karlsruher Instituts für Technologie bzw. ein Arbeitsvertrag mit dem Karlsruher Institut für Technologie, aus dem die Dauer der Einstellung, die zu besetzende Position und die Bezahlung während des Aufenthaltes hervorgeht.
- Ein Vertrag mit bzw. ein Bescheid von einer Institution ihres Heimatlandes, aus dem hervorgeht, dass Ihr Aufenthalt am KIT finanziell abgedeckt wird.
- Eine Verpflichtungserklärung eines Dritten über die Deckung Ihrer Aufenthaltskosten.
Im Einzelfall können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Das Research in Germany Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bietet einen Überblick über die Forschungs- und Fördermöglichkeiten in Deutschland.