Vorbereitung für einen Auslandsaufenthalt

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Wann sollte ich mit den Planungen beginnen?

Bei der Planung eines Aufenthaltes im Ausland ist es wichtig, sich im Vorhinein gut zu informieren und frühzeitig mit der Planung zu beginnen, insbesondere wenn Sie vor dem gewünschten Auslandsaufenthalt noch Ihre Sprachkenntnisse auffrischen  oder erst erwerben müssen. Bei vielen Stipendien- und Studienprogrammen ist mit langen Bewerbungsfristen zu rechnen - ein bis eineinhalb Jahre vor Beginn des geplanten Aufenthaltes sind dabei durchaus gängig. Es empfiehlt sich daher, für die Vorbereitungen entsprechend Zeit einzuplanen und frühzeitig die Bewerbungsfristen der relevanten Programme im Blick zu halten.

Das könnte z.B. bedeuten: Falls Sie planen, im 5. Bachelorsemester mit einem Austauschprogramm des IStO nach China zu gehen, müssen Sie sich bis zum Ende des 2. Semesters (31.8.) beworben haben.

Falls Sie planen, während des Masters ins Ausland zu gehen, bewerben Sie sich u.U. am besten schon vor Antritt ihres Masterplatzes.

Ferner sind je nach Wahl des Landes zahlreiche Dinge zu beachten. So ist zum Beispiel zu klären, ob für das betreffende Gastland ein Visum erforderlich ist und wie früh und auf welchem Wege/mit welchen Unterlagen dieses Visum zu beantragen ist. Auskünfte werden über die entsprechenden diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Generalkonsulat) erteilt.

Wie kann ich mich informieren?

Sie können sich hier auf der Website informieren sowie gerne eine unserer Infoveranstaltungen besuchen. Sollten Sie im Anschluss daran weitere Fragen haben, können Sie die Sprechstunde von Frau Stoll besuchen. 

Zudem bieten wir länderspezifische Study in...-Abende an. Hier erzählen Studierende sowie Rückkehrer aus Ihrem Zielland von ihren Erfahrungen und geben Tipps für ein Auslandssemester.  Die aktuellen Termine finden hier.

Neben den vom IStO am KIT zentral koordinierten allgemeinen Austauschprogrammen gibt es in bestimmten Fachrichtungen besondere Möglichkeiten für einen Studienaufenthalt im Ausland, z.B. eigene fachspezifische Austauschprogramme. Diese können Sie bei Ihrem Fachkoordinator erfragen.

Welche Sprachnachweise muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?

Ihrer Bewerbung sollten Sie folgende Sprachnachweise beilegen:

1. Nachweis über Kenntnisse der Landessprache

  • Beachten Sie die spezifischen Anforderungen der einzelnen Zieluniversitäten, die sich auf Niveau oder Art des Nachweises beziehen können. Diese finden Sie auf den vorherigen Seiten bei den Profilen der einzelnen Universitäten. Falls keine anderen Anforderungen bestehen, kann der Nachweis u.U. auch über das Abiturzeugnis erfolgen, um z.B. mind. 2 Jahre Spanischunterricht nachzuweisen. 

2. Nachweis über Ihre Englischkenntnisse (nur falls Sie im Ausland englische Kurse besuchen wollen). Generell gilt: 

  • Wo verlangt der TOEFL oder
  • Wo keine anderen Anforderungen bestehen: DAAD Sprachzertifikat oder Nachweis, aus dem das Niveau nach dem GER (also A1, A2, B1, B2, C1, C2) hervorgeht.

Für welche Länder brauche ich den TOEFL, um Englischkenntnisse nachzuweisen?

Region: Akzeptierte Englischnachweise:
Lateinamerika (Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko)  TOEFL oder DAAD Sprachzertifikat 
Australien  TOEFL oder DAAD Sprachzertifikat 
China TOEFEL
Hongkong TOEFL oder DAAD Sprachzertifikat; bei CITYU nur TOEFEL
Indien  TOEFL oder DAAD Sprachzertifikat 
Israel TOEFL oder DAAD Sprachzertifikat 
Japan  TOEFEL
Kanada TOEFEL
Korea TOEFL oder DAAD Sprachzertifikat 
Russland  TOEFL oder DAAD Sprachzertifikat 
Singapur  TOEFL oder DAAD Sprachzertifikat 
Taiwan TOEFL oder DAAD Sprachzertifikat 
USA TOEFEL

Bitte beachten Sie außerdem die spezifischen Anforderungen der einzelnen Zieluniversitäten, die sich auf Niveau des Nachweises beziehen können.

Wie kann ich die geforderten Sprachzertifikate erwerben?

Das DAAD Sprachzertifikat können Sie beim Sprachenzentrum  des KIT erlangen. Die Testplätze sind schnell besetzt. Melden Sie sich daher frühzeitig an.

Der TOEFL Test wird an verschiedenen ETS-Testzentren angeboten. Die Anmeldung für den TOEFL-Test erfolgt über die Website von ETS. Die Testplätze sind schnell besetzt. Melden Sie sich frühzeitig an. Zudem gibt es beim Sprachenzentrum ein Vorbereitungskurs, um sich auf das Ablegen des TOEFL vorzubereiten.

