Führerschein

Zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland benötigen Sie grundsätzlich einen gültigen Führerschein. Vorläufige Fahrerlaubnisse vor dem eigentlichen Erwerb des Führerscheins oder ähnliche provisorische Genehmigungen reichen hierzu grundsätzlich nicht aus.

Neben Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis sollten Sie während Ihres Aufenthaltes möglichst auch eine offizielle deutsche Übersetzung mit sich führen. Deutsche Übersetzungen können grundsätzlich bei jeder deutschen Auslandsvertretung oder auch durch deutsche bzw. ausländische Automobilklubs erstellt werden.

Fahrerlaubnisse aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder auch aus Ländern, wie Andorra, Zypern, Hongkong, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino sowie der Schweiz können in Deutschland grundsätzlich ohne deutsche Übersetzung geführt werden.

Ausländische Fahrerlaubnisse können in Deutschland grundsätzlich für eine Dauer von bis zu sechs Monaten ohne weitere behördliche Genehmigung benutzt werden. Diese Dauer kann auf bis zu zwölf Monate verlängert werden, sofern der beabsichtigte Aufenthalt in Deutschland insgesamt zwölf Monate nicht übersteigt. Bitte kontaktieren Sie unser Büro, um einen entsprechenden Antrag zu stellen.

In allen anderen Fällen ist grundsätzlich die Beantragung einer deutschen Fahrerlaubnis erforderlich. Wir empfehlen, die deutsche Fahrerlaubnis mindestens drei Monate vor Ablauf der sechsmonatigen Frist zu beantragen, da Sie ansonsten Gefahr laufen, gegen rechtliche Bestimmungen in Deutschland zu verstoßen. Die Bedingungen zum Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis können je nach Herkunftsland stark differieren. Inhabern von manchen ausländischen Staaten kann beispielsweise eine deutsche Fahrerlaubnis ohne die weitere Ablegung einer praktischen bzw. theoretischen Prüfung erteilt werden. Weitere Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen zum Erwerb eines deutschen Führerscheins erhalten Sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.

Um einen deutschen Führerschein zu beantragen, müssen Sie die Führerscheinstelle Ihres Stadt- bzw. Landkreises kontaktieren.

Sofern Sie innerhalb des Stadtbezirkes von Karlsruhe wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe zuständig. Diese befindet sich in der

Steinhäuserstr. 22

 

76135 Karlsruhe.

Die Öffnungszeiten sind:
Montag und Mittwoch 08.00 – 15.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag 14.00 – 17.45 Uhr

 

Bewohner von Gemeinden, die dem Landkreis Karlsruhe zugehörig sind, kontaktieren die dortige Führerscheinstelle in der

 

Beiertheimer Allee 2

 

76137 Karlsruhe.

Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag 13.30 – 17.00 Uhr

Folgende Dokumente sind bei der Beantragung des Führerscheins vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländische Fahrerlaubnis im Original einschließlich einer deutschen Übersetzung (sofern erforderlich)
  • Passbild aus jüngster Zeit
  • Erklärung des Antragstellers, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch immer gültig ist
  • Gegebenenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis, Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest

Bitte kontaktieren Sie die oben genannten Behörden, um die für Ihren Einzelfall konkret erforderlichen Bedingungen / Dokumente zu erfragen.