Zulassung, Besteuerung und Versicherung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland

Zulassung und Besteuerung von Kraftfahrzeugen

Sofern Sie vor Ihrem Eintreffen in Deutschland die vergangenen zwölf Monate im Ausland verbracht haben und dort Ihr jetziges Auto für mindestens sechs Monate in Gebrauch hatten, ist die Einfuhr Ihres Kraftfahrzeuges nach Deutschland ohne weitere Einfuhrbesteuerung möglich. Für Aufenthalte von bis zu zwölf Monaten kann Ihr Kraftfahrzeug auch weiterhin in Ihrem Heimat- bzw. Herkunftsland zugelassen bleiben. Bei längeren Aufenthalten oder beim Erwerb eines Autos in Deutschland muss jedoch zwingend eine Anmeldung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle erfolgen (Die Anschriften der Zulassungsstellen für den Stadtkreis bzw. Landkreis Karlsruhe erfahren Sie in unserem Abschnitt über ausländische Fahrerlaubnisse). Bevor Ihr Auto jedoch in Deutschland zugelassen werden kann, muss es dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) zur Abnahme vorgeführt werden. Dort wird zunächst überprüft, ob Ihr Kraftfahrzeug den deutschen Bestimmungen entspricht, ob gegebenenfalls sicherheitsrelevante Defekte vorliegen und ob die Abgase Ihres Autos die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten.

Um Ihr Kraftfahrzeug ordnungsgemäß zuzulassen, sind die folgenden Dokumente mitzubringen:

  • Gültiger Reisepass oder anderer Identitätsnachweis
  • Deckungszusage einer deutschen Kraftfahrzeugversicherung
  • Zollabfertigungsbescheinigungen (je nach Herkunftsland und Steuerpflicht)
  • Nachweis des deutschen Kraftfahrbundesamtes, dass für das zuzulassende Kraftfahrzeug keine deutsche Eigentumsbescheinigung ausgestellt wurde
  • Bescheinigung des Technischen Überwachungsvereins (TÜV)
  • Zulassungsbescheinigungen Ihres Heimat- bzw. Herkunftslandes sowie die ausländischen Nummernschilder

Kraftfahrzeugsteuer

Sobald Ihr Kraftfahrzeug in Deutschland zugelassen wurde, unterliegt es grundsätzlich der deutschen Kraftfahrzeugsteuer. Die Steuer ist jedoch erst zu entrichten, wenn Sie vom zuständigen Finanzamt hierzu aufgefordert werden. Die Höhe der zu zahlenden Kraftfahrzeugsteuer richtet sich grundsätzlich nach Faktoren, wie dem Hubraum oder auch den durch das Kraftfahrzeug emittierten Schadstoffen. Die Kraftfahrzeugsteuer ist regelmäßig jährlich zu entrichten. Im Falle einer frühzeitigen Abmeldung werden zuviel gezahlte Beiträge jedoch durch das Finanzamt erstattet.


Kraftfahrzeugversicherung

Für Aufenthalte von bis zu einem Jahr benötigen Sie grundsätzlich dann keine deutsche KFZ-Versicherung, sofern Sie entweder im Besitz einer internationalen grünen Versicherungskarte sind oder Ihr Auto in einem der folgenden Staaten angemeldet ist: Grönland, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz oder dem Vatikan.

Bei Aufenthalten in Deutschland von mehr als zwölf Monaten muss Ihr Auto grundsätzlich in Deutschland zugelassen werden. Zu diesem Zweck muss gegenüber der Straßenverkehrszulassungsbehörde mindestens der Nachweis über das Bestehen einer KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer deutschen Versicherung geführt werden. Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass sich die Höhe Ihrer KFZ-Versicherung nach dem Typ des zu versichernden Autos sowie Ihrem Wohnort richtet. Im gegebenen Fall lohnt sich zumeist die Vorlage einer Bescheinigung Ihrer früheren ausländischen Versicherung aus der die Höhe Ihres Schadensfreiheitsrabattes hervorgeht.

 Umweltzonen und Umweltplaketten

Eine Reihe von Städten in Deutschland haben Umweltzonen eingerichtet, die entsprechenden Informationen, auch zu Umweltplaketten, finden Sie unter unserer Website Transport.