Zuschuss für die Wiedereinladung von Forscher-Alumni aus dem Ausland

Zuschuss für die Wiedereinladung von Forscher-Alumni des KIT aus dem Ausland

Bauen Sie Ihre internationalen Forschungskooperationen weiter aus und nutzen Sie die Möglichkeit des International Scholars and Welcome Office (IScO), ehemalige Gastforschende aus dem Ausland als „Forscher-Alumni des KIT“ für einen Kurzaufenthalt wiedereinzuladen! Dafür können Zuschüsse für Wiedereinladungen („Reunion Grants“) von einem bis max. zwei Monaten vergeben werden.

 

1. Zielsetzung

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) möchte die Zusammenarbeit mit Forscher-Alumni auch nach Beendigung ihres Forschungsaufenthaltes in Karlsruhe weiter ausbauen und weiterhin eine intensive Bindung zu dieser Zielgruppe über ihr Ausscheiden hinaus pflegen.

 

2. Zielgruppe

Mit spezifischen Förderangeboten für die Zielgruppe der Forscher-Alumni (Zuschüsse für Wiedereinladungen) sollen insbesondere internationale Forschungskooperationen des KIT initiiert oder ausgebaut sowie gezielt Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler von den Forschungsmöglichkeiten in Karlsruhe überzeugt und angeworben werden.

Im Rahmen der Ausschreibungsrunde im Jahr 2023 können Zuschüsse für folgende Aktivitäten vergeben werden:

  • Wiedereinladung von Forscher-Alumni für einen Forschungsaufenthalt für die Dauer von einem bis zwei Monaten am KIT mit dem Ziel, in diesem Zeitraum gemeinsam mit ihrer Gastgeberin/ihrem Gastgeber ein Forschungsprojekt durchzuführen, eine wissenschaftliche Publikation vorzubereiten und zu publizieren oder gemeinsam einen Antrag auf Fördermittel für ein gemeinsames Forschungsprojekt bei einer Förderorganisation zu stellen. Es wird ausdrücklich gewünscht, zukünftig zwischen den Forschungseinrichtungen wissenschaftliche Kooperationen zu vereinbaren und darüber hinaus den Austausch von Nachwuchsforschenden zu ermöglichen, die durch die Gastgeberinnen und Gastgeber am KIT betreut werden. Die gastgebenden Institute werden gebeten, sich an den Kosten mit 50 Prozent zu beteiligen.

Es können nur nicht-kommerzielle Vorhaben gefördert werden.

 

3. Durchführungszeitraum

Der Durchführungszeitraum für Wiedereinladungen von Forscher-Alumni ist das Kalenderjahr 2023. Der letztmögliche Beginn eines Forschungsaufenthaltes am KIT für die diesjährige Ausschreibungsrunde ist Dezember 2023. Der Aufenthaltszeitraum kann ein bis zwei Monate betragen. Der Aufenthaltszeitraum sollte vor Antritt des Zuschusses definiert und mit der Gastgeberin/dem Gastgeber sowie dem IScO abgestimmt werden. Das IScO kann die ausländerrechtliche Betreuung im gewohnten Ausmaß anbieten, wie beispielsweise bei der Unterstützung der Erstellung eines Einladungsschreibens für Drittstaatler. Antragsberechtigt sind Forscher-Alumni des KIT, die aktuell im Ausland forschen. Ein Unterstützungsschreiben der Gastgeberin/des Gastgebers ist verpflichtend. Des Weiteren muss das gastgebende Institut die entsprechende Infrastruktur sowie eines Arbeitsplatzes für den Zeitraum des Gastaufenthaltes zur Verfügung stellen.

 

4. Höhe der Förderung

Der Aufenthalt kann mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 1.500€ pro Monat für bis zu zwei Monate gefördert werden. Eine Beteiligung an den Kosten durch die einladenden Institute in Höhe von 50 Prozent ist Voraussetzung. Bei kürzeren Aufenthalten wird der Zuschuss entsprechend angepasst (pro Woche bis zu 375€). In besonderen Ausnahmefällen können die Aufenthalte verkürzt werden, jedoch soll der Aufenthalt nicht kürzer als zwei Wochen betragen. Weitere Kosten, wie etwa Reisekosten, können nicht vonseiten der DE INTL erstattet werden. Für die Dauer des Aufenthalts ist es für die Forscher-Alumni verpflichtend, einen Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz zu erbringen. Das IScO-Betreuungsteam kann hierbei beratend unterstützen. Die Forscher-Alumnae der Forscher-Alumnus ist für den Abschluss von Versicherungen (wie etwa Haftpflicht-, Unfall- oder Krankenversicherung) selbst verantwortlich. Eine Absicherung über Versicherungen des KIT ist nicht gewährleistet. Auf Wunsch des gastgebenden Instituts hat die Forscher-Alumnae der Forscher-Alumnus den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung gegen die mit einem solchen Gastaufenthalt typischerweise verbundenen Risiken nachzuweisen. Darüber hinaus ist es verpflichtend, einen Infrastrukturnutzungsvertrag mit der Forscher-Alumnae dem Forscher-Alumnus zu vereinbaren.

 

5. Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Alle Bewerbungsunterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Eine vorherige Anmeldung für die Forscher-Alumni im Forscher-Alumni Netzwerk mit einem Profil auf der Forscher-Alumni World Map ist eine Voraussetzung. Darüber hinaus ist eine Anmeldung beim KIT Alumni Netzwerk erwünscht.