Weitere Möglichkeiten, Sprachzertifikate zu erhalten:

  • Sprachenzentrum  des KIT mit Sprachkursangebote und der Möglichkeit der selbständigen Nutzung des Sprachlabors
  • Kurse bei den Kulturinstituten
  • Lehrgänge der Volkshochschulen oder
  • private Sprachschulen
Welche Studienleistungen werden mir im Ausland angerechnet?

Die erbrachten Studienleistungen im Ausland können zum Teil hier am KIT angerechnet werden. Informieren Sie sich vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts über Anerkennungsverfahren Ihres Studiengangs. Unter Umständen kann es empfehlenswert sein, bereits vor dem Aufenthalt die Anerkennung der geplanten Kurse abzustimmen. Einige Lehrstühle stellen dafür auf ihren Webseiten Anerkennungsformulare zur Verfügung.

Für Erfahrungen mit der Anerkennung können die Erfahrungsberichte genutzt werden.

Beurlaubung

Sie können sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts am KIT beurlauben lassen (max. 2 Semester hintereinander). Während der Beurlaubung zählen Ihre Studiensemester weiter, die Fachsemester ruhen. Die Regelungen für eine Beurlaubung betreffen u.a. die Berechtigung zum Ablegen von Prüfungsleistungen am KIT oder Besuch von Lehrveranstaltungen sowie Nutzung von Einrichtungen des KIT.

Nähere Informationen sowie den Antrag auf Beurlaubung bietet der Studierendenservice. Sie benötigen dafür neben dem Antragsformular selbst die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes durch das IStO und – sobald diese vorliegt – die Einschreibebescheinigung der Partnerhochschule. Kommen Sie mit Ihrem Antrag bei uns vorbei und lassen sich einen Stempel geben. 

Versicherung

Krankenversicherung

Studierende einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik sind in der Regel in der gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung versichert. Lässt sich ein Studierender für den Auslandsaufenthalt von der Hochschule in der Bundesrepublik beurlauben, bleibt diese Versicherung weiter bestehen. Lässt der Studierende sich exmatrikulieren, endet die Pflichtversicherung.

Bleiben Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, haben sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz den Zugang zu medizinischen Versorgungsleistungen  während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland.

Vor einem Studienaufenthalt im Ausland sollten Sie genau überprüfen, ob Ihre bestehende Krankenversicherung Sie für den gesamten ein- bis zweisemestrigen Auslandsaufenthalt abdeckt. Andernfalls können Sie entweder in Deutschland oder im Zielland eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen. Einige Universitäten, besonders in Nordamerika, bieten auch eine Krankenversicherung für ihre Studierenden an. Einige dieser health plans sind freie Angebote, einige Universitäten setzen den Abschluss der universitätseigenen Krankenversicherung voraus.

Da die gesetzliche Krankenversicherung die Flug- oder Transportkosten nicht trägt, die für einen Rücktransport in die Bundesrepublik anlässlich einer Krankheit oder eines Unfalles anfallen, empfiehlt sich insoweit der Abschluss einer Zusatzversicherung für Rücktransport.

Eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten ist in einigen Ländern gesetzlich festgelegt. In diesen Fällen kann die deutsche Krankenkasse die den Versicherten verbleibenden Restkosten nicht übernehmen, so dass möglicherweise eine in dem entsprechenden Land angebotene oder eine deutsche Zusatzversicherung abgeschlossen werden sollte.

 

Haftpflichtversicherung

In einigen Ländern wird die persönliche Haftung bei einem Schaden sehr ernst genommen. Daher sollte jeder vor einem Auslandsaufenthalt überprüfen, ob er/sie oder das betreffende Gastland noch in der Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern eingeschlossen sind und erforderlichenfalls eine eigene Versicherung abschließen. Der mittlerweile offene Wettbewerb innerhalb der EU hat hier zu recht günstigen Angeboten geführt.


Eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-Versicherung bietet der DAAD im Gruppenvertrag  für Studierende, Absolventen, Graduierte und Doktoranden die durch DAAD-Programme gefördert oder betreut werden, sowie für Praktikanten. Auch Studierende, die vom KIT für einen Auslandsaufenthalt an eine Partner-Institution vermittelt werden, können ihre Versicherung über den DAAD abschließen. Mehr Infos 

Kosten

Für Austauschstudierende entfallen durch die Abkommen der Landesprogramme oder bilateralen Abkommen mit den Partneruniversitäten die regulären Studiengebühren. Für verschiedene Services fallen jedoch häufig weitere, campusspezifische fees (wie allgemeine Verwaltungsbeiträge, meal plan, obligatorische Krankenversicherung o.ä.) an. Oft muss eine Krankenversicherung vor Ort abgeschlossen werden. Diese und weitere Kosten wie Lebenshaltung, Reise- und Versicherungskosten, werden von den Studierenden getragen. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die jeweiligen Infos der Partnerhochschulen (suchen Sie z.B. nach fees oder costs for international students bzw. exchange students.)

Informationen zu Förder- und Stipendienmöglichkeiten sowie einschlägigen Stipendiendatenbanken finden Sie hier.

Vorsicht bei Kombinationen von Stipendien: Auch ein studiengebührenfreier Austauschplatz ist als Stipendium zu werten. Kombinationen müssen mit BEIDEN Stipendiengebern abgesprochen sein.