Beurlaubung

Sie können sich für die Zeit Ihrer Auslandsaufenthalte am KIT beurlauben lassen. Allerdings sollte die Zeit der Beurlaubung in der Regel zwei Semester nicht übersteigen. Während der Beurlaubung zählen Ihre Studiensemester weiter, die Fachsemester ruhen. Sie sind von der Verpflichtung, regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, befreit, dürfen jedoch Prüfungsleistungen des KIT in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass Prüfungen und Scheinerwerb auch während des Urlaubssemesters erlaubt sind (Stand Juli 2016).

Der Antrag auf Beurlaubung wird beim Studienbüro gestellt. Sie benötigen dafür neben dem Antragsformular selbst die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes durch das IStO und – sobald diese vorliegt – die Einschreibebescheinigung der Partnerhochschule. 

Um den Antrag auf Beurlaubung vom IStO bestätigen zu lassen, geben Sie diesen und ggf. nötige Nachweise im Sekretariat des IStO ab.