Folgende Unterlagen sind bei einem Antrag einzureichen:

  • Antragsformular.
  • Lebenslauf.
  • Unterstützungsschreiben der Gastgeberin/des Gastgebers, in dem die Bereitschaft, einen Arbeitsplatz während des Gastaufenthaltes zur Verfügung zu stellen, zum Ausdruck kommt.
  • Eine mit der Gastgeberin/dem Gastgeber gemeinsam abgestimmte Skizze, aus der die Inhalte über das Forschungsvorhaben während des Forschungsaufenthaltes hervorgehen.
  • Ein Informationsschreiben, in dem der aktuelle Stand bzw. Planungen zu einer künftigen Kooperation mit dem Institut der Forscher-Alumna/des Forscher-Alumnus im Ausland hervorgeht.

 

6. Bewerbungsfrist

Bewerbungen können bis zum 15.09.2023 eingereicht werden, wobei nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können.

 

7. Auswahlkriterien

Mindestens zwei der folgenden Kriterien sollte während der Dauer der Wiedereinladung von Forscher-Alumni erfüllt und der zu erwartende Mehrwert (für die Arbeitsgruppe/ das KIT) im Antrag erläutert werden:

  • Durchführung eines gemeinsamen Forschungsvorhabens,
  • Erstellung einer gemeinsamen wissenschaftlichen Publikation,
  • Vorbereitung eines Antrages für Fördermittel für ein gemeinsames zukünftiges Forschungsprojekt,
  • Anbahnung oder Ausbau einer bestehenden Kooperation mit einem Institut einer ausländischen Universität der Forscher-Alumna / des Forscher-Alumnus und dem KIT.

Das Auswahlgremium stuft die Bewerbungen anhand des zu erwartenden Mehrwertes für das KIT ein. Die Auswahl erfolgt anhand einer solchen Rangfolge und den zur Verfügung stehenden Mitteln.

 

8. Nominierung

Bitte richten Sie Ihre Nominierung schriftlich an das International Scholars and Welcome Office oder per E-Mail (PDF) an researchalumni ∂does-not-exist.intl kit edu und verwenden Sie folgendes Formular für die Bewerbung.

 

9. Vergabeverfahren des Wiedereinladungszuschusses

Ein mehrköpfiges Auswahlgremium, bestehend aus folgenden Personen, entscheidet über die Vergabe der Zuschüsse für die Wiedereinladung:

  • Dr. Klaus Rümmele, Leitung Internationales (DE INTL),
  • Dr. Petra Roth, Leitung International Scholars and Welcome Office (IScO),
  • Oliver Schmidt, Leitung Internationale Kooperationen und Projekte (ICoP),
  • Agnes Honka, Leitung Career Service und Alumni, DE Innovations-und Relationsmanagement (IRM),
  • Dr. Birgid Langer, Chancengleichheitsbeauftragte des KIT.

Nach Benachrichtigung über die positive Auswahlentscheidung wird mit der ForscherAlumna/dem Forscher-Alumnus eine Fördervereinbarung geschlossen.

 

10. Abschlussbericht nach Beendigung des Aufenthaltes und Verwendungsnachweis

Nach dem Aufenthalt im Rahmen des Wiedereinladungszuschusses ist ein Kurzbericht anzufertigen, in dem die Ergebnisse des Forschungsaufenthaltes der Forscher-Alumna/des Forscher-Alumnus gemeinsam mit dem Gastgeber zusammengefasst werden. Der Bericht soll spät. sechs Wochen nach Beendigung des Aufenthaltes in deutscher oder englischer Sprache an die oben angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Wünschenswert wäre es, ein gemeinsames Foto von Forscher-Alumna/Forscher-Alumnus und Gastgeberin/Gastgeber beizufügen. Der Bericht wird im Anschluss auf der Webseite des IScO veröffentlicht. Als Verwendungsnachweis genügt eine Bestätigung des Instituts und der Forscher-Alumna/des Forscher-Alumnus, dass der geförderte Zeitraum am KIT im Rahmen des Vorhabens erbracht wurde.

 

11. Rechtliches

Es besteht kein Anspruch auf die Förderung. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel.

Die Forscher-Alumna/der Forscher-Alumnus hat gegebenenfalls eigenverantwortlich den Verpflichtungen nachzukommen, die ihr/ihm nach deutschem oder ausländischem Steuer- und Sozialversicherungsrecht obliegen.

Unabhängig davon unterrichtet das KIT die Finanzbehörden über die entsprechenden Zahlungen nach Maßgabe der "Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden (Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993, BGBl. I S. 1154 in der jeweils gültigen Fassung) sowie der dazu erlassenen Verfahrensregelungen".

Die Forscher-Alumna/der Forscher-Alumnus ist selbst für die Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend ihres Aufenthaltes in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum (wie etwa Visa- oder Meldebestimmungen) verantwortlich. Das gastgebende Institut kann bei der Vermittlung von Unterstützung behilflich sein.

Ein Arbeitsverhältnis mit dem KIT wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Der Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses im Zusammenhang zum Aufenthalt ist ausgeschlossen. Ein Anspruch der Forscher-Alumna/des Forscher-Alumnus auf Abschluss eines Arbeitsverhältnisses entsteht durch Abschluss dieser Vereinbarung nicht. Die Forscher-Alumna/der Forscher-Alumnus ist nicht zu einer bestimmten Gegenleistung verpflichtet.

Nähere Details werden durch eine schriftliche Vereinbarung (s.o.) geregelt.

 

